951
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
gegen befriedigt, und zwar wenn ich zurückgehe auf die Diskussion, die wir über den Aussenwirtschaftsbericht gehabt haben; dort hat Bundespräsident Honegger klar erklärt, was mit dem 1981er Kredit geschehe: nämlich, dass er nicht gewährt werde. Deshalb erübrigt sich hier meiner Meinung nach die Debatte. Für mich hat sich der politische Einsatz gelohnt.
81.556
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Wirtschaftshilfe an die Türkei Interpellation du groupe socialiste Aide économique à la Turquie
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1981
In der Sommersession 1981 wurde an die Türkei mehrheit- lich ein Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken in der Annahme bewilligt, der Demokratisierungsprozess nehme seinen ordentlichen Anfang und Fortgang. Inzwi- schen ist das Gegenteil eingetreten. Der Diktaturkurs in der Türkei wird noch härter. Sämtliche politischen Parteien sind verboten, der frühere Ministerpräsident Ecevit ist verhaftet, gegen 52 Gewerkschaftsfunktionäre wurde die Todesstrafe beantragt.
Die EG-Kommission hat darauf bereits reagiert. Die EG- Wirtschaftshilfe von 600 Millionen Dollar soll gesperrt wer- den, wenn die Türkei sich statt in Richtung Demokratie noch stärker zur Diktatur entwickelt. In Bonn schliessen sich Regierung und Opposition diesem Standpunkt an. Schweden, Norwegen und Dänemark reagieren in gleicher Weise. Wir fragen daher den Bundesrat: Wurde der Wirt- schaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei nicht unter Voraussetzungen bewilligt, die heute nicht mehr gelten? Wäre es daher nicht richtig, diese Wirtschaftshilfe solange einzustellen, bis die erwähnten Rahmenbedingun gen in der Türkei vorhanden bzw. in Reformansätzen zumin- dest erkennbar sind? Werden keine neuen Kredite mehr für dieses Land in Erwägung gezogen, solange die Verhältnisse nicht ändern?
Texte de l'interpellation du 1er décembre 1981
Fort de la conviction que la démocratie allait être rétablie dans ce pays, le Conseil national a voté à la majorité, lors de la session d'été 1981, un crédit de 35 millions de francs à titre d'aide économique en faveur de la Turquie. Or, il a fallu constater que, depuis, la dictature n'a fait que se ren- forcer. En effet, tous les partis politiques ont été interdits, l'ancien premier ministre Ecevit a été arrêté et la peine de mort a été prononcée contre 52 responsables syndicaux. La Commission des Communautés européennes a déjà réagi à cette situation; elle entend suspendre l'aide écono- mique de 600 millions de dollars destinée à la Turquie tant que ce pays, au lieu d'évoluer vers la démocratie, renfor- cera encore son régime dictatorial. A Bonn, le gouverne- ment et l'opposition se rallient à ce point de vue. Il en va de même pour la Suède, la Norvège et le Danemark. C'est pourquoi nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Le crédit de 35 millions de francs en faveur de l'aide écono- mique n'a-t-il pas été accordé à la Turquie compte tenu d'une situation qui, actuellement, n'existe plus? Ne serait-il pas indiqué de suspendre cette aide économique jusqu'à ce que le gouvernement respecte les principes démocrati- ques ou du moins qu'il esquisse l'amorce d'une réforme
tangible? Veille-t-on à ne plus accorder de nouveaux cré- dits à la Turquie aussi longtemps que la situation restera inchangée.
Sprecher - Porte-parole: Müller-Bern
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Consei fédéral
Wegen der schwierigen Wirtschaftslage der Türkei koordi- niert die OECD bekanntlich seit 1979 jährliche Hilfsaktionen für dieses Mitgliedland. Unser Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei ist Bestandteil der Aktion 1980. Sämtliche Geberstaaten haben ihre entspre- chenden Beiträge zum grössten Teil längst ausbezahlt bzw. für den Rest definitiv verpflichtet. Es ist nicht denkbar, dass sich die Schweiz als einziges Land ihren Verpflichtungen für 1980 entzieht.
