Institut suisse de météorologie (METALERT II)
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Fribourg, qui ne semble pas avoir eu la même idée au cours des années qui suivirent. O tempora! O mores! disait l'autre. (Rires)
Cela étant dit, je dois hélas vous faire part d'une nouvelle qui nous attriste. Hier soir, notre collègue Pierre Gassmann a été victime d'un accident. Il souffre de fractures multiples qui paraissent assez graves. Nous l'assurons de nos senti- ments très amicaux et lui souhaitons un prompt rétablisse- ment.
Bundesrat Hürlimann: Herr Ständeratspräsident, sehr ver- ehrte Ständerätinnen und Ständeräte!
Die Tradition dieses Hauses ist durch die Tagsatzung und nach Gründung des Bundesstaates durch die ersten Sit- zungen Ihres Rates geprägt. Wenn ich heute als Mitglied unserer Landesregierung die Ehre habe, zwischen Herrn Ständeratspräsident Dreyer und Herrn Vizepräsident Weber Platz zu nehmen, um hier für Ihre Sitzung die Geschäfte des Bundesrates zu vertreten, so verdanke ich das ganz per- sönlich der Bundesverfassung, die in diesem Hause am 4. September 1848 feierlich erwahrt wurde und die damals erstmals in unserer Geschichte auf eidgenössischer Ebene eine Exekutive geschaffen hat. Da das Bundesarchiv dem Departement des Innern untersteht, habe ich diesen Erwah- rungsbeschluss, der handschriftlich in altdeutscher Spra- che verfasst ist, mitgebracht. Er enthält, wie es damaliger Art von Gesetzgebung entsprach, drei kurze Artikel, deren Inhalt ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:
«Artikel 1. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eid- genossenschaft, wie solche aus den Beratungen der Tag- satzung vom 15. Mai bis und mit dem 27. Brachmonat 1848 hervorgegangen und nach Massgabe des Artikels 1 der ihr angehängten Übergangsbestimmungen in sämtlichen Kan- tonen der Abstimmung unterstellt worden ist, ist anmit feierlich angenommen und wird als Grundgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft erklärt.
Artikel 2. Gegenwärtige urkundliche Erklärung soll in Ver- bindung mit der angenommenen Bundesverfassung in urschriftlicher Fertigung in das Eigenössische Archiv nie- dergelegt, überdies in einer hinreichenden Anzahl von Exemplaren gedruckt und durch den Vorort sämtlichen Kantonsregierungen zu allgemeiner Bekanntmachung unverzüglich mitgeteilt werden.
Artikel 3. Die Tagsatzung wird die zur Einführung der Bun- desverfassung erforderlichen Bestimmungen sofort von sich aus treffen.
Also gegeben in Bern, den 12. Herbstmonat des Jahres achtzehnhundertvierzigundacht. Die Eidgenössische Tag- satzung, namens derselben der Präsident des Regierungs- rates des Kantons Bern als eidgenössischer Vorort, Präsi- dent der Tagsatzung. Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.»
Was ich hier habe, ist ein Faksimile, weil das Original, das wohl kostbarste Dokument unseres Bundesstaates, bom- bensicher verwahrt ist. Ich lasse diese Verfassung bei den Mitgliedern des Rates zirkulieren, bitte sie jedoch, mir das Dokument nachher wieder zu treuen Handen zurückzuge- ben.
Gleichzeitig lasse ich das Protokoll der ersten Sitzung des Schweizerischen Ständerates zirkulieren, das zu Beginn fol- genden Wortlaut hat:
«In Gemässheit des Beschlusses der Hohen Tagsatzung vom 14. Herbstmonat abhin betreffend Einführung der Bun- desverfassung vom 12. Herbstmonat 1848 haben sich unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten, Herrn Kantonsrichter Johann Joseph Page von Freiburg, im Äusseren Standes- rathause zu Bern die Mitglieder des eidgenössischen Stän- derates besammelt, also nämlich . . . » (Es sind dann sämtli- che Vertreter der Stände aufgeführt.)
Ich lasse auch diese Fotokopie zirkulieren, damit Sie sehen, wer im Jahre 1848 hier Ihre Vorgänger waren.
Für die Möglichkeit, Ihnen hier die Bezüge zu diesem Saal und zu unserer Bundesverfassung in diesen kurzen Worten darlegen zu können, danke ich. Ich verbinde damit den auf-
richtigen Dank an alle, die es ermöglicht haben, dieses an Tradition so reiche Haus in so vorzüglicher Art zu restaurie- ren.
