Postulat Humbel
968
N
25 juin 1982
82.375 Postulat Schüle Schweizerschulen im Ausland Ecoles suisses à l'étranger
Wortlaut des Postulate vom 18. März 1982
Der Bundesrat wird ersucht, Zielsetzung und Stellung der Schweizerschulen im Ausland zu überprüfen und darüber zu berichten. Dabei sind auch die Alternativen Privatisie- rung oder Ausbau der Schulen zu einem Instrument der schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik zu prü- fen.
Texte du postulat du 18 mars 1982
Le Conseil fédéral est prié d'examiner les objectifs et la situation des écoles suisses à l'étranger et d'informer le Parlement à ce sujet. En effectuant cet examen, il convien- dra d'envisager deux solutions possibles: doter ces écoles d'un statut d'institution privée ou leur donner des moyens et un statut permettant d'en faire un instrument de notre politique étrangère et de notre politique du développement.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Reiniger
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Bundesgesetz über die Unterstützung von Schweizer- schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974 ist vorwiegend ein Subventionierungsgesetz. Die darin vorgesehene Oberauf- sicht durch das Eidgenössische Departement des Innern konzentriert sich denn auch auf die Überprüfung der Sub- ventionsvoraussetzungen und Kontrolle der Rechnungen. Eine weitergehende Einflussnahme, um die gesetzlich geforderte «Führung der Schulen in schweizerischem Gei- ste» sicherzustellen oder gar die Schulen zu einem Bestandteil schweizerischer Aussen- und Entwicklungspoli- tik zu machen, ist nicht möglich. So musste das EDI in einem Schreiben an die Schweizerschule Rio de Janeiro beispielsweise feststellen: «Sie sprechen uns die Zustän- digkeit zur Abklärung der uns bekanntgewordenen schulin- ternen Schwierigkeiten ab.» (Brief des Eidgenössischen Amtes für Kulturelle Angelegenheiten vom 23. Mai 1979.) Es stellt sich auch die Frage, ob die «Kommission für Fragen der Schweizerschulen im Ausland» ihrer Aufgabe heute genügen kann.
Trotz dem jeweiligen Umfeld - die meisten Schulen befin- den sich in den Zentren von Entwicklungsländern - ist bei den Schweizerschulen kein grosses soziales Engagement festzustellen. Eine Öffnung der Schulen für die einheimi- sche Bevölkerung wird zwar vom Gesetz dadurch ermög- licht, dass lediglich ein Mindestanteil an Schweizer Schülern von 30 Prozent vorgesehen ist. In der Praxis vermögen die Schweizerschulen aber dem Anliegen, einen Entwicklungs- beitrag zu leisten, kaum zu genügen. Sie stehen offenbar sogar unter einem gewissen Druck, wie beispielsweise aus dem Jahresbericht 1979 der Schweizerschule Rio de Janeiro zu entnehmen ist: «Aus diplomatischen Kreisen wurde besonders in der Frage der Promotion massiver Druck auf die Schulleitung und Lehrerschaft ausgeübt.» Andererseits kann auch nicht übersehen werden, dass nur etwa 10 Prozent aller Auslandschweizerkinder überhaupt eine Schweizerschule besuchen können.
Nicht sichergestellt ist auch, dass die Gesetze des Landes durch die Schulbehörden stets eingehalten werden. Das trifft vorab für die Arbeits- und Steuergesetzgebung zu. Stossend und auch im Widerspruch zu den ausländischen Gesetzesbestimmungen beispielsweise von Brasilien ist die Tatsache, dass den einheimischen Lehrkräften tiefere Besoldungen bezahlt werden.
Die schweizerischen Lehrer, die an Schweizerschulen tätig sind, erhalten in der Regel einen Teil ihrer Besoldung in der Schweiz. Soweit am Orte nur über den direkt und in lokaler
Währung ausbezahlten Lohnanteil eine Bescheinigung aus- gestellt wird, was offenbar die Regel zu sein scheint, führt dies zu einer unvollständigen Besteuerung des gesamten Einkommens.
Es ist mir ein Fall bekannt, da ein an der Schweizerschule Rio tätiger Lehrer entgegen den Anweisungen der Schule auch den in der Schweiz ausbezahlten Lohnanteil in Brasi- lien voll versteuert hat, um den gesetzlichen Verpflichtun- gen nachzukommen. Da er beim Vertragsabschluss über diese Verpflichtung nicht orientiert worden war, hat er eine entsprechende Forderung gegenüber den Schweizerschu- len erhoben. Mit der Anweisung eines Checks in der Höhe der Forderung durch das die Interessen der Schweizer- schule Rio wahrende Rechtsanwaltsbüro Dr. iur. Peter Duft am 29. Juli 1981, hat die Schule klar zu erkennen gegeben, dass illegale Praktiken vorgekommen sind.
Solches steht jedoch in offensichtlichem Widerspruch zu diesem «schweizerischen Geist», in dem die Schulen zu führen sind.
Die heutige Lösung, dass die Schweizerschulen als vom Bund subventionierte Privatschulen mit einem weitgehen- den Eigenleben geführt werden, scheint kaum mehr haltbar. Es dürfte sich eine volle Privatisierung und Übernahme der ganzen Verantwortung durch die lokale Trägerschaft oder aber eine Lösung aufdrängen, die den Ausbau dieser Schu- len zu einem wirksamen Instrument schweizerischer Aus- sen- und Entwicklungspolitik vorsieht. Damit müsste wohl auch eine Neuunterstellung der Schweizerschulen im Aus- land unter das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verbunden werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
81.498 Postulat Humbel Schutz des Wehrmannes Protection du militaire
Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1981
Gestützt auf die Zielsetzung des Armeeleitbildes 1980 wird der Bundesrat beauftragt,
a. die bisherigen Massnahmen für den Schutz des Wehr- mannes im allgemeinen und auf dem Gefechtsfeld im besonderen zu überprüfen;
b. das Konzept für einen besseren Schutz des Wehrman- nes dem Parlament beförderlichst zu unterbreiten.
Texte du postulat de 1er octobre 1981
Conformément aux objectifs du plan directeur-armée 1980, j'invite le Conseil fédéral
a. à réexaminer les mesures en vigueur destinées à assurer la protection du militaire d'une manière générale et sur le champ de bataille en particulier;
b. à soumettre au Parlement, dans les plus brefs délais, des propositions pour une meilleure protection du militaire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Barras, Bider- bost, Blunschy, Bürer-Walenstadt, Cantieni, Chopard, Dar- bellay, Dirren, Eisenring, Feigenwinter, Flubacher, Frei- Romanshorn, Früh, Ganz, Huggenberger, Hunziker, Iten, Jung, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landolt, Loretan, Meier Fritz, Meier Josi, Müller-Luzern, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Röthlin, Rüttimann, Schärli, Seg-
Postulat Humbel
969
müller, Spiess, Tochon, Wellauer, Wilhelm, Wyss, Zbinden, Ziegler-Solothurn (43)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
a. Ausgangspunkt. Ich stütze mich auf das Armeeleitbild 1980, das von unserem Parlament vor einiger Zeit geneh- migt worden ist. Einer der fünf Schwerpunkte dieses Leitbil- des ist der Schutz der Truppe (einschliesslich individueller Ausrüstung und Schutzbauten sowie der Mittel für die Geländeverstärkung).