Schon aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Auszahlungen unserer Wirtschaftshilfe von 35 Millionen Franken für das Jahr 1980 einzustellen: das diesbezügliche Abkommen mit der Türkei wurde am 17. Oktober 1980 unterzeichnet. Es wurde von den eidgenössischen Räten im März und im Juni 1981 genehmigt. Am 23. September 1981 trat es in Kraft, wurde völkerrechtlich verbindlich und ist seitdem in Ausführung begriffen. Da es keine Vorbehalte aufweist, kann es weder unilateral suspendiert noch gekün- digt werden.
Des weiteren betreffen die Bestrebungen in verschiedenen Ländern für eine allfällige Einfrierung der Türkeihilfe die OECD-Aktion 1981, die an der Verpflichtungskonferenz vom 7. Mai 1981 eingeleitet wurde, oder sogar die geplante Aktion 1982. Da unsere Beteiligung an der vorhergehenden OECD-Aktion - die Wirtschaftshilfe 1980 - in diesem Zeit- punkt von den eidgenössischen Räten noch nicht geneh- migt war, enthielt sich die Schweiz - im Gegensatz zu den übrigen OECD-Geberstaaten - einer konkreten Verpflich- tung für die neue Aktion (1981). Mit anderen Worten gelten die genannten Einfrierungsbestrebungen einer Hilfelei- stung, über welche die Schweiz noch gar nicht entschieden hat.
Was nun eine Fortsetzung der schweizerischen Beteiligung an der OECD-Hilfsaktion zugunsten der Türkei anbelangt, verhehlen wir nicht, dass uns die innenpolitische Lage, besonders die neuesten Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte in diesem .Land, Sorge bereitet. Zwar erfolgt die Rückkehr zur Demokratie nur langsam. Als Posi- tivum kann aber der Umstand gewertet werden, dass die Militärregierung bis jetzt an ihrem Programm zur Wiederher- stellung einer demokratischen Ordnung festhält (so das fristgemässe Zusammentreten der mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragten konsultativen Ver- sammlung). Der türkische Staatschef hat in seiner Neu- jahrsrede angekündigt, dass allgemeine Wahlen im Herbst 1983 oder spätestens im Frühling 1984 stattfinden sollen, falls die Vorbereitungen wie geplant vorankommen. Bereits vor Ende November dieses Jahres soll der neuen Verfas- sungsentwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Es ist nicht zu verkennen, dass trotz diesen ersten Verbes- serungen manchenorts in Europa die Bereitschaft zurzeit gering bleibt, die Türkei weiterhin zu unterstützen. Dies äus- sert sich darin, dass Dänemark, Norwegen und die Nieder- lande ihre Hilfe suspendieren, dass die EG das vierte Finanzprotokoll vorläufig blockiert und dass der Deutsche Bundestag gewisse Vorbehalte zu weiterer Hilfe angebracht hat. Auch im Europarat, zuerst in der Parlamentarischen Versammlung und seit neuestem auch im Ministerkomitee, hat sich das Klima gegenüber der Türkei merklich abge- kühlt. Nachdem die Versammlung bereits im Mai 1981 das Mandat der türkischen Vertreter nicht mehr verlängerte, sprach sie sich Ende Januar 1982 zwar gegen den Aus- schluss der Türkei aus dem Europarat aus, verabschiedete aber eine scharf formulierte Resolution. Unter anderem befürwortet sie darin eine Untersuchung der europäischen Menschenrechtskommission für das Ausmass der Men- schenrechtsverletzungen in diesem Land. Anlässlich der
Interpellation Aregger
952
N
24 juin 1982
letzten Ministertagung (29. April) haben mehrere Delegatio- nen ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Lage im Bereich der Menschenrechte geäussert.
Die Entwicklungen in der Türkei sowie die Reaktionen dar- auf werden eingehend analysiert. Auch unsere Botschaft in Ankara verfolgt ihrerseits den Gang der Dinge. Bei ihren Kontakten mit den türkischen Behörden hat sie es nicht unterlassen, ihnen die durch die politische Entwicklung in der Türkei hervorgerufenen Reaktionen in der Schweiz zur Kenntnis zu bringen.