Le président: Je vous remercie, Monsieur le Conseiller fédéral, d'avoir évoqué pour nous ces précieux documents. Je ne doute pas qu'ils vous intéresseront tous et que, sui- vant le vœu exprimé, ils seront à la fin de la séance revenus à la table présidentielle.
Nous passons dès lors à l'ordre du jour. Le premier objet est l'arrêté fédéral relatif à l'achèvement d'un bâtiment ser- vant aux activités de l'Institut suisse de météorologie (Metalert II).
La parole est à notre vice-président, M. Walter Weber, qui va nous tenir, sur un air mozartien, aérien et aéré, des pro- pos sur l'entrée en matière.
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Meteorologische Anstalt (METALERT II) Institut suisse de météorologie (METALERT II)
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI | 153) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1981 (FF | 165)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Weber, Berichterstatter: «Hochgeachteter Herr Ständerats- präsident, hochgeachteter Herr Bundesrat», ich glaube, so ungefähr könnte man zu Beginn des Bundesstaates eine Ansprache oder ein Votum begonnen haben.
Mit Datum vom 21. Dezember 1981 unterbreitete der Bun- desrat eine Botschaft und den Entwuf zu einem Bundesbe- schluss über die Fertigstellung der kombinierten Anlage bei der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (zusam- mengefasst unter dem Sammelbegriff Metalert II). Aus die- ser Feststellung ist ersichtlich, dass diesen geplanten Arbeiten eine frühere Bauphase vorausgegangen sein muss. In der Tat bewilligten die eidgenössischen Räte am 6. März 1980 einen Kredit von 11,1 Millionen Franken für den Bau einer kombinierten Anlage bei der Schweizeri- schen Meteorologischen Anstalt. Damals handelte es sich weitgehend um eine Bauvorlage, wobei klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Mit- tel für den Ausbau und die Ausrüstung inklusive Datenver- arbeitungsanlage über eine neue Vorlage bewilligt werden müssten.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es sich 1980 und heute um folgende Zielsetzungen handelte und noch han- delt: Die geplante kombinierte Anlage will zivile und militäri- sche Bedürfnisse, die einen innerbetrieblichen Zusammen- hang aufweisen, in einer gemeinsamen Anlage abdecken. Es sollte und soll dabei drei echten Bedürfnissen Rechnung getragen werden:
Man wollte 1980 die Räume zur späteren Unterbringung einer neuen, modernen und vielseitig verwendbaren Com- puteranlage bereitstellen. Heute geht es nun darum, durch Bewilligung der nötigen Mittel den Kauf und die Installierung der neuen Anlage bis Mitte der achtziger Jahre zu ermögli- chen und damit das heutige System aus dem Jahre 1972 abzulösen.
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Meteorologische Anstalt (METALERT II)
Es sollte und soll auch heute die Alarmzentrale des Alarmausschusses der Kommission zur Überwachung der Radioaktivität (KUeR) in dieser kombinierten Anlage unter- gebracht werden.
Schliesslich war und ist konzipiert, dass Einrichtungen für das EMD für den Fliegerbeobachtungs- und Melde- dienst in diesem Mehrzweckbau integriert werden sollen.
Auch heute noch anerkennt und unterstreicht die Kommis- sion die 1980 gemachte Feststellung, dass die Mehrzweck- anlage notwendig, zweckmässig und wirtschaftlich ist.
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In der Kommission wurde von verschiedener Seite bedauert und kritisiert, dass mit der Vorlage 1979 nicht ein Gesamt- kredit anbegehrt worden ist. Im nachhinein kam man anfänglich vom Verdacht nicht ganz los, in Salamitaktik gemacht zu haben. Nach einem Wort von Capote besteht ja der Unterschied zwischen einem guten und einem schlech- ten Gewissen oft nur in einem bisschen Vergesslichkeit. Tatsächlich wurde uns in Erinnerung gerufen, wie schlimm es mit den Bundesfinanzen 1979/80 aussah, und man gewann damit auch rasch das Verständnis für die Aufteilung der Absichten in zwei Vorlagen zurück. Man wollte einfach nicht die spärlichen Mittel solange im voraus binden. Das Vorziehen eines Teiles brachte aber auch keinen wesentli- chen Zeitgewinn.
