Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH
1006
N 25 juin 1982
Indexzahlen (1971/1973 = 100) über die Entwicklung der bäuerlichen Arbeitsverdienste in den Buchhaltungstestbe- trieben sowie die Arbeiterstundenverdienste in den letzten zehn Jahren darlegen:
Durchschnitt der Jahre
Arbeitsverdienst pro Tag
Durchschnittlicher Stundenverdienst
Talbetriebe
Bergbetriebe
verunfallter Arbeiter
1971-1973
100
100
100
1974-1976
130
128
133
1977-1979
149
135
144
1980-1981
160
81.548
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Kaiseraugst
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981
Am 26. Oktober 1981 hat die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG dem Bundesrat bekanntgegeben, dass sie an ihrem Bewil- ligungsgesuch festhält. Zwei Tage später, am 28. Oktober 1981, hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für Kaiser- augst erteilt.
Noch am selben Tag - und immer mehr an den folgenden Tagen - hat die Bevölkerung der Region Basel gegen die- sen Entscheid protestiert. An der Kundgebung vom 31. Oktober haben auf dem Gelände des geplanten Atom- kraftwerkes über 20 000 Menschen in einer scharfen Reso- lution gegen diesen Bundesratsentscheid protestiert.
Im Zusammenhang mit der Erteilung der Rahmenbewilli- gung durch den Bundesrat an die Kernkraftwerk Kaiser- augst AG und der Zustimmung zum Bedarf eines weiteren Atomkraftwerkes in den neunziger Jahren (Bundesratsent- scheid vom 21. September 1981) bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Warum hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst erteilt, obwohl
Das Bewilligungsverfahren für die Standortbewilligung des AKW Kaiseraugst nie rechtmässig erfolgt ist (keine Publikation im «Bundesblatt», d. h. auch keine Einsprache- möglichkeiten; Gesuch für Standortbewilligung wurde einer anderen Gesellschaft [Motor Columbus] erteilt, als der heu- tigen Bauherrschaft Kernkraftwerk Kaiseraugst AG?)
Die Region Nordwestschweiz sich unmissverständlich in mehreren Volksabstimmungen mit über zwei Dritteln Mehr- heiten (in Basel-Stadt sogar über drei Viertel Mehrheiten) gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst AG ausgesprochen hat?
Die Regierungen und Parlamente beider Basel einstim- mig gegen das AKW Kaiseraugst Stellung bezogen haben?
In einer derart dichtbesiedelten Region wie Basel eine in der Welt einmalige Ballung von geplanten und teilweise schon verwirklichten Atomkraftwerken Tatsache ist?
Eine seriöse Notfallplanung in einem Gebiet mit 500 000 Menschen schlicht ein Ding der Unmöglichkeit darstellt?
Der Bundesrat sich und der Bevölkerung der Region Basel durch diesen Entscheid die Möglichkeit der Einspra- che bei der Planung und Realisierung von Atomkraftwerken jenseits der Landesgrenzen (im französischen und deut- schen Grenzbereich) wegnimmt bzw. erheblich erschwert?
49 Stimmen
46 Stimmen
Präsidentin: Die Diskussion wird verschoben.
Die bäuerlichen Arbeitsverdienste haben, wie daraus her- vorgeht, im grossen und ganzen mit den Arbeiterlöhnen durchaus Schritt gehalten, in den letzten Jahren sind sie sogar stärker als diese gestiegen. Bei den Bergbetrieben, deren Einkommen ohnehin geringer ist als im Talgebiet, musste allerdings bis vor wenigen Jahren ein Nachhinken festgestellt werden; in der jüngsten Vergangenheit ist aber auch hier eine erfreuliche Verbesserung eingetreten.
