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Viehhalter im Berggebiet
82.001 Zinnübereinkommen 1981 Accord sur l'étain 1981
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1982 (BBI II, 159) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1982 (FF II, 170)
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Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 30. März 1982 mit dem Antrag des Bundesrates betreffend den Beitritt der Schweiz zu dem im Sommer 1981 abgeschlossenen 6. Internationalen Zinnübereinkommen, der bereits in der Bot- schaft vom 25. Februar 1981 über handels- und rohstoffpoli- tische Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusam- menarbeit in Aussicht gestellt wurde.
Starke und unberechenbare Preisschwankungen bei den Rohstoffen haben negative Auswirkungen auf die Entwick- lungs- und Industrieländer. Die Enwicklungsländer werden besonders hart getroffen, weil oft die Ausfuhren von einem oder zwei Basisprodukten ihre einzige Devisenquelle dar- stellen. Auf der anderen Seite erschweren unstabile Preise und unübersichtliche Marktverhältnisse die Produktions- und Investitionsplanung in den Industriestaaten und beein- trächtigen deren Rohstoffversorgungslage. Als rohstoffar- mes Land unterstützt die Schweiz deshalb seit langem internationale Bestrebungen - wie das vorliegende Überein- kommen -, die zum Ziel haben, übermässige Preisschwan- kungen einzudämmen, ohne die marktwirtschaftlichen Kräfte auszuschalten oder zu verfälschen.
Hauptinstrument des Zinnübereinkommens ist ein Aus- gleichslager, dessen Anschaffungs- und Unterhaltskosten je zur Hälfte von den Produzenten- und Konsumentenlän- dern getragen werden, wobei sich die Beiträge nach den Produktions- bzw. Verbrauchsanteilen richten. Diese Bei- träge werden den Mitgliedländern nach Ablauf der Vertrags- dauer - vermehrt oder vermindert um die Gewinne oder Verluste aus den Marktoperationen des Internationalen Zinnrates - wieder gutgeschrieben. Bei Bedarf sind eben- falls anteilsmässige Regierungsgarantien als zusätzliche Sicherheit für Bankkredite zu leisten, die der Zinnrat gegen Verpfändung von Zinnlagerscheinen aufnehmen kann, um seine Mittel für Stützungskäufe zu erhöhen.
Der schweizerische Kapitalbeitrag, der dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit belastet wird, wird sich voraussichtlich auf rund 2,8 Millio- nen Franken belaufen. Dazu kommen die möglicherweise zusätzlich zu stellende Garantiesumme von schätzungs- weise 2 Millionen Franken und ein Jahresbeitrag von 20 000 Franken an die Verwaltungskosten der Organisation.
Da es sich hier um den Beitritt zu einer internationalen Organisation handelt, untersteht der Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum nach Artikel 89 Absatz 3 Buchsta- be b der Bundesverfassung.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss über das 6. Internatio- nale Zinnübereinkommen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions
Botschaft und Gesetzentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 | 169) Message et projet de loi du 21 décembre 1981 (FF 1982 1 181)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Hari, Berichterstatter: Der Bundesrat erhielt durch die Annahme der Motionen unseres Kollegen Hofmann in unse- rem Rat und Herrn Genoud im Ständerat den Auftrag, dem Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über Kosten- beiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu beantragen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass erstens die Kompetenz zur Festsetzung der Ansätze je Grossvieheinheit an den Bundesrat zu übertragen ist; zweitens die Finanzierung der Massnahme vorab an den Erträgnissen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln erfolgt; drittens die finanziellen Mittel für jeweils vier Jahre durch das Parlament mit einfachem Bundesbeschluss bewilligt werden.
Über die Gesetzesänderung wurde im vergangenen Jahr ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, wobei die Kantone, 63 Organisationen und die politischen Parteien zur Stellungnahme eingeladen worden sind. 25 Kantone, 35 Organisationen und acht politische Parteien haben sich zur Vorlage geäussert. Die Übertragung der Kompetenz an den Bundesrat zur Festsetzung der Ansätze wird allgemein begrüsst, da die neue Regelung eine bedeutende Vereinfa- chung bringt. Mehrheitlich ist man auch mit der Finanzie- rung der Massnahme aus Erträgnissen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln einverstanden. Fast durchwegs wird jedoch die Befürchtung geäussert, dass längerfristig diese Mittel nicht genügen und deshalb klare Prioritäten gesetzt werden müssen. Man ist auch der Auffassung, dass die mit diesen Geldern bis jetzt finanzierten Massnahmen weiterhin notwendig sind und die Verknappung der Mittel nicht dazu führen dürfe, dass die Leistungen zur Förderung des Acker- baus und des Viehabsatzes gekürzt werden.
In verschiedenen Stellungnahmen wurde darauf hingewie- sen, dass es sich um die Abgeltung von gemeinwirtschaftli- chen Leistungen handle, die vom gesamten Schweizervolk
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zu tragen seien. Die Finanzierung habe deshalb aus allge- meinen Bundesmitteln und nicht aus solchen der Preiszu- schläge zu erfolgen. Von einigen bäuerlichen Organisatio- nen wird eine Indexierung der Beiträge verlangt. Die vorge- sehenen Änderungen werden aber allgemein als sehr posi- tiv beurteilt. Im besonderen kommt zum Ausdruck, dass die produktionsgebundenen Direktzahlungen an die Bergland- wirtschaft wie die Kostenbeiträge zum Ausgleich der hohen Produktionskosten und des Einkommensrückstandes in der Berglandwirtschaft grosse Bedeutung haben.
Seit 1974 sind die Kostenbeiträge nicht mehr erhöht wor- den. Eine Anpassung über die seit 1974 eingetretene Teue- rung hinaus ist deshalb notwendig, damit die Bauern im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone mit den Ver- gleichsgruppen anderer Wirtschaftszweige ein einigermas- sen paritätisches Einkommen realisieren können. Die Land- wirtschaft im Talgebiet hat in den vergangenen Jahren dank besserer Produktionsmittel und der aufkommenden Mecha- nisierung grosse Produktionsfortschritte erzielt und dadurch das Einkommen verbessern können. Mit dieser Entwicklung konnte leider die Berglandwirtschaft nicht Schritt halten, da ihr die natürlichen Umweltbedingungen und die topographische Lage der Betriebe enge Grenzen setzen. So ist der Arbeitsaufwand bei der Bewirtschaftung der Bergbetriebe sehr viel grösser als im Talgebiet und der Einsatz von Maschinen nur beschränkt möglich. Ausweich- möglichkeiten auf andere Betriebszweige sind selten oder fehlen in der Regel. Die Milchkontingentierung hat dazu geführt, dass heute auch Talbetriebe Viehaufzucht betrei- ben, was von einem Verhältnis der Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet praktisch zu einem Konkurrenzverhält- nis geführt hat. Aus diesen Gründen wird es nie möglich sein, das Einkommen der Bergbauern allein durch preisli- che Massnahmen auf einen angemessenen Stand zu brin- gen.
Mit der Förderung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet und der Einführung von Bewirtschaftungsbeiträgen konnte erreicht werden, dass die Einkommensdifferenz der Berg- zu den Talbauern nicht weiter angestiegen ist. Zur Errei- chung des berechtigten Paritätslohnes sind jedoch weitere Verbesserungen bei den Direktzahlungen notwendig. Besondere Bedeutung hat die Tatsache, dass die Bergland- wirtschaft durch die Erhaltung des Landschaftsbildes und die Erhaltung von Produktionsreserven für unsere Volks- wirtschaft wichtige Dienstleistungen erbringt.
Die zuständige Kommission unseres Rates hat sich am 20. April 1982 mit der Gesetzesänderung befasst und beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Beratungen haben gezeigt, dass alle vertretenen politischen Parteien mit der Gesetzesänderung einverstanden sind. Ich danke an dieser Stelle den Mitgliedern der Kommission für diese Haltung. Alle sind sich darüber einig, dass die Kostenbei- träge und die Bewirtschaftungsbeiträge sich in idealer Weise ergänzen. Beide Massnahmen nebeneinander verhin- dern die Aufstockung der Viehbestände und den allzu star- ken Pachtzinsauftrieb.
Die Kompetenzerteilung an den Bundesrat zur Festsetzung der Ansätze je Grossvieheinheit wird als bedeutende Ver- einfachung begrüsst. Der Bundesrat erhält damit eine brei- tere Basis von Massnahmen für die Beurteilung der Ein- kommenslage in der Landwirtschaft im Zusammenhang mit den Preisbegehren. Die Vorlage sieht weiter auch eine Änderung bei der Finanzierung vor. Sie soll in Zukunft vorab aus den Mitteln der Preiszuschläge auf importierten Futter- mitteln erfolgen. Dies führt dazu, dass dieser Fonds in den kommenden Jahren wesentlich stärker beansprucht wird als bisher. Wenn der Fonds immer mehr als Finanzierungs- quelle dienen soll, wird er in den nächsten Jahren nicht mehr ausreichen, um die vorgesehenen Massnahmen finan- zieren zu können.
Herr Bundespräsident Honegger hat allerdings die Zusiche- rung abgegeben, dass, wenn der Fonds der Preiszuschläge einmal erschöpft sein sollte, die Bundeskasse automatisch belastet werde. Die Mittelbeschaffung für die Finanzierung der Kostenbeiträge erfolgte bis anhin auf dem ordentlichen
Budgetweg. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Bundesversammlung den Höchstbetrag der finanziellen Mit- tel, gestützt auf eine besondere Botschaft des Bundesra- tes, jeweils für vier Jahre mit Einfachem Bundesbeschluss bewilligt. Dem Bundesrat wird also in Zukunft die Festset- zung der Beitragsansätze übertragen sein. Das Parlament hat aber nach wie vor das letzte Wort, über den Höchstbe- trag zu sagen, der für diese Massnahme bereitgestellt wird, indem es den Rahmenkredit festlegt.
Der Entwurf der Gesetzesänderung sieht vor, dass ein sol- cher Rahmenkredit für vier Jahre bewilligt wird. Anlässlich der Kommmissionssitzung wurden jedoch Abänderungsan- träge eingereicht, die eine Verkürzung dieser Frist auf zwei Jahre verlangen. Bei der Abstimmung hatte ein Antrag von Kollege Nef Erfolg, nach dem der Bundesrat die Kostenbei- täge alle zwei Jahre der allgemeinen Einkommensentwick- lung anzupassen hat. Damit ist eine Differenz zum Vor- schlag des Bundesrates entstanden, der eine gleiche Rege- lung wie bei den Bewirtschaftungsbeiträgen befürwortet hat. Die Forderung, den Rahmenkredit alle zwei Jahre neu festzulegen, ist wohl darin begründet, dass auch die Berg- landwirtschaft ein Anrecht darauf hat, dass ihre unerfreuli- chen Einkommensverhältnisse in kürzeren Abständen als bisher über die Kostenbeiträge korrigiert werden.
Schliesslich hat Kollege Dirren einen Antrag eingereicht, der die Neuordnung der Beitragsleistungen und der Bei- tragsberechtigung von Vater/Sohn-Betrieben zum Gegen- stand hat. Die Kommission hat sich aber mit grosser Mehr- heit für die Beibehaltung der bisherigen Fassung von Artikel 1 Absatz 5 entschieden. Die Kommission beantragt ihnen, auf die Vorlage einzutreten und der Gesetzesänderung zuzustimmen.
M. Martin, rapporteur: Le Conseil fédéral a reçu, par l'inter- médiaire de motions déposées au Conseil des Etats et au Conseil national, la mission de préparer un projet de modifi- cation de la loi fédérale instituant une contribution aux frais des détenteurs de bétail en régions de montagne.
Les quelques dispositions révisées sont les suivantes: don- ner la compétence au Conseil fédéral d'adapter, de son propre chef, le montant des subsides à verser par unité de gros bétail alors que, jusqu'ici, cela était du ressort exclusif des Chambres, puisque les taux sont fixés dans la loi, assu- rer le financement de la mesure, en premier lieu, à l'aide des suppléments de prix perçus sur les denrées fourra- gères importées - les fonds nécessaires proviennent actuellement de la caisse générale de la Confédération - charger le Parlement d'accorder tous les quatre ans, par la voie d'un arrêté fédéral simple, les moyens financiers requis pour couvrir les dépenses.
La procédure de consultation a fait apparaître que l'on est généralement favorable à une délégation de compétences et que l'on souhaite, de plus, un ajustement rapide des montants touchés par les montagnards. Sur la question du financement, en revanche, les réponses reçues révèlent un certain scepticisme dû au fait que les recettes procurées par les importations de fourrage ne devront probablement guère permettre, à long terme, de couvrir intégralement le coût des nombreuses mesures auxquelles elles sont déjà affectées. En effet, s'il peut paraître logique que les mon- tants nécessaires au paiement de cette contribution soient financés en premier lieu au moyen des recettes procurées par les importations de denrées fourragères, il s'avère, comme chacun le sait, que ces revenus sont en baisse.
Si l'on admet que les détenteurs de bétail des régions de montagne fournissent des prestations qui profitent à l'ensemble du peuple suisse, on doit dès lors admettre une contribution garantie par le peuple en entier. M. Honegger, président de la Confédération, nous a donné, en commis- sion, l'assurance que, lorsque les financements ne pour- raient plus être assurés par les suppléments prélevés à la frontière, la caisse fédérale assurerait automatiquement la couverture de la différence.
Diverses mesures prises sur le plan fédéral ont permis d'améliorer le revenu des paysans de montagne. Il est bon
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de rappeler que, depuis 1977, les cantons sont davantage sollicités et participent directement et de manière impor- tante à cette aide. Malgré ce train de mesures adapté ces dernières années, on n'est pas encore parvenu à rattraper le retard pris sur la plaine. L'impossibilité d'introduire une mécanisation adéquate, en raison des difficultés topogra- phiques, de même que l'obligation de produire du lait sans autre possibilité de diversification, sont les causes majeures de ce retard. Le seul moyen à disposition pour la politique agricole, en vue de combler ce retard, reste la subvention.
Le projet qui nous est soumis comporte deux options prin- cipales, à savoir:
Le Conseil fédéral fixe lui-même la contribution à verser par unité de gros bétail, opération relevant actuellement du Parlement.
Le financement est assuré par les recettes provenant des importations de denrées fourragères, les Chambres fédérales votant tous les quatre ans les montants néces- saires, par la voie d'un arrêté simple.
Le transfert des compétences est admis par la commission sans trop de discussion. En effet, cette mesure .donnera plus de souplesse au système et permettra surtout un ajus- tement des prix plus rapide, sans passer par le long pro- cessus législatif. Une compétence de ce type constitue la règle dans la législation agricole. Tel est le cas actuellement pour la prime de culture, le prix de base du lait, le subside à l'exploitation du sol. Le principe d'échelonnement du paie- ment des subventions est conservé. L'accroissement pro- gressif du cheptel a pour conséquence de faire baisser le montant moyen que le détenteur de bétail touche par unité de gros bétail (UGB) et explique que ce dernier - le cas est fréquent - cherche à opérer des partages d'exploitation fic- tifs dans le but d'obtenir des subsides plus substantiels.
Comme le Conseil fédéral, la commission pense que le nombre maximum d'UGB doit rester à quinze pour les rai- sons suivantes: une augmentation inciterait à gonfler artifi- ciellement les exploitations; la limite de 15 UGB avantage les entreprises modestes. La contribution aux frais n'a pas bougé depuis 1974. Le Conseil fédéral a l'intention de rele- ver ce montant de 20 à 25 pour cent environ, ce qui com- penserait approximativement le renchérissement survenu entretemps. Le coût de cette opération est de l'ordre de 30 millions. Cet ajustement est jugé trop bas par les princi- pales organisations agricoles du pays et on peut volontiers les suivre quand on sait que l'indice des prix à la consom- mation a augmenté de 26 à 28 pour cent entre 1974 et 1981. Nous ne voulons pas analyser davantage le mode de finan- cement; ce chapitre, déjà abordé dans le préambule, perd de son importance au vu des assurances données par M. Honegger. La commission a abordé et admis la proposi- tion de M. Nef tendant à ce que la contribution soit adaptée par le Conseil fédéral tous les deux ans au minimum. Cette proposition raisonnable peut être acceptée par notre conseil. Par contre, la commission, à une grande majorité, a refusé d'admettre l'amendement de M. Dirren proposant une nouvelle mouture de l'article 1er, 5e alinéa. Cette propo- sition aurait comme effet majeur que 20 000 à 30 000 nou- velles exploitations auraient droit à la contribution, avec toutes les conséquences matérielles que nous connais- sons. La législation actuelle permet d'aborder ce problème avec suffisamment d'objectivité pour qu'on la maintienne. Votre commission recommande au plenum l'entrée en matière et l'adoption des changements proposés.
Nef: Die freisinnig-demokratische Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage. Ebenfalls ist sie für Annahme der Artikel, wie sie aus der Kommissionsberatung hervorgegangen sind. Namens der Bergbevölkerungsgruppe, die sich, wie auch die SAB (die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung), eingehend mit diesem Geschäft befasst, möchte ich doch einen kurzen Blick auf die Situa- tion im Berggebiet im Zusammenhang mit dieser Vorlage werfen.
Das Einkommen in der Landwirtschaft ist ja im Flachland darauf ausgerichtet, dass es durch die Produktion des Bau- ern erreicht werden soll. Der unverschuldete Produktions- rückstand im Berggebiet, hervorgerufen durch die Vegeta- tion, den langen Winter, die Topographie und andere Minus- punkte mehr, sollte durch Direktbeiträge gemildert - sicher nicht ausgeglichen, aber gemildert - werden. Letztmals wurden diese Direktbeiträge an Viehhalter im Berggebiet 1974 festgelegt. Seither sind acht Jahre ins Land gegangen; auf dem Teuerungssektor und auf dem Einkommenssektor ist allerhand passiert, diese Direktzahlung aber ist die ganze Zeit gleich geblieben. Ich glaube, dass jedermann, der die Verhältnisse im Berggebiet kennt, diese Situation als ungerecht gegenüber dieser Wirtschaftsgruppe empfin- den muss.
Ein paar Zahlen über die Einkommensentwicklung in diesen acht Jahren: Der Paritätslohn, in dem sich die Einkommens- entwicklung der übrigen Wirtschaftsgruppen ausdrückt, ist in diesen acht Jahren um 57 Prozent gestiegen. Natürlich hat von diesen 57 Prozent Anstieg der Einkommensent- wicklung auch die Berglandwirtschaft etwas abbekommen, aber nur einen sehr kleinen Teil. Die Direktzahlung, die ein integrierter Bestandteil der Einkommen der Bergbauern ist, wurde aber in diesen acht Jahren überhaupt nicht erhöht, weder um den Teuerungsanstieg noch um den Anstieg der allgemeinen Lohnentwicklung.
Wir haben deshalb in der Kommission den Antrag einge- bracht, dass dieser Zustand in Zukunft nicht mehr ·hinge- nommen werden kann und soll. Es stellt sich die Frage, ob eine Indexierung dieses Einkommensbestandteiles ange- strebt werden sollte. An und für sich sind wir ja nicht Freunde des Indexdenkens. Aber andererseits ist es nicht hinzunehmen, dass eine Bevölkerungsgruppe vier Jahre in ihrer Einkommenssituation aufs Eis gelegt wird, oder, wie es letztmals passiert ist, acht Jahre lang in einem Einkom- mensbestandteil blockiert bleibt. Deshalb der Vorschlag in Absatz 6, dass der Bundesrat die Beiträge alle zwei Jahre der allgemeinen Einkommensentwicklung anpassen muss. Ich glaube, dass ist eine vernünftige Lösung. Sie lässt dem Bundesrat eine Ermessensfreiheit. Er kann - er muss nicht - auf jeden Teuerungsaufschlag reagieren, er muss aber mindestens der Allgemeinsituation gerecht werden. Ich meine, dass dieser Zusatz, der im übrigen vom Bundesrat nicht bekämpft wird, gerecht ist und einer zukünftigen Lösung der Einkommensprobleme der Bergbevölkerung am weitesten entgegenkommen wird.
Ich möchte Sie deshalb bitten, dieser Vorlage, die für die Bergbauern sehr wichtig ist, zuzustimmen und die Ände- rungsanträge Biel abzulehnen, damit die Vorlage auf den 1. Januar 1983 in Kraft treten kann und wir nicht noch ein neuntes Jahre auf eine längst fällige Anpassung dieser Direktzahlung warten müssen. Es geht nämlich nicht an, dass wir bei jeder Gelegenheit, sei es in der Umweltschutz- diskussion oder in einer anderen Diskussion, die Arbeit der Bergbauern als gemeinwirtschaftliche Leistung anerkennen, es dann aber weitgehend beim Lippenbekenntnis bewen- den lassen. Ich glaube, dem Berggebiet darf man wirklich nicht das Einkommen derart auf Sparflamme setzen, dass es sogar befürchten muss, dass diese Flamme einmal ganz ausgeht.
Ich möchte andererseits danken für das, was auch in dieser Zeit getan worden ist. Es wurde ja eine neue Direktzahlung, die Flächenbeiträge für Hang- und Steillagen, eingeführt. Diese hat sicher die Situation etwas gemildert, ist aber ein- deutig nur als Ausgleich für schwer zu bewirtschaftende Flächen im Berggebiet gedacht und hat die allgemeine ein- kommensrückständige Situation nicht in dem Mass gemil- dert, wie wir uns das mindestens wünschen würden.
Ich möchte Sie nochmals bitten, der Vorlage zuzustimmen und die Abänderungsanträge Biel abzulehnen.
Zwygart: Die unabhängige und evangelische Fraktion stimmt der Vorlage mit Vorbehalt zu. Für uns steht nicht in Frage, dass unseren Bergbauern vermehrt und rasch Hilfe zukommen muss, nachdem sie jetzt acht Jahre auf eine
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Verbesserung ihrer Lage haben warten müssen. Die ver- mehrte Hilfe soll aber nur denjenigen Bauern zukommen, deren Haupterwerb die Berglandwirtschaft ist. Unsere Bedenken müssen wir anmelden, weil durch Ausrichtung der bisherigen Beiträge ungesunde Auswüchse aufgetreten sind. Nur ein Beispiel: der Handel mit Kuhrechten. Auf der Engstligenalp bei Adelboden kann man auf der kargen Magerwiese das Vieh nur etwa während sieben Wochen sömmern. Bisher wurde dort für ein Kuhrecht etwa 1000 bis 1400 Franken ausgerichtet. Als Folge der zugesicherten Bundesbeiträge galt letztes Jahr ein Kuhrecht 22 000 Fran- ken. Dass ein solcher Handel ein volkswirtschaftlicher Unsinn ist, kann auch jeder Nichtbauer beurteilen. Es ist falsch, wenn durch Bundesbeiträge ungesunde Auswüchse gefördert werden. Der einfache Bergbauer kann sich eine solche Kaufsumme nicht leisten. Es sind andere Leute, die einen Nebenerwerb haben, die solchen Handel treiben kön- nen.
Deshalb bin ich der Meinung, die vorgesehenen höheren Beiträge sollten punktuell nur den Bergbauern ungeschmä- lert zukommen, Bergbauern, deren Haupterwerb die Land- wirtschaft ist. Wer irgendeinem Nebenerwerb nachgeht, profitiert auf diesem Wege von der gegenwärtigen Konjunk- turlage und braucht die Teuerungszulage weniger. Noch- mals: Die vorgesehenen Bundesbeiträge sind voll und mög- lichst rasch auszurichten. Sie sollen vor allem aber denjeni- gen Viehhaltern zukommen, die 50 Prozent und mehr ihres Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen.
M. Massy: Le groupe libéral apportera son appui à la modi- fication de la loi du 28 juin 1974 qui institue une contribution de l'Etat aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines.
Il est tout à fait juste que l'Etat fédéral apporte son soutien à ceux de nos agriculteurs qui sont les moins favorisés par le climat, l'altitude, la déclivité des parcelles, comme par le morcellement des domaines. Le problème du revenu de l'agriculture de montagne ne peut être résolu par le seul moyen du prix de ses produits. Il faut, en plus, des mesures spécifiques à caractère social pour compenser les frais de production accrus dus aux conditions défavorables aux- quelles je viens de faire allusion. La contribution aux frais des détenteurs de bétail de ces régions va dans ce sens. Je souligne encore que l'agriculture de montagne a la période de production la plus courte; c'est elle qui doit nourrir son bétail le plus longtemps à l'étable. Il ne lui est guère possible de pratiquer des cultures, ce qui l'oblige à vivre uniquement de l'économie laitière et de l'élevage du bétail de qualité. Pourtant nos montagnards sont pleins de courage et leur productivité est meilleure. En 1982, le prin- temps tardif et froid a posé des problèmes à beaucoup de paysans des régions élevées de notre pays. Malgré les caprices de la nature, l'élevage du bétail a augmenté de 7 pour cent et la production du lait de 24 pour cent en dix ans. C'est dire que nos agriculteurs ont prouvé qu'ils savent s'adapter aux méthodes modernes de production. Rappelons qu'en 1912 un litre de lait à 14 centimes suffisait pour payer une heure de travail, alors qu'il en faut 40 pour payer le même travail en 1982. Tout le monde est d'accord d'aider les paysans de montagne qui souvent exercent un deuxième métier pour pouvoir subsister. L'entretien de la montagne est important pour notre tourisme mais nous devons savoir qu'on n'arrivera pas à réduire complètement la différence entre les paysans de plaine et ceux de la mon- tagne.
Le groupe libéral vous propose donc d'accorder au Conseil fédéral la compétence de fixer lui-même ces contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la zone préalpine des collines, et de suivre la majorité de la commission qui propose que le Conseil fédéral adapte, tous les deux ans, le volume de ces mêmes contri- butions.
Toutefois, nous faisons remarquer que cette délégation de compétences frôle la limite de ce que nous pouvons accor- der au Conseil fédéral. Par contre, à propos de l'article pre-
mier, le groupe libéral vous recommande de rejeter la pro- position Biderbost tendant à contribuer à la réalisation d'un salaire paritaire. Il ne peut y avoir de salaire paritaire dans l'agriculture; on devrait plutôt parler d'une rétribution équi- table comparable. Les libéraux considèrent le paysan de montagne non pas comme un salarié mais comme un entre- preneur indépendant. A ce sujet, on doit rappeler que le Conseil fédéral verse pour 77 millions de francs de contri- butions à l'exploitation du sol en conditions difficiles.
Nous rejetons aussi la proposition Biel qui n'est pas réa- liste.
En conséquence, le groupe libéral appuiera la commission et votera la modification de la loi fédérale instituant une contribution aux frais des détenteurs de bétail. Il vous recommande d'en faire autant.
Schnider-Luzern: Ich spreche hier im Namen der CVP-Frak- tion, die einstimmig Eintreten auf diese Vorlage beantragt. Mit der vorliegenden Änderung wird keine neue Förde- rungsmassnahme zugunsten der Berglandwirtschaft ergrif- fen, sondern es soll lediglich eine flexiblere, den äusseren Umständen rascher Rechnung tragende Anpassung der bestehenden Handhabung der Kostenbeiträge an Viehhal- ter ermöglicht werden. Gleichwohl rechtfertigt es sich, hier auf die grosse Bedeutung, die dem Erhalt und der Förde- rung der Berglandwirtschaft für die gesamte Bevölkerung, nicht bloss für die betroffenen Bergbauern, zukommt, hin- zuweisen.
Die Berglandwirtschaft sorgt einerseits für eine Besiede- lung auch in abgelegenen Gebieten, womit die Randregio- nen Entfaltungsmöglichkeiten für das einheimische Gewerbe und den Handel haben. Die Besiedelung in den Randregionen ist insofern wichtig, als nur durch sie die gesellschaftliche und kulturelle Tradition in diesen Gebieten erhalten und weitergepflegt werden kann. Ich denke hier insbesondere an das gesellschaftliche Leben in den Berg- dörfern, an die Tätigkeit von Vereinen, Kirchgemeinden, Schulen, aber auch an die politischen Strukturen, welche alle nicht mehr gewährleistet sind, wenn die Bevölkerung mangels Erwerbsgrundlage aus den Bergregionen abwan- dert.
Nicht zuletzt ist auch auf die volkswirtschaftliche Bedeu- tung der Berglandwirte hinzuweisen. Ein Grossteil von ihnen findet im Gewerbe und im Tourismus ein notwendiges Zusatzeinkommen. Ohne diesen Nebenverdienst könnten verschiedene Betriebe nicht aufrechterhalten werden, wobei diese Arbeitsplätze meist nur saisonalen Charakter haben. Die Berglandwirte tragen also nicht nur durch ihre Tätigkeit als selbständige Bewirtschafter zum Erhalt einer intakten Erholungslandschaft bei, sondern sie stellen auch einen Grossteil der einheimischen Arbeitskräfte für den Tourismus.
Der Bundesrat zeigt für die Anliegen der Berglandwirtschaft im allgemeinen grosses Verständnis, und entsprechend vielfältig sind auch die Unterstützungsbemühungen des Bundes. Trotz diesen zahlreichen Massnahmen wird es aber wohl nie gelingen, die Einkommensverhältnisse der Bergbauern denjenigen der Talbauern anzupassen. Die Pro- duktionsbedingungen sind in jenem Falle allzu verschieden. Dennoch nehmen wir Bergbauern, zu denen ich mich stolz zählen darf, diese Hilfen dankend an, wohl wissend, dass wir ohne diese besonderen Förderungsmassnahmen den immer grösser werdenden Konkurrenzkampf - vor allem mit der industriellen Tierproduktion - nicht durchstehen könn- ten.
Die vorliegende Gesetzesrevision erscheint uns sowohl sachlich wie formal als notwendig. Sachlich ermöglicht sie eine flexiblere Handhabung der Beitragsbemessung, indem der Bundesrat inskünftig die Anpassung an die äusseren Gegebenheiten vornehmen kann, dass somit kein unnötiger Zeitverlust durch eine Beratung im Parlament eintritt.
Gerade weil allgemeine Preisanpassungen allein im Bergge- biet nur zu einem kleinen Teil wirksam werden, ist es not- wendig und ein Akt der Gerechtigkeit, auch die Direktzah- lungen gleichzeitig anzupassen. Der Übertragung dieser
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Kompetenz an den Bundesrat stimmen wir mit zwei Erwar- tungen zu: erstens, dass sie zur gewünschten raschen Anpassung der Beiträge diene, und zweitens, dass der Bundesrat die Erwartungen der Berglandwirtschaft in bezug auf die Höhe der jeweiligen Anpassung nicht enttäusche. Wir betrachten eine Erhöhung um 30 Prozent heute als unabdingbares Minimum, weil damit an sich die Kostenzu- nahme seit 1974 noch in keiner Weise ausgeglichen wird. Auf jeden Fall muss das, was mit der neu in Aussicht gestellten Erhöhung nicht realisiert werden kann, mit der nächsten Etappe nachgeholt werden. Die Tatsache, dass nun alle zwei Jahre Anpassungen vorgenommen werden können, muss in kürzester Zeit zum vollständigen Kosten- ausgleich führen.
In diesem Zusammenhang - gleichsam als steter Mahnfin- ger für den Bundesrat - stimmt die CVP-Fraktion auch ein- stimmig dem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 1 zu, womit diese Massnahme als einer der verschiedenen Bei- träge zur Erreichung des Paritätslohnes betrachtet wird. Unsere Fraktion begrüsst es, dass nach dem Antrag der Kommission der Rahmenkredit jeweils nur für zwei Jahre gesprochen werden soll, womit man ohne Indexautomatis- mus auskommt und dem Parlament gleichwohl ein Einfluss auf mögliche Anpassungen eingeräumt werden kann.
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Für uns ist es selbstverständlich, dass dann, wenn die Erträge aus den Preiszuschlägen auf eingeführten Futter- mitteln zur Finanzierung der verschiedenen Massnahmen nicht ausreichen, auch hier allgemeine Bundesmittel heran- gezogen werden müssen.
Wir betrachten diese Vorlage insgesamt als positiv, in der Hoffnung, der Bundesrat werde von seiner Kompetenz einen verantwortungsbewussten Gebrauch machen. Unter- stützungen wie diese sind wertvolle Massnahmen zur Bewahrung unserer Bergbevölkerung vor der Abwande- rung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade für Berggebiete das Schlagwort vom Aufstocken der Betriebe meist ins Leere geht, weil die klimatischen und geographi- schen Gegebenheiten ein Aufstocken einfach verunmögli- chen, ja in manchen Fällen sogar als unsinnig erscheinen lassen. Darum sind solche Massnahmen, die die Eigeninitia- tive des Berglandwirtes respektieren und unterstützen, ihm aber auch das Gefühl von Sicherheit in seiner harten Tätig- keit geben, besonders wertvoll.
Mme Deneys: Le groupe socialiste - ou ce qu'il en reste - est convaincu de la nécessité d'améliorer l'aide directe aux paysans de la montagne, compte tenu notamment des dis- parités importantes qui existent entre les revenus des pay- sans de la plaine et ceux de la montagne. Un rapport du 10 mars 1982 sur l'évolution des coûts et des rendements dans l'agriculture suisse, publié par la Centrale pour l'éco- nomie paysanne, estime que la différence negative moyenne des années 1980/1982 avec une rétribution équi- table s'établit à 8 francs 30 par journée de travail normale en plaine, alors qu'elle atteindrait 47 francs 40 dans les exploitations de montagne. On connaît les explications avancées: conditions naturelles de production plus défavo- rables, structure et grandeur des exploitations qui accrois- sent la charge des frais fixes, insuffisance de la formation professionnelle (20 pour cent seulement des paysans de montagne ont une formation complète). Le revenu limité de la famille contraint souvent les jeunes à chercher tout de suite un emploi rétribué et, d'autre part, l'absence de pers- pectives intéressantes dans l'agriculture rendent peu attrayante l'acquisition d'une véritable formation profession- nelle dans ce secteur.
Mais, il faut chercher à cette disparité des revenus des causes directement liées à la politique agricole mise en œuvre ces 15 dernières années. Un tout récent rapport du Conseil d'Etat neuchâtelois au Grand Conseil sur les conséquences du contingentement laitier en montagne relève «que les disparités de revenus se sont accrues par suite des mesures prises dans les domaines de la politique des prix, de l'orientation de la production et de la politique structurelle.»
Serions-nous alors, Monsieur le président de la Confédéra- tion, juste en train d'essayer de coller un emplâtre sur une jambe de bois? Cette impression se confirme lorsqu'on parle avec les principaux intéressés. J'ai un frère, paysan à 1200 mètres d'altitude dans la chaîne jurassienne qui me disait, il y a quelques jours, que les contributions aux frais des détenteurs de bétail s'étaient traduites par une hausse immédiate des prix du bétail, dont des marchands intermé- diaires ont largement profité, alors que, d'un autre côté, certains paysans gardaient jusqu'au 22 avril du bétail cor- respondant aux 15 UGB prévues dans la loi, afin de toucher la contribution maximale, quitte à devoir acheter des four- rages importés pendant des mois. Il se trouve que l'alinéa 2 de l'article 1: «Le détenteur de bétail touche la contribution exclusivement pour le nombre d'UGB correspondant à la base fourragère de son exploitation» n'a guère d'effets dans la pratique, puisque son application dépend d'une déclaration du paysan lui-même, impossible à contrôler de toute façon le 21 avril, les réserves fourragères étant alors à peu près épuisées.
Les contributions à la surface ont renchéri les prix des ter- rains et des terres louées. Les subsides pour l'estivage sont pratiquement mangés par l'augmentation des frais de garde du bétail. Les primes pour la culture des céréales fourragères ont conduit, ici ou là, à des pratiques tout à fait discutables en ce qui concerne la protection des sols. Le soutien aux mesures de rationalisation a contribué à aug- menter l'endettement qui est d'autant plus difficile à sup- porter lorsque les taux d'intérêts sont élevés. On pourrait citer d'autres exemples qui rendent aléatoire une améliora- tion réelle des revenus des paysans de la montagne.
La décision prise en début de semaine d'augmenter le prix de base du lait aura sans doute comme conséquence d'atténuer, voire d'annuler, un des effets décisifs attendus de la modification de la loi que nous discutons, c'est-à-dire que l'on ne parviendra pas à rapprocher les revenus des paysans de montagne des revenus des paysans de plaine. L'écart s'accroît encore si l'on prend en considération l'appauvrissement des activités agricoles dans bien des régions de montagne, qui rend la famille paysanne aussi dépendante des super-marchés voisins que les familles d'ouvriers et d'employés de nos villes. De plus, dans les régions touchées par la récession économique, il devient de plus en plus difficile à un petit paysan de trouver un emploi complémentaire.
Sans vouloir provoquer un large débat de politique agricole, je tenais, Monsieur le président de la Confédération, à faire part ici de mes inquiétudes quant au sort des paysans de montagne, entraînés dans une évolution où ils se sentent des acteurs impuissants, contraints à réclamer une aide qu'on leur donne d'une main et qu'on leur reprend de l'autre. En résumé, le groupe socialiste votera le projet du Conseil fédéral.
Quant à l'examen de détail, Mme Vannay interviendra tout à l'heure sur la proposition de minorité de M. Biderbost. A titre personnel, je vous prie de rejeter les propositions de M. Biel. Si je comprends son souci d'éviter des abus, je dois lui faire remarquer que certains petits paysans, dont la fonction de protecteurs du paysage est essentielle, cumu- lent deux journées de travail ou se répartissent les tâches dans le couple, la femme assumant alors l'essentiel de l'activité agricole, sans parvenir à réaliser un revenu équita- ble. Je connais aussi le cas de veuves, avec un ou deux enfants, qui maintiennent difficilement en activité une exploitation agricole, mais dont plus de la moitié du revenu est constitué des rentes de l'AVS. A vouloir corriger des injustices, Monsieur Biel, nous risquerions d'en créer d'autres bien plus graves.
Bühler-Tschappina: Die SVP-Fraktion stimmt dieser Vor- lage, wie sie von der Kommission verabschiedet wurde, zu, mit Ausnahme von Artikel 1 Absatz 1, wo wir dem Minder- heitsantrag den Vorzug geben.
Die vorliegende Gesetzesrevision bringt direkt zwar keine Verbesserung für die Berglandwirtschaft, sondern enthält
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lediglich eine Kompetenzverschiebung zur Festsetzung der Beiträge pro Einheit vom Parlament auf den Bundesrat. Es muss allerdings gleich beigefügt werden, dass die Kompe- tenz des Bundesrates eng begrenzt ist, indem vom Parla- ment alle zwei Jahre ein Rahmenkredit gesprochen werden muss, an den sich der Bundesrat zu halten hat. In der Pra- xis wird das dazu führen, dass wir alle zwei Jahre anlässlich der Beratung des Voranschlages eine kleinere oder grös- sere Debatte über eine allfällige Erhöhung der Kostenbei- träge haben werden.
Das hätte man natürlich wesentlich vereinfachen können, wenn man nach einer erstmaligen Anpassung auf einen heute als richtig betrachteten Stand diese Direktzahlungen zum Beispiel an den Paritätslohn indexiert hätte. Wir wissen wohl, dass uns die Indexierung in anderen Zusammenhän- gen verschiedentlich etwas zu schaffen machte. Das war wohl auch der Grund, weshalb ein von uns eingebrachter diesbezüglicher Antrag in der Kommission keine Unterstüt- zung fand. Was für den einen - sprich: Bundespersonal - recht ist, sollte aber für einen anderen eigentlich billig sein, könnte man beifügen.
Angesichts der ablehnenden Haltung in der Kommission verzichten wir darauf, hier im Rat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die ablehnende Begründung, die der Chef des Bundesamtes für Landwirtschaft und der Herr Bundespräsident in der Kommission gegeben haben, kön- nen wir allerdings nicht akzeptieren. Der Bauer sei nicht Lohnempfänger, sondern Unternehmer, wurde zum Beispiel gesagt. Wir wären sehr gerne etwas mehr Unternehmer, als wir es heute leider sein können. Wo ist der Bergbauer aber noch Unternehmer, wenn ihm von der Natur her nur wenige Produktionsmöglichkeiten geboten sind und ihm bei diesen wenigen Möglichkeiten noch vorgeschrieben wird, wieviel er von den einzelnen Dingen produzieren dürfe? Die zuge- teilte Milchmenge zwischen 10 000 und 30 000 Kilo, wie sie im Berggebiet leider vielfach üblich ist, gestattet nicht den geringsten unternehmerischen Spielraum.
Es wird auch immer wieder angeführt, dass 60 Prozent des Erfolges auf die Tüchtigkeit des Betriebsleiters zurückzu- führen sei. Ich frage Sie: Wie soll die Tüchtigkeit zum Aus- druck kommen, wenn dem Betriebsleiter die Hände so gebunden sind wie im vorhin erwähnten Beispiel? Derart kleine Milchkontingente, wie wir sie im Berggebiet vielfach haben, können auch vom untüchtigsten Bauern produziert werden.
Nun, die Kommission hat eine Lösung gewählt, die zwar kei- nen Automatismus enthält, aber immerhin eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung verlangt. Ob der Bundesrat willens und in der Lage ist, dieser Formulierung nachzukommen, muss aufgrund der Preisbeschlüsse vom letzten Montag allerdings etwas bezweifelt werden. Man hat im Berggebiet fest damit gerechnet, dass sich der Bundes- rat nach Ablehnung der Begehren zur Preisdifferenzierung usw. bemühen werde, wenigstens eine parallele Entwick- lung der tal- und bergbäuerlichen Einkommen anzustreben, d. h. den Rückstand des bergbäuerlichen Einkommens nicht noch grösser werden zu lassen. Dem ist leider nicht so; die vorgestrigen Preisbeschlüsse des Bundesrates wer- den zu einer Vergrösserung der Einkommensunterschiede führen.
Herr Bundespräsident, Sie werden mir entgegenhalten, dass mit der Inkraftsetzung dieser hier zur Diskussion ste- henden Revision die Vergrösserung der Einkommensunter- schiede wieder beinahe kompensiert wird und sich also nach Inkraftsetzung dieser Revision eine beinahe parallele Entwicklung der Einkommen ergebe. Aber erstens erfolgt die Inkraftsetzung dieser Revision unter den günstigsten Voraussetzungen mindestens ein halbes Jahr später. Für diese Zeit haben wir also diesen Ausfall zu tragen. Zweitens hat man im Berggebiet fest damit gerechnet, dass die Revi- sion dieses Gesetzes eine schon längst fällige, spürbare Verkleinerung der Einkommensunterschiede bringen soll. Diese Hoffnungen sind seit den Preisbeschlüssen vom letz- ten Montag zerronnen wie der Schnee an der warmen Früh- lingssonne. Ich bin seit letztem Montag erst recht davon
überzeugt, dass nur ein Indexautomatismus für Kostenbei- träge und Flächenbeiträge, also für Direktzahlungen, und zwar indexiert nach Paritätslohnanspruch, das bergbäuerli- che Einkommen im Gleichschritt mit den übrigen Einkom- men weiterentwickeln könnte, natürlich mit einem beträcht- lichen Rückstand, aber immerhin mit einem gleichbleiben- den und sich nicht noch weiter vergrössernden Rückstand. Da eine solche Regelung offenbar politisch nicht möglich ist, bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, wenigstens den Antrag der Minderheit in Artikel 1 Absatz 1 zu unter- stützen. Damit geben Sie dem Bundesrat wenigstens ein Ziel vor, das zusammen mit dem von der Kommission neu geschaffenen Absatz 6 einigermassen Gewähr bieten sollte, dass sich das bergbäuerliche Einkommen parallel zu den übrigen vergleichbaren Einkommen weiterentwickeln wird. Und nun noch einige Bemerkungen zum Antrag Biel: Dem Antrag Biel für Streichung von Absatz 1 bei Artikel 1bis könnte ich durchaus zustimmen. Es hat tatsächlich wenig Sinn, aus einem Fonds weit mehr herausnehmen zu wollen, als andererseits hineingegeben wird. Das wird ohnehin nur vorübergehend möglich sein. Allerdings bietet die Formulie- rung des Bundesrates durch das eingefügte Wörtchen «vorab» Gewähr, dass die Finanzierung der Kostenbeiträge auch nach einer allfälligen Erschöpfung des Fonds gewähr- leistet ist.
Der neu vorgeschlagene Artikel 2 Absatz 2 hat eine sied- lungspolitische Komponente, die wir meines Erachtens nicht akzeptieren können. Gemäss den Buchhaltungser- gebnissen reicht das landwirtschaftliche Einkommen in den oberen Berggebieten, also in Zone 3 und 4, nicht einmal ganz aus, um den Verbrauch der Familie zu decken. Es braucht also nicht nur für Investitionen im Betrieb, sondern sogar auch um den Bedarf der Familie zu decken, einen Nebenverdienst. Es wird deshalb viel rascher, als allgemein angenommen, der Fall eintreten, dass mehr als 50 Prozent des Einkommens aus einem nichtlandwirtschaftlichen Erwerb stammen. Sollen wir aber all jenen Arbeiterbauern, die im nichtlandwirtschaftlichen Bereich ein bescheidenes Einkommen erzielen und dieses mit etwas Landwirtschaft aufzubessern versuchen, Kostenbeiträge vorenthalten oder mindestens empfindlich kürzen? Ich glaube nicht. Mit der Einkommensgrenze sind wir hier in der Lage, Unfug zu ver- meiden. So können zum Beispiel Tierärzte oder Hoteliers usw. nicht mehr Kostenbeiträgen beziehen, und das ist sicher auch richtig so. Aber einem Arbeiterbauern, der im Bergdorf bleibt und nicht ins nächste Zentrum abwandert, wollen wir doch, sofern er unter der übrigens sehr beschei- denen Einkommenslimite liegt, das kleine Einkommen nicht noch abschwächen, indem wir da die Kostenbeiträge kür- zen. Ich bitte Sie aus diesen Überlegungen, den Antrag Biel abzulehnen.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr gemäss Minderheit in Artikel 1 und fer- ner gemäss den Anträgen der einstimmigen Kommission zuzustimmen.
Präsidentin: Es folgen nun die Einzelredner. Das Wort hat Herr Dirren.
Dirren: Die volkswirtschaftlichen Hauptaufgaben der Land- wirtschaft mit ihren Oberzielen der Nahrungsmittelversor- gung, der Erhaltung der Produktionsreserven und der Land- schaftspflege sind von der Absicht der Einkommenssiche- rung nicht zu trennen. Bei agrarpolitischen Zielkonflikten, in einem Dilemma der Preis- und Einkommenspolitik, sind ziel- konforme, produktionsunabhängige Massnahmen wie die vorliegenden Kostenbeiträge positiv zu werten. Wenn alle unsere landwirtschaftlichen Organisationen und auch die verschiedenen landwirtschaftlichen Berichte stets einem leistungsfähigen bäuerlichen Familienbetrieb mit eigenen Futtergrundlagen das Wort reden, so darf dieser Familien- betrieb nicht zum Mythos werden. Der Bergbauer will durch optimale Nutzung der Resourcen einen grossen Teil seines Einkommens über den Erlös aus dem Verkauf seiner Pro- dukte erwirtschaften. Es geht also hier bei dieser Mass-
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Viehhalter im Berggebiet
nahme nicht um Subventionen, sondern um Vergütung einer erschwerten Dienstleistung.
Die Berglandwirtschaft mit ihrer umweltschützenden Funk- tion, mit ihrer Struktur der Nebenerwerbs- und Zuerwerbs- bauern ist auf eine Verbesserung der Arbeits-, Lohn- und Lebensbedingungen angewiesen. Die Mechanisierung war im Berggebiet nicht wie anderswo das gesuchte Heilmittel. Während im Tal die Leistungs- und Produktionsfähigkeit erhöht wurde, sind im Berggebiet viele Bauernbetriebe ein- gegangen. Die im Talgebiet erreichte höhere Flächenpro -. : duktivität hat sich im Berggebiet kaum ausgewirkt, denn hier sollten vor allem Aufzucht und Milchwirtschaft betrie- ben werden. Inzwischen wird dem Berggebiet auch das noch streitig gemacht, indem bei der Aufzucht die Produk- tion ins Tal verlagert wird und ihr durch die Milchkontingen- tierung ein Strick um den Hals gelegt wurde. Die unter- schiedlichen natürlichen Produktionsvoraussetzungen wie Klima, Topographie, Vegetation usw. und die betrieblichen Verhältnisse, grössere Arrondierungen, kleine nicht zusam- menhängende Flächen und vielleicht auch die Qualität des haupt- oder nebenberuflichen Betriebsleiters erklären die starken Differenzen zwischen Tal- und Berglandwirtschaft. Der Rückstand auf den vielbesungenen Paritätslohn kann deshalb nie wettgemacht werden, und es sind Massnahmen wie Flächen- und Bewirtschaftungsbeiträge, Kostenbeiträge usw. noch in vermehrtem Masse notwendig. Die Existenz- grundlage muss verbessert, die volle Entschädigung für die erbrachten Leistungen gewährleistet und die Abgeltung der Kostennachteile in der Produktion muss voll abgegolten werden. Wir übertragen mit der vorliegenden Vorlage die Kompetenz dazu an den Bundesrat und sind froh, dass die Kommission hier eine Zweijahresanpassung angenommen hat. Wir hoffen auch, dass das Parlament bei der Festle- gung der Rahmenkredite der bergbäuerlichen Mehrarbeit das notwendige Verständnis entgegenbringt.
Wenn die Botschaft unter Abschnitt 233 von einer mögli- chen Erhöhung der Viehhalterbeiträge von 20 bis 25 Pro- zent spricht, so scheint mir dies ganz und gar ungenügend. Anlässlich der beiden letzten Erhöhungen (1971 Anhebung der Grossvieheinheiten und 1974 beim Milchwirtschaftsbe- schluss) wurde jeweils um 50 Prozent erhöht. Heute soll nicht einmal die Teuerung ausgeglichen werden.
Wir ersuchen den Herrn Bundesrat und die Verwaltung, ebenfalls eine Erhöhung von 50 Prozent festzulegen, wie dies von verschiedenen landwirtschaftlichen Organisatio- nen fundiert nachgewiesen wurde. Das würde den Arbeits- verdienst pro Tag im Beispiel mit 15 Grossvieheinheiten in der Zone IV um Fr. 12.50 und in der Zone III um etwa 10 Franken erhöhen. Die Erträge aus den importierten Futter- mitteln allein garantieren auf die Dauer die Finanzierung nicht. Die Ausgaben überschritten bereits 1981 die Einnah- men, und der Fonds von 574 Millionen schmilzt wie der Schnee unter der Sonne.
Die statistische Feststellung, dass die Kuhzahl der kleine- ren und mittleren Bauernbetriebe zugenommen hat, freut uns zwar, vermag jedoch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass zwei Drittel der Betriebe eingegangen sind und heute auch die äusserst wichtige Nebenerwerbslandwirtschaft stark im Schwinden begriffen ist. Zudem ist die Altersstruk- tur in gewissen Regionen für die Fortsetzung der Landwirt- schaft denkbar ungünstig. Es gibt Regionen, in denen 46 Prozent 60- bis 69jährige, 27 Prozent 50- bis 59jährige, 13 Prozent 40- bis 49jährige und 12 Prozent unter 40jährige arbeiten. Der Rückgang kann nicht einfach hingenommen werden, und den zukünftigen Jungbauern ist entsprechend zu helfen. Deshalb ist in Artikel 1 Absatz 5 den sogenann- ten Vater/Sohn-Betrieben die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir haben nach Rücksprache mit den bäuerlichen Organi- sationen keine Erhöhung der Grossvieheinheiten vorge- schlagen. Aber wir stellen fest, dass vor allem die Betriebe mit über 15 Grossvieheinheiten mit zwei Vollarbeitskräften, mit vielfach zwei Eigentümern, in diesem Falle Vater und Sohn, als Gemeinschaft anerkannt werden sollten. Der voll im Betrieb des Vaters - oft noch als Miteigentümer - mitar-
beitende Sohn ohne eigenen Haushalt findet diese Nicht- entschädigung sehr stossend, und es ist ein möglicher Grund zum Aussteigen oder zur Aufgabe des Betriebes, weil mit dieser Behandlung dem Bauernsohn massgebli- ches, zustehendes Einkommen verweigert wird.
Vor allem im Berggebiet kämpfen diese Betriebe mit Schwierigkeiten, wirken der Vergandung entgegen und betreiben aktiven Landschaftsschutz. Sie stocken mit gros- sen Investitionen auf und müssen dann auf die Unterstüt- zung durch den Bund verzichten. Sie werden zu Unrecht gestraft und gegenüber anderen Gemeinschaftsstallungen ungleich und ungerecht behandelt.
Ich ersuche den Bundesrat, bei der Ausarbeitung der Richt- linien diesem Problem in Artikel 1 Alinea 5 entsprechend Rechnung zu tragen. Ich möchte nicht auf die verschiede- nen anderen Themata und die flankierenden Massnahmen wie Einkommensgrenze, Indexautomatismus, Anpassung des Milchpreises usw. eingehen, sondern Ihnen die Vor- lage, wie sie aus den Beratungen der Kommission hervor- gegangen ist, zur Annahme empfehlen.
Kühne: Obwohl auch ich aus der Landwirtschaft komme, bin ich kein direkt Betroffener und kann Ihnen daher unbe- schwert die Vorlage zur Annahme empfehlen.
Mit der Revision des Gesetzes teilen wir die Zuständigkeit in dieser Frage dem Bundesrat zu. Er kann somit - wie bei anderen landwirtschaftlichen Preisbeschlüssen - die Ver- antwortung und die Möglichkeit zum Handeln übernehmen. Er ist jeweils sicher am besten in der Lage, eine Gesamt- würdigung vorzunehmen und die gesamte Situation zu überblicken. Zudem hat sich der bisherige Weg der Zustän- digkeit des Parlamentes - also der Weg der jeweiligen Gesetzesrevision - als zu schwerfällig erwiesen. Deshalb liegt auch die letzte Erhöhung so weit zurück. Der grosse Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft ist auch auf diesen Punkt zurückzuführen.
Die Landwirtschaft im Berggebiet erfüllt Aufgaben für das Allgemeinwohl. Das ganze Schweizervolk ist daher ver- pflichtet, für das Berggebiet geradezustehen, und zwar nicht nur mit schönen Worten, sondern auch mit Taten. Die Tendenz, das Manko des Berggebietes auf Kosten der zweitschwächsten Schicht, der Viehhalter im Tal, aufzufül- len, ist falsch und führt nicht zum Ziel. Besser gestellte Schichten, die vor allem von der geordneten Bewirtschaf- tung des Berggebietes profitieren und dort ihre Ferien ver- bringen, müssen über die Bundeskasse ebenfalls ihren Anteil leisten. Die Kostenbeiträge sind kein Almosen, sie sind ein Konkurrenzausgleich für die Wettbewerbsnachteile des Berggebietes, wie zum Beispiel die kürzere Vegetation, die teurere Arbeitserledigung, weniger Rationalisierungs- möglichkeiten usw.
Für die Besiedlung des Berggebietes ist es wichtig, eine sinnvolle Mischung von Voll- und Nebenerwerbsbetrieben zu haben. Auch solche mit weniger als 50 Prozent landwirt- schaftlichem Anteil sind von wesentlicher Bedeutung. Der Antrag von Herrn Biel zu Artikel 2 Absatz 2 ist falsch und daher abzulehnen. Gegen die bestehenden und bisherigen Einkommensgrenzen haben wir nichts einzuwenden. Aber dass Bauern, die weniger als die Hälfte des Einkommens aus der Landwirtschaft erzielen, diskriminiert werden sollen, ist nicht richtig. Nur noch Kostenbeiträge an Haupterwerbs- betriebe bedeutet Auskommen für weniger Bauern, Abwan- derung ist die Konsequenz. Ganz abgesehen von Härtefäl- len im Grenzbereich.
Ich empfehle Ihnen im Sinne der Kommissionsmehrheit, die Revision zu verabschieden und damit den Weg freizuma- chen für eine rechtzeitige Verbesserung und Inkraftsetzung der Vorlage.
Präsidentin: Die beiden Berichterstatter verzichten auf das Wort. Herr Bundespräsident Honegger verzichtet ebenfalls.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Détenteurs de bétail de la région de montagne
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N 23 juin 1982
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Biderbost, Bühler-Tschappina, Dirren, Nef, Schnider- Luzern)
Der Bund richtet, mit dem Ziel, zur Erreichung des Paritäts- lohnes beizutragen, den Haltern von Rindvieh, . . .
Abs. 2-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
Der Bundesrat passt die Kostenbeiträge alle zwei Jahre der allgemeinen Einkommensentwicklung an.
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1 Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Biderbost, Bühler-Tschappina, Dirren, Nef, Schnider- Lucerne)
La Confédération, en vue de contribuer à la réalisation d'un salaire paritaire et eu égard aux conditions de production ...
Al. 2 à 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
Le Conseil fédéral adapte tous les deux ans les contribu- tions à l'évolution du revenu.
Abs. 1 - Al. 1
Biderbost, Sprecher der Minderheit: Ich vertrete hier den Minderheitsantrag, den ich in der Kommission eingebracht habe. Eigentlich ist es gar kein Minderheitsantrag, denn wir waren in der Kommission sieben gegen sieben, und der Kommissionspräsident, in seiner grenzenlosen Güte und seinem grossen Respekt vor der Tradition als Präsident, hat einfach den bestehenden Text angenommen. Dies, obschon sogar Herr Bundespräsident Honegger kaum etwas gegen die von mir vorgeschlagene Fassung auszu- setzen hatte und er sich heute vielleicht auch in diesem Sinne äussern kann.
Ich verlange also, dass man dort noch beifügt, dass die Bei- träge ausgerichtet werden mit dem Ziel, zur Erreichung des Paritätslohnes beizutragen. Die Unterstützung der Land- wirtschaft und insbesondere des Berggebietes erfolgt, weil die Berglandwirtschaft zu wenig Ertrag abwirft, sowohl absolut wie im Vergleich mit andern Berufen. Zum Beweis dieser Tatsache wird auf recht komplizierte Art ein Paritäts- lohn errechnet. Sämtliche Vergleiche, sämtliche Rechtferti- gungen von Unterstützungen an die Landwirtschaft bezie-
hen sich immer wieder auf den Paritätslohn. Dieser ist letzt- lich das Ziel, das mit jeder Massnahme zur Verbesserung des Loses der Landwirte anvisiert wird. Man hörte das übri- gens auch in der heutigen Debatte. Dieser Begriff ist also - wie mir scheint - bestimmt gesetzeswürdig.
Die Kostenbeiträge sind im Berggebiet die ersten und heute noch wichtigsten Hilfen zur Erreichung dieses Pari- tätslohnes. In vielen Fällen entsprechen diese Beiträge direkt einer Art Grundlohn. Freilich tragen nicht nur die Kostenbeiträge zur finanziellen Verbesserung des Loses der Bergbauern bei. Deshalb auch die Formulierung, dass sie zu diesem Ziel beitragen sollen. Der Paritätslohn setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Aber als Ganzes ver- ändert er sich doch weitgehend entsprechend der Entwick- lung der Arbeitslöhne in anderen Berufen und Sektoren. Er nimmt deshalb in bäuerlichen Kreisen eine Art Indexfunk- tion ein, so wie der Index der Konsumentenpreise für die anderen Wirtschaftssektoren. Ein entsprechender Vor- schlag, nämlich die Bindung dieser Beiträge an die Schwan- kungen im Verhältnis zum Paritätslohn, wurde denn auch in der Kommission von Kollega Bühler eingebracht; er hat heute davon gesprochen. Nun mag es zutreffen, dass eine starre Bindung unerwünscht ist, schon deshalb, weil das bäuerliche Einkommen von anderