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. sein. Zumindest was die Aufsicht über die SRG betrifft, stel- len sich diesbezüglich Fragen. Es heisst, die Oberaufsicht in bezug auf die SRG sei Sache des Bundes, insbesondere also, was die finanzielle Seite anbetreffe. Der Bundesrat · hende überregional verbindende Sendefunktion zu über-
führt hierzu aus, dass man unter der Oberaufsicht des Bun- des die Oberaufsicht des Bundesrates zu verstehen habe. Anders ausgedrückt: die Bundesversammlung hat keine Möglichkeit, direkt einzugreifen.
Meiner Meinung nach können aber die eidgenössischen Räte indirekt über die Motion doch in diese Materie einwir- ken. Ich erinnere an die letztjährige parlamentarische Dis- kussion, wo ein Vorstoss besprochen wurde, der verlangte, dass die aus einer allfälligen Gebührenerhöhung stammen- den Einnahmen in erster Linie zur Verbesserung der Pro- grammqualität zu verwenden seien, und dass im weiteren bei der Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnung der SRG den Fragen der Abschreibung und der Reservebildung besondere Beachtung zu schenken sei. In dieser Richtung hatte also das Parlament einen Druck auf den Bundesrat ausgeübt.
Es stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtlich von einer Lücke gesprochen werden kann. Die Mitarbeiter der SRG stellen sich nämlich auf den Standpunkt, sie hätten eine Programmfreiheit, in die man ihnen nicht hineinreden könne. Theoretisch mag dieses Verhalten angehen. Prak- tisch ist diese Frage aber sehr schwierig zu beurteilen. Wenn wir schon von Bundesseite aus die Möglichkeit haben, die Oberaufsicht in bezug auf die Finanzen durchzu- führen, kommen wir doch automatisch mit dieser soge- nannten Programmfreiheit in einen Konflikt. Wenn es sich nun herausstellt, dass es bei der Dezentralisierung der Tagesschau nicht um 8 bzw. nicht einmal mehr um 26 Millio- nen Franken, sondern möglicherweise um rund 50 Millionen Franken Mehrkosten geht, dann haben wir hier doch eine Diskrepanz oder gar eine Unverhältnismässigkeit in bezug auf die Oberaufsicht über die Finanzen einerseits und in bezug auf die Programmfreiheit andererseits festzustellen. Man kann doch nicht behaupten, die Programmfreiheit sei dermassen gewährleistet, dass die Finanzen überhaupt keine Rolle spielten. Der Bund hat die Möglichkeit, etwas zu sagen, wenn es um die Finanzen geht. Diese unsichere Rechtslage, die in bezug auf die Kompetenzordnung weit- herum nicht befriedigt, bereitet mir Mühe, einfach gegen die Motion zu stimmen. Ich behalte mir darum vor, Stimment- haltung zu üben.
Gadient: Das Votum Dobler ruft mich auf den Plan. Ich hatte ähnliche Bedenken und habe sie noch. Nachdem jedoch die Dezentralisierung - wie dies der Kommissions- präsident dargelegt hat - nicht in Widerspruch zu den Kon- zessionsbestimmungen steht, die SRG ihre Programmtätig- keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13 und 22 Abs. 3) frei gestalten kann und die Aufsicht über die SRG zwar an den Bundesrat delegiert worden ist, diesem jedoch kein Weisungsrecht an die von ihm bezeichneten Vertreter im Zentralvorstand (es handelt sich ja nicht um EVED-Beamte) zusteht, kann unseres Erachtens haupt- sächlich aus formalrechtlichen Gründen der Motion nicht Folge geleistet werden, zumal sich das Téléjournal in der Romandie gut einzuführen scheint.
