Motion du Conseil national (Oehler)
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E 8 juin 1982
Zur Frage, ob diese Entscheide nach politischen oder nach SBB-betrieblichen Gesichtspunkten zu treffen seien, ist meine Antwort ganz eindeutig: Die betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte der SBB sind ein Beurteilungsfaktor und nicht mehr. Die Gesamtbeurteilung hat noch andere Kriterien und Gesichtspunkte miteinzube- ziehen, und deshalb kann der Entscheid nur auf der politi- schen Ebene getroffen werden. Wir haben das schon seit einiger Zeit klargestellt. Es ist nicht Sache der SBB, die Frage der Variantenwahl zu entscheiden, es ist ihre Auf- gabe, vom betrieblichen Gesichtspunkt aus, auch eisen- bahnpolitisch Stellung zu beziehen. Die Entscheide müssen dann von den politischen Instanzen, letzten Endes auch wieder vom Parlament und allenfalls vom Volk auf dem Wege des Referendums getroffen werden.
Sie fragen weiter, ob eine Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Kantonen nicht dienlich wäre, zwischen Gott- hard-Kantonen und Splügen-Kantonen. Die Frage stellt sich in der Tat. Diese Zusammenarbeit hat im Laufe der lan- gen Jahre immer wieder stattgefunden, mit Venehmlassun- gen, mit direkten Kontakten. Die Frage stellt sich erneut, weil wir ja teilweise einen Szenenwechsel in den Standort- räumen miterleben. Es kommt in beiden Standorträumen immer mehr Opposition auf, allmählich haben wir mehr Stimmen, die nein sagen, als die Stimmen, die über Jahr- zehnte vorherrschendwaren. Hier ist also ein gewisser Sze- nenwechsel aus ganz verschiedenen, insbesondere Umweltgründen im Gange.
Sie haben die weitere Frage gestellt, ob auch noch andere Fragen zur Diskussion stehen und bearbeitet werden. Ich muss Ihnen sagen, dass das schon seit längerer Zeit der Fall ist. Man hat sich während Jahren und Jahrzehnten auf eine abgegrenzte Fragestellung festgelegt: ein Gott- hard-Basistunnel als Neuanlage und Verstärkung oder eine Ostalpenbahn, also eine Splügenbahn. Wir haben die Frage in Angriff genommen, wie es mit dem Leistungsangebot der Transitstrecken überhaupt stehe und wie die künftige Nach- frage etwa zu beurteilen sei. Die GVK gibt dazu keine kon- krete Antwort; sie sagt, dass bis zum Jahr 2000 keine neue Alpentransversale erforderlich sei. Zur Variantenfrage nimmt die GVK nicht Stellung.
Wir haben verschiedene Studien betrieben, die letzte war die Studie 1979, eine Vergleichbarkeitsstudie Gotthard- Basistunnel/Splügenbahn (schweizerische Kosten, auslän- dische Kostananteile, Vor- und Nachteile). Dabei wurde die Frage der Kapazitäten nicht besonders abgeklärt. Das blieb zu tun. Sie können aus diesem Geschäftsbericht ersehen, dass der Transitverkehr - ohne Import/Export - in den Jah- ren 1973-1981 um 6,9 Prozent zugenommen hat, dass er etwa 12 Millionen Tonnen beträgt. Mit dem Ausbau des Lötschbergs auf Doppelspur (dieser sollte 1988 fertig sein) wird die gesamte alpendurchquerende Kapazität von heute etwa 16 Millionen (Import, Export und Transitverkehr) auf dannzumal etwa 25 Millionen steigen. Das bedeutet eine Zunahme um rund 50 Prozent.
Wir mussten auch diese Frage in Angriff nehmen. Wir haben das letzten Herbst gemacht. Die Arbeiten nähern sich dem Abschluss, der Bundesrat wird orientiert werden. Und hier kommen die weiteren Stichworte: Transitstellung der Schweiz, Transitpolitik, welche Stellung im europäischen Verkehr soll unser Land in Zukunft haben, welches ist die Bedeutung ausserhalb des Verkehrsbereiches, strategisch, politisch, wirtschaftlich? Alle diese Fragen müssen auf einer breiteren Ebene geprüft und zusammenhängend beurteilt werden; erst dann können wir dem Parlament eine entspre- chende Botschaft oder einen entsprechenden Bericht erstatten.
Dem Bundesrat stellt sich die Frage, ob es richtig wäre, vor- gängig eine Botschaft zur Linienführungsfrage (Varianten) zu bringen, oder ob es nicht besser sei, alles zusammen in einem Bericht an das Parlament unterzubringen, um auch Ihnen eine Gesamtdiskussion zu ermöglichen.