Abwanderung hat nichts mit Ausblutung zu tun
Dass die bäuerlichen Einkommen ungefähr im Gleichschritt mit der übrigen Wirtschaft verbessert werden konnten, ist nicht zuletzt auf die Anstrengungen zur Rationalisierung der Produktion, mit anderen Worten auf die erzielten Produktivi- tätsfortschritte zurückzuführen. Diese Fortschritte äussern sich u. a. darin, dass eine Arbeitskraft im Vergleich zu frü- her eine grössere Fläche bewirtschaften und mehr Tiere besorgen kann. Das aber hatte angesichts der beschränk- ten Möglichkeiten zur Produktionsausdehnung zur Folge, dass weniger Leute in der Landwirtschaft Beschäftigung und Auskommen fanden und daher in andere Erwerbs- zweige abwanderten. Deshalb von Ausblutung zu sprechen, ist völlig unbegründet. Würde dieser Vorwurf zutreffen und würde überdies, entsprechend der Behauptung des Inter- pellanten, der Landwirtschaft der Teuerungsausgleich andauernd verweigert, dann müsste sich dies in einem all- gemeinen Vertrauensschwund und in einem zunehmenden Desinteresse am bäuerlichen Beruf auswirken. Wir stellen indessen eher das Gegenteil fest. Der Bauernberuf ist gerade in jüngster Zeit aus verschiedenen Gründen für viele attraktiver geworden. Das zeigt sich unter anderem am star- ken Interesse für eine bäuerliche Berufsbildung, aber auch in der grossen Nachfrage nach Pachtland und Landwirt- schaftsbetrieben.
Erhaltung der Lebensqualität - ein Teil der Agrarpolitik
Hauptziel unserer Agrarpolitik wird weiterhin sein, dafür zu sorgen und die Bedingungen zu schaffen, damit die Land- wirtschaft ihre Hauptaufgaben erfüllen kann. Diesem Ziel dient die gesamte Agrargesetzgebung mit einem sehr reichhaltigen Instrumentarium. Es kann hier nicht der Platz sein, darauf im einzelnen einzutreten. Dazu wird der für 1984 in Aussicht gestellte Sechste Landwirtschaftsbericht Gelegenheit bieten.
Der Bundesrat weiss im übrigen um die Bedeutung, die der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt sowie der Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zukommt. Der Landwirtschaft obliegt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe und Verantwortung, und deshalb ist diesen Aspekten auch in der Agrarpolitik besonders Rechnung zu tragen; es geschieht dies namentlich über die Lebensmittelgesetzge- bung, durch die Bestimmungen über den Tierschutz und den Gewässerschutz sowie die Vorschriften über die Ver- wendung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen. Der Bundes- rat ist sich bewusst, dass sich daraus für die landwirtschaft- liche Produktion zusätzliche Einschränkungen und Bela- stungen ergeben können, die sich mindestens zum Teil in erhöhten Produktionskosten niederschlagen. Diese Mehr- kosten sollen nicht der Landwirtschaft aufgebürdet werden, sondern sind grundsätzlich durch erhöhte Produktenpreise oder auf andere Art von der Allgemeinheit zu tragen. Nur so ist es möglich, eine gesunde und leistungsfähige Landwirt- schaft zu erhalten, die auch in der Lage ist, ihre Verantwor- tung für Menschen und Umwelt wahrzunehmen.
Präsidentin: Herr Oehen beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für Diskussion Dagegen
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Interpellation der Fraktionen PdA/PSA/POCH
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Juni 1982 N
Die Nordwestschweiz schon heute massiv durch umweltschädliche Immissionen belastet ist?
Die meteorologischen Auswirkungen - trotz Climod-Stu- die - unabsehbar sind?
Der Reaktortyp, wie er in Kaiseraugst geplant ist, veral- tet ist und nirgendwo in der Welt Erfahrungen mit diesem Reaktortyp gemacht wurden?
Die NAGRA bis 1985 nicht in der Lage ist, die «Gewähr der dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung» (Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978) zu garantieren und das sogenannte «Projekt Gewähr» keinerlei Sicherheit bringt und erst noch eine offene Umgehung des Bundesbe- schlusses zum Atomgesetz darstellen würde?
Die Abklingbecken in Atomkraftwerken nicht für Zwi- schenlagerungen konzipiert wurden und sich daher in kei- ner Weise für Kompaktlager von Atommüll eignen, wie dies heute teilweise praktiziert und noch geplant wird?
Die Verträge mit La Hague betreffend Wiederaufberei- tung von Atommüll auslaufen und eine Erneuerung der Ver- träge höchst unsicher ist?
Mit der Kühlung durch Kühltürme die Umwelt (nebst anderem) mit Asbestfasern zunehmend belastet wird - wie schon heute Gösgen belegt - und dadurch das Risiko von Krebserkrankungen weiter steigt?
Durch die Abhängigkeit von Uranimporten die Ausland- abhängigkeit grösser wird?
