Interpellation Jung
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es mit Geländefahrzeugen, Traktoren, Seilwinden oder -kra- nen erfolgt. Eine Rückerstattung der Zollabgaben auf den von Helikoptern für den Holztransport verwendeten Treib- stoffen ist nicht vorgesehen und geht wesentlich über die seinerzeit gemachten Zugeständnisse hinaus.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Einsatz von Heli- koptern mit hohen Auslagen verbunden ist. Im Vergleich zu den Einsatzkosten von 2300 Franken je Flugstunde macht, bei einem Verbrauch von 300 Litern Kerosen, die Belastung durch den Zollzuschlag 90 Franken aus. Würde man neben der Befreiung vom Zollzuschlag auch eine Zollbegünstigung auf dem Grundzoll gewähren, was an sich in der Interpella- tion nicht verlangt wird, würde die gesamte Rückerstattung 133 Franken betragen. Ein Betrag dieser Grössenordnung vermag weder die Einsatzkosten für den Helikopter noch den Verkaufspreis des Holzes wesentlich zu beeinflussen und verhindert die durchaus erwünschte Nutzung der schützenswerten Gebirgswälder nicht.
Auch verschiedene andere Kreise ersuchten immer wieder um Befreiung vom Zollzuschlag auf Treibstoffen, die durch Leichtflugzeuge zu bestimmten Zwecken (Bau von Seilbah- nen, Schulungsflüge, Hagelbekämpfung usw.) verwendet wurden. Sowohl das Parlament - anlässlich der Beratungen bei der Erhöhung des Zollzuschlages in den Jahren 1965 und 1972 - als auch der Bundesrat haben bis heute alle diese Begehren aus wirtschaftlichen, fiskalpolitischen, grundsätzlichen und administrativen Erwägungen abge- lehnt. Ein Einbruch in diese konsequente Haltung würde zweifellos eine Reihe von unerwünschten Anschlussbegeh- ren auslösen.
Der Bundesrat ist aus den dargelegten Gründen nicht bereit, das Eidgenössische Finanzdepartement zur Ände- rung seiner Verordnung vom 15. August 1972 zu beauftra- gen.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
81.563 Interpellation Jung Indexberechnung beim Gemüse Prix des légumes. Calcul de l'indice
Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1981 Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Nach welchen Kriterien wird im BIGA die Indexberech- nung beim Gemüse durchgeführt?
Wie ist es zu erklären, dass verschiedene Bundesämter
in der gleichen Sache zu stark divergierenden Resultaten kommen?
Texte de l'interpellation du 2 décembre 1981
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question sui- vantes:
Selon quels critères l'OFIAMT calcule-t-il l'indice des prix des légumes?
Comment expliquer que divers offices fédéraux soient arrivés à des résultats fort divergents pour une même caté- gorie de produits?
De quelle manière le Conseil fédéral entend-il remédier à la confusion qui règne en la matière? Que compte-t-il entre- prendre pour empêcher que l'on aboutisse à nouveau à des résultats aussi contradictoires?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit der Änderung der Indexberechnung im Jahre 1977 hat man sich im Sektor Gemüse immer wieder geärgert, wenn nach einem Berichtsmonat, der von totalen Tiefpreisen oder regelrechten Preiszusammenbrüchen gezeichnet war, die BIGA-Zahlen massive Verteuerungen aufzeigten. Als dann das BIGA diesen Sommer für den August 1981 beim «Gemüsekorb» gegenüber dem Monat des Vorjahres eine Teuerung von 254,2 auf 304,2 Indexpunkten bekanntgab (in Prozentzahlen ausgedrückt 19,7 Prozent Teuerung), wur- den dann per Stichtag 15. August 1980 und 1981 auf ver- schiedenen Ebenen Vergleiche angestellt. Die Zahlen der drei wichtigsten Lebensmittelverteiler in Zürich wiesen im Gegensatz zur BIGA-Teuerung eine massive Verbilligung auf, und zwar zwischen minus 9,9 und 15,3 Prozent.
Gemäss Statistik der Eidgenössischen Oberzolldirektion wurden im August 1980 die absoluten Gemüseeinfuhren mit 8673 Tonnen angegeben, was einen Warenwert von 15 117 043 Franken ergab, aus einem Durchschnittspreis von Fr. 1.74 pro Kilo. Die Vergleichszahlen des Monats August 1981 lauten in absoluten Zahlen auf eine Einfuhr von 5946 Tonnen Gemüse, Warenwert 10 482 823 Franken, mit einem Durchschnittspreis von Fr. 1.76 per Kilo, wodurch eine Teuerung auf den Gemüseimporten von lediglich 0,3 Prozent resultierte.
