Interpellation Aregger
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24 juin 1982
letzten Ministertagung (29. April) haben mehrere Delegatio- nen ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Lage im Bereich der Menschenrechte geäussert.
Die Entwicklungen in der Türkei sowie die Reaktionen dar- auf werden eingehend analysiert. Auch unsere Botschaft in Ankara verfolgt ihrerseits den Gang der Dinge. Bei ihren Kontakten mit den türkischen Behörden hat sie es nicht unterlassen, ihnen die durch die politische Entwicklung in der Türkei hervorgerufenen Reaktionen in der Schweiz zur Kenntnis zu bringen.
Der schon längst fällig gewesene Kurswechsel in der türki- schen Wirtschaftspolitik wurde im Januar 1980 vom Parla- ment gutgeheissen. Die Sanierungsmassnahmen haben zusammen mit der im Rahmen der OECD gewährten Wirt- schaftshilfe nach übereinstimmender Meinung der interna- tionalen Wirtschaftsorganisationen bereits zu bemerkens- werten Resultaten geführt. Innerhalb von 18 Monaten fiel die Inflationsrate von 120 auf 35 Prozent Ende 1981 und auf 25 Prozent in den ersten Monaten 1982. Vor allem dank der raschen Zunahme der Exporte von Gütern und Dienstlei- stungen (1981: 62 Prozent), insbesondere in den Mittleren Osten und nach Afrika, bildete sich das Leistungsbilanzdefi- zit von 3,7 Milliarden 1980 auf 2,3 Milliarden Dollar im ver- gangenen Jahr zurück. Nach einer Rezession in den voran- ·gegangenen beiden Jahren erreichte das Wirtschafts- wachstum 1981 4,4 Prozent.
Sofern der wirtschaftspolitische Kurs durchgehalten wer- den kann, dürfte die türkische Volkswirtschaft mittelfristig weitere Fortschritte erzielen. Indessen darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die im Verlauf der nächsten Jahre anfallenden Schuldendienstzahlungen die Türkei stark belasten werden.
Präsidentin: Die Fraktion erklärt sich mit der Antwort des Bundesrates teilweise zufrieden.
81.355
Interpellation Aregger Kraftwerkprojekt Gletsch Projet de centrale électrique de Gletsch
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1390 - Voir année 1981, page 1390
Diskussion - Discussion
Aregger: Ich spreche zu meiner Interpellation, die ich am 18. März 1981 zum Kraftwerkprojekt Gletsch eingereicht hatte. Die Hauptfrage darin war, ob der Bundesrat gewillt sei, den Bau einer Staumauer und die Unterwassersetzung des Talbodens Gletsch zu verhindern. An sich hätte er das Instrumentarium dazu. Die Antwort auf Frage 3, die sich konkret danach erkundigt, ist nach meiner Auffassung völlig unbefriedigend ausgefallen, vor allem jener Teil, der offen- sichtlich durch das Raumplanungsamt ausgearbeitet wor- den ist. Wenn die Raumplanung nicht mehr Inhalt und nicht mehr «Zähne» hat, als hier zum Ausdruck kommen, müsste man sie als Papiertiger bezeichnen. Ich halte die raumplane- rische Aussage für den schwächsten Teil der Antwort.
Sie werden sich fragen, wie ein Luzerner dazu komme, sich mit einem Problem aus dem Kanton Wallis zu befassen. Aber Gletsch geht uns alle an; es ist nicht irgendein unbe- wohntes oder selten begangenes Seitental, sondern es ist eine einmalige Landschaft in den zentralen Alpen; für Tau- sende von schweizerischen und ausländischen Touristen bedeutet eine Fahrt über Grimsel oder Furka ins Tal von Gletsch das Alpenerlebnis schlechthin. Wenn Sie den Touri-
stenstrom durch die Schweiz betrachten, werden Sie fest- stellen, dass von den Zentren Interlaken und Luzern, ja sogar von Zürich aus, der Fremdenverkehr Passfahrten über Grimsel-Furka-Susten ins Tal von Gletsch mit dem Rhonegletscher als Hauptattraktion anbietet. Ich sehe immer wieder, wie diese Fahrt für Tausende von Touristen zum zentralen Alpenerlebnis wird.