Materiell befriedigt mich die Lösung auch nicht besonders. Die Dreiteilung in Sprachregionen auch in diesem wichtigen Bereich fördert die Gefahr des Auseinanderlebens; darauf ist im Nationalrat zu Recht aufmerksam gemacht worden. Gerade eine einheitliche Tagesschau mit ihrer hohen Ein- schaltquote wäre an sich geeignet, das Gemeinsame, das Überregionale, die nationale Verbundenheit zu stärken. Es ist zu Recht von einer nationalen Informationsklammer in einem der wenigen Bereiche, wo eine solche überhaupt zum Tragen kommen kann, gesprochen worden. Eine ein- heitliche Tagesschau liesse sich um so mehr rechtfertigen, als es neben ihr durchaus besondere Regionalsendungen gibt, bei denen sprachregionale Gewichtungen naturge- mäss gegeben sind.
Sollte nun die Regionalisierung zum Vollzug gelangen, so
geben wir in aller Form der Erwartung Ausdruck, dass Ersatzsendungen geschaffen werden, die im Sinne dieser Überlegungen geeignet sind, die anderenfalls verlorenge- nehmen.
Bundesrat Schlumpf: Herr Ständerat Andermatt, dem ich für seinen Bericht danke, hat darauf hingewiesen: das EVED hat 1978 die Dezentralisierung durch Ablehnung einer dagegen gerichteten Beschwerde genehmigt. Unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wäre es nun' höchst problematisch, wenn der Bund vier Jahre später (nachdem die Realisierung teilweise erfolgt ist) quasi das Gegenteil beschliessen wollte.
Ob Bundesrat oder Parlament Kompetenzen haben, ändert nichts daran, dass die Vertreter des Bundes - wer immer sie wählt -, soweit es nicht Bundesbeamte sind (und das sind sie eben nicht, wie Ständerat Gadient sagte), ihre Auf- gabe im Zentralvorstand nicht nach Instruktionen wahrneh- men, sondern ungebunden. Das sind keine gebundenen Mandate, die nach Weisungen auszuüben wären. Das Bun- desamt für Justiz hat das am 8. März 1982 in einem Bericht eindeutig festgelegt. Es gibt kein Weisungsrecht, und das, was die Motion des Nationalrates will, ist schon über der Grenze dessen, was man als Weisung bezeichnen müsste. Eine dritte Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat Gadient: Koordinationsmassnahmen, welche die nationale Einheit gewährleisten sollen, also die Klammerfunktion der SRG insbesondere auch bei diesen Tagesschauen der drei Sprachregionen, solche Koordinationsmassnahmen wurden SRG-intern durch den Generaldirektor angeordnet, sie sind bereits im Gange, so dass diesem Anliegen sicher entspre- chen wird. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates zu einem Postulat Akeret im Nationalrat.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
2 Stimmen 22 Stimmen
81.924 Postulat Binder Taktfahrplan 1982. Aargau Horaire cadencé 1982. Argovie
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1981
Am 23. Mai 1982 wird im schweizerischen Bahnverkehr das Neue Reisezugs-Konzept 1982 (NRK 82) oder - in verständ- licher Sprache ausgedrückt - der sogenannte Taktfahrplan in Kraft gesetzt. Dieser Taktfahrplan widerspricht den anlässlich der Eröffnung der Heitersberglinie von den SBB abgegebenen Versprechungen und bedeutet gegenüber dem bevölkerungsreichen Kanton Aargau sowie insbeson- dere gegenüber der Grossregion Limmattal-Aaretal (Baden-Brugg) einen politischen Affront.
Die wichtigsten Schwachstellen des NRK sind:
das Abhängen der Region Baden-Brugg vom direkten Jurafuss-Verkehr;
das Brechen der alten Ost-West-Stammlinie in Olten und der Verlust einer Direktverbindung der Region Baden- Brugg an die Westschweiz;
der fast vollständige Verlust von Verbindungen ohne Umsteigen der Bahnhöfe Brugg und Baden über Zürich- Flughafen hinaus;
die quantitative und qualitative Verschlechterung von Zofingen bezüglich Schnellzugshalte;
die Anschlussmängel des Feldes 700 in Stein und Brugg für den inneraargauischen Verkehr.
