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für die sehr gründliche Vorberatung dieser Vorlage aus- sprechen. Es handelt sich um eine Vorlage, die sowohl für den Ernstfall wie für Friedenszeiten von Bedeutung ist. Ich habe den Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates und den konzisen Darlegungen Ihres Kommissionspräsi- denten nichts mehr beizufügen. Namens des Bundesrates beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf den Beschlussentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
81.570 Interpellation Piller Wirtschaftliche Lage der Familien und Rentner Situation économique des familles et des rentiers
Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1981
Nach neuesten Untersuchungen, lebt in der Schweiz ein beachtlicher Teil unserer Familien und Rentner knapp am Existenzminimum. Inflationsschübe, schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt und hohe Kosten im Gesundheits- wesen führten dazu, dass für diesen Bevölkerungsteil die Ausgaben für das Lebensnotwendigste weit stärker ange- wachsen sind als die Einnahmen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- worten:
Wie stellt sich der Bundesrat zu einer minimalen Einkom- mensgarantie für Familien und zur Anhebung der AHV-Mini- malrente auf ein Niveau, das einen angemessenen Lebens- standard erlaubt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine eid- genössische Familienzulagenregelung mit verbindlichen Mindestbeträgen geschaffen werden sollte?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das Angebot von geräumigen und preisgünstigen Wohnungen für unsere Familien und auch für unsere Rentner zu verbessern?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Fami- lien und Rentner mit bescheidenem Einkommen von den hohen Kosten im Gesundheitswesen zu entlasten?
Texte de l'interpellation du 8 décembre 1981
Selon des études toutes récentes, une partie non négligea- ble des familles et des rentiers de notre pays ont tout juste le minimum vital pour subsister. Les poussées inflation- nistes, la situation difficile sur le marché du logement ainsi que les coûts élevés de la santé ont eu pour effet que cette tranche de la population a vu ses dépenses de première nécessité augmenter beaucoup plus fortement que ses revenus.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelle est l'opinion du gouvernement sur la garantie d'un revenu minimum pour les familles et sur le relèvement des rentes AVS minimums, de manière à permettre un niveau de vie convenable?
Le Conseil fédéral n'est-il pas de l'avis qu'il faudrait intro- duire une réglementation fédérale en matière d'allocations familiales prévoyant des montants minimums obligatoires?
Que pense-t-il faire afin d'améliorer l'offre de logements spacieux à loyer modéré pour les familles ainsi que pour les rentiers de notre pays?
Quels moyens le Conseil fédéral voit-il de décharger les familles et les rentiers à revenu modeste des coûts élevés de la santé?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Donzé, Gassmann, Lieberherr, Meylan, Weber (7)
Piller: Die vorliegende Interpellation, die ich hier in einer ungewohnten Umgebung begründen darf, wirft einen etwas weitgespannten Fragenkatalog auf. Ich bitte den Bundesrat zum voraus um Verständnis, wenn einiges etwas vermischt vorgetragen wird.
Unser Land ist weltweit betrachtet eines der reichsten, und unser Wohlstand nimmt nach neuesten Zahlen weiter zu. Es geht uns also gut, sogar sehr gut. Die Frage ist nur, ob es uns allen gut geht, oder ob es noch Bevölkerungskreise gibt, die im Schatten unseres Wohlstandes leben müssen. Dem hohen Lohnniveau der arbeitenden Bevölkerung ste- hen nämlich hohe Lebenskosten gegenüber. Bei näherer Betrachtung sieht man, dass insbesondere Familien und Rentner mit bescheidenem Einkommen grosse materielle Probleme haben.
Zu den Familien: Als ich den Bericht über die Lage der Familie in der Schweiz studierte, der 1978 vom Bundesamt für Sozialversicherung im Auftrage des Bundesrates erstellt worden war, fiel mir auf, dass das Kapitel 4 über die wirt- schaftliche Lage der Familie sehr mangelhaft erarbeitet wor- den ist. Die Verfasser dieses Kapitels schreiben, dass bei der Befragung von etwa 400 Familien festgestellt werden konnte, dass das Durchschnittseinkommen der Schweizer Familien im Jahre 1976 55 653 Franken betrug. Ich suchte im Bericht ohne Erfolg Hinweise auf eine notwendige diffe- renzierte Betrachtung. Es zeigt sich nämlich, dass die erfassten Haushalte überhaupt nicht signifikant sind und dass mit diesen publizierten Zahlen ein stark verfälschtes Bild wiedergegeben wurde.
