Interpellation Zehnder
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rat ihre Geldmengenpolitik auf eine Begrenzung des Kurs- anstieges des Frankens und eine Ermässigung der Zins- sätze ausgerichtet. Sie trägt damit der veränderten Kon- junkturlage Rechnung.
Aufgrund der zurzeit zur Verfügung stehenden Informatio- nen muss damit gerechnet werden, dass sich in einzelnen Bereichen des Sekundärsektors die Abschwächung der Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst fortsetzen wird. Dies ist auf ein Zusammentreffen von konjunkturellen und struk- turellen Schwierigkeiten zurückzuführen.
Der Bundesrat hat anlässlich der Beantwortung der Inter- pellationen 81.322 Wirtschaftslage, 81.346 Wettbewerbsfä- higkeit der Wirtschaft, 81.374 Konjunkturabschwächung und 81.376 Wirtschaftslage zugesichert, dass er im Fall eines stärkeren Beschäftigungseinbruchs bereit ist, Arbeitsbeschaffungsprogramme zur Stützung der Investi- tionstätigkeit vorzuschlagen. Die Bautätigkeit wird nach den · provisorischen Ergebnissen der Bauerhebung des Bundes- amtes für Konjunkturfragen im laufenden Jahr nur wenig unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Im jetzigen Zeit- punkt sind noch keine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen notwendig. Diese könnten wenig dazu beitragen, punk- tuelle, in erheblichem Umfang strukturbedingte Schwierig- keiten zu verringern.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige konjunkturbe- dingte Verschlechterungen des Bundeshaushaltes grund- sätzlich nicht durch zusätzliche Einsparungen kompensiert werden sollten. Damit würden die Bestrebungen der Sozial- partner unterstützt, Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch die Einführung von Kurzarbeit zu vermei- den, sofern die Wettbewerbsverhältnisse dies zulassen.
Die generelle Förderung der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung ist eine der zentralen Aufgaben, die der Bund aufgrund des Berufsbildungsgesetzes wahrzunehmen hat. Vom Gesamtaufwand der öffentlichen Hand für die berufs- bezogene Aus- und Weiterbildung von zurzeit rund einer Milliarde Franken pro Jahr übernimmt er gegen 250 Millio- nen Franken. Er lässt den Trägern der Kurse einen weiten Spielraum zur Anpassung der Lehr- und Lerninhalte an ver- änderte Verhältnisse. Dadurch hat er wesentlich zum reich- haltigen Kursangebot beigetragen.
In einigen von einem besonders raschen technologischen und wirtschaftlichen Wandel betroffenen Gebieten ist es trotzdem sowohl in den berufsbezogenen Bildungsinstitu- tionen als auch in der Wirtschaft zu Engpässen in der Tech- nologiediffusion gekommen. Diese behindern die wirt- schaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. Die auch auf längere Sicht ungewis- sen Wirtschaftsaussichten haben den Bundesrat am 3. Februar 1982 daher veranlasst, den eidgenössischen Räten Massnahmen zur Förderung der technologischen Ausbildung und Entwicklung vorzuschlagen. Darüber hin- aus beabsichtigt er, im Rahmen der jährlichen Voran- schläge, die Förderung der praxisorientierten Forschung ungefähr auf dem bisherigen, vor einigen Jahren erhöhten Niveau fortzuführen.
Mit der Interpellantin ist er der Meinung, dass es einer auf hohem Technologieniveau stehenden Volkswirtschaft ohne eine ausreichende Versorgung mit Risikokapital kaum mög- lich ist, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat daher bereits vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe beauftragt, die mit der Risikokapi- talbeschaffung zusammenhängenden Fragen zu klären. Diese erfasste vorerst den Ist-Zustand und stellte fest, dass es vielfach Lücken in der Versorgung der Firmen mit Risiko- kapital für neue Innovationen gibt. Die möglichen Massnah- men zur Schliessung dieser Lücken sind Gegenstand von zurzeit laufenden Abklärungen. Die Lösungssuche geht in Richtung einer indirekten staatlichen Innovationsrisikoga- rantie, die es erlauben würde, das einzelwirtschaftliche Risiko durch eine «Poolung» abzusichern. Der Schlussbe- .
richt der Arbeitsgruppe mit entsprechenden Empfehlungen kann Ende 1982 erwartet werden.
In der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik (Energieartikel der Bundesverfassung) vom 25. März 1981
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(BBI 1981 || 318) legte der Bundesrat seine energiepoliti- schen Absichten dar. Um die strukturelle Anpassung im Energiebereich zu erleichtern, sollen danach die Anstren- gungen zur rationellen Energieverwendung und zur Nut- zung der einheimischen und erneuerbaren Energien ver- stärkt werden. Zur Diskussion wird ein energiepolitisches Instrumentarium gestellt, welches Information und Energie- beratung, Aus- und Weiterbildung, Vorschriften sowie ein finanzielles Förderungsprogramm zur Erforschung und Ent- wicklung neuer Techniken umfasst.