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Der Aargau und vor allem die Region Baden-Brugg werden sich mit diesen schwerwiegenden, untragbaren und auch unnötigen Strukturmängeln und Schwachstellen des Takt- fahrplanes niemals abfinden.
Der Bundesrat wird eingeladen, über die Strukturmängel und offensichtlichen Schwachstellen des Neuen Reise- zugs-Konzeptes 1982 (NRK 82) für den Kanton Aargau und vor allem die Region Baden-Brugg einen Bericht zu erstat- ten sowie die notwendigen Massnahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Schwachstellen zu treffen.
Texte du postulat du 18 décembre 1981
Le 23 mai 1982, les chemins de fer suisses mettront en vigueur la Nouvelle conception du trafic voyageurs (NCTV 1982) ou, plus simplement, l'«horaire cadence». Cet horaire contredit les promesses faites par les CFF lors de l'inaugu- ration de la ligne du Heitersberg et constitue un véritable affront politique pour le canton d'Argovie, qui est fortement peuplé, et pour la région de la vallée de la Limmat et de celle de l'Aar.
Les critiques majeures que l'on peut formuler à l'égard de la NCTV sont les suivantes:
la région Baden-Brugg dépendra des trains directs, qui desservent le pied du Jura;
la ligne traditionelle est-ouest sera interrompue à Olten, et la région Baden-Brugg ne sera plus directement reliée à la Suisse occidentale;
Brugg et Baden seront pratiquement privés de liaisons directes avec l'aéroport de Zurich;
Zofingue verra sa situation se détériorer, du fait de la réduction du nombre de trains directs s'arrêtant dans cette gare;
les correspondances du tableau-horaire 700 de Stein et Brugg avec le trafic intérieur du canton d'Argovie seront insuffisantes.
Le canton d'Argovie, et surtout la région de Baden-Brugg, ne s'arrangeront jamais des imperfections présentées par l'horaire cadencé, pas plus qu'ils ne s'accommoderont de structures dont les carences sont aussi intolérables qu'inu- tiles.
Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport sur les désavantages que la Nouvelle conception du trafic voya- geurs entraîne pour le canton d'Argovie et pour la région Baden-Brugg; il est en outre prié de prendre les mesures nécessaires pour redresser la situation.
Unterzeichner - Cosignataire: Letsch (1)
Binder: Bereits am 23. September 1980 habe ich in einer Einfachen Anfrage auf die völlig unbefriedigenden Konse- quenzen des Taktfahrplanes für den Kanton Aargau auf- merksam gemacht. Die Antwort des Bundesrates fiel nicht gerade eindeutig aus. Immerhin heisst es in dieser Antwort vom 1. Dezember 1980: «Die SBB prüfen nun, unter wel- chen Voraussetzungen sie die Wünsche des Kantons Aar- gau im Rahmen des gesamten Fahrplankonzepts berück- sichtigen können, ohne die Interessen anderer Kantone zu schmälern. Sobald die Studien abgeschlossen sind, werden. die SBB den Behörden des Kantons Aargau Lösungsvor- schläge unterbreiten. Sie beurteilen die Möglichkeit, dass gangbare Wege gefunden werden können, optimistisch.» Dies klang noch relativ beruhigend. Die weiteren Verhand- lungen zwischen den Bundesbahnen und dem Regierungs- rat des Kantons Aargau verliefen jedoch völlig enttäu- schend. Deshalb reichte ich am 18. Dezember 1981 mein Postulat ein. Nach der Einreichung des Postulates, nämlich am 29. Januar 1982, stellte sich das Bundesamt für Verkehr völlig einseitig, unreflektiert und ohne Interessenabwägung voll und ganz hinter den starren Taktfahrplan der Bundes- bahnen. Enttäuscht über diese «diskriminierende Haltung» des Bundesamtes für Verkehr hat der Regierungsrat des Kantons Aargau am 22. Februar 1982 Beschwerde beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- ment eingereicht. Der sonst in der Frage des Taktfahrpla-