Stimmt es, dass mit Staaten der Dritten Welt (in der Presse wurden Peru und Ägypten genannt) Verhandlungen geführt oder solche geplant sind, um zu erreichen, dass diese Länder Atommüll aus der Schweiz übernehmen?
Kann der Bundesrat zusichern, dass
a. er selbst keine Truppen gegen Demonstranten in Kaiser- augst aufbieten wird?
b. er alles in seinen Möglichkeiten Liegende unternehmen wird, um zu verhindern, dass ein betroffener Kanton allen- falls Truppen aufbieten wird?
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981
Le 26 octobre 1981, la centrale nucléaire de Kaiseraugst SA a fait savoir au Conseil fédéral qu'elle maintenait sa demande d'autorisation. Deux jours plus tard, le 28 octobre 1981, le Conseil fédéral lui accordait l'autorisation générale. Le même jour, et plus encore les jours qui suivirent, la population de la région de Bâle a protesté contre cette décision. Rassemblées le 31 octobre pour une manifesta- tion sur le terrain de la future centrale, plus de 20 000 per- sonnes ont attaqué la décision du Conseil fédéral, dans une résolution formulée en termes énergiques.
La décision du Conseil fédéral du 21 septembre 1981 d'octroyer l'autorisation générale à Kaiseraugst SA et d'admettre la nécessité d'une nouvelle centrale dans les années 90 nous amènent à poser au gouvernement les questions suivantes:
Pourquoi le Conseil fédéral a-t-il accordé l'autorisation générale à la centrale nucléaire de Kaiseraugst, alors que
La procédure d'autorisation de site de la centrale ne s'est pas déroulée dans les règles (pas de publication dans la Feuille fédérale, donc pas de possibilité de former oppo- sition); l'autorisation de site a été accordée à l'époque à la suite d'une requête de Motor Columbus et non de Kaiser- augst SA, actuel maître de l'ouvrage;
La région du nord-ouest de la Suisse s'est prononcée clairement contre Kaiseraugst SA au cours de plusieurs scrutins populaires (majorités de plus de deux tiers, voire de plus de trois quarts à Bâle-Ville);
Les gouvernements et les parlements des deux Bâle ont été unanimes à s'opposer à la centrale de Kaiseraugst;
Une région aussi peuplée que celle de Bâle doit déjà faire face à une concentration unique au monde de cen- trales nucléaires, qu'elles soient projetées ou réalisées en partie;
L'établissement d'un plan d'urgence efficace pour un territoire de 500 000 habitants relève de l'utopie;
Par cette décision, le Conseil fédéral se prive et prive ainsi la population de la région de Bâle de la possibilité de faire opposition (ou restreint considérablement celle-ci), en cas de planification et de réalisation de centrales nucléaires au-delà des frontières nationales (sur le territoire français et allemand adjacent);
Le nord-ouest de la Suisse est aujourd'hui déjà grave- ment touché par des atteintes à l'environnement;
Les effets météorologiques des centrales sont encore imprévisibles, en dépit des conclusions de l'étude Climod;
Le type de réacteur choisi pour la centrale de Kaiser- augst est dépassé et aucun pays au monde n'a jamais fait d'expérience avec ce genre de réacteur;
La Cedra ne sera pas en mesure, d'ici 1985, de garantir «l'élimination sûre et à long terme ainsi que l'entreposage définitif des déchets radioactifs» (arrêté fédéral du 6 octo- bre 1978); le projet «garantie» n'offre aucune sécurité et serait d'alleurs même une manière flagrante de tourner l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique;
Les bassins de désactivation des centrales nucléaires n'ont pas été conçus pour servir à l'entreposage même provisoire, de déchets nucléaires et ne peuvent donc en aucune manière être utilisés comme dépôts compacts, comme ils le sont déjà parfois ou comme il est prévu encore de les utiliser;
Les contrats passés avec La Hague sur le retraitement des déchets nucléaires arrivent à échéance et leur renou- vellement semble fort improbable;
Les tours de refroidissement rejettent dans l'atmos- phère des quantités toujours plus grandes de fibres d'amiante notamment (comme on a pu le prouver à Gös- gen) et augmentent ainsi le risque de cancers;
La nécessité d'importer de l'uranium accroît notre dépendance envers l'étranger;
Est-il exact que la Suisse a entamé (ou envisage d'enta- mer) des négociations avec des pays du tiers monde (la presse a parlé du Pérou ou de l'Egypte) pour les convaincre de recevoir nos déchets radioactifs?