Erneut wurde die Frage gestellt, ob eine solche Konzentra- tion von drei übergeordneten Zentralen richtig sei. Diese Frage kann heute nicht endgültig beantwortet werden. Man geht aber von der sicheren Annahme aus, dass das Kon- zept, das nie maximale, wohl aber optimale Verhältnisse schaffen wird, sich in Zukunft vor allem im Ernstfall bewäh- ren würde. Richtig ist: Wenn man verschiedene Organisa- tionen schaffen oder neu aufbauen muss, die rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, dann sollte man diese koor- dinieren. Die Aufgaben, die hier gemeinsam gelöst werden sollen, sind solche, die rund um die Uhr, alle Tage, auch über Festtage, auftauchen können. Es geht auch nicht um Aufgaben, die sich nur zu Kriegszeiten stellen, sondern um Aufgaben, die auch im Frieden von höchster Bedeutung sein können.
Die Schweizerische Meteorologische Anstalt scheint sich aus den verschiedensten Überlegungen auch nachträglich als Standort der kombinierten Anlage direkt aufzudrängen. Der durchgehende Dienst ist im Interesse der Sicherheit im privaten Flugverkehr gegeben. Sollte ein Alarm wegen erhöhter Radioaktivität der Luft, chemischer Gefährdung, Überflutung infolge Staudammbruches usw. ausgelöst wer- den müssen, ist dieser rechtzeitig nur gewährleistet, wenn eine dauernde Einsatzbereitschaft besteht. Die militärische Warnzentrale, die heute noch in einer PTT-Zentrale unterge- bracht ist, soll richtigerweise auch im Metalert Unterkunft finden. Die Alarmorganisation mit bestehenden Diensten zu verbinden, ist zweckmässig.
Viel zu reden gab die geplante Video-Radioverbindung zum Standort des Bundesrates (Vidrabu). Mit einer Fernsehver- bindung soll der Bundesrat laufend durch die nationale Alarmzentrale über die aktuelle Lage orientiert werden kön- nen. Die direkte und aktuelle Übermittlung von Lagekarten erlaubt der Landesregierung, rechtzeitig Entscheide zu tref- fen und die Bevölkerung zu informieren. Es gibt wohl einfa- chere Übermittlungsmethoden, doch sind diese wesentlich zeitraubender und weniger übersichtlich.
Schon die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat im März 1982 den Bundesrat, gestützt auf Artikel 26 des Finanzhaushaltgesetzes, wohl ermächtigt, für die geplanten Anlagen vorzeitige Verpflichtungen einzugehen, um Zeit zu gewinnen, dabei aber die Video-Radioverbindung zum Bun- desrat von dieser Ermächtigung ausgeklammert. Die Finanzdelegation wollte damit diesen Teil des Projektes nicht präjudizieren und gleichzeitig zum Ausdruck bringen, dass sie von der Notwendigkeit einer solchen Anlage nicht überzeugt sei. Sie machte zudem auf die hohen Kosten des Projektes aufmerksam.
In der Kommission liess man sich von der Zweckmässigkeit dieses Teils der Gesamtanlage überzeugen und machte
daher dem Projekt Vidrabu keine Opposition. Die nötigen Installationen im Bau und in der Umgebung sollen vorsorg- lich erstellt werden. So könnte man auch später noch auf die Frage zurückkommen.
Der beantragte Kredit von 8,95 Millionen Franken ist für den Ausbau des SMA-Geschosses einschliesslich Infrastruktur (Klimaanlage, Stromversorgung, Sicherheitseinrichtungen) vorgesehen. Den technischen Entwicklungen seit 1979 soll Rechnung getragen und neue Bedürfnisse sollen finanziell abgedeckt werden. Die heutige Datenverarbeitungsanlage stammt aus dem Jahre 1972. Spätestens 1985 sollte sie durch ein neues System abgelöst werden. Die Anlage steht 24 Stunden täglich in Betrieb. Während der Übergangszeit ist eine Parallelbetriebsphase unumgänglich. Die bestehen- den Räume reichen hierzu nicht aus. In baulicher Hinsicht muss diesem Umstand Rechnung getragen werden. Die Räume der alten Anlage könnten später neuen Zwecken zugeführt werden. Die neue Anlage wird auch den anderen Diensten im Hause auf vielseitige Art zur Verfügung stehen. Die Anforderungen an das Rechensystem sind enorm. Ent- sprechend sind auch die Kosten für die Absicherung der Stromversorgung, die Klimatisierung und die Fernmelde- netze. Die Beschaffung der Datenverarbeitungsanlage wird nach Prüfung durch das Bundesamt für Organisation auf den normalen Budgetweg über den Kredit der Eidgenössi- schen Drucksachen- und Materialzentrale erfolgen und ist nicht Gegenstand dieser Botschaft. Man rechnet dereinst mit einem Aufwand von 15 Millionen Franken.