nes eher zurückhaltende Regierungsrat des Kantons Aar- gau schreibt in den grundsätzlichen Bemerkungen dieser Beschwerde unter anderem: «Aufgrund der intensiven Aus- einandersetzung des Aargaus mit dem Taktfahrplan hätten wir auf die fünfseitigen Belehrungen des Bundesamts für Verkehr in seinem Beschwerdeentscheid vom 21. Januar 1981 ruhig verzichten können. Es steht darin nichts, das wir nicht schon kennen würden, mit Ausnahme eines Satzes auf Seite 6 oben, den wir wie folgt zitieren: ‹Im Interesse der landesweiten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch dem Kanton Aargau zugemutet werden, sich mit gewissen Prioritäten abzufinden›.» Der aargauische Regierungsrat schreibt weiter: «Wir hofften und glaubten in der letzten Zeit, dass der Aargau in Zukunft seinen Makel als Durch- fahrtskanton etwas verlieren könnte. Offensichtlich haben wir uns gewaltig getäuscht oder täuschen lassen. Der Aar- gau hat sich also nach den Vorstellungen des Bundesamtes für Verkehr damit abzufinden, dass er in der Bahnerschlies- sung gerade das erhält, was für ihn so abfällt. Andererseits ist der gleiche Aargau selbstverständlich dafür da, Anlagen der Bundesbahnen zu übernehmen und zu dulden, die für ihn zwar keinen Nutzen abwerfen, im Interesse des Lan- des, aber bei uns zweckmässig plaziert werden. Wir erin- nern an den Rangierbahnhof Limmattal, an die Ausgleichs- gruppe Dottikon, an die Güterzugsverbindungslinie Würen- los-Killwangen. Die Heitersberg-Linie, ebenfalls în Landes- interesse gebaut, bringt uns ebenfalls mehr Probleme als sie zu lösen imstande ist, zumindest aufgrund der gegen- wärtigen Haltung der SBB.»
Ich habe mein Postulat nicht ohne Notwendigkeit einge- reicht. Ich möchte nicht als kantonaler Kirchturmpolitiker in Erscheinung treten. Aber ich darf Sie doch bitten, in dieser eisenbahnpolitisch für den Aargau wichtigen Frage etwas eidgenössische Solidarität zu üben. Der Aargau ist der viertgrösste Kanton unseres Landes und hat das drittgrös- ste Industrieaufkommen unseres Landes. Vor allem die Region Baden-Brugg, die wegen der Spanisch-Brötli-Bahn in der Eisenbahngeschichte der Schweiz eine grosse Rolle spielt, die immer bahnfreundlich war und auch heute noch bahnfreundlich ist, die beim Bankrott der Nationalbahn grosse finanzielle Opfer bringen musste, die jetzt nicht wohlwollend, aber doch gelassen zur Entlastung von Zürich den Güterbahnhof Limmattal auf ihrem Territorium duldet und die bezüglich Billetteinnahmen gesamtschweizerisch an 10. Stelle steht, d. h. kurz nach Genf, Luzern und St. Gal- len, diese wichtige Region Baden-Brugg wird bezüglich Direktverbindung nach West und Ost im neuen Taktfahrplan geradezu misshandelt. Dabei hat der leider verstorbene Bundesrat Bonvin beim Bau der Heitersberg-Linie im Jahre 1968 von mir ein Postulat entgegengenommen und zuge- sichert, die Städte Baden und Brugg würden wegen der neuen Linienführung durch den Heitersberg nicht schlech- ter gestellt als vor diesem Bau. Was ich also verlange, ist lediglich die Einhaltung bundesrätlicher Zusicherungen. Auf die Einhaltung solcher bundesrätlicher Versprechungen dürfen wir uns doch wohl noch verlassen. Sonst müssen wir uns die Frage stellen: Was gilt das Wort eines Bundesrates im Parlament?
