N 25 juin 1982
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Interpellation Uchtenhagen
bei ausserordentlich starken und gleichzeitig gegenläufigen Preisbewegungen die Gefahr von Verzerrungen mit sich bringt. Anhand von Tests mit Vergangenheitswerten wurde diese Gefahr jedoch als gering erachtet.
Aufgrund verschiedener wirtschaftspolitischer Einflüsse, allen voran der vom zweiten Erdölpreisschock ausgelöste Teuerungsschub, sind in der zweiten Hälfte 1980 und im ersten Halbjahr 1981 jedoch vermehrt solche abrupte und gleichzeitig gegenläufige Preisbewegungen im Bereich der Positionen Früchte und Gemüse aufgetreten. Aufgrund ent- sprechender theoretischer Darlegungen und zum Teil anhand praktischer Beispiele wurde nachgewiesen, dass bei den Indizes der Positionen Früchte und Gemüse ins Gewicht fallende Überhöhungen auftreten, die nicht auf Rechenfehler, sondern auf die vorne erwähnten methodi- schen Schwächen des heute verwendeten Verkettungsver- fahrens zurückzuführen sind, die sich unter bestimmten Bedingungen auswirken. Die Kommission beschloss daher an ihrer Sitzung vom 19. Februar 1982 einstimmig, zu bean- tragen, das heutige Berechnungsverfahren durch die soge- nannte Methode der Basisrelationen zu ersetzen, die diese Schwächen nicht aufweist. Gestützt auf diesen Antrag beauftragte der Bundesrat mit Beschluss vom 28. April 1982 des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, die Berechnung des Landesindexes der Konsumenten- preise auf Anfang 1983 auf die «Methode der Basisrelatio- nen» umzustellen.
Wie die Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik im Einvernehmen mit der Wissenschaft auch bei früheren Gelegenheiten wiederholt betont hat, gibt es keine Index- methode, die alleinige Richtigkeit für sich beanspruchen kann. Bei der Wahl der Erfassungs- und Berechnungsver- fahren muss immer wieder zwischen den Vor- und Nachtei- len der einzelnen Methoden und den Zielen und Zwecken, denen der Index dienen soll, abgewogen werden. Um so wichtiger ist es, dass der Index unter Mitwirkung aller inter- essierter Kreise zustande kommt und ihr Vertrauen geniesst.
Im folgenden wird auf die einzelnen Fragen von Herrn Natio- nalrat Jung kurz eingetreten.
Beim Gemüse erfolgt die Indexberechnung seit 1977 grundsätzlich nach derselben Methode wie bei den übrigen Indexpositionen - mit Ausnahme der Wohnungsmiete. Sie basiert jedoch auf einem innerhalb des.Jahres von Monat zu Monat anders zusammengesetzten und gewichteten Warenkorb. Damit wird dem starken saisonalen Einflüssen unterliegenden Verbrauchsverhalten der Konsumenten Rechnung getragen. Die Zusammensetzung des Gemüse- korbes wird zurzeit mit den Branchenverbänden hinsichtlich Aktualität und Repräsentanz überprüft.
Die Statistiken der Eidgenössischen Preiskontrollstelle und der Eidgenössischen Zollverwaltung, die im wesentli- chen staatlich festgesetzte Landwirtschaftspreise auf Wochenmärkten bzw. Mengen und Werte von Importen erfassen, lassen keine direkten Vergleiche mit der durch- schnittlichen Preisentwicklung der im Landesindex erfass- ten Waren zu.
Die Statistiken einzelner Bundesämter haben unter- schiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die dementsprechend unterschiedlichen Konzepte und Methoden führen erfah- rungsgemäss auch zu unterschiedlichen statistischen Ergebnissen. Dem wird durch eine umfassende Beschrei- bung der verwendeten Begriffe, Methoden und Verfahren Rechnung getragen.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
82.315
Interpellation Uchtenhagen Beschäftigungslage. Verschlechterung Etat de l'emploi. Détérioration
Wortlaut der Interpellation vom 27. Januar 1982
Ist der Bundesrat angesichts der sich verschlechternden Beschäftigungsaussichten in der schweizerischen Wirt- schaft bereit, mit geeigneten Massnahmen zur Hochhaltung des Beschäftigungsniveaus beizutragen, insbesondere mit- tels
Massnahmen, die den technischen Eigenbeitrag unseres Landes bei der Produktion von Gütern und Dienstleistun gen erhöhen (Unterstützung und verbesserte Diffusion neuer Technologien);
Förderung eines transparenten Marktes für Risikokapital (beispielsweise auch durch Lockerung der Anlagevorschrif- ten für Pensionskassengelder unter Sicherstellung der Ver- sichertenansprüche nach dem Prinzip der Rückversiche- rung);
Unterstützung von Massnahmen zur Verminderung von Energieimporten;
Förderung der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung;
Bereitstellen von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, um im Falle eines Beschäftigungseinbruch die Nachfrage zu sti- mulieren?