Im Kreditbegehren sind auch Umbauten im bestehenden Gebäude enthalten. Durch den Bezug der Anlage Metalert werden mehrere Räume für dringende Bedürfnisse frei. Der bisherige Schutzraum soll der Betriebsschutzorganisation zur Verfügung gestellt werden. Die Garage und das Gärt- nermagazin werden zum Materialmagazin für den Haus- dienst umfunktioniert, der bisherige Klimaraum wird zum Archivraum, und im bisherigen Computerraum sind ein Band- und Plattenlagerraum, ein Zusatzgeräteraum, ein Benützungsraum für Terminals und drei Büros eingeplant. Besondere Aufwendungen erfordern folgende Fakten: Aus Sicherheitsgründen müssen die Telefonverbindungen zu zwei verschiedenen PTT-Zentralen geführt werden. Für die Versorgung mit Hochspannungsstrom sind verstärkte Erschliessungsleitungen notwendig. Ein zweites Diesel- Notstromaggregat wird für die volle Betriebssicherheit benötigt. Besondere Schutzmassnahmen im Rohbau und im Ausbau sind unumgänglich.
Alle diese Arbeiten sind nicht billig. In der Kostenzusam- menfassung auf Seite 8 der Botschaft figuriert unter der Rubrik Grundstück ein Betrag von 950 000 Franken. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei erwähnt, dass das Grundstück bereits in Bundesbesitz ist. Die Kosten betref- fen die Erschliessung und die Umgebungsarbeiten.
Zu den personellen Auswirkungen sind folgende Bemer- kungen zu machen: Die Sektion Überwachungszentrale ver- fügt über fünf Stellen. Zur Sicherstellung des Pikettdienstes muss der Personalbestand bis 1985 auf neun Stellen erhöht werden. Durch eine Revision der Truppenordnung 61 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das nötige Personal aus eigenen Beständen rekrutiert werden kann. Die Wartung der Anlage wird ebenfalls das Militär überneh- men. Es gibt also keine personellen Probleme.
Eine Aufteilung der Kosten der Vorlage zwischen militäri- schem und zivilem Bereich ist nicht erforderlich, weil Meta- lert Il nur zivile Bedürfnisse abdeckt.
Die Vorlage ist finanzplan- und richtlinienkonform. Im Sinne von Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes haben wir es mit einem einfachen Bundesbeschluss zu tun, der nicht dem Referendum zu unterstellen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschluss in globo zuzu- stimmen.
Bundesrat Hürlimann: Ich möchte Herrn Vizepräsident Weber, dem Präsidenten Ihrer vorberatenden Kommission, sowie den Mitgliedern der Kommission meine Anerkennung
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für die sehr gründliche Vorberatung dieser Vorlage aus- sprechen. Es handelt sich um eine Vorlage, die sowohl für den Ernstfall wie für Friedenszeiten von Bedeutung ist. Ich habe den Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates und den konzisen Darlegungen Ihres Kommissionspräsi- denten nichts mehr beizufügen. Namens des Bundesrates beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf den Beschlussentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
81.570 Interpellation Piller Wirtschaftliche Lage der Familien und Rentner Situation économique des familles et des rentiers
Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1981
Nach neuesten Untersuchungen, lebt in der Schweiz ein beachtlicher Teil unserer Familien und Rentner knapp am Existenzminimum. Inflationsschübe, schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt und hohe Kosten im Gesundheits- wesen führten dazu, dass für diesen Bevölkerungsteil die Ausgaben für das Lebensnotwendigste weit stärker ange- wachsen sind als die Einnahmen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- worten:
Wie stellt sich der Bundesrat zu einer minimalen Einkom- mensgarantie für Familien und zur Anhebung der AHV-Mini- malrente auf ein Niveau, das einen angemessenen Lebens- standard erlaubt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine eid- genössische Familienzulagenregelung mit verbindlichen Mindestbeträgen geschaffen werden sollte?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das Angebot von geräumigen und preisgünstigen Wohnungen für unsere Familien und auch für unsere Rentner zu verbessern?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Fami- lien und Rentner mit bescheidenem Einkommen von den hohen Kosten im Gesundheitswesen zu entlasten?
Texte de l'interpellation du 8 décembre 1981
Selon des études toutes récentes, une partie non négligea- ble des familles et des rentiers de notre pays ont tout juste le minimum vital pour subsister. Les poussées inflation- nistes, la situation difficile sur le marché du logement ainsi que les coûts élevés de la santé ont eu pour effet que cette tranche de la population a vu ses dépenses de première nécessité augmenter beaucoup plus fortement que ses revenus.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelle est l'opinion du gouvernement sur la garantie d'un revenu minimum pour les familles et sur le relèvement des rentes AVS minimums, de manière à permettre un niveau de vie convenable?