Es ist bekannt, dass dieses Armeeleitbild nur in Etappen realisiert werden kann (unter anderen auch aus finanziellen Gründen).
b. Bisherige Anstrengungen für den Schutz des Wehrman- nes. In den letzten Jahren sind einige Verbesserungen in dieser Richtung realisiert worden. AC-Schutz-, Tarn- und Sanitätsmaterial ist beschafft worden. Der Kampfanzug und die beliebten Schlafsäcke gehören im weitesten Sinn eben- falls zum Schutz des Wehrmannes. Auch der Rechtschutz, wie er im neuen Dienstreglement festgelegt ist, soll nicht unerwähnt bleiben.
c. Schutz des Wehrmannes auf dem Gefechtsfeld. Mit all den vorerwähnten Teilschutzmassnahmen ist aber das Hauptproblem noch nicht gelöst. Dieses gipfelt in der Beantwortung folgender Frage:
Wo und wie überlebt der Wehrmann in der vordersten Linie das Vorbereitungsfeuer eines Angreifers?
Deshalb müssen im Falle einer Kriegsmobilmachung in kür- zester Zeit, und zwar nicht in Monaten und Wochen, son- dern innert Tagen und Stunden, mindestens 10 000 Schutz- räume gebaut werden. Holzbunker kommen wohl nicht mehr in Frage. Allein für die Feldbefestigungen eines Füsi- lierbataillons wären 1500 Tonnen Holz zu schlagen, zuzurü- sten und mit 500 Lastwagen an die Front zu bringen (Tech- nische Mitteilungen für Sappeure, 1/1977, S. 16). Gegen Holzbunker spricht auch das fehlende handwerkliche Kön- nen der Truppen. Zudem muss das Holz, welches die Armee brauchen würde, unbedingt für den Zivilschutz reserviert werden.
Es besteht heute anerkanntermassen in der Armee ein Schutzraumdefizit von weit über 100 000 Schutzplätzen. Die Zeiten, da man die Truppe in Turnhallen, Schulhäusern und Sälen von Wirtschaften unterbringen konnte, sind vorbei. Die in Friedenszeiten als Militärunterkünfte zur Verfügung stehenden Zivilschutzanlagen müssen im Kriegsfall der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Eine Entflechtung der Wohngebiete der Zivilbevölkerung und der Truppenunter- künfte ist ohnehin ein dringendes Gebot des Schutzes der Zivilbevölkerung.
Aus allen diesen Gründen müssen zum Schutz der Truppen sowohl in der Ruhe- als auch in der Kampfphase raschmög- lichst realisiert werden:
Vorfabrizierte Feldunterstände als Unterkunft der Truppe in unmittelbarer Nähe der Stellungsräume (im übrigen vgl. lit. d hiernach).
Einfache vorfabrizierte Bauelemente zur raschen Her- stellung oder Wiederinstandstellung von Waffenstellungen im Sinne der herkömmlichen 2-Mann-Schützenlöcher. Es bestehen diesbezüglich bereits Prototypen.
Splitterschutz-Westen für alle Wehrmänner, welche durch die Art der Waffenbedienung gezwungen sind, sich feindlichem Feuer ungeschützt auszusetzen.
Kürzlich hat einer der höchsten Offiziere unserer Armee erklärt: «Auch für die Armee soll der Grundsatz gelten, jedem Wehrmann seinen Schutzplatz zu schaffen.» Dazu ist es aber notwendig, die unter Punkt 1 angeführten Feldun- terstände rechtzeitig, d. h. jetzt, bereitzustellen.
Ich erinnere an die Ausführungen des ehemaligen General- stabschefs Senn vom Mai 1980: «Eine Umstellung unserer Industrie auf Kriegsverhältnisse und die Produktion von Kriegsmaterial während des Krieges sind kaum mehr mög- lich. Wir müssen daher den Kampf mit den bei Kriegsbeginn vorhandenen Mitteln führen.» (Bericht über Stand und Aus-
bau der materiellen Verteidigungsbereitschaft der Armee als Beilage zur «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeit- schrift», ASMZ Nr. 7/8 1980.)
Hinweis auf das Seminar der SOG. Ende Mai 1981 hat die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) ein zweitägiges Seminar mit dem Thema «Unsere Armee in den neunziger Jahren» durchgeführt. Ich unterstütze voll und ganz die These 4, die folgenden Wortlaut hat (gemäss ASMZ Nr. 7/8 1981): «Angesichts der zu erwartenden ausserordentlichen Präzision und Wirkung des gegnerischen Feuers muss die Infanterie im Blick auf die neunziger Jahre ein Überlebens- konzept entwickeln, das ihr gestattet, mindestens das Vor- bereitungsfeuer zu überstehen.» Dazu gehört sicher auch der bessere Schutz des Wehrmannes.
d. Der Feldunterstand im besonderen. Das Bundesamt für Genie und Festungen hat in Verbindung mit der Privatindu- strie einen Feldunterstand geschaffen, der truppenerprobt und seit 1976 beschaffungsreif ist.
Dieser Feldunterstand, der als FU 74 bereits in heute gülti- gen Reglementen der Armee aufgeführt wird, kann in Ein- zelteile zerlegt auf verhältnismässig kleinem Platz und im wesentlichen witterungsunabhängig gelagert werden. Die Teile sind leicht und können sogar als Mannslast transpor- tiert werden. Die Versuche haben gezeigt, dass sechs ungeübte Leute ohne Spezialwerkzeuge in der Lage sind, diesen Unterstand in sechs Stunden zusammenzubauen.
Der Feldunterstand FU 74 kann sowohl als Truppenunter- kunft wie auch als Kommando-, Übermittlungs- und Sani- tätsunterstand verwendet und eingerichtet werden. Ferner ist er geeignet als Magazin für leichtes, schweres oder flüs- siges Material.
Die Beschaffung kann unter Ausnutzung vorhandener Kapazitäten des schweizerischen Metallbaugewerbes sofort beginnen. Dabei könnten vor allem mittlere und kleine Betriebe aus allen Landesgegenden herangezogen werden.
e. Schlussbemerkungen. Der Wehrmann hat Anspruch auf den bestmöglichen Schutz. Als immer noch aktiver Infante- riezugführer kann ich noch aus eigener Erfahrung spre- chen.
Was nützen uns Waffen und die Bereitschaft unserer Solda- ten, ihr Leben einzusetzen, wenn sie aus Mangel an Schutz nicht einmal die schweren Artillerievorbereitungsfeuer und Bombardemente überleben?
Der Wehrmann erhält Sicherheit und Selbstvertrauen, wenn man ihm diesen Schutz gibt. Das trägt zur Stärkung des Wehrwillens in Friedenszeiten und zur Erhöhung der Kampf- kraft im Ernstfall bei. Wehrpsychologisch und staatspoli- tisch ist es deshalb wichtig, der Armee diese Sicherheit und dieses Selbstvertrauen zu geben.
Ich möchte zum Schluss noch auf eine Bemerkung einge- hen, die vor einigen Monaten in einer Radiosendung gefal- len ist, die darauf hinausläuft, dass es nichts nütze, einen perfekten Schutz anzustreben und das Geld nicht zu haben, um Waffen zu beschaffen. Der Eindruck, den diese Bemerkung gemacht hat, muss korrigiert werden. Es geht nicht um «Schutz oder Waffen», sondern um «Schutz und Waffen». Dass dies möglich ist, wird klar, wenn man den Finanzbedarf für diesen absolut notwendigen Schutz der Truppe in Relation zu den Militärausgaben setzt. Wenn man in den nächsten fünf Jahren 2 bis 3 Prozent der Militäraus- gaben für den Schutz des Wehrmannes auf dem Gefechts- feld einsetzen würde, wäre das bekannte Schutzraumdefizit der Armee bis 1987/88 behoben.
Es ist deshalb dringend notwendig, dass der Bundesrat die- ses Problem an die Hand nimmt und dem Parlament das Konzept für einen besseren Schutz baldmöglichst unter- breitet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite de Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
123 - N
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Humbel Schutz des Wehrmannes Postulat Humbel Protection du militaire
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Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.498
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
968-969
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Pagina
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20 010 569
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