Mein Postulat ist auch sehr flexibel formuliert. Ich verlange lediglich einen bundesrätlichen Bericht über die Struktur- mängel und die offensichtlichen Schwachstellen des Neuen Reisezugs-Konzeptes für den Kanton Aargau und vor allem für die Region Baden-Brugg sowie die notwendigen Mass -. nahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Schwachstel- len. Das ist kein Eingriff in ein hängiges Beschwerdeverfah- ren, in welchem übrigens ganz andere und konkrete ein- zelne Begehren gestellt werden. Was ich will, ist eine politi- sche Gewichtung des Taktfahrplanes - dessen grosse Vor- züge ich im übrigen nicht bestreite - für das Gebiet des Kantons Aargau. Dabei bin ich damit einverstanden, dass die Region Baden-Brugg bezüglich Direktverbindungen nach West und Ost Opfer bringen muss. Aber es geht hier um das vernünftige, zumutbare, vertretbare Mass.
«Ich kann nur sagen: keine Probleme», so kommentierte SBB-Generaldirektor Latscha die ersten Erfahrungen mit
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dem Taktfahrplan. Gerade vorhin habe ich fast ähnliche Worte von Bundesrat Schlumpf gehört. Herr Latscha scheint vergessen zu haben, dass es im SBB-Netz auch noch einen Kanton Aargau gibt, der von allen Intercity- Zügen ohne Halt durchfahren wird und dessen zentrale Bahnhöfe Baden und Brugg praktisch von allen Direktver- bindungen nach West und Ost abgeschnitten werden. Die Erklärung des Herrn Latscha klingt für aargauische Ohren geradezu zynisch. Nicht viel besser kommen wir beim Bun- desamt für Verkehr weg, in dessen Entscheid die anstös- sige Feststellung enthalten ist: «Im Interesse der landeswei- ten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch dem Aar- gau zugemutet werden, sich mit gewissen Prioritäten abzu- finden.»
Wir bundestreuen Aargauer anerkennen durchaus eidge- nössische Prioritäten. Aber wir sind als doch relativ grosser und wirtschaftsstarker Kanton im schweizerischen Mittel- land nicht mehr länger bereit, immer nur Durchfahrtskanton und Stiefkind der Bundesbahnen zu sein. Mein Postulat richtet sich - das möchte ich klarstellen - nicht gegen den Taktfahrplan, sondern gegen die Misshandlung des Kan- tons Aargau in diesem Taktfahrplan. Man soll sich bei den Bundesbahnen endlich etwas einfallen lassen, um unsere berechtigten und nicht überzogenen Begehren angemes- sen zu berücksichtigen. Ich hoffe auf Ihre eidgenössische Solidarität mit dem in Sachen Taktfahrplan geschlagenen Kanton Aargau und bitte Sie, meinem Postulat zuzustim- men.
Bundesrat Schlumpf: Wir haben beim SBB-Bericht von einem gewissen Szenenwechsel gesprochen, der in den letzten Jahren eingetreten ist. Die Ausführungen von Stän- derat Binder zeigen, dass das auch im Bahnsektor der Fall ist. Ganz offensichtlich sind Bahninfrastrukturen, um die man sich in früheren Jahrzehnten aus verschiedenen Grün- den (Arbeitsplätze, Fiskalinteressen) gerissen hat, heute weniger gesucht. Das ist eine Erfahrung, die man in ver- schiedenen Bereichen macht, wobei ich sagen muss, dass dahingehende Bedenken etwa des Kantons Glarus (in bezug auf die Nationalstrasse und die ihm daraus erwach- senden Aufwendungen für andere Gebiete) oder gar des Kantons Uri (in bezug auf seine Prestationen für Verkehrs- wege von nationaler und internationaler Bedeutung und die Leistungen an Infrastrukturen) eindrücklicher wirken als ausgerechnet diejenigen aus dem Kanton Aargau oder auch aus anderen Kantonen, wo man solche Aufwendungen auch zu tragen hat. Ich glaube also, die Situation im Kanton Aargau ist nicht so, dass man sagen könnte, er werde allge- mein mit nicht interessanten oder nur belastenden Infra- strukturen bedient, umgekehrt aber in seinen legitimen Interessen geschmälert.