Nur ein Beispiel als Beweis: Die PTT-Betriebe zahlten im Jahre 1976 pro Beschäftigten durchschnittlich rund 34 500 Franken an Löhnen aus. Das sind mehr als 20 000 Franken weniger als die publizierten Zahlen. Bei der Berufskategorie Briefträger belief sich das durchschnittliche Einkommen im gleichen Jahr auf rund 33 000 Franken.
Wenn wir die untersten Einkommenskategorien unseres Landes etwas näher betrachten, stellen wir fest, dass diese oftmals bei Monatseinkommen liegen, die 2000 Franken kaum übersteigen. Diese 2000 Franken, die dem Ledigen bereits einen angenehmen Lebensstandard ermöglichen, sind für eine Familie heute sicher ungenügend.
Aus verschiedenen Untersuchungen und einer Fülle von Zahlenmaterial ist ersichtlich, dass zu den untersten Ein- kommenskategorien folgende Bevölkerungs- und Berufs- gruppen zählen: Rentner, Verkaufspersonal, Fabrikarbeiter (wobei es da sehr grosse Unterschiede gibt), diverse Berufe in den sogenannten Dienstleistungsbetrieben, Angestellte in Gewerbebetrieben ländlicher Gegenden, aber auch Gewerbetreibende mit Kleinbetrieben und Klein- bauern. Bereits aus den Steuerstatistiken ersieht man, dass eine grosse Anzahl dieser Leute heute noch Nettoeinkom- men von unter 25 000 Franken jährlich aufweisen und dass ein beachtlicher Teil davon eine Familie ernähren muss.
Ich gehe bei meinen Ausführungen von unserem traditionel- len Familienbild aus, dies ganz bewusst, weil ich die Familie als Institution, als kleinste Zelle unseres Staates, wie sie heute noch in überwiegender Zahl existiert, bejahe und ver- teidige. Ich gehe somit auch davon aus, dass in der Regel
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ein Elternteil, es kann dies auch abwechselnd sein, sich um die Erziehung der Kinder kümmern soll. Das heisst, dass mit nur einem Erwerbseinkommen zu leben ist. Ausgerech- net in dieser Zeit fallen aber die hohen Kosten in der Familie an
In der «Basler Zeitung» vom 2. Februar 1982 wurde in einem Artikel ausgeführt, dass die Kosten für ein Kind im ersten Lebensjahr rund 10 000 Franken betragen. Wenn auch ein Teil dieses Betrages von der Allgemeinheit übernommen wird, bleibt für die Eltern doch noch ein beträchtlicher Kostenanteil übrig. Der hohe Lebensstandard und der gesellschaftliche Zwang, sich den allgemeinen Gepflogen- heiten entsprechend einzurichten, führen zu solchen Beträ- gen. Denken wir nur an Kinderzimmer, Kinderbettchen, Kin- derwagen, Kleider, Nahrung usw., aber auch an den Spital- aufenthalt der Mutter mit den Zusatzkosten für den restli- chen Teil der Familie während dieser Zeit. Die Folgekosten nach der Geburt und nach dem ersten Jahr sind heute ebenfalls sehr hoch. Eine grössere Wohnung, Nahrung, Kleider, Arzt- und Zahnarztrechnungen, Versicherungsbei- träge, Ausbildungskosten usw. bringen viele Familien mit bescheidenem Einkommen an den Rand des Existenzmini- mums. Die Folgen davon sind vielfältig: Zusatzarbeit der Mutter, oft als Gelegenheitsarbeiterin, unter Arbeitsbedin- gungen, die an Ausbeutung grenzen. Ich kenne Frauen, die für umgerechnet weniger als 1000 Franken monatlich aus- hilfsweise in Warenhäusern arbeiten. Man lebt als mehrköp- fige Familie aus finanziellen Gründen in einer zu kleinen Wohnung, so dass es nicht selten vorkommt, dass heran- wachsende Kinder im Wohnzimmer schlafen müssen. Es kommt auch vor, dass der Vater neben seiner Arbeit in der Freizeit noch einem Zusatzverdienst nachgeht, damit auch einmal ein bescheidenes Vergnügen finanziert werden kann. Als Resultat haben wir dann Schlüsselkinder, einge- pferchte, vernachlässigte Kinder und aggressive Kinder, aber auch aggressive Eltern. Wen wundert es, wenn dann von Zeit zu Zeit Steine fliegen? Wenn auch das Materielle allein nicht glücklich machen kann, bin ich doch überzeugt, dass zur Erhaltung und Stärkung unserer Familien eine sicherere finanzielle Basis geschaffen werden muss.