Der schon längst fällig gewesene Kurswechsel in der türki- schen Wirtschaftspolitik wurde im Januar 1980 vom Parla- ment gutgeheissen. Die Sanierungsmassnahmen haben zusammen mit der im Rahmen der OECD gewährten Wirt- schaftshilfe nach übereinstimmender Meinung der interna- tionalen Wirtschaftsorganisationen bereits zu bemerkens- werten Resultaten geführt. Innerhalb von 18 Monaten fiel die Inflationsrate von 120 auf 35 Prozent Ende 1981 und auf 25 Prozent in den ersten Monaten 1982. Vor allem dank der raschen Zunahme der Exporte von Gütern und Dienstlei- stungen (1981: 62 Prozent), insbesondere in den Mittleren Osten und nach Afrika, bildete sich das Leistungsbilanzdefi- zit von 3,7 Milliarden 1980 auf 2,3 Milliarden Dollar im ver- gangenen Jahr zurück. Nach einer Rezession in den voran- ·gegangenen beiden Jahren erreichte das Wirtschafts- wachstum 1981 4,4 Prozent.
Sofern der wirtschaftspolitische Kurs durchgehalten wer- den kann, dürfte die türkische Volkswirtschaft mittelfristig weitere Fortschritte erzielen. Indessen darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die im Verlauf der nächsten Jahre anfallenden Schuldendienstzahlungen die Türkei stark belasten werden.
Präsidentin: Die Fraktion erklärt sich mit der Antwort des Bundesrates teilweise zufrieden.
81.355
Interpellation Aregger Kraftwerkprojekt Gletsch Projet de centrale électrique de Gletsch
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1390 - Voir année 1981, page 1390
Diskussion - Discussion
Aregger: Ich spreche zu meiner Interpellation, die ich am 18. März 1981 zum Kraftwerkprojekt Gletsch eingereicht hatte. Die Hauptfrage darin war, ob der Bundesrat gewillt sei, den Bau einer Staumauer und die Unterwassersetzung des Talbodens Gletsch zu verhindern. An sich hätte er das Instrumentarium dazu. Die Antwort auf Frage 3, die sich konkret danach erkundigt, ist nach meiner Auffassung völlig unbefriedigend ausgefallen, vor allem jener Teil, der offen- sichtlich durch das Raumplanungsamt ausgearbeitet wor- den ist. Wenn die Raumplanung nicht mehr Inhalt und nicht mehr «Zähne» hat, als hier zum Ausdruck kommen, müsste man sie als Papiertiger bezeichnen. Ich halte die raumplane- rische Aussage für den schwächsten Teil der Antwort.
Sie werden sich fragen, wie ein Luzerner dazu komme, sich mit einem Problem aus dem Kanton Wallis zu befassen. Aber Gletsch geht uns alle an; es ist nicht irgendein unbe- wohntes oder selten begangenes Seitental, sondern es ist eine einmalige Landschaft in den zentralen Alpen; für Tau- sende von schweizerischen und ausländischen Touristen bedeutet eine Fahrt über Grimsel oder Furka ins Tal von Gletsch das Alpenerlebnis schlechthin. Wenn Sie den Touri-
stenstrom durch die Schweiz betrachten, werden Sie fest- stellen, dass von den Zentren Interlaken und Luzern, ja sogar von Zürich aus, der Fremdenverkehr Passfahrten über Grimsel-Furka-Susten ins Tal von Gletsch mit dem Rhonegletscher als Hauptattraktion anbietet. Ich sehe immer wieder, wie diese Fahrt für Tausende von Touristen zum zentralen Alpenerlebnis wird.
Warum stellte ich meine Fragen? Es scheint beinahe unglaublich zu sein, ist aber wahr, dass die Aktivitäten im Kanton Wallis dahingehen, das Tal von Gletsch unter Was- ser zu setzen. Diese Aktivitäten sind nicht zu übersehen. Prominente Walliser Politiker, die früher hier im Bundeshaus ein- und ausgingen, sprechen sich öffentlich und ohne jede Rücksichtnahme auf schützenswerte Interessen für die Unterwassersetzung des Tales von Gletsch aus. Dazu wurde zwar gesagt, andere Täler würden in die Abklärungen einbezogen, oder es werde ein Pumpspeicherwerk Ober- wald-Grimselpasshöhe geprüft. Gletsch ist aber neuerdings aktuell; in der Presse vom 6. Juni sind entsprechende Aus- serungen nachzulesen.