Warum stellte ich meine Fragen? Es scheint beinahe unglaublich zu sein, ist aber wahr, dass die Aktivitäten im Kanton Wallis dahingehen, das Tal von Gletsch unter Was- ser zu setzen. Diese Aktivitäten sind nicht zu übersehen. Prominente Walliser Politiker, die früher hier im Bundeshaus ein- und ausgingen, sprechen sich öffentlich und ohne jede Rücksichtnahme auf schützenswerte Interessen für die Unterwassersetzung des Tales von Gletsch aus. Dazu wurde zwar gesagt, andere Täler würden in die Abklärungen einbezogen, oder es werde ein Pumpspeicherwerk Ober- wald-Grimselpasshöhe geprüft. Gletsch ist aber neuerdings aktuell; in der Presse vom 6. Juni sind entsprechende Aus- serungen nachzulesen.
Morgen wird der Furkatunnel eröffnet. Ich nehme an, Herr Bundesrat Schlumpf werde dabei sein. Als 1976 in diesem Saal die erste Nachfinanzierung des Furkatunnels diskutiert wurde, kam ganz deutlich die Absicht des Kantons Wallis zur Sprache, den Furkatunnel nach Süden mit dem «billi- gen» Motiv des Bedrettofensters zu einem Halbkreis zu erweitern, damit der Stausee von Gletsch den Tunnel nicht durch Wassereinbrüche gefährde. Das kam damals hier sehr deutlich zum Ausdruck, wie sich in den Protokollen nachlesen lässt.
Gerade unter Hinweis auf die Aktualität von morgen würde ich es sehr bedauern, wenn nun die Rechnung aufgehen sollte: Der Tunnel ist gebaut, die Bahn auf Kosten der Eid- genossenschaft verlegt. Nun könnte die Kraftwerkgesell- schaft des Kantons Wallis «erben»; das Geleise kann abge- brochen werden, es entsteht keine Entschädigungspflicht, Gletsch kann unter Wasser gesetzt werden.
In diesem Sinn ist die Antwort des Bundesrates viel zu wenig klar, nämlich ob der Bundesrat gewillt sei, im gesamt- schweizerischen Interesse das Tal von Gletsch im heutigen, unersetzlichen Zustand zu bewahren.
Bundesrat Schlumpf: Wir haben in unserer schriftlichen Antwort vom 21. September 1981 dargelegt, dass es sich beim Gebiet Rhonegletscher-Vorgelände - es ist Bestand- teil des KLN-Inventars - auch nach Auffassung des Bun- desrates selbstverständlich, um ein Gebiet von nationaler Bedeutung handelt - also im Sinne dieses Inventares für Landschaften und Naturdenkmäler -, das jede Beachtung und Rücksichtnahme verdient.
Wir haben damals schon - das haben wir unter Ziffer 2 der damaligen Antwort dargelegt -, nachdem wir aus der Presse von den Ausführungen von Behördemitgliedern, die Nationalrat Aregger erwähnte, Kenntnis erhalten hatten, von uns aus den Kontakt mit den zuständigen Walliser Behör- den aufgenommen. Daraus hat sich ergeben - das wurde hier dargelegt, ich rufe es nur in Erinnerung -, dass das Projektprüfungsverfahren bei den dafür zuständigen kanto- nalen Stellen nicht vor dem Herbst 1982 beginnen könne. In Ziffer 3 der Antwort haben wir dargelegt, welche rechtli- chen Möglichkeiten der Bund hätte, wenn von kantonalen Behörden Dispositionen getroffen würden, die allenfalls Bundesrecht (Natur- und Heimatschutzbestimmungen, Raumplanungsbestimmungen, Bestimmungen des Eidge- nössischen Wasserrechtsgesetzes oder des Investitions- hilfegesetzes für Berggebiete) widersprechen würden.
Diese Ziffer 3, die Herr Nationalrat Aregger so ganz und gar nicht zu befriedigen vermag, ist nur ein Katalog, eine kurze Darstellung der Instrumente, die dem Bund überhaupt zur Verfügung stehen, wenn im Rahmen kantonaler Hoheiten Bewilligungen erteilt oder Massnahmen getroffen werden, die bundesrechtswidrig sind.