Darf ich an einem ganz konkreten Beispiel aufzeigen, wie wenig das Berufseinkommen auf die Familienlasten abge- stimmt wird? Ein Briefträger unserer PTT, eingereiht in der 19. Besoldungsklasse, verdient als Lediger heute netto maximal 2776 Franken monatlich. Dazu kommt, wenn er in städtischer Agglomeration arbeitet, eine Wohnungszulage von rund 200 Franken. Verheiratet er sich, bleibt der Netto- lohn gleich. Es steigt lediglich die Wohnungszulage um 78 Franken. An Kinderzulagen erhält er monatlich rund 100 Franken je Kind. Hat der Briefträger zwei Kinder, so ver- dient er gegenüber dem ledigen Kollegen monatlich zirka 280 Franken mehr, was knapp 10 Prozent ausmacht. Diese 10 Prozent werden real noch vermindert, weil diese Zulagen zu versteuern sind.
Diese Tatsachen müssen uns zu denken geben. Der Brief- träger wird beispielsweise unter normalen Umständen sei- nen beiden Kindern wohl kaum je ein eigenes Zimmer in sei- ner Wohnung bieten können. Die hohen Mietzinse werden es ihm nicht erlauben, eine genügend grosse Wohnung zu mieten. Im Gegensatz dazu kann sich dafür der Ledige heute Wohnverhältnisse leisten, von denen der Familienva- ter und die Familie nur träumen können.
Ich habe hier als Beispiel einen Briefträger gewählt, weil das Zahlenmaterial allgemein bekannt ist und von jedermann eingesehen werden kann. Für viele Beschäftigte der Privat- industrie liegen die Verhältnisse noch ungünstiger, weil die Kinderzulagen zum Teil noch tiefer liegen und keine Ortszu- lagen, differenziert nach ledig und verheiratet, ausbezahlt werden. Zudem liegen die Einkommen für viele noch tiefer als bei den Briefträgern. Wenn wir es mit der Erhaltung und dem Schutze unserer Familien ehrlich meinen, muss etwas Mutiges geschehen. Familiengründung und Kinderkriegen dürfen nicht zum Hobby oder gar Luxus werden. Das Fami- liengründen und das Kinderhaben sind die Grundlage für das Weiterbestehen unseres Staates und unserer Gesell-
schaft. Keine noch so starke Armee kann das Fortbestehen eines Staates garantieren, wenn dessen Zellen abzusterben beginnen oder verkümmern.
Diese Überlegungen führten zu den Fragen, die ich in der vorliegenden Interpellation an den Bundesrat richte: Sollte nicht auf dem Wege der Gesetzgebung ein minimales Ein- kommen für die Familie garantiert werden, ein Einkommen, das sich auf die effektiven Lebenskosten abstützt? Müsste dazu nicht eine eidgenössische Familienzulagenregelung geschaffen werden mit Ansätzen, die massiv über den heute gültigen liegen? Dabei müsste wohl auch eine Steuerbefreiung dieser Zulagen ins Auge gefasst werden. Herr Bundespräsident Honegger hat am vergangenen Wochenende vor dem Hauseigentümerverband gesagt, dass die Mietzinse für Ehepaare und Familien kaum mehr tragbar seien. Diese Feststellung unseres Bundespräsiden- ten darf uns nicht gleichgültig lassen. Müsste deshalb nicht auch im Wohnungswesen dafür gesorgt werden, dass jede Familie eine dem Einkommen entsprechend günstige, geräumige Wohnung mieten kann?