Le Conseil fédéral peut-il nous donner l'assurance
a. qu'il ne fera pas appel à la troupe contre les personnes qui pourraient manifester à Kaiseraugst;
b. qu'il entreprendra tout ce qui est en son pouvoir pour empêcher que l'un des cantons intéressés ne lève des troupes contre ces manifestants?
Sprecherin - Porte-parole: Mascarin
Begründung
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement
Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Am 25. März 1982 ist die Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 1981 zur Rahmenbewilligung für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst veröffentlicht worden (BBI 1982 |
Interpellation Mascarin
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N 25 juin 1982
781). Sie gibt auf die meisten der in der Interpellation gestellten Fragen Antwort. Es wird deshalb ausdrücklich auf diese Botschaft verwiesen. Ergänzend gehen wir ledig- lich auf diejenigen Fragen ein, die nicht Gegenstand des Rahmenbewilligungsverfahrens für das Kernkraftwerk Kai- seraugst sind oder nicht nur dieses Werk betreffen.
Zu Frage 5: In der Diskussion um das Projekt Kaiseraugst wird darauf hingewiesen, dass in einer derart dicht besie- delten Region wie Basel eine in der Welt einmalige Ballung von Kernkraftwerken Tatsache sei. Inwieweit dies zutrifft, möchten wir offenlassen, hängt die entsprechende Aus- sage doch wesentlich davon ab, von welchen Annahmen ausgegangen wird. Es fragt sich ausserdem, ob es zulässig ist, derartige Erwägungen nur in bezug auf Kernkraftwerke anzustellen, oder ob es nicht angezeigt wäre, auch andere Formen der Energieproduktion in die Betrachtungen einzu- beziehen. Der Bundesrat ist jedenfalls der Auffassung, dass aufgrund der heutigen Kenntnisse ein Widerruf der Stand- ortbewilligung nicht gerechtfertigt wäre.
Zu Frage 7: Kernkraftwerke sind in allen Staaten Unterneh- men von nationaler Bedeutung. Die Planung und die Wahl der Standorte erfolgen nicht nach regionalen, sondern übergeordneten Kriterien. Kein Staat ist bereit, zugunsten eines Nachbarn auf ein Werk zu verzichten. Das Bewilli- gungsverfahren ist ein nationales Verfahren und die einzel- staatlichen Entscheide hängen nicht vom Vorgehen in andern Staaten ab. Es ist deshalb nicht einzusehen, wes- halb der Bundesrat durch seinen nach schweizerischem Recht getroffenen Entscheid die Stellung der Schweiz ver- schlechtert haben soll. Dieser Entscheid trägt im übrigen den Abmachungen innerhalb der Rheinanliegerstaaten ins- besondere bezüglich der Aufwärmung des Gewässers Rechnung.
Zu den Fragen 12, 13 und 16: Die Abklingbecken in Kern- kraftwerken dienen - entgegen der Feststellung in der Interpellation - nicht der Kompaktlagerung von Atommüll, sondern der Lagermöglichkeit für abgebrannten Kernbrenn- stoff bis zu dessen Abtransport zu einer Wiederaufarbei- tungsanlage. Solche Abklingbecken eignen sich durchaus für eine mehrjährige Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen, sind sie doch daraufhin konzipiert wor- den. Radioaktive Abfälle aus dem Kraftwerkbetrieb werden in den speziell dafür vorgesehenen betriebseigenen Zwi- schenlagern aufbewahrt.
Für jene Abfälle, welche nach 1990 allenfalls aus der Wie- deraufarbeitung zurückgenommen werden müssen, beste- hen entsprechende Pläne für die Errichtung eines zentralen Zwischenlagers bzw. eines Endlagers. Die NAGRA richtet bekanntlich ihre Planung nicht nur auf die Endlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, sondern auch auf die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente auf dem Gebiet der Schweiz aus. Ziel dieser Bemühungen ist es, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, selbst wenn die Wie- deraufarbeitungsverträge nach 1990 nicht erneuert würden. Der Bund hat im übrigen bisher keine Verhandlungen mit Staaten der Dritten Welt zur Lagerung radioaktiver Abfälle geführt und plant auch keine solchen. Wie der Bundesrat zur Lagerung von radioaktiven Abfällen im Ausland steht, ergibt sich aus unserer Antwort auf die Einfache Anfrage Grobet vom 12. Juni 1979 (Nr. 79.704), auf die hier verwie- sen wird.