Zur beschleunigten Erschliessung des Marktes für wärme- technische Gebäudesanierung und zur Förderung des Energiesparens hat der Bund bereits bisher die Durchfüh- rung von Kursen für wärmetechnische Gebäudesanierun- gen gefördert. Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Mass- nahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung bildet die Haustechnik einen der Schwer- punkte. Die in Durchführung begriffenen und neu geplanten Massnahmen erleichtern es,
bei schwerwiegenden Beschäftigungsschwierigkeiten in der Bauwirtschaft die finanzielle Förderung wärmetechnischer Gebäudesanierun- gen in allfällige Arbeitsbeschaffungsprogramme einzubezie- hen. Gegenwärtig sind die vorrangig in diesem Bereich täti- gen Teile der Bauwirtschaft überdurchschnittlich ausgela- stet. Zurzeit sind deshalb keine auf diesem Markt ausge- richteten Beschäftigungsprogramme notwendig.
Präsidentin: Frau Uchtenhagen erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
82.334
Interpellation Zehnder Arbeitslosenversicherung. Insolvenz- entschädigungen und Präventivmassnahmen Assurance-chômage. Indemnités en cas d'insolvabilité et mesures préventives
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982
Das AIVG wird in dieser Session vom Ständerat (Zweitrat) behandelt. Eine Inkraftsetzung dieses neuen, definitiven Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird vor dem 1. Januar 1984 nicht möglich sein.
Obwohl gegenwärtig die Arbeitsmarktlage in unserem Land noch keine Alarmstimmung auslöst, ist die Situation in sämtlichen umliegenden Staaten bedenklich und weltweit geradezu beängstigend. Die zunehmende Zahl von Konkur- sen zeigt zudem, dass die gegenwärtig geltenden Bestim- mungen in der Arbeitslosenversicherung gravierende Lük- ken aufweisen. Von Konkursen betroffene Arbeitnehmer werden von heute auf morgen völlig unverschuldet in pre- käre existentielle Situationen gestürzt, und es bleibt ihnen während der Kündigungsfrist jede materielle Hilfe versagt. Der jüngste Konkurs - der Thermopal in Leibstadt/AG - verdüstert die Lage besonders, da die Grenzgänger von der deutschen Arbeitslosenversicherung sofort Unterstützung bezahlt erhalten, während die landeseigenen Arbeitnehmer vor dem Nichts stehen, da in der Schweiz die Insolvenzent- schädigungen noch nicht geregelt sind.
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, ob er bereit ist, die Übergangsordnung - Bundesbeschluss über die Einfüh- rung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung - raschmöglichst abzuändern, zu ergänzen oder den Räten andere Möglichkeiten vorzuschlagen, so dass
die Insolvenzentschädigung und
die Präventivmassnahmen
vorzeitig, noch vor dem 1. Januar 1983, geregelt und in Kraft gesetzt werden können.
i 1
:
N 25 juin 1982
1000
Interpellation Euler
Texte de l'interpellation du 2 mars 1982
Après avoir été soumise au Conseil national, la loi sur l'assurance-chômage (LAC) est examinée par le Conseil des Etats au cours de cette session. Cette loi définitive ne pourra entrer en vigueur avant le 1er janvier 1984.
Si la situation actuelle sur le marché du travail n'est pas encore alarmante en Suisse, dans tous les pays environ- nants elle est préoccupante et dans le monde elle est réel- lement inquiétante. Le nombre croissant de faillites met en évidence les lacunes présentées par les dispositions actuelles en matière d'assurance-chômage. Les travailleurs qui ne sont pour rien dans la faillite de leur employeur se retrouvent du jour au lendemain dans une situation finan- cière précaire sans pouvoir compter sur une aide matérielle quelconque pendant le délai de préavis. La toute récente faillite de Thermopal à Leibstadt AG fait apparaître la situa- tion sous un jour encore plus critique: alors que les fronta- liers bénéficient immédiatement des prestations de l'assu- rance-chômage versées par l'Allemagne, en Suisse les tra- vailleurs ne touchent encore aucune indemnité au titre de l'insolvabilité de leur employeur, cette question n'étant pas encore réglée par la législation.
Je prie le Conseil fédéral de faire savoir s'il est disposé à modifier et à compléter dans les plus brefs délais le régime transitoire - arrêté fédéral sur l'introduciton de l'assu- rance-chômage obligatoire - ou à proposer aux Chambres d'autres solutions qui permettent d'anticiper sur la nouvelle loi, en instaurant avant le 1er janvier 1983
les indemnités en cas d'insolvabilité et
les mesures préventives.