Auch die Kosten im Gesundheitswesen werden für unsere Familien mit bescheidenem Einkommen immer erdrücken- der. Mit einem Berufseinkommen müssen für mehrere Per- sonen die Krankenkassenprämien bezahlt werden, die in den letzten Jahren übermässig gestiegen sind. Dazu kom- men, die vielfach recht hohen Zahnarztkosten. Ein Familien- vater sagte mir kürzlich, dass er sich die Kosten für die Zahnkorrektur seiner Tochter buchstäblich habe am Munde absparen müssen. Ein sehr sozial eingestellter Zahnarzt erklärte mir, dass er für gewisse Patienten unter den Selbst- kosten fakturiere, damit diese nicht auf das Allernotwendig- ste verzichten müssen. Er hat mir zudem gesagt, er nehme es dann dort, wo es zu nehmen sei. Sollte aus all diesen Gründen nicht auch im Gesundheitswesen endlich zugun- sten der Familie eine Kostenumverteilung stattfinden?
Wir haben heute - und das möchte ich zum Schluss meiner Betrachtungen über die Familie anführen - die berechtigte Forderung der Frauen nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Diese Forderung allein und ohne Rücksicht auf unsere Familien genügt nicht. Ein gerechtes Familienein- kommen muss parallel dazu verwirklicht werden.
Erstaunt hat mich beim Studium dieser Angelegenheit, dass in unserem Staate keine ständige Kommission für Familien- fragen existiert. Dies als Randbemerkung und mit Blick auf die vielen Kommissionen, die wir auf Bundesebene unter- halten. Ist dies nicht ein Indiz dafür, dass bis heute der Frage der Familie zu wenig Beachtung geschenkt wurde? Nun noch einige kurze Ausführungen zu den Rentnern: Ein beachtlicher Teil unserer AHV-Bezüger lebt heute noch mit den minimalen AHV-Renten und ohne Beiträge aus Pen- sionskassen. Diese Rentner spüren in sehr hohem Masse die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Insbesondere feh- len für unsere betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger preisgünstige Wohnungen, die es ihnen erlauben würden, ihren Lebensabend in ihrem angestammten Lebensraume zu verbringen. Auch die Kosten im Gesundheitswesen haben für unsere Rentner eine Höhe erreicht, die in vielen Fällen nicht mehr zu verantworten ist. So gibt es beispiels- weise Rentnerehepaare, die monatlich über 300 Franken an Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Hinzu kommen Selbstbehalte und Zahnarztkosten. Wenn auch das Instru- ment der Zusatzrente etwas Milderung bringt, besteht doch auch hier, ähnlich wie bei den Familien, ein echtes Problem. Das Einkommen dieser Bevölkerungsgruppe, die massge- bend am Aufbau unseres Wohlstandes beteiligt war, genügt für viele nicht, um sich ausserhalb des Allernotwendigsten noch etwas leisten zu können. In diesem Zusammenhange möchte ich noch auf die neuesten Untersuchungen von Prof. Gilliand von der Universität Lausanne hinweisen. Nach diesen Untersuchungen lebten in der Schweiz im Jahre 1976 rund ein Fünftel aller Rentner mit einem Einkommen von weniger als 1000 Franken im Monat, wobei auch die Ehepaare miteinbezogen sind.
Deshalb stelle ich auch hier dem Bundesrat die Frage, ob für unsere Rentner nicht eine Minimalrente, mit Blick auf die
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effektiven Lebenshaltungskosten, festgelegt werden sollte. Darf ich zum Schluss meiner Ausführungen noch folgende Bemerkung machen: Der Staat wird heute mit vielfältigen Forderungen überschüttet. Wir dürfen aber bei der Behand- lung all dieser Forderungen nicht vergessen, dass es Mit- bürgerinnen und Mitbürger gibt, die keine Forderungen mehr stellen, weil sie vielleicht schon resigniert haben. Dazu zähle ich viele Familien und Rentner. Echte und tra- gende Sozialpolitik besteht meines Erachtens jedoch nicht darin, dass man Forderungen erfüllt, sondern dass man den gemeinsam geschaffenen Wohlstand gerecht teilt, dies auch im Sinn und Geist des Artikels 2 unserer Bundesver- fassung.