Wie verhält es sich damit im Zusammenhang mit dem Takt- fahrplan? Es ist klar, dass diese Systematisierung der Fahr- pläne und auch der Halte weitgehende Änderungen im gan- zen Ablauf mit sich gebracht hat. Es ist ein Abrücken von einem historisch gewachsenen Fahrplansystem. Historisch gewachsen besagt gleichzeitig, dass dieses Fahrplansy- stem zu einem Teil durch die Entwicklung überholt worden ist, indem man die Zugsgattungen und die Halte aus ganz verschiedenen Gründen verteilte und regelte.
Durch den Taktfahrplan, durch diese Neuordnung seit dem 23. Mai, wird grundsätzlich kein Kanton, auch nicht der Kan- ton Aargau, schlechter gestellt als vorher. Es gibt gewisse Härtefälle, gewisse Probleme in bezug auf die Halte, auf die Ständerat Binder hingewiesen hat. Man könnte sie mildern, wenn man das Angebot vermehren und zusätzliche Züge einbauen würde. Aber derartige Zusatzleistungen sind kaum je eigenwirtschaftlich, wenn es nur um solche Kom- pensationen geht.
Eines, Ständerat Binder, darf ich Ihnen vorbehaltlos sagen: Der Bundesrat bleibt auch heute bei Versprechungen oder Zusicherungen. Was damals im Vorfeld der Neuanlage Hei- tersberglinie gesagt wurde, das gilt - natürlich mutatis mutandis - auch heute noch. Aber die Frage, mit der wir uns heute auseinanderzusetzen haben, hängt nun nicht
damit zusammen, sondern mit Änderungen im Zusammen- hang mit diesem Neuen Reisezugs-Konzept, mit dem Takt- fahrplan. Daraus ergeben sich Änderungen, nicht weil man Zusicherungen von damals nicht mehr honorieren möchte. Bei diesem Taktfahrplan spielen bei den Intercity-Zügen - das ist die Kategorie, die Ständerat Binder vor allem anspricht - die Unterwegshalte eine entscheidende Rolle. Die Attraktivität dieses ganzen Systems hängt weitgehend davon ab, dass nicht zu viele Halte die ganze Neuordnung unattraktiv machen und damit die Stellung der SBB im Ver- kehrsmarkt, insbesondere beim Personenverkehr, wie- derum schmälern. Ständerat Binder hat darauf hingewiesen, dass die Fahrplanbegehren des Kantons Aargau nicht erle- digt sind. Eine Beschwerde der Regierung und übrigens auch noch viele andere Beschwerden sind bei unserem Departement hängig. Das Departement wird die Argumente des Kantons Aargau - ich kenne die einlässliche und sorg- fältige Eingabe vom 22. Februar 1982 - sorgfältig prüfen. Ständerat Binder sagt, sein Postulat mit dem Auftrag an den Bundesrat, einen Bericht zu erstatten und entspre- chend notwendige Massnahmen zur Beseitigung von Män- geln und Schwachstellen zu treffen, richte sich nicht gegen den Taktfahrplan, sondern gegen die Behandlung des Kan- tons Aargau im Taktfahrplan. Kompetenzmässig ist diese Sache ganz eindeutig. Im Artikel 3 der Verordnung zum Eisenbahngesetz, Ziffer 4, Litera e, steht geschrieben, dass die Genehmigung der Fahrpläne, auch eines Taktfahrpla- nes, in die abschliessende Kompetenz des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes fällt. Hier ist die Angele- genheit auch bereits auf dem Wege der Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Verkehr hängig.