Texte de l'interpellation du 27 janvier 1982
Vu la détérioration de l'emploi dans l'économie suisse, le Conseil fédéral compte-t-il prendre des mesures propres à maintenir le taux d'occupation à un niveau élevé, et plus particulièrement pour:
stimuler l'innovation technique dans le domaine de la pro- duction de biens et services en appuyant et en améliorant la diffusion des nouvelles technologies;
encourager l'investissement du capital à risque en pro- mouvant la transparence du marché ainsi que, par exemple, en assouplissant la réglementation concernant le place- ment de fonds par les caisses de retraite avec garantie des droits des assurés par la réassurance;
favoriser toute mesure permettant de réduire les importa- tions d'énergie;
encourager la formation et le perfectionnement profes- sionnels;
élaborer des programmes de création d'emploi afin de stimuler la demande en cas de chute notable du niveau de l'emploi?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Bundi, Chopard, Deneys, Duvoisin, Eggenberg-Thun, Euler, Ganz, Gerwig, Hubacher, Jaggi, Loetscher, Meier Werner, Meizoz, Nauer, Neukomm, Renschler, Rothen, Rubi, Schmid, Stich, Vannay, Wagner (24)
Begründung
Frau Nationalrat Uchtenhagen verzichtet auf eine Begrün- dung, wünscht jedoch eine schriftliche Beantwortung.
Développement
Mme Uchtenhagen renonce au développement et désire une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Seit Mitte 1981 hat sich auch in der Schweiz die Wirt- schaftstätigkeit abzuschwächen begonnen. Im Rahmen der durch die Bekämpfung der Teuerung gezogenen Grenzen hat die Nationalbank in Übereinstimmung mit dem Bundes-
Interpellation Zehnder
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rat ihre Geldmengenpolitik auf eine Begrenzung des Kurs- anstieges des Frankens und eine Ermässigung der Zins- sätze ausgerichtet. Sie trägt damit der veränderten Kon- junkturlage Rechnung.
Aufgrund der zurzeit zur Verfügung stehenden Informatio- nen muss damit gerechnet werden, dass sich in einzelnen Bereichen des Sekundärsektors die Abschwächung der Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst fortsetzen wird. Dies ist auf ein Zusammentreffen von konjunkturellen und struk- turellen Schwierigkeiten zurückzuführen.
Der Bundesrat hat anlässlich der Beantwortung der Inter- pellationen 81.322 Wirtschaftslage, 81.346 Wettbewerbsfä- higkeit der Wirtschaft, 81.374 Konjunkturabschwächung und 81.376 Wirtschaftslage zugesichert, dass er im Fall eines stärkeren Beschäftigungseinbruchs bereit ist, Arbeitsbeschaffungsprogramme zur Stützung der Investi- tionstätigkeit vorzuschlagen. Die Bautätigkeit wird nach den · provisorischen Ergebnissen der Bauerhebung des Bundes- amtes für Konjunkturfragen im laufenden Jahr nur wenig unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Im jetzigen Zeit- punkt sind noch keine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen notwendig. Diese könnten wenig dazu beitragen, punk- tuelle, in erheblichem Umfang strukturbedingte Schwierig- keiten zu verringern.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige konjunkturbe- dingte Verschlechterungen des Bundeshaushaltes grund- sätzlich nicht durch zusätzliche Einsparungen kompensiert werden sollten. Damit würden die Bestrebungen der Sozial- partner unterstützt, Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch die Einführung von Kurzarbeit zu vermei- den, sofern die Wettbewerbsverhältnisse dies zulassen.
Die generelle Förderung der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung ist eine der zentralen Aufgaben, die der Bund aufgrund des Berufsbildungsgesetzes wahrzunehmen hat. Vom Gesamtaufwand der öffentlichen Hand für die berufs- bezogene Aus- und Weiterbildung von zurzeit rund einer Milliarde Franken pro Jahr übernimmt er gegen 250 Millio- nen Franken. Er lässt den Trägern der Kurse einen weiten Spielraum zur Anpassung der Lehr- und Lerninhalte an ver- änderte Verhältnisse. Dadurch hat er wesentlich zum reich- haltigen Kursangebot beigetragen.
In einigen von einem besonders raschen technologischen und wirtschaftlichen Wandel betroffenen Gebieten ist es trotzdem sowohl in den berufsbezogenen Bildungsinstitu- tionen als auch in der Wirtschaft zu Engpässen in der Tech- nologiediffusion gekommen. Diese behindern die wirt- schaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. Die auch auf längere Sicht ungewis- sen Wirtschaftsaussichten haben den Bundesrat am 3. Februar 1982 daher veranlasst, den eidgenössischen Räten Massnahmen zur Förderung der technologischen Ausbildung und Entwicklung vorzuschlagen. Darüber hin- aus beabsichtigt er, im Rahmen der jährlichen Voran- schläge, die Förderung der praxisorientierten Forschung ungefähr auf dem bisherigen, vor einigen Jahren erhöhten Niveau fortzuführen.