Bundesrat Hürlimann: Mit dem Hauptanliegen, das dieser Interpellation von Herrn Piller zugrunde liegt, können wir uns sicher alle einverstanden erklären. Auseinander gehen die Meinungen bei der Beurteilung der staatspolitischen Verantwortung, die wir in diesem Staate ganz allgemein tra- gen, und in der Frage, wie diese Verantwortung gerade in unserem föderativen Staat - das sage ich in diesem Saale besonders gerne - aufzuteilen ist. Die eidgenössischen Sozialversicherungen haben sowohl den Kantonen als auch den Gemeinden Aufgaben, die sie früher praktisch allein wahrnehmen mussten - ich verweise auf die Fürsorge- und Armengesetze -, weitgehend abgenommen. Es besteht heute meiner Ansicht nach viel zu stark die Tendenz, die ganze Verantwortung nur dem Bund zu übertragen.
Sinn und Zweck unserer Sozialversicherungen ist es, den Familien, den Versicherten sowie ihren Hinterbliebenen zu ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemesse- ner Weise aufrechtzuerhalten. Ich betone aber nochmals, dass gerade die geteilte Verantwortung von Bund, Kanto- nen und Gemeinden, nebst der Selbstverantwortung des einzelnen, eigentlich vom Gesetzgeber gewollt ist und von der grossen Mehrheit des Schweizervolkes gebilligt wird. Von dieser grundsätzlichen Bemerkung ausgehend, möchte ich namens des Bundesrates auf die Fragen, die Herr Piller in seiner Interpellation formuliert hat und die in der Begrün- dung ebenfalls angetönt worden sind, ganz kurz eingehen. Es handelt sich hier um einen sehr weitgespannten Bereich, so dass ich mich auf die wichtigsten von Herrn Piller ange- sprochenen Probleme konzentriere. Vorerst zum Problem der Minimaleinkommensgarantie für die Familie. Hier gilt es festzuhalten, dass die weitverbreitete Meinung, Minimalren- tenbezüger seien arm, Maximalrentenbezüger seien reich, falsch ist. Sie trifft generell einfach nicht zu. Es gibt Minimal- rentner, die über beachtliche Vermögen verfügen, und es gibt Maximalrentner, die nur die AHV haben und weder über eine Pensionskasse noch über Vermögen verfügen. Zwi- schen Rentenhöhe und Vermögen lässt sich keine unmittel- bare Korrelation nachweisen. Rund 40 Prozent der Minimal- rentner in unserem Lande sind Ehefrauen von erwerbstäti- gen Ehemännern, die selber das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Diese Minimalrenten gewähren wir einer Frau auch dann, wenn der Ehemann noch voll im Erwerbsle- ben steht. Man kann also nicht von der Minimalrente ausge- hen, wenn man von der Verbesserung des Renteneinkom- mens spricht.
Sowohl für AHV- als auch für IV-Rentenbezüger besteht eine eidgenössisch geregelte Einkommensgarantie. Bei ungenügenden Einkommensverhältnissen garantieren näm- lich die Ergänzungsleistungen nicht nur den Familien, son- dern auch den Alleinstehenden ein Mindesteinkommen. Die Ergänzungsleistungen erlauben es, in Fällen von tatsächli- cher Einkommensschwäche individuell angepasst zu helfen. Minimalrentner ohne oder mit nur geringem Vermögen erhalten Ergänzungsleistungen. Je nach den Gegebenhei- ten ist man mit einem massgebenden Einkommen von 15 000 Franken bei Alleinstehenden bis 25 000 bei Ehepaa- ren ergänzungsleistungsberechtigt.