Es wäre nun - und das möchte ich dem ausgezeichneten Juristen Ständerat Binder zu bedenken geben - doch wohl ein ganz eigenartiges Verfahren, wenn das Departement, das im ordentlichen Beschwerdeverfahren zu entscheiden hat, allenfalls auf dem Wege eines parlamentarischen Vor- stosses im Zuge dieses Berichtes korrigiert werden könnte. Dieser Bericht soll ja - wie gefordert wird - die Grundlage zur Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen bilden.
Unser Departement, das diese Beschwerde sorgfältig prü- fen wird, wird entscheiden, womit auch die Zuständigkeit geregelt ist: das Departement ist die zuständige Stelle, und es schiene dem Bundesrat und mir nicht gangbar, auf dem Wege der Auftragserteilung nach Massgabe der Anträge des Herrn Postulanten in diese Kompetenzordnung einzu- greifen. Aus diesem Grunde können wir das Postulat nicht entgegennehmen; und nicht etwa deshalb, weil wir uns mit dem Anliegen, vor allem mit der Beschwerde der Regie- rung, aber auch anderen Beschwerden aus dem Kanton Aargau nicht sorgfältig auseinandersetzen wollten.
Wir werden uns natürlich über die Erfahrungen mit dem Taktfahrplan und insbesondere auch über kritische Stel- lungnahmen im Geschäftsbericht des Bundesrates äussern. Es schiene mir aber auch vom Standpunkt des Parlamentes aus wenig zweckmässsig zu sein, mit einem besonderen Bericht über diese Erfahrungen nach einer gewissen Zeit Bericht zu erstatten. Ich möchte Ihnen also beliebt machen, das Postulat abzulehnen, aber unter Kenntnisnahme der Versicherung, dass wir die Beschwerdeargumentation des Kantons Aargau sehr sorgfältig prüfen werden und dass wir dem Parlament in den Geschäftsberichten des Bundesrates über die Erfahrungen und allenfalls auch angezeigte Anpas- sungen des Taktfahrplanes berichten werden.
Binder: Ich habe befürchtet, dass Bundesrat Schlumpf ver- suchen wird, rechtlich mein Postulat zu erledigen. Materiell hat er zu meiner Kritik nicht sehr einlässlich Stellung genommen. Es lässt sich einfach nicht bestreiten, dass der Aargau durch diesen Taktfahrplan ganz erheblich schlech- ter gestellt wird als nach alter Fahrplanordnung.
Ich glaube, die rechtliche Kritik an meinem Postulat ist unbegründet:
Punkt 1: Die Bundesbahnen gehören zur Bundesverwal- tung. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen haben die Bundesbahnen
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bei der Tarif- und Fahrplangestaltung auf die volkswirt- schaftlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen, soweit es ihre finanziellen Mittel gestatten. Gemäss Artikel 8 des Bun- desbahngesetzes stehen die Bundesbahnen unter der Oberaufsicht des Bundesrates. Dieser kann die zur Wah- rung wichtiger Interessen des Landes notwendigen Weisun- gen erteilen.
Der Gesamtbundesrat kann also gemäss Bundesbahnge- setz den Bundesbahnen Weisungen erteilen. Gestützt auf dieses Weisungsrecht ist der Text in meinem Postulat abso- lut in Ordnung. Die Bundesbahnen gehören zur Verwaltung. Durch ein Postulat kann jederzeit ein Bericht verlangt wer- den (das ist der eine Inhalt meines Postulates). Durch das Postulat können daher auch Massnahmen verlangt werden. Das steht im Gesetz, und ich glaube nicht, dass nun Herr Bundesrat Schlumpf sagen kann, er sei für die Behandlung der aargauischen Beschwerden zuständig, also stehe es dem Parlament gar nicht mehr zu, hier ein Postulat einzurei- chen.
Punkt 2: Der Gegenstand meines Postulates ist keineswegs identisch mit den Rechtsbegehren des Regierungsrates des Kantons Aargau im hängigen Beschwerdeverfahren. Der Regierungsrat hat etwa 20 konkrete Begehren gestellt. Ich befasse mich nicht mit diesen 20 Begehren, sondern ich befasse mich mit den strukturellen Mängeln des Taktfahr- planes und verlange einen Bericht und entsprechende Massnahmen.