Mit der Interpellantin ist er der Meinung, dass es einer auf hohem Technologieniveau stehenden Volkswirtschaft ohne eine ausreichende Versorgung mit Risikokapital kaum mög- lich ist, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat daher bereits vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe beauftragt, die mit der Risikokapi- talbeschaffung zusammenhängenden Fragen zu klären. Diese erfasste vorerst den Ist-Zustand und stellte fest, dass es vielfach Lücken in der Versorgung der Firmen mit Risiko- kapital für neue Innovationen gibt. Die möglichen Massnah- men zur Schliessung dieser Lücken sind Gegenstand von zurzeit laufenden Abklärungen. Die Lösungssuche geht in Richtung einer indirekten staatlichen Innovationsrisikoga- rantie, die es erlauben würde, das einzelwirtschaftliche Risiko durch eine «Poolung» abzusichern. Der Schlussbe- .
richt der Arbeitsgruppe mit entsprechenden Empfehlungen kann Ende 1982 erwartet werden.
In der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik (Energieartikel der Bundesverfassung) vom 25. März 1981
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(BBI 1981 || 318) legte der Bundesrat seine energiepoliti- schen Absichten dar. Um die strukturelle Anpassung im Energiebereich zu erleichtern, sollen danach die Anstren- gungen zur rationellen Energieverwendung und zur Nut- zung der einheimischen und erneuerbaren Energien ver- stärkt werden. Zur Diskussion wird ein energiepolitisches Instrumentarium gestellt, welches Information und Energie- beratung, Aus- und Weiterbildung, Vorschriften sowie ein finanzielles Förderungsprogramm zur Erforschung und Ent- wicklung neuer Techniken umfasst.
Zur beschleunigten Erschliessung des Marktes für wärme- technische Gebäudesanierung und zur Förderung des Energiesparens hat der Bund bereits bisher die Durchfüh- rung von Kursen für wärmetechnische Gebäudesanierun- gen gefördert. Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Mass- nahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung bildet die Haustechnik einen der Schwer- punkte. Die in Durchführung begriffenen und neu geplanten Massnahmen erleichtern es,
bei schwerwiegenden Beschäftigungsschwierigkeiten in der Bauwirtschaft die finanzielle Förderung wärmetechnischer Gebäudesanierun- gen in allfällige Arbeitsbeschaffungsprogramme einzubezie- hen. Gegenwärtig sind die vorrangig in diesem Bereich täti- gen Teile der Bauwirtschaft überdurchschnittlich ausgela- stet. Zurzeit sind deshalb keine auf diesem Markt ausge- richteten Beschäftigungsprogramme notwendig.
Präsidentin: Frau Uchtenhagen erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
82.334
Interpellation Zehnder Arbeitslosenversicherung. Insolvenz- entschädigungen und Präventivmassnahmen Assurance-chômage. Indemnités en cas d'insolvabilité et mesures préventives
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982
Das AIVG wird in dieser Session vom Ständerat (Zweitrat) behandelt. Eine Inkraftsetzung dieses neuen, definitiven Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird vor dem 1. Januar 1984 nicht möglich sein.
Obwohl gegenwärtig die Arbeitsmarktlage in unserem Land noch keine Alarmstimmung auslöst, ist die Situation in sämtlichen umliegenden Staaten bedenklich und weltweit geradezu beängstigend. Die zunehmende Zahl von Konkur- sen zeigt zudem, dass die gegenwärtig geltenden Bestim- mungen in der Arbeitslosenversicherung gravierende Lük- ken aufweisen. Von Konkursen betroffene Arbeitnehmer werden von heute auf morgen völlig unverschuldet in pre- käre existentielle Situationen gestürzt, und es bleibt ihnen während der Kündigungsfrist jede materielle Hilfe versagt. Der jüngste Konkurs - der Thermopal in Leibstadt/AG - verdüstert die Lage besonders, da die Grenzgänger von der deutschen Arbeitslosenversicherung sofort Unterstützung bezahlt erhalten, während die landeseigenen Arbeitnehmer vor dem Nichts stehen, da in der Schweiz die Insolvenzent- schädigungen noch nicht geregelt sind.
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, ob er bereit ist, die Übergangsordnung - Bundesbeschluss über die Einfüh- rung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung - raschmöglichst abzuändern, zu ergänzen oder den Räten andere Möglichkeiten vorzuschlagen, so dass
die Insolvenzentschädigung und
die Präventivmassnahmen
vorzeitig, noch vor dem 1. Januar 1983, geregelt und in Kraft gesetzt werden können.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uchtenhagen Beschäftigungslage. Verschlechterung Interpellation Uchtenhagen Etat de l'emploi. Détérioration
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.315
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
998-999
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Ref. No
20 010 596
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