Damit habe ich zu den gestellten Fragen Stellung bezogen. Ich bitte Sie um Genehmigung der Rechnung SBB 1981.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress Art. 1-4 Titre et préambule art. 1 à 4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 81.056 PTT. Voranschlag 1982. Nachtrag I PTT. Budget 1982. Supplément I
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1982 Message et projet d'arrêté du 21 avril 1982
Bezug bei der Generaldirektion PTT. Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Andermatt, Berichterstatter: Mit der Botschaft über den Nachtrag I zum Finanzvoranschalg der PTT-Betriebe für das Jahr 1982 werden Zahlungskredite in der Höhe von 19,1 Mil- lionen Franken und für Gebäude Verpflichtungskredite von 12,6 Millionen Franken verlangt. Die Finanzkommission hat diese Kreditbegehren überprüft und empfiehlt dem Rat Zustimmung zum vorgelegten Bundesbeschluss.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress Art. 1-3 Titre et préambule art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
81.423
Motion des Nationalrates (Oehler). Tagesschau. Rückgängigmachung der Regionalisierung Motion du Conseil national (Oehler). Régionali- sation du Téléjournal. Annulation du projet
Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 1981 Décision du Conseil national du 16 décembre 1981
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird angehalten, seine Vertreter in der SRG dahingehend zu motivieren oder allenfalls zu instruieren,
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Motion des Nationalrates (Oehler)
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dass die Regionalisierung der Tagesschau aus staatspoliti- schen wie auch finanziellen Gründen ganz oder mindestens soweit noch möglich rückgängig gemacht wird.
Texte de la motion
Comme le projet de régionalisation du Téléjournal devrait être annulé complètement ou, pour le moins, mis en veil- leuse dans toute la mesure où c'est encore chose possible (pour des raisons relevant de la politique générale ainsi que pour des motifs financiers), j'invite le Conseil fédéral à gag- ner ses représentants au sein de la SSR à cette manière de voir, ou à leur donner au besoin pour instruction d'intervenir dans ce sens auprès de cette institution.
I Andermatt, Berichterstatter: Nach mehrjährigen Vorstudien entschied sich im Februar 1978 der Zentralvorstand der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft für eine Dezentralisation der Tagesschau. Schon dieser Entscheid war nicht unbestritten, und die Aufsichtsbehörde, das Eid- genössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- ment, hat am 6. Juli 1978 einen Rekurs gegen diesen Ent- scheid des Zentralvorstandes abgewiesen. Damit war der Weg frei für die weiteren Vorbereitungsarbeiten.
Am 1. Januar 1982 wurde die welsche Tagesschau erstmals in Genf zusammengestellt und ausgestrahlt. Die Produktion der Tagesschau für die italienische Schweiz bleibt vorläufig noch in Zürich und soll erst 1985 oder 1986 nach Lugano disloziert werden. Am 17. Juni 1981 reichte Nationalrat Oeh- ler eine Motion ein, mit der der Bundesrat angehalten wird, seine Vertreter in der Schweizerischen Radio- und Fernseh- gesellschaft dahingehend zu motivieren oder allenfalls zu instruieren, dass die Regionalisierung der Tagesschau aus staatspolitischen wie auch finanziellen Gründen ganz oder mindestens soweit noch möglich rückgängig gemacht wird. In der schriftlichen Begründung führte der Motionär für seine Begehren staatspolitische und finanzielle Gründe an. Falls eine Rückgängigmachung der getroffenen Massnah- men nicht mehr möglich sei, solle die Aufsichtsbehörde für eine gleichwertige Information der verschiedenen Sprach- gebiete besorgt sein. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat sie aber mit 68 zu 14 Stim- men überwiesen.
Ihre Kommission teilt in dieser Sache die Auffassung des Bundesrates und stützt sich dabei vor allem auf rechtliche Überlegungen. Es galt zu untersuchen, ob der Bundesrat aufgrund des Konzessionsvertrages befugt wäre, auf die von ihm ernannten Vertreter im Zentralvorstand im Sinne des Motionärs Einfluss zu nehmen, und ob mit dem Beschluss des Zentralvorstandes Bestimmungen des Kon- zessionsvertrages verletzt worden sind.