Morgen wird der Furkatunnel eröffnet. Ich nehme an, Herr Bundesrat Schlumpf werde dabei sein. Als 1976 in diesem Saal die erste Nachfinanzierung des Furkatunnels diskutiert wurde, kam ganz deutlich die Absicht des Kantons Wallis zur Sprache, den Furkatunnel nach Süden mit dem «billi- gen» Motiv des Bedrettofensters zu einem Halbkreis zu erweitern, damit der Stausee von Gletsch den Tunnel nicht durch Wassereinbrüche gefährde. Das kam damals hier sehr deutlich zum Ausdruck, wie sich in den Protokollen nachlesen lässt.
Gerade unter Hinweis auf die Aktualität von morgen würde ich es sehr bedauern, wenn nun die Rechnung aufgehen sollte: Der Tunnel ist gebaut, die Bahn auf Kosten der Eid- genossenschaft verlegt. Nun könnte die Kraftwerkgesell- schaft des Kantons Wallis «erben»; das Geleise kann abge- brochen werden, es entsteht keine Entschädigungspflicht, Gletsch kann unter Wasser gesetzt werden.
In diesem Sinn ist die Antwort des Bundesrates viel zu wenig klar, nämlich ob der Bundesrat gewillt sei, im gesamt- schweizerischen Interesse das Tal von Gletsch im heutigen, unersetzlichen Zustand zu bewahren.
Bundesrat Schlumpf: Wir haben in unserer schriftlichen Antwort vom 21. September 1981 dargelegt, dass es sich beim Gebiet Rhonegletscher-Vorgelände - es ist Bestand- teil des KLN-Inventars - auch nach Auffassung des Bun- desrates selbstverständlich, um ein Gebiet von nationaler Bedeutung handelt - also im Sinne dieses Inventares für Landschaften und Naturdenkmäler -, das jede Beachtung und Rücksichtnahme verdient.
Wir haben damals schon - das haben wir unter Ziffer 2 der damaligen Antwort dargelegt -, nachdem wir aus der Presse von den Ausführungen von Behördemitgliedern, die Nationalrat Aregger erwähnte, Kenntnis erhalten hatten, von uns aus den Kontakt mit den zuständigen Walliser Behör- den aufgenommen. Daraus hat sich ergeben - das wurde hier dargelegt, ich rufe es nur in Erinnerung -, dass das Projektprüfungsverfahren bei den dafür zuständigen kanto- nalen Stellen nicht vor dem Herbst 1982 beginnen könne. In Ziffer 3 der Antwort haben wir dargelegt, welche rechtli- chen Möglichkeiten der Bund hätte, wenn von kantonalen Behörden Dispositionen getroffen würden, die allenfalls Bundesrecht (Natur- und Heimatschutzbestimmungen, Raumplanungsbestimmungen, Bestimmungen des Eidge- nössischen Wasserrechtsgesetzes oder des Investitions- hilfegesetzes für Berggebiete) widersprechen würden.
Diese Ziffer 3, die Herr Nationalrat Aregger so ganz und gar nicht zu befriedigen vermag, ist nur ein Katalog, eine kurze Darstellung der Instrumente, die dem Bund überhaupt zur Verfügung stehen, wenn im Rahmen kantonaler Hoheiten Bewilligungen erteilt oder Massnahmen getroffen werden, die bundesrechtswidrig sind.
Was wir aber wahrhaftig, Herr Nationalrat Aregger, nicht tun konnten, war, in der Antwort bereits zu erklären, dass wir dann mit diesen Mitteln eine allfällige Nutzbarmachung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Wirtschaftshilfe an die Türkei Interpellation du groupe socialiste Aide économique à la Turquie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.556
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1982 - 15:30
Date
Data
Seite
951-952
Page
Pagina
Ref. No
20 010 552
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.