Ambassade à Jakarta
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E 10 juin 1982
81.070 Botschaft in Brasilia. Neubauten Ambassade à Brasilia. Constructions
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BBI I, 45) Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1, 49) Beschluss des Nationalrates vom 4. März 1982 Décision du Conseil national du 4 mars 1982
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Ulrich, Berichterstatter: Namens der Kommission für aus- wärtige Angelegenheiten berichte ich Ihnen über die Errich- tung eines Botschaftsgebäudes für die schweizerische diplomatische Vertretung in Brasilia, der neuen Hauptstadt dieses grossen, aufstrebenden Landes in Südamerika. Die grundsätzlichen Erwägungen und Feststellungen der Kom- mission gelten ebenfalls für die nachkommende Vorlage von Jakarta.
1961 hat Brasilien der Schweiz ein Grundstück geschenkt mit der Auflage, innert zweier Jahre darauf ein Botschafts- gebäude zu errichten, was aber aus finanziellen Gründen bis heute nicht erfolgt ist. Nun bestehen die brasilianischen Behörden auf der Erfüllung der 1961 eingegangenen Ver- pflichtung; anderenfalls könne dies zum Verlust dieses Grundstückes führen. Der heutige Wert desselben wird auf etwa 3,5 Millionen Franken geschätzt. Vorgesehen ist jetzt die Errichtung eines Kanzleigebäudes, einer Residenz und eines Doppel-Dienstwohnhauses. Die Kosten für die projek- tierten Bauten belaufen sich auf 8,8 Millionen Franken.
Zur Bedürfnisfrage: Statt wie 1945 bloss 70 Staaten, existie- ren heute auf der Welt 168 Länder. In unserem eigenen Interesse gilt es, nicht nur auf politischem, sondern beson- ders auch auf wirtschaftlichem Gebiete enge Beziehungen zu möglichst all diesen Ländern zu unterhalten. Ein Blick auf die Bedeutung der Exporte für unsere Volkswirtschaft unterstreicht den grossen Stellenwert dieser Kontakte. Deswegen erhalten unsere Diplomaten eine stets bessere Vorbereitung in Wirtschaftsfragen, damit sie unserer Exportwirtschaft nützliche und erfolgreiche Hilfe leisten können.
Am 7. Mai hat sich die Kommission für auswärtige Angele- genheiten vom Departementsvorsteher und von der Eidge- nössischen Baudirektion eingehend über das Bauvorhaben orientieren lassen, soweit dies ohne Augenschein möglich ist. Hinsichtlich des Bauvorhabens muss festgestellt wer- den, dass die Errichtung von solchen Bauten in so verschie- denen Ländern mit unterschiedlichen klimatischen Verhält- nissen bezüglich Bauvorschriften und Standard im Bauge- werbe ganz erhebliche Anforderungen stellt. Es scheint, die eidgenössische Baudirektion löse diese interessante Auf- gabe mit grosser Erfahrung richtig. Wenn möglich, werden Schweizer Architekten an Ort und Stelle oder aber dann mit Landeserfahrung zugezogen. Eine Gesamtplanung ist vor- handen, muss aber oft kurzfristig zufolge von Ereignissen im Ausland wieder angepasst werden. Der Stellenwert der Projekte und die zwischenstaatliche Bedeutung eines Lan- des werden berücksichtigt. Der Raumbedarf wurde streng überprüft und die Folgekosten - sie sind erheblich - wer- den berechnet. Auch die Frage der Miete anstelle von eige- nen Bauten wurde geprüft, aber als unzweckmässig erach- tet. Im gesamten versucht man, bescheiden und dauerhaft zu bauen, Zweckmässigkeit und Sparsamkeit sei oberstes Ziel.
Die Kommission hat sich von der Notwendigkeit des Bau- vorhabens überzeugen lassen. Sie legt Wert darauf, dass
bei der Realisation der Grundsatz der Bescheidenheit, der Sparsamkeit und der Solidität beachtet und dass auf jeden unzeitgemässen und unschweizerischen Luxus verzichtet wird. Der Nationalrat hat dieser Vorlage bereits zugestimmt. Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, dasselbe zu tun, also dem Bundesbeschluss zuzu- stimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 20 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
81.071
Botschaft in Jakarta. Kanzleigebäude Ambassade à Jakarta. Construction d'une chancellerie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BBI I, 53) Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1, 57) Beschluss des Nationalrates vom 4. März 1982 Décision du Conseil national du 4 mars 1982
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Ulrich, Berichterstatter: Hier handelt es sich um die Errich- tung eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die schweizerische diplomatische Vertretung in Jakarta in Indonesien. Der Neubau ist unumgänglich und nötig gewor- den, weil das vor mehr als 21 Jahren für die Unterbringung der Botschaftskanzlei erworbene Wohnhaus den Bedürfnis- sen der derzeitigen schweizerischen Vertretung in Jakarta und den Sicherheitsanforderungen nicht mehr zu entspre- chen vermag. Das neue Botschaftsgebäude kommt auf einem Grundstück zu stehen, das schon 1979 erworben wurde. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf 4,9 Mil- lionen Franken. Wenn man aber den mutmasslichen Erlös aus dem Grundstück des alten Gebäudes und die Rückver- gütung von Zollabgaben von 470 000 Franken in Abzug bringt, dann würden sich die effektiven Auslagen des Bun- des auf 3,7 Millionen Franken belaufen.
Auch über dieses Projekt liess sich die Kommission einge- hend orientieren, und es wurden dieselben Erwägungen angestellt wie beim Projekt Brasilia. Namens der einstimmi- gen Kommission kann ich Ihnen beantragen, dem Bundes-
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Botschaft in Brasilia. Neubauten Ambassade à Brasilia. Constructions
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
236-236
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Ref. No
20 010 676
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