Diese strukturellen Mängel sind, wie ich bereits gesagt habe, vor allem folgende: Verlust sämtlicher Direktverbin- dungen von Baden-Brugg in die West- und in die Ost- schweiz und Verlust aller Direktverbindungen von Baden- Brugg nach der Jurafusslinie. Mit diesen Schwachstellen und mit diesen strukturellen Mängeln sollte sich der Bericht befassen. Das ist der Sinn meines Postulates.
Ich möchte Sie bitten, nun nicht auf die rechtliche Argu- mentation von Herrn Bundesrat Schlumpf abzustellen, son- dern auf meine rechtliche Interpretation des Bundesbahn- gesetzes, und meinem Postulat zuzustimmen.
Bundesrat Schlumpf: Ich erachte es nicht als notwendig, hier zu begründen, warum ich als Beschwerdeinstanz mate- riell zu den aufgeworfenen Fragen nicht Stellung beziehe, bevor ich entschieden habe.
Zu den rechtlichen Fragen: Artikel 8 nennt die Oberaufsicht des Bundesrates, nicht des Parlaments. Das ist seine Kom- petenz. In den eigenen Kompetenzbereich kann nach dem im vorherigen Geschäft erstatteten Gutachten des Bundes- amtes für Justiz nicht mit parlamentarischen Vorstössen eingegriffen werden. - Soviel zur Oberaufsicht.
Die konkrete Zuständigkeit für Fahrplanfragen entzieht sich dieser Oberaufsicht, weil das gesetzlich geregelt und dem Departement zugeteilt ist (ob zu Recht oder Unrecht, las- sen wir offen).
Ständerat Binder, das ist wahrhaftig ein Streit um Termino- logien: Sie sagen, Sie möchten einen Bericht und allenfalls Massnahmen gegen strukturelle Mängel des Taktfahrplanes und konkretisieren diese strukturellen Mängel mit dem Ver- lust an direkten Verbindungen bestimmter Bahnhöfe im Aargau - das ist ein Problem - nach Ost und West. Ich habe das in meinem bisherigen Wirken immer als Fahrplanbegeh- ren bezeichnet; die Frage nämlich, ob Schnellzüge an ein- zelnen Stationen halten, wo und wann, usw. Was Sie als strukturelle Mängel des Taktfahrplanes etikettieren, ist schlicht und einfach ein Begehren um Überprüfung des Taktfahrplanes, bezogen auf konkrete Linien und Stationen. Das hat mit nichts anderem zu tun als mit dem, was in Arti- kel 3 Ziffer 4 Litera e als «Genehmigung der Fahrpläne» bezeichnet wird. Ich muss also dabei bleiben, dass nach dieser rechtlichen Beurteilung ein Eingriff auf dem Wege der Postulierung von Aufträgen nicht gangbar wäre.
Aber noch vielmehr als das möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass es auch nicht opportun wäre, faktisch - Stän- derat Binder, wir kennen uns so gut, dass ich auch dieses offene Wort wage - Einfluss zu nehmen auf ein pendentes Beschwerdeverfahren; darauf läuft das hinaus. Wenn der
Bundesrat diese Probleme der Halte im Kanton Aargau überprüfen soll (nämlich ob das strukturelle Schwachstellen seien), dann tut er unter einer anderen Etikettierung das- selbe, was das Departement bei der Behandlung der Beschwerde - die nicht nur, aber auch diese Fragen betrifft - ex lege auch machen muss. Das erschiene mir nicht zweckmässig. Zu meinem Bedauern muss ich Sie deshalb bitten, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Annahme des Postulates Dagegen
4 Stimmen 20 Stimmen
Schluss der Sitzung um 10.50 Uhr La séance est levée à 10 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Binder Taktfahrplan 1982. Aargau Postulat Binder Horaire cadence 1982. Argovie
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Ständerat
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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02
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08.06.1982 - 08:00
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