Was wir aber wahrhaftig, Herr Nationalrat Aregger, nicht tun konnten, war, in der Antwort bereits zu erklären, dass wir dann mit diesen Mitteln eine allfällige Nutzbarmachung
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Interpellation Eggli
irgendwelcher Wasserkräfte im Wallis verhindern werden. Zuerst müssen wir doch ein Projekt haben, damit überhaupt eine Projektprüfung stattfinden kann, und zwar daraufhin insbesondere, ob hier übergeordnete Interessen und vor allem bundesrechtliche Vorschriften, KLN- oder andere Schutzvorschriften, verletzt würden. Erst dann könnten wir eine Erklärung abgeben - wie Sie sie in Ziffer 3 wünschen -, dass wir diese Nutzbarmachung verhindern werden. Sie erwarten im heutigen Zeitpunkt zuviel vom Bundesrat. Denn sowohl nach dem Prinzip der Legalität der Verwaltung - danach können wir erst tätig werden, wenn wir eine Sache geprüft haben; wir können sie aber nicht prüfen, bevor wir überhaupt Projekte, Unterlagen haben und sehen, ob allen- falls schutzwürdige Interessen oder Bundesrecht verletzt werden -, wie auch nach dem Prinzip der kantonalen Sou- veränität kann der Bund natürlich nicht anticipando bereits sein Veto einlegen oder irgendwelche Verbotserklärungen abgeben. Ich glaube, das ist doch von der Rechtslage her eindeutig.
In diesem Sinne also meine Erläuterung zu dieser Ziffer 3. Ich glaube, mit den Punkten 1, 2 und 4 kann sich Herr Natio- nalrat Aregger im wesentlichen einverstanden erklären.
Präsidentin: Ich darf feststellen, dass sich Herr Aregger von der Antwort des Bundesrates als teilweise befriedigt erklärt.
81.362 Interpellation Eggli NAGRA-Bohrgesuche Forages. Requêtes de la CEDRA
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1387 - Voir année 1981, page 1387
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates (neue Fassung)
Rapport écrit du Conseil fédéral (nouvelle version)
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erzeuger radioaktiver Abfälle, alles in ihrer Macht Stehende vorzukehren, dass der vom Bundesrat gesetzte Termin für den Nachweis der Gewährleistung der sicheren Entsorgung eingehalten wer- den kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den dazu nötigen Probebohrungen sobald wie möglich zu beginnen ist. Vorher sind jedoch alle gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsverfahren durchzuführen.
Gemäss Bundesbeschluss zum Atomgesetz bedürfen die geologischen Untersuchungen im Hinblick auf die Lagerung radioaktiver Abfälle einer Bewilligung des Bundesrates. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung vom 24. Oktober 1979 über vorbereitende Handlungen geregelt. Die NAGRA reichte die heute hängigen Gesuche um Bewil- ligung von zwölf Tiefbohrungen in der Nordschweiz am 24. Juni 1980 beim EVED zuhanden des Bundesrates ein. Nach der Publikation der Gesuche im Bundesblatt und nach deren öffentlicher Auflage im Bundesamt für Energiewirt- schaft (BEW), in den Kantonshauptorten und in den Stand- ortgemeinden konnte Ende 1980 das Vernehmlassungsver- fahren abgeschlossen werden. Im April 1981 veröffentlichte das BEW einen Bericht über die Einsprachen und die Stel- lungnahmen der Kantone. Es liegen 527 Einsprachen vor, die von 937 Personen unterzeichnet worden sind. Die Ant- wort der NAGRA auf das umfangreiche Material aus dem Einsprache- und Vernehmlassungsverfahren umfasst rund 250 Textseiten. In der Bundesverwaltung wurden die Ein- sprachen behandelt, und im Hinblick auf den Entscheid des Bundesrates wurde geprüft, welche Auflagen in die Bewilli-
gungen aufzunehmen sind. Bereits vor dem Entscheid des Bundesrates mussten ferner Auflagen im Hinblick auf eine Überwachung der Bohrarbeiten getroffen werden. Diese Vorbereitungsarbeiten führten für die betroffenen Fachstel- len zu einem grossen Arbeitsanfall.
Der Bundesrat hat am 17. Februar 1982 über die Gesuche entschieden. Das Bewilligungsverfahren hat dadurch länger gedauert als ursprünglich vorgesehen. Die Gründe dieser Verzögerung sind einerseits Fristverlängerungen, die im Vernehmlassungsverfahren gewährt werden mussten, andererseits der Umstand, dass die Behandlung der zahl- reichen Einsprachen nach Verwaltungsverfahrensgesetz und die Prüfung aller vorgebrachten Argumente viel Zeit beanspruchten, dies um so mehr, als es sich um neuartige Aufgaben handelte, für welche der Verwaltung infolge Per- sonalstopp nur in sehr beschränktem Umfang Personal zur Verfügung steht.
Neben den Bewilligungen des Bundesrates benötigt die NAGRA auch noch kantonale und kommunale Bewilligun- gen nach der entsprechenden Gesetzgebung, insbeson- dere solche bau- und feuerpolizeilicher Natur. Diese Bewilli- gungen werden erst nach der Bewilligung des Bundesrates erteilt. Der Bundesrat kann auf diese Verfahren keinen Ein- fluss nehmen.
Diskussion - Discussion
Eggli: Wenn man die Leidensgeschichte der NAGRA-Bohr- gesuche verfolgt, dann stellt man fest, dass es im Grunde genommen eigentlich nicht von Nachteil sein müsste, wenn gewisse Dinge von den Behörden mit nicht allzu grosser Eilfertigkeit entschieden werden. Man geht hier auch vom Grundsatz aus, rasche Entscheide seien manchmal eher mit dem Risiko behaftet, Fehler zu enthalten, als nach alter Väter Sitte «erdauerte Entscheide», denen in allen Richtun- gen gründliche Abklärungen und Überlegungen vorausge- gangen sind.
Aber, wenn der Bundesrat einem für die radioaktiven Abfälle verantwortlichen Unternehmen den verbindlichen Auftrag erteilt hat, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Nachweis zu erbringen, dass die Endlagerung der radioakti- ven Abfälle aus den Kernkraftwerken möglich sei, dann sollte man annehmen, dass er nichts tun würde, um die Ausführung dieses Auftrages zu erschweren oder gar in Frage zu stellen.
Indessen ist genau das geschehen: Der Bundesrat hat die bereits im Juni 1980 eingereichten Vorgesuche für die gründliche Erkundung des tiefen Untergrundes der Schweiz, der noch weitgehend unbekannt ist, vorerst um fünf Monate aufgeschoben. Nach der ersten Interpellations- antwort vom 1. Juni 1981 wollte er im Herbst 1981 dazu Stellung nehmen; schliesslich hat er aber erst am 17. Februar 1982 entschieden. Der Zeitplan der NAGRA für die von ihr beabsichtigten zwölf Tiefbohrungen wurde so stark gestört, dass jetzt für den Nachweis der Machbarkeit eines Endlagers höchstens noch vier bis sechs Tiefenboh- rungen in der Sondierregion im nördlichen Mittelland und im Jura möglich sind. Die Resultate stehen aber für den vom Bundesrat bis 1985 geforderten Nachweis kaum rechtzeitig zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Chef des EVED nach- träglich entschieden hat, es müssten von der NAGRA auch noch die baupolizeilichen Bewilligungen in Gemeinden und Kantonen eingeholt werden. Diese Gesuche sind einge- reicht worden, lassen aber ebenfalls auf sich warten. Die Verzögerung ist dadurch noch grösser geworden und könnte Folgen haben, welche dem Bundesrat selber viel- leicht alles andere als angenehm werden könnten.
Und jetzt komme ich zum Grund, warum ich eigentlich inter- pelliert habe: Erstens habe ich erwähnt, dass, gemäss Bun- desbeschluss vom 6. Oktober 1979, bis 1985 ein Projekt für die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle vorliegen muss. Nachdem die Vorbewilligung mit langer Verspätung erst seit 17. Februar 1982 vorliegt, muss mit weiteren Ver- zögerungen gerechnet werden. Es ist zu befürchten, dass nur vier bis sechs Bohrungen, wie bereits erwähnt,
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Interpellation Aregger Kraftwerkprojekt Gletsch Interpellation Aregger Projet de centrale électrique de Gletsch
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Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.355
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.06.1982 - 15:30
Date
Data
Seite
952-953
Page
Pagina
Ref. No
20 010 553
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