Mitunterzeichner - Cosignataires:' Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Eggenberg-Thun, Eggli, Euler, Ganz, Gloor, Grobet, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Loet- scher, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Morf, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Ott, Reiniger, Renschler, Robbiani, Ro- then, Rubi, Stich, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Ziegler- Genf (38)
Begründung
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Développement
L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass vor allem die Pro- bleme im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dringend gelöst werden müssen. Einen ersten Schritt haben wir bereits getan, indem wir den Räten im Rahmen der Botschaft über die Erhöhung des versicherten Verdienstes in der Unfall- und in der Arbeitslosenversiche rung noch eine kleine Änderung des alten Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung beantragten. Falls die Räte zustimmen, können künftig an Versicherte, deren Arbeitsverhältnis wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitge- bers ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst wurde und die der Vermittlung voll zur Verfügung stehen, trotz Ansprüchen auf den Kündigungslohn wieder Taggelder aus- gerichtet werden. Damit wird eine frühere, vom Eidgenössi- schen Versicherungsgericht kürzlich aber abgelehnte Pra- xis wieder hergestellt.
Davon zu unterscheiden ist die gewünschte vorzeitige Inkraftsetzung der in der Neuordnung vorgesehenen Insol- venzentschädigung. Hier handelt es sich um Lohnansprü- che für geleistete Arbeit. Wir haben schon mehrfach unsere Bereitschaft erklärt, diese Frage zu prüfen. Die Prüfung hat jetzt ergeben, dass dem Begehren entsprochen werden kann. Die Insolvenzentschädigung ist unbestritten und ein- fach durchzuführen. Auch bedarf es kaum ergänzender
Durchführungsbestimmungen. Falls die Räte die Neuord- nung in der Junisession definitiv verabschieden, läuft die Referendumsfrist Ende September ab, und die Insolvenz- entschädigung könnte hierauf Anfang 1983 oder eventuell schon vorher in Kraft treten.
Anders ist die Lage dagegen bei den Präventivmassnah- men. Hier handelt es sich um eine komplizierte Materie. Sie bedarf eingehender Ausführungsbestimmungen, und diese müssen zudem zur Vernehmlassung unterbreitet werden. Wie bereits in der Fragestunde vom 8. März dargelegt, ist dafür die Zeit zu kurz, und zudem darf das Inkrafttreten der Neuordnung als Ganzes auf den 1. Januar 1984 nicht durch das Vorziehen einzelner Teile gefährdet werden. Schliess- lich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass aufgrund des geltenden Rechts im Bereiche der Berufsbildung, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung Umschulungen schon wirksam gefördert werden können.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
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82.342 Interpellation Euler Warenpackungen. Politische Propaganda Emballages commerciaux. Propagande politique
Wortlaut der Interpellation vom 8. März 1982
Die politische Propaganda auf Warenpackungen ist ein Affront gegen grosse Teile des Schweizervolkes, die weite- ren Atomkraftwerken kritisch bis ablehnend gegenüberste- hen. Es ist nicht auszudenken, wohin es führen würde, wenn der politischen Propaganda auf Warenpackungen des täglichen Gebrauchs Tür und Tor geöffnet würde. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Ist dem Bundesrat bekannt, dass der schweizerische Konsument auf Warenpackungen des täglichen Gebrauchs politische Propaganda mitgeliefert bekommt?
Wie stellt sich der Bundesrat zur politischen Indoktrina- tion des Konsumenten?
Wie verträgt sich politische Propaganda auf Warenpak- kungen mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wett- bewerb und dem Schutz des Konsumenten?
Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verfü- gung, um politische Propaganda auf Warenpackungen künf- tig zu unterbinden?
Ist der Bundesrat willens, die Verantwortlichen der Polit- Propaganda-Aktion zum Rückzug der beanstandeten «Kel- logg's»-Corn-Flakes-Packungen oder deren Austausch zu bewegen?
Texte de l'interpellation du 8 mars 1982
La propagande politique sur les emballages fait affront à de nombreux citoyens suisses qui critiquent ou même rejet- tent les nouveaux projets de centrales nucléaires. On se demande où cela nous mènera si l'on laisse libre cours à une telle propagande sur des articles de consommation courante.
C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Sait-il que le consommateur suisse est soumis à une propagande politique sur les emballages de marchandises de consommation courante?
Que pense-t-il de cette forme d'endoctrinement des consommateurs?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zehnder Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentschädigungen und Präventivmassnahmen
Interpellation Zehnder Assurance-chômage. Indemnités en cas d'insolvabilité et mesures préventives
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Volume
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Sommersession
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
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82.334
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Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
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Data
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