Zu Frage 14: Es ist bekannt, dass in allen Gegenden der Schweiz auch ohne Kühlturm eine gewisse Asbestkonzen- tration vorhanden ist. Die bisherigen Messungen der EMPA beim Kernkraftwerk Gösgen-Däniken lassen darauf schlies- sen, dass durch den Betrieb des Kühlturmes diese Konzen- tration nicht erhöht wird. Auch hier kann somit die entspre- chende Feststellung der Interpellation nicht bestätigt wer- den.
Zu Frage 15: Wir verweisen auf unsere Botschaft vom 25. März 1981 über Grundsatzfragen der Energiepolitik (BBI 1981 || 318 ff.), insbesondere die Ziffern 161, 162 und 212. Zu Frage 17: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord- nung ist primär Angelegenheit der Kantone. Dazu stehen
ihnen ihre Polizeikräfte zur Verfügung. Reichen diese zivilen Mittel nicht aus, um Störungen von Ruhe und Ordnung zu verhindern oder zu beheben, ist im äussersten Fall der Ein- satz von Truppen zulässig (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst, SR 121). Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist dies jedoch das letzte aller möglichen Mittel. Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch die Kantonsregierungen diesen Grundsatz beachten. Es ist aber auch Pflicht des Bundesra- tes, für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung und für die Bewah- rung unserer rechtsstaatlichen Demokratie zu sorgen (Art. 102 Ziff. 10 BV). Deshalb darf er nicht zum voraus auf nach geltendem Recht verfügbare Mittel verzichten. Er darf auch nicht in die entsprechenden Kompetenzen der Kan- tone eingreifen. Die Befugnis des Bundesrates, in eigener Kompetenz Truppen aufzubieten, unterliegt den Schranken von Artikel 102 Ziffer 11 der Bundesverfassung.
Bisherige Erfahrungen zeigen im übrigen, dass sich unsere Bevölkerung auf das in einer rechtsstaatlichen Demokratie geltende Recht verpflichtet fühlt und dieses nicht durch rechtswidrige Aktionen in Frage stellt.
Präsidentin: Sie lehnen mit offensichtlicher Mehrheit die Diskussion ab. Die Interpellanten können erklären, ob sie von der Antwort des Bundesrates befriedigt sind. Sie erklä- ren sich nicht befriedigt.
82.325
Interpellation Mascarin Kernkraftwerk Kaiseraugst. Uranhandel mit Südafrika Centrale de Kaiseraugst. Vente d'uranium à l'Afrique du Sud
:
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1982 Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Stimmt es, dass angereichertes Uran, das im Besitze der KKW Kaiseraugst AG war, mit Vermittlung einer US-Makler- firma an die südafrikanische Energiekommission ESCOM verkauft und von der französischen Gesellschaft Fram- atome in Brennstäbe für das südafrikanische Atomkraft- werk Koeberg eingebaut wurde?
Stimmt es, dass Südafrika sogar seitens der USA die Lieferung von angereichertem Uran zum Betrieb der Atom- kraftwerke verweigert wurde, weil Südafrika den Atomsperr- vertrag nicht unterzeichnet hat bzw. sich weigert, alle seine atomaren Anlagen internationaler Kontrolle zu unterstellen?
Stimmt es, dass Südafrika zwar über genügend Natur- uran - unter anderem auch, weil es Uran aus Namibia stiehlt - verfügt, aber zuwenig weit ist in der Entwicklung von Kon- versions- und Anreicherungskapazitäten, so dass die Inbe- triebnahme von Koeberg I ohne das Uran der KKW Kaiser- augst erst später hätte erfolgen können?
Woher stammte ursprünglich das Uran der KKW Kaiser- augst? Welche Sicherheitsbestimmungen waren für dieses Uran gültig? War der Kauf oder Verkauf dieses Urans mit Regierungsabkommen gekoppelt? Wieviel Uran wurde ver- kauft?
Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, wie der Handel KKW Kaiseraugst/US-Maklerfirma/ESCOM zu- stande kam? An welchem Datum fand der Verkauf des angereicherten Urans statt?
Spielte bei diesem Handel zu irgendeinem Zeitpunkt die Vermittlung von Bundesbehörden mit?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Kaiseraugst
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1982
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Anno
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Sommersession
Session
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Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 81.548
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25.06.1982 - 08:00
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