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Postulat Meier Josi
Abstimmung - Vote Für Annahme als Motion Für Annahme als Postulat
Überwiesen als Postulate Transmis comme postulats
65 Stimmen 79 Stimmen
81.522 Postulat Meier Josi Finanzreform und Familienbesteuerung Réforme des finances et imposition de la famille
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Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1981
Das noch geltende Wehrsteuerrecht benachteiligt - und daran ändert die Annahme der Finanzvorlage im November 1981 nichts - die Ehepaare gegenüber unverheirateten Paa- ren mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf kommende Revisionsvorlagen und das zukünftige Steuerharmonisie- rungsgesetz den Räten Bericht und Antrag für eine Fami- lienbesteuerung vorzulegen, welche die bestehende Diskri- minierung aufhebt und für Verheiratete mit Kindern anstelle geringfügiger Abzüge einen den Familienlasten angemesse- nen Spezialtarif einführt.
Texte du postulat du 8 octobre 1981
L'actuel régime de l'impôt fédéral direct défavorise les cou- ples mariés par rapport aux personnes ayant la même capa- cité financière qui vivent en concubinage. Le nouveau régime financier, s'il est accepté en novembre 1981, ne changera rien à cette situation.
Eu égard aux projets de réforme qui nous serons soumis prochainement et à la future loi sur l'harmonisation fiscale, le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un rapport assorti de propositions tendant à instaurer un régime d'imposition de la famille qui supprime la discrimina- tion susmentionnée et remplace les défalcations minimes consenties aux couples ayant des enfants par un tarif spé- cial qui tienne compte des charges familiales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Columberg, Dürr, Feigenwinter, Frei-Romanshorn, Huggenberger, Jel- mini, Kühne, Müller-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Scherer, Schnider-Luzern, Segmüller, Ziegler-Solothurn (15)
Frau Meier Josi: Wie wir es soeben in der Debatte über die kalte Progression erlebt haben, spiegelt das Steuerrecht immer auch unser Ringen um Steuergerechtigkeit wider. Steuergerechtigkeit verlangt sicher, dass gleiche Steuer- kraft gleiche Steuern zur Folge haben sollte. Sie verlangt aber auch, dass Rücksicht genommen wird, wenn Steuer- pflichtige besondere Lasten zugunsten der Gemeinschaft tragen. Die Forderung nach steuerlicher Entlastung der Familie bedarf angesichts ihrer Leistungen keiner langen Begründung. Wir haben sie verfassungsrechtlich im Fami- lienartikel (BV 34quinquies) abgesichert, und der Bericht zur Lage der Familie 1978 hat sie erneut bekräftigt. Nun dis- kriminiert aber offensichtlich das geltende Bundessteuer- recht nach wie vor verheiratete Paare gegenüber unverhei- rateten. Im ersten Falle werden die vorhandenen Mittel zusammengezählt, im zweiten bleiben sie fein säuberlich getrennt. Das führt bei Verheirateten zu einer Progression, die in bescheidenen und mittleren Verhältnissen oft noch stossendere Wirkungen hat als die eben diskutierte kalte. Vielleicht würde sie zutreffend als heisse Progression cha- rakterisiert. Die beiden Erscheinungen können sich noch
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kumulieren, wenn ein Paar wegen Zulagen, die Familienla- sten gezielt tragen helfen wollten, erneut höheren Tarifen unterstellt wird.
Bisher versuchten wir - so auch bei der letzten Finanzvor- lage -, dem Problem mit festen Abzügen zu begegnen. Das war ein Schrittchen in der richtigen Richtung, vermochte aber die erwähnte Diskriminierung gegenüber unverheirate- ten Personen nicht zu beseitigen. So zielten denn schon verschiedene Vorstösse auf grundsätzliche Korrekturen. Ich erinnere etwa an Anträge auf getrennte Besteuerung von Ehegatten, die allerdings den Familiengedanken kaum zu fördern vermögen und vor allem die ganz grossen Ein- kommen bevorzugt behandeln. Der Hauptnachteil des sogenannten Splittings liegt aber darin, dass es die Familie mit Kindern, die auf ein einziges Erwerbseinkommen ange- wiesen ist, gar nicht entlastet. Wo einige Ersparnisse vor- handen sind, bleibt auch da die Diskriminierung gegenüber den unverheirateten Paaren voll bestehen, trotz gleicher Steuerkraft.
Mein Vorstoss verlangt nun hier für zukünftige Steuervorla- gen grundsätzliche Korrekturen. Es tendiert auf einen den Lasten angemessenen Sondertarif für Familien, besonders für Familien mit Kindern, gegenüber Einzelpersonen ohne Familienlasten. Nach vorhandenen Berechnungen sollten Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen mit Abzü- gen von rund 25 Prozent rechnen können. Es gibt kanto- nale Beispiele von Doppeltarifen. Sie sind vor allem ange- sichts der weiteren Steuerharmonisierungsbestrebungen, im Hinblick auf die kommende Rahmengesetzgebung und auch auf das Gesetz über die Bundessteuer neu zu prüfen. Es versteht sich von selbst, dass dabei die neuen Tarife so zu gestalten sind, dass sie vor allem die weniger Bemittel- ten entlasten und dass per Saldo keine Ausfälle entstehen. Es geht also um das Anliegen einer familienfreundlichen Tarifgestaltung.
Ich bitte den Herrn Bundesrat, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen.
Bundesrat Ritschard: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr La séance est levée à 12 h 25
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Postulat Meier Josi Finanzreform und Familienbesteuerung Postulat Meier Josi Réforme des finances et imposition de la famille
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Jahr
1982
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Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.522
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Numero dell'oggetto
Datum
24.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
937-937
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Ref. No
20 010 542
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