Der Bundesrat hat per 1. Januar dieses Jahres verschie- dene Ansätze im Bereich gerade der Ergänzungsleistungen nicht zuletzt aus den Gründen, wie sie jetzt auch Herr Piller vorgetragen hat - ich verweise unter anderem auf die Ein-
kommensgrenzen und die Mietzinsabzüge -, erheblich ver- bessert. Er ist der Ansicht, dass allgemein ein wesentlicher Schritt zur Behebung von Einkommensschwächen getan worden ist. Worin sich die Ergänzungsleistung von der Sozialversicherung unterscheidet, ist die bewusst gezielte Hilfe an einkommensschwächere Familien und Rentner. Zur zweiten Frage der Interpellation über eine eidgenössi- sche Familienzulagenregelung: Herr Piller weiss bestimmt, dass das Problem einer bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen schon seit über 25 Jahren zur Diskussion steht. Wir haben letztes Jahr und dieses Jahr sowohl im Nationalrat als auch bei anderer Gelegenheit immer wieder darlegen können, dass bereits mein verehrter Vorgänger aufgrund von Vorstössen in den eidgenössischen Räten versucht hat, eine eidgenössische Familienzulagenregelung herbeizuführen. Jedesmal kamen die Vernehmlassungen mit dem Ergebnis ins Bundeshaus zurück, dass man die Familienzulagen als eine Domäne der Kantone betrachten will. Kürzlich hat man zudem versucht, die Familienzulagen- regelung allenfalls auch auf die Selbständigerwerbenden auszudehnen. Man dachte vor allem an Kleingewerbetrei- bende, Schuhmacher, Coiffeurmeister usw. und an eine Regelung, wie wir sie auf Bundesebene für die Landwirt- schaft kennen. Aber auch eine solche Bundeslösung wurde in der Vernehmlassung sowohl von den betreffenden Ver- bänden wie von den Kantonen abgelehnt. Die Selbständig- erwerbenden waren vor allem nicht bereit, einer Regelung zuzustimmen, welche bei der Finanzierung ein gewisses Solidaritätsprinzip vorsah, analog der Familien- und Kinder- zulagenregelung in der Landwirtschaft. Aufgrund dieser Situation haben wir denn auch zwei Motionen aus dem Nationalrat, eine Motion Zbinden und eine Motion Duvoisin, die in der gleichen Richtung tendierten, seitens des Bun- desrates ablehnen müssen.
Hinzu kommt heute, dass man selbstverständlich nicht im Zeitpunkt der Aufgabenteilung ausgerechnet dem Bund wieder zusätzliche Bereiche, die jetzt schon zur Zufrieden- heit von den Kantonen geregelt werden, übertragen sollte. Ich will Ihnen nur eine Zahl nennen. Angenommen, man würde die ganze Frage der Familienzulagen auf Bundes- ebene regeln, wäre mit einem zusätzlichen Gesamtaufwand für diese Zulagen von rund 2,7 Milliarden Franken zu rech- nen. Ich brauche Ihnen in diesem Raume nicht speziell zu sagen, dass diese Summe selbstverständlich finanziert wer- den müsste und dass wir auch mit Rücksicht auf das Funk- tionieren der Finanzierung am bisherigen System, das bei den Kantonen und beim Bund gehandhabt wird, nicht rüt- teln sollten. Die Erfahrungen zeigen übrigens, wenn Sie die Beratungen in den einzelnen kantonalen Parlamenten ver- folgen, dass man die Lösung dieses Problems immer wie- der sehr gezielt aus der Sicht der betreffenden Regionen an die Hand genommen hat.
Die dritte Frage der Interpellation von Herrn Piller bezieht sich auf das Problem der Wohnbau- und Eigentumsförde- rung. Wir haben seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1981 für 3389 Invaliden- und Alters- wohnungen Bundeshilfen nach dem Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetz zugesichert. Leider sind - da haben Sie recht, Herr Piller - in jüngster Zeit Leerwohnungen zu tragbaren Preisen kaum noch vorhanden, und neuerstellte Wohnungen sind wegen der stark gestiegenen Land-, Bau- und Kapitalkosten für die unteren Einkommensschichten kaum mehr erschwinglich. Zu den besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen gehören junge und kinderreiche Familien sowie Betagte. Die Nachfrage nach Bundeshilfe, gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsge- setz, ist denn auch stark gestiegen. Aber gerade dieses Problem gehört ebenfalls in den Bereich der Aufgabenneu- verteilung zwischen Bund und Kantonen. Die betreffende Vorlage wird zurzeit von der Kommission Ihres Rates behandelt. Ich glaube, wie auch immer die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen schliesslich aussehen wird, dass man dieses Problem nicht einfach von der Verantwor- tung der Kantone trennen kann. Man stellt fest, dass ver- schiedene Kantone, wo das Problem der Wohnungsnot
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besonders akut geworden ist, sich sehr eingehend dieser Problematik annehmen, und sogar in den Gemeindeparla- menten wird das sogenannte Wohnungsproblem für kinder- reiche Familien und Betagte erörtert.