Artikel 9 Absatz 2 der Konzession macht deutlich, dass nicht Staats- oder Regierungseinfluss Zweck der Ernen- nung durch den Bundesrat ist, sondern vielmehr die plurali- stische Abstützung der Trägerschaft. Es handelt sich bei den vom Bundesrat ernannten Mitgliedern des Zentralvor- standes zum grössten Teil nicht um Bundesbeamte, also nicht um Personen, die der Dienstaufsicht des Bundesrates und des Parlamentes unterstehen. Die Erteilung von bestimmten Weisungen an diese Personen durch den Bun- desrat wäre rechtlich fragwürdig und auch medienpolitisch inopportun. Hätte sich der Bundesrat mehr Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte sichern wollen, so hätte er im Konzessionsvertrag Bewilligungs- und Genehmigungsvor- behalte angebracht. Dieses wurde aber - und wir meinen, mit guten Gründen - um der Programmfreiheit willen unter- lassen. Der Bundesrat kann durch das Parlament nicht dazu angehalten werden, etwas zu tun, zu dem er nach Konzes- sionsvertrag nicht befugt ist.
Im weiteren erhebt sich die Frage, ob mit der Dezentralisie- rung der Tagesschau Konzessionsbedingungen verletzt worden sind. Es ist Artikel 13 Absatz 1 der Konzessionsbe- dingungen zu beachten. Hier wird ausgeführt, dass insbe- sonders die Programme so zu gestalten sind, dass sie den Interessen des Landes dienen, die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit stärken. Diese Bestimmung hat die
SRG bewogen, zur nationalen Koordination eine Koordina- tionszentrale und eine Chefredaktorenkonferenz zu schaf- fen. Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuwei- sen, dass wir seit Jahrzehnten eine ähnlich dezentralisierte Lösung beim Radio haben, ohne dass ernsthafte Schwierig- keiten aufgetreten sind.
Die Kommission kam zur Auffassung, dass mit der Dezen- tralisation der Tagesschau die nationale Einheit und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schweizer nicht gefähr- det sei. Wir sind aber der Ansicht, dass die SRG alles vor- kehren muss, um nicht aus der Dezentralisierung in eine Provinzialisierung abzugleiten.
Es bleiben noch die finanziellen Aspekte der Dezentralisa- tion: Man war sich von Anfang an bewusst, dass die Auftei- lung der Tagesschau auf drei Zentren mehr kosten würde als die gemeinsame Produktion in Zürich. Man nahm aber anfänglich die errechneten geringen Mehrkosten für eine publikums- und mentalitätsnähere Information in Kauf. Im Laufe der Vorbereitungen zeigte es sich dann aber, dass anfänglich offensichtlich sehr fahrlässig gerechnet wurde. Die Mehrkosten gegenüber der alten Lösung konnten bis heute nie genau ermittelt werden. Die Totalkosten werden heute mit rund 26 Millionen angegeben, wobei auch diese Zahl angezweifelt wird, und es ist anzunehmen, dass sie auch ohne eine eventuelle Teuerung in den nächsten Jah- ren noch weiter ansteigen wird.
Eine Rückgängigmachung auf den alten Zustand würde aber ebenfalls wiederum Millionen kosten. Es ist auch zu bedenken, dass die eigene Tagesschau in der welschen Schweiz sehr gut angekommen ist und es allein schon des- halb fast unmöglich wäre, die Produktion der welschen Tagesschau wieder nach Zürich zurückzunehmen.
Wenn wir schon, was die Aufsicht betrifft, die Programm- freiheit hochhalten wollen, dann dürfen wir - so meint Ihre Kommission - als Parlament nicht via die Hintertüre der Finanzaufsicht diese Programmfreiheit wieder in Frage stel- len.
Die Annahme der Motion im Nationalrat erfolgte weder aus rechtlichen noch aus staatspolitischen oder finanziellen Gründen. Sie erfolgte, wie wir meinen, hauptsächlich als Unmutskundgebung gegenüber der SRG und einzelnen ihrer Institutionen. Es war nicht die Aufgabe Ihrer Kommis- sion, den Gründen für diesen Zustand nachzugehen. Wir beschränkten uns darauf, zu prüfen, ob die Motion rechtlich in Ordnung sei und ob eine Rückgängigmachung der Dezentralisation der Tagesschau aufgrund des Konzes- sionsvertrages anzuordnen wäre. Ihre Kommission hat diese Fragen verneint und empfiehlt Ihnen mit 9 zu 0 Stim- men bei einer Enthaltung, die Motion des Nationalrates abzulehnen.
Dobler: Der Wahrheit zuliebe ist festzuhalten, dass sich die ' Motion nicht gegen die sprachlichen Minderheiten richtet, sondern dass die SRG im Mittelpunkt der Diskussion steht. Der Motionär führt aus, dass er aus staatspolitischen und finanziellen Gründen der Regionalisierung entgegentritt und dass diese teilweise oder ganz rückgängig gemacht werden soll.
Nach der Begründung des Motionärs geht es hier offen- sichtlich darum, einen Stopp einzuschieben in dem Sinn, dass einer besseren Koordination das Wort geredet werden soll. Wenn wir im Rahmen der Kommissionssitzung dahin- gehend orientiert wurden, dass beispielsweise bei Aufnah- men alle drei Equipen, also die deutschsprachige, die fran- zösischsprachige und die italienischsprachige, aufgekreuzt sind, dann spricht das nicht unbedingt für eine gute Koordi- nation in diesem Team. So gesehen, kommt der Motion doch eine gewisse Bedeutung zu, die es meines Erachtens verdient, dass auch diese Aspekte in unserem Rat darge- legt werden.
Zur rechtlichen Seite: Ich bin ohne weiteres damit einver- standen, dass in dieser Richtung das Parlament in den Hin- tergrund tritt, so dass dem Bundesrat hier die Kompetenz zugeschoben werden muss; trotzdem scheint mir in bezug auf die rechtliche Seite eine Differenzierung am Platze zu
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Postulat Binder
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E
8 juin 1982
. sein. Zumindest was die Aufsicht über die SRG betrifft, stel- len sich diesbezüglich Fragen. Es heisst, die Oberaufsicht in bezug auf die SRG sei Sache des Bundes, insbesondere also, was die finanzielle Seite anbetreffe. Der Bundesrat · hende überregional verbindende Sendefunktion zu über-
führt hierzu aus, dass man unter der Oberaufsicht des Bun- des die Oberaufsicht des Bundesrates zu verstehen habe. Anders ausgedrückt: die Bundesversammlung hat keine Möglichkeit, direkt einzugreifen.
Meiner Meinung nach können aber die eidgenössischen Räte indirekt über die Motion doch in diese Materie einwir- ken. Ich erinnere an die letztjährige parlamentarische Dis- kussion, wo ein Vorstoss besprochen wurde, der verlangte, dass die aus einer allfälligen Gebührenerhöhung stammen- den Einnahmen in erster Linie zur Verbesserung der Pro- grammqualität zu verwenden seien, und dass im weiteren bei der Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnung der SRG den Fragen der Abschreibung und der Reservebildung besondere Beachtung zu schenken sei. In dieser Richtung hatte also das Parlament einen Druck auf den Bundesrat ausgeübt.
Es stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtlich von einer Lücke gesprochen werden kann. Die Mitarbeiter der SRG stellen sich nämlich auf den Standpunkt, sie hätten eine Programmfreiheit, in die man ihnen nicht hineinreden könne. Theoretisch mag dieses Verhalten angehen. Prak- tisch ist diese Frage aber sehr schwierig zu beurteilen. Wenn wir schon von Bundesseite aus die Möglichkeit haben, die Oberaufsicht in bezug auf die Finanzen durchzu- führen, kommen wir doch automatisch mit dieser soge- nannten Programmfreiheit in einen Konflikt. Wenn es sich nun herausstellt, dass es bei der Dezentralisierung der Tagesschau nicht um 8 bzw. nicht einmal mehr um 26 Millio- nen Franken, sondern möglicherweise um rund 50 Millionen Franken Mehrkosten geht, dann haben wir hier doch eine Diskrepanz oder gar eine Unverhältnismässigkeit in bezug auf die Oberaufsicht über die Finanzen einerseits und in bezug auf die Programmfreiheit andererseits festzustellen. Man kann doch nicht behaupten, die Programmfreiheit sei dermassen gewährleistet, dass die Finanzen überhaupt keine Rolle spielten. Der Bund hat die Möglichkeit, etwas zu sagen, wenn es um die Finanzen geht. Diese unsichere Rechtslage, die in bezug auf die Kompetenzordnung weit- herum nicht befriedigt, bereitet mir Mühe, einfach gegen die Motion zu stimmen. Ich behalte mir darum vor, Stimment- haltung zu üben.
Gadient: Das Votum Dobler ruft mich auf den Plan. Ich hatte ähnliche Bedenken und habe sie noch. Nachdem jedoch die Dezentralisierung - wie dies der Kommissions- präsident dargelegt hat - nicht in Widerspruch zu den Kon- zessionsbestimmungen steht, die SRG ihre Programmtätig- keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13 und 22 Abs. 3) frei gestalten kann und die Aufsicht über die SRG zwar an den Bundesrat delegiert worden ist, diesem jedoch kein Weisungsrecht an die von ihm bezeichneten Vertreter im Zentralvorstand (es handelt sich ja nicht um EVED-Beamte) zusteht, kann unseres Erachtens haupt- sächlich aus formalrechtlichen Gründen der Motion nicht Folge geleistet werden, zumal sich das Téléjournal in der Romandie gut einzuführen scheint.
Materiell befriedigt mich die Lösung auch nicht besonders. Die Dreiteilung in Sprachregionen auch in diesem wichtigen Bereich fördert die Gefahr des Auseinanderlebens; darauf ist im Nationalrat zu Recht aufmerksam gemacht worden. Gerade eine einheitliche Tagesschau mit ihrer hohen Ein- schaltquote wäre an sich geeignet, das Gemeinsame, das Überregionale, die nationale Verbundenheit zu stärken. Es ist zu Recht von einer nationalen Informationsklammer in einem der wenigen Bereiche, wo eine solche überhaupt zum Tragen kommen kann, gesprochen worden. Eine ein- heitliche Tagesschau liesse sich um so mehr rechtfertigen, als es neben ihr durchaus besondere Regionalsendungen gibt, bei denen sprachregionale Gewichtungen naturge- mäss gegeben sind.
Sollte nun die Regionalisierung zum Vollzug gelangen, so
geben wir in aller Form der Erwartung Ausdruck, dass Ersatzsendungen geschaffen werden, die im Sinne dieser Überlegungen geeignet sind, die anderenfalls verlorenge- nehmen.
Bundesrat Schlumpf: Herr Ständerat Andermatt, dem ich für seinen Bericht danke, hat darauf hingewiesen: das EVED hat 1978 die Dezentralisierung durch Ablehnung einer dagegen gerichteten Beschwerde genehmigt. Unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wäre es nun' höchst problematisch, wenn der Bund vier Jahre später (nachdem die Realisierung teilweise erfolgt ist) quasi das Gegenteil beschliessen wollte.
Ob Bundesrat oder Parlament Kompetenzen haben, ändert nichts daran, dass die Vertreter des Bundes - wer immer sie wählt -, soweit es nicht Bundesbeamte sind (und das sind sie eben nicht, wie Ständerat Gadient sagte), ihre Auf- gabe im Zentralvorstand nicht nach Instruktionen wahrneh- men, sondern ungebunden. Das sind keine gebundenen Mandate, die nach Weisungen auszuüben wären. Das Bun- desamt für Justiz hat das am 8. März 1982 in einem Bericht eindeutig festgelegt. Es gibt kein Weisungsrecht, und das, was die Motion des Nationalrates will, ist schon über der Grenze dessen, was man als Weisung bezeichnen müsste. Eine dritte Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat Gadient: Koordinationsmassnahmen, welche die nationale Einheit gewährleisten sollen, also die Klammerfunktion der SRG insbesondere auch bei diesen Tagesschauen der drei Sprachregionen, solche Koordinationsmassnahmen wurden SRG-intern durch den Generaldirektor angeordnet, sie sind bereits im Gange, so dass diesem Anliegen sicher entspre- chen wird. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates zu einem Postulat Akeret im Nationalrat.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
2 Stimmen 22 Stimmen
81.924 Postulat Binder Taktfahrplan 1982. Aargau Horaire cadencé 1982. Argovie
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1981
Am 23. Mai 1982 wird im schweizerischen Bahnverkehr das Neue Reisezugs-Konzept 1982 (NRK 82) oder - in verständ- licher Sprache ausgedrückt - der sogenannte Taktfahrplan in Kraft gesetzt. Dieser Taktfahrplan widerspricht den anlässlich der Eröffnung der Heitersberglinie von den SBB abgegebenen Versprechungen und bedeutet gegenüber dem bevölkerungsreichen Kanton Aargau sowie insbeson- dere gegenüber der Grossregion Limmattal-Aaretal (Baden-Brugg) einen politischen Affront.
Die wichtigsten Schwachstellen des NRK sind:
das Abhängen der Region Baden-Brugg vom direkten Jurafuss-Verkehr;
das Brechen der alten Ost-West-Stammlinie in Olten und der Verlust einer Direktverbindung der Region Baden- Brugg an die Westschweiz;
der fast vollständige Verlust von Verbindungen ohne Umsteigen der Bahnhöfe Brugg und Baden über Zürich- Flughafen hinaus;
die quantitative und qualitative Verschlechterung von Zofingen bezüglich Schnellzugshalte;
die Anschlussmängel des Feldes 700 in Stein und Brugg für den inneraargauischen Verkehr.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Oehler). Tagesschau. Rückgängigmachung der Regionalisierung Motion du Conseil national (Oehler). Régionalisation du Téléjournal. Annulation du projet
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Sessione
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Rat
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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02
Séance
Seduta
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