Le Conseil fédéral n'est-il pas de l'avis qu'il faudrait intro- duire une réglementation fédérale en matière d'allocations familiales prévoyant des montants minimums obligatoires?
Que pense-t-il faire afin d'améliorer l'offre de logements spacieux à loyer modéré pour les familles ainsi que pour les rentiers de notre pays?
Quels moyens le Conseil fédéral voit-il de décharger les familles et les rentiers à revenu modeste des coûts élevés de la santé?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Donzé, Gassmann, Lieberherr, Meylan, Weber (7)
Piller: Die vorliegende Interpellation, die ich hier in einer ungewohnten Umgebung begründen darf, wirft einen etwas weitgespannten Fragenkatalog auf. Ich bitte den Bundesrat zum voraus um Verständnis, wenn einiges etwas vermischt vorgetragen wird.
Unser Land ist weltweit betrachtet eines der reichsten, und unser Wohlstand nimmt nach neuesten Zahlen weiter zu. Es geht uns also gut, sogar sehr gut. Die Frage ist nur, ob es uns allen gut geht, oder ob es noch Bevölkerungskreise gibt, die im Schatten unseres Wohlstandes leben müssen. Dem hohen Lohnniveau der arbeitenden Bevölkerung ste- hen nämlich hohe Lebenskosten gegenüber. Bei näherer Betrachtung sieht man, dass insbesondere Familien und Rentner mit bescheidenem Einkommen grosse materielle Probleme haben.
Zu den Familien: Als ich den Bericht über die Lage der Familie in der Schweiz studierte, der 1978 vom Bundesamt für Sozialversicherung im Auftrage des Bundesrates erstellt worden war, fiel mir auf, dass das Kapitel 4 über die wirt- schaftliche Lage der Familie sehr mangelhaft erarbeitet wor- den ist. Die Verfasser dieses Kapitels schreiben, dass bei der Befragung von etwa 400 Familien festgestellt werden konnte, dass das Durchschnittseinkommen der Schweizer Familien im Jahre 1976 55 653 Franken betrug. Ich suchte im Bericht ohne Erfolg Hinweise auf eine notwendige diffe- renzierte Betrachtung. Es zeigt sich nämlich, dass die erfassten Haushalte überhaupt nicht signifikant sind und dass mit diesen publizierten Zahlen ein stark verfälschtes Bild wiedergegeben wurde.
Nur ein Beispiel als Beweis: Die PTT-Betriebe zahlten im Jahre 1976 pro Beschäftigten durchschnittlich rund 34 500 Franken an Löhnen aus. Das sind mehr als 20 000 Franken weniger als die publizierten Zahlen. Bei der Berufskategorie Briefträger belief sich das durchschnittliche Einkommen im gleichen Jahr auf rund 33 000 Franken.
Wenn wir die untersten Einkommenskategorien unseres Landes etwas näher betrachten, stellen wir fest, dass diese oftmals bei Monatseinkommen liegen, die 2000 Franken kaum übersteigen. Diese 2000 Franken, die dem Ledigen bereits einen angenehmen Lebensstandard ermöglichen, sind für eine Familie heute sicher ungenügend.
Aus verschiedenen Untersuchungen und einer Fülle von Zahlenmaterial ist ersichtlich, dass zu den untersten Ein- kommenskategorien folgende Bevölkerungs- und Berufs- gruppen zählen: Rentner, Verkaufspersonal, Fabrikarbeiter (wobei es da sehr grosse Unterschiede gibt), diverse Berufe in den sogenannten Dienstleistungsbetrieben, Angestellte in Gewerbebetrieben ländlicher Gegenden, aber auch Gewerbetreibende mit Kleinbetrieben und Klein- bauern. Bereits aus den Steuerstatistiken ersieht man, dass eine grosse Anzahl dieser Leute heute noch Nettoeinkom- men von unter 25 000 Franken jährlich aufweisen und dass ein beachtlicher Teil davon eine Familie ernähren muss.
Ich gehe bei meinen Ausführungen von unserem traditionel- len Familienbild aus, dies ganz bewusst, weil ich die Familie als Institution, als kleinste Zelle unseres Staates, wie sie heute noch in überwiegender Zahl existiert, bejahe und ver- teidige. Ich gehe somit auch davon aus, dass in der Regel
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Anno
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III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.082
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Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1982 - 17:30
Date
Data
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248-250
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Pagina
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