Die Frage der Entlastung von Familien und Rentnern mit bescheidenem Einkommen von den hohen Kosten des Gesundheitswesens ist ein Postulat, das uns durchaus bekannt ist. Wenn Sie unsere Vorlage über die Revision der Krankenversicherung, die jetzt in der nationalrätlichen Kom- mission behandelt wird, studieren, so sehen Sie, dass aus- gerechnet diesem Problem seitens des Bundesrates ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir möchten von dem zu Recht kritisierten sogenannten Giesskannen- prinzip, wonach wir einfach Beiträge nach der Zahl der Ver- sicherten an die Sozialversicherungen ausrichten, wegkom- men. Im Entwurf für die Teilrevision der Krankenversiche rung ist vorgesehen, dass die Prämien für Kinder ermässigt und dass das dritte und die folgenden Kinder von der Prä- mienpflicht befreit werden. Überdies - ich komme auf das, was ich einleitend gesagt habe, zurück - möchten wir auch die Kantone gezielt verpflichten, ihre entsprechenden Lei- stungen zugunsten einkommensschwacher Familien zu ver- stärken. Gewisse Kantone machen das heute schon. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen sind aber noch recht gross. Wenn der Nationalrat diese Vorlage behandelt hat, werden Sie Gelegenheit haben, auch diesem Problem, das mit der vierten Frage der Interpellation aufge- worfen wird, die entsprechende Beachtung zu schenken. Wenn es uns gelingt, die Bundessubventionen für die Kran- kenversicherung von derzeit, wenn Sie alles rechnen, rund 900 Millionen Franken gezielter einzusetzen, so glaube ich, dass die erwähnte Vorlage damit vor allem auch ihrer sozial- politischen Zielsetzung gerecht wird.
Gestatten Sie mir noch eine Schlussbemerkung. Unsere Sozialversicherungen sind Versicherungen, und sie sollen es bleiben. Wer Prämien bezahlt, soll auch Anspruch auf Leistungen haben. Und weil es Sozialversicherungen sind, enthalten insbesondere die AHV und die IV, aber auch die Krankenversicherung echte sozialpolitische Komponenten, die Krankenversicherung nach dem Vorschlag, wie er vor der nationalrätlichen Kommission liegt, im Sinne einer eid- genössischen, kantonalen und Gemeinderegelung, gezielt unterstützt auch durch private Institutionen. In diesem Zusammenhang erwähne ich die segensreiche Tätigkeit von Pro Senectute, Pro Infirmis, Pro Juventute und Pro Familia. Alle diese Institutionen haben in den letzten Jahrzehnten vieles im Sinne der Interpellation getan. Es ist durchaus zuzugeben, dass diese Aufgabe nie abgeschlossen sein wird und dass vor allem in der heutigen Zeit die Familie und deren Existenz ein Anliegen unserer staatlichen Gemein- schaft, ein Anliegen unseres Föderativstaates bleiben soll, indem diese Verantwortung in unserem dreistufigen Staat nicht allein vom Bund, sondern auch von den Kantonen und Gemeinden, aber auch vom einzelnen wahrgenommen wird.
Le président: Aux termes de l'article 32, 3e alinéa, de notre règlement, l'interpellateur peut en quelques mots dire s'il est satisfait ou non de la réponse qu'il vient de recevoir.
Piller: Leider bin ich von der Antwort des Bundesrates nicht restlos befriedigt. Ich bin davon überzeugt, dass der Schutz und die Unterstützung der Familie zu den vornehm- sten Aufgaben unseres Staates gehören. Viele Kantone sind dazu ohne Mithilfe des Bundes nicht in der Lage. Eine materielle Besserstellung unserer Familien kostet Geld. Ich hätte deshalb vom Bundesrat eine doch etwas positivere Antwort auf meine Interpellation erwartet. Tatsache ist, dass in absehbarer Zeit gerade die materielle Besserstel- lung unserer Familien ganz gezielt vorangetrieben werden muss. Ich kann mich somit nur teilweise befriedigt erklären.
82.311 Motion Gadient IV-Rentensystem. Überprüfung Régime des rentes Al. Réexamen
Wortlaut der Motion vom 27. Januar 1982
Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche- rung (IVG) bestimmt, dass der Anspruch auf eine ganze Rente besteht, wenn der Versicherte mindestens zu zwei Drittel, derjenige auf eine halbe Rente, wenn er mindestens zur Hälfte invalid ist.
Die Abstufung in nur ganze und halbe Renten führt zu unhaltbaren Härten und Ungleichheiten, die durch die Pra- xis der Einstufung und der Bestimmung des Invaliditätsgra- des noch verschärft werden. Je nach zufälligem Invaliditäts- grad werden Behinderte durch das Gesetz willkürlich bevorzugt oder benachteiligt. Oft bewirkt die Zunahme der Erwerbsfähigkeit eine Einkommensverminderung. Eine sol- che Regelung kann zur Lähmung des Eingliederungswil- lens, zu Einkommensmanipulationen und zu einem Ver- trauensschwund in die wertvolle Einrichtung der Invaliden- versicherung führen. Dieser Entwicklung ist mit Entschie- denheit zu begegnen.
Der Bundesrat wird beauftragt, das IV-Rentensystem umfassend zu überprüfen und die für ein möglichst wirksa- mes und gerechtes Rentensystem erforderlichen Massnah- men zu ergreifen, wobei die für eine feinere, der SUVA- Regelung möglichst entsprechende Rentenabstufung erforderliche Gesetzesrevision vorzubereiten ist.
Texte de la motion du 27 janvier 1982
L'article 28 de la loi fédérale sur l'assurance-invalidité (LAI) prescrit que l'assuré a droit à une rente entière s'il est inva- lide pour les deux tiers au moins, et à une demi-rente s'il est invalide pour la moitié au moins.
L'octroi de rentes entières ou de demi-rentes aboutit à des situations et à des inégalités insupportables, rendues encore plus criantes par la classification qui est établie et le mode de détermination du degré d'invalidité. Selon celui-ci, les handicapés sont arbitrairement favorisés ou désavanta- gés par la loi. Souvent, l'augmentation de la capacité de gain se traduit par une diminution du revenu. Une telle réglementation peut amoindrir la volonté de l'assuré de se réadapter, provoquer des manipulations du revenu et ébranler la confiance qui existe à l'égard de la précieuse institution que constitue l'assurance-invalidité. Il convient de faire résolument face à cette évolution.
Le Conseil fédéral est chargé de revoir globalement le régime des rentes Al et de prendre toutes les mesures nécessaires pour que ce régime soit juste et efficace. Il s'agit en particulier d'élaborer une révision de la loi si l'on veut obtenir un meilleur étalement des rentes, qui corres- ponde autant que possible à la réglementation de la CNA.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bauer, Binder, Bührer, Cavelty, Generali, Gerber, Steiner (7)
Gadient: Die Motion strebt eine Verbesserung des Renten- systems bei der IV, insbesondere eine Änderung der Ren- tenabstufung an.
Im Gegensatz zu den Invalidenrenten der obligatorischen Unfallversicherung und der Militärversicherung setzt die IV- Rente eine beträchtliche qualifizierte Invalidität von minde- stens 50 Prozent oder, in Härtefällen, von mindestens einem Drittel voraus. Das Rentensystem der IV ist auf jenem der AHV aufgebaut, obgleich das Dreisäulenkonzept der AHV für die meisten Behinderten überhaupt nicht zum Tra- gen kommt.
Heute gelten bei den IV-Renten zwei Stufen, indem halbe Renten bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und ganze Renten ab 66,6 Prozent Invalidität vorgesehen sind. Im Här-
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Interpellation Piller Wirtschaftliche Lage der Familien und Rentner Interpellation Piller Situation économique des familles et des rentiers
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1982
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.570
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1982 - 17:30
Date
Data
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250-253
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Pagina
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20 010 681
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