· Als zusätzlicher Beweis einer andern Bundesstelle, nämlich der Eidgenössischen Preiskontrollstelle, waren die Detail- preise fast aller wichtigen inländischen Gemüsearten (Woche vom 10. bis 15. August 1981) wesentlich günstiger als in der gleichen Woche des Vorjahres.
Erst recht stehen einem die Haare zu Berge, wenn man die Zahlen des BIGA seit 1977 bis heute, das heisst über einen Zeitraum von fünf Jahren, mit den Zahlen der Eidgenössi- schen Oberzolldirektion und der Eidgenössischen Preis- kontrollstelle vergleicht. Ausgehend von 100 Punkten des BIGA im September 1977 erreichte der Gemüseindex per 15. Juli 1981 laut BIGA 316,1 Punkte. In- und ausländisches Gemüse müsste demzufolge von 1977 bis 1981 dreimal teu- rer geworden sein.
Ein Vergleich der Erhebung der Eidgenössischen Preiskon- trollstelle Bern zwischen August 1977 und der gleichen Zeit im Jahre 1981 zeigt nicht eine Preissteigerung wie das BIGA mitteilte, sondern höchstens eine Stabilisierung. Von einer Verdreifachung der Gemüsepreise seit 1977 kann daher keine Rede sein.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Für den seit 1922 berechneten Landesindex der Konsumen- tenpreise ist die Zustimmung der Wirtschaft und der Sozial- partner tragender Bestandteil der Berechnungsmethode, der Zusammensetzung und der Gewichtung. Die Verstän- digungslösung beinhaltet deshalb das Konzept und die Details der gesamten Indexkonstruktion.
Diese breite Abstützung konnte in der für die Grundlagen und Methoden des Landesindexes der Konsumentenpreise zuständigen Sozialstatistischen Kommission (heute Kom- mission für Konjunktur- und Sozialstatistik) auch anlässlich der letzten Totalrevision des Indexes im Jahre 1977 erzielt werden. Nach vierjähriger Revisionsarbeit beantragte die Kommission dem Bundesrat, die für die Mehrheit der Index- positionen seit 1949 angewandte Methode der durch- schnittlichen Preisveränderung zur Vorerhebung grundsätz- lich auch für die übrigen Positionen anzuwenden, eine Aus- nahme bildet lediglich die nach einem separaten Verfahren berechnete Bedarfsgruppe Wohnungsmiete. Ausschlagge- bend für diesen Schritt war das Bestreben nach Vereinheit- lichung der Berechnungsmethode im Landesindex und nach besserer Erfassung von Veränderungen des Angebots und der auftretenden Qualitätsunterschiede.
Die Kommission war sich dabei bewusst, dass die verwen- dete Methode des arithmetischen Durchschnitts der Preis- veränderungen gegenüber der Vorperiode und der anschliessenden Verkettung mit dem bisherigen Indexstand
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N 25 juin 1982
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Interpellation Uchtenhagen
bei ausserordentlich starken und gleichzeitig gegenläufigen Preisbewegungen die Gefahr von Verzerrungen mit sich bringt. Anhand von Tests mit Vergangenheitswerten wurde diese Gefahr jedoch als gering erachtet.
Aufgrund verschiedener wirtschaftspolitischer Einflüsse, allen voran der vom zweiten Erdölpreisschock ausgelöste Teuerungsschub, sind in der zweiten Hälfte 1980 und im ersten Halbjahr 1981 jedoch vermehrt solche abrupte und gleichzeitig gegenläufige Preisbewegungen im Bereich der Positionen Früchte und Gemüse aufgetreten. Aufgrund ent- sprechender theoretischer Darlegungen und zum Teil anhand praktischer Beispiele wurde nachgewiesen, dass bei den Indizes der Positionen Früchte und Gemüse ins Gewicht fallende Überhöhungen auftreten, die nicht auf Rechenfehler, sondern auf die vorne erwähnten methodi- schen Schwächen des heute verwendeten Verkettungsver- fahrens zurückzuführen sind, die sich unter bestimmten Bedingungen auswirken. Die Kommission beschloss daher an ihrer Sitzung vom 19. Februar 1982 einstimmig, zu bean- tragen, das heutige Berechnungsverfahren durch die soge- nannte Methode der Basisrelationen zu ersetzen, die diese Schwächen nicht aufweist. Gestützt auf diesen Antrag beauftragte der Bundesrat mit Beschluss vom 28. April 1982 des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, die Berechnung des Landesindexes der Konsumenten- preise auf Anfang 1983 auf die «Methode der Basisrelatio- nen» umzustellen.
Wie die Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik im Einvernehmen mit der Wissenschaft auch bei früheren Gelegenheiten wiederholt betont hat, gibt es keine Index- methode, die alleinige Richtigkeit für sich beanspruchen kann. Bei der Wahl der Erfassungs- und Berechnungsver- fahren muss immer wieder zwischen den Vor- und Nachtei- len der einzelnen Methoden und den Zielen und Zwecken, denen der Index dienen soll, abgewogen werden. Um so wichtiger ist es, dass der Index unter Mitwirkung aller inter- essierter Kreise zustande kommt und ihr Vertrauen geniesst.
Im folgenden wird auf die einzelnen Fragen von Herrn Natio- nalrat Jung kurz eingetreten.
Beim Gemüse erfolgt die Indexberechnung seit 1977 grundsätzlich nach derselben Methode wie bei den übrigen Indexpositionen - mit Ausnahme der Wohnungsmiete. Sie basiert jedoch auf einem innerhalb des.Jahres von Monat zu Monat anders zusammengesetzten und gewichteten Warenkorb. Damit wird dem starken saisonalen Einflüssen unterliegenden Verbrauchsverhalten der Konsumenten Rechnung getragen. Die Zusammensetzung des Gemüse- korbes wird zurzeit mit den Branchenverbänden hinsichtlich Aktualität und Repräsentanz überprüft.
Die Statistiken der Eidgenössischen Preiskontrollstelle und der Eidgenössischen Zollverwaltung, die im wesentli- chen staatlich festgesetzte Landwirtschaftspreise auf Wochenmärkten bzw. Mengen und Werte von Importen erfassen, lassen keine direkten Vergleiche mit der durch- schnittlichen Preisentwicklung der im Landesindex erfass- ten Waren zu.
Die Statistiken einzelner Bundesämter haben unter- schiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die dementsprechend unterschiedlichen Konzepte und Methoden führen erfah- rungsgemäss auch zu unterschiedlichen statistischen Ergebnissen. Dem wird durch eine umfassende Beschrei- bung der verwendeten Begriffe, Methoden und Verfahren Rechnung getragen.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
82.315
Interpellation Uchtenhagen Beschäftigungslage. Verschlechterung Etat de l'emploi. Détérioration
Wortlaut der Interpellation vom 27. Januar 1982
Ist der Bundesrat angesichts der sich verschlechternden Beschäftigungsaussichten in der schweizerischen Wirt- schaft bereit, mit geeigneten Massnahmen zur Hochhaltung des Beschäftigungsniveaus beizutragen, insbesondere mit- tels
Massnahmen, die den technischen Eigenbeitrag unseres Landes bei der Produktion von Gütern und Dienstleistun gen erhöhen (Unterstützung und verbesserte Diffusion neuer Technologien);
Förderung eines transparenten Marktes für Risikokapital (beispielsweise auch durch Lockerung der Anlagevorschrif- ten für Pensionskassengelder unter Sicherstellung der Ver- sichertenansprüche nach dem Prinzip der Rückversiche- rung);
Unterstützung von Massnahmen zur Verminderung von Energieimporten;
Förderung der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung;
Bereitstellen von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, um im Falle eines Beschäftigungseinbruch die Nachfrage zu sti- mulieren?
Texte de l'interpellation du 27 janvier 1982
Vu la détérioration de l'emploi dans l'économie suisse, le Conseil fédéral compte-t-il prendre des mesures propres à maintenir le taux d'occupation à un niveau élevé, et plus particulièrement pour:
stimuler l'innovation technique dans le domaine de la pro- duction de biens et services en appuyant et en améliorant la diffusion des nouvelles technologies;
encourager l'investissement du capital à risque en pro- mouvant la transparence du marché ainsi que, par exemple, en assouplissant la réglementation concernant le place- ment de fonds par les caisses de retraite avec garantie des droits des assurés par la réassurance;
favoriser toute mesure permettant de réduire les importa- tions d'énergie;
encourager la formation et le perfectionnement profes- sionnels;
élaborer des programmes de création d'emploi afin de stimuler la demande en cas de chute notable du niveau de l'emploi?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Bundi, Chopard, Deneys, Duvoisin, Eggenberg-Thun, Euler, Ganz, Gerwig, Hubacher, Jaggi, Loetscher, Meier Werner, Meizoz, Nauer, Neukomm, Renschler, Rothen, Rubi, Schmid, Stich, Vannay, Wagner (24)
Begründung
Frau Nationalrat Uchtenhagen verzichtet auf eine Begrün- dung, wünscht jedoch eine schriftliche Beantwortung.
Développement
Mme Uchtenhagen renonce au développement et désire une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Seit Mitte 1981 hat sich auch in der Schweiz die Wirt- schaftstätigkeit abzuschwächen begonnen. Im Rahmen der durch die Bekämpfung der Teuerung gezogenen Grenzen hat die Nationalbank in Übereinstimmung mit dem Bundes-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Jung Indexberechnung beim Gemüse Interpellation Jung Prix des légumes. Calcul de l'indice
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer
81.563
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
997-998
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Pagina
Ref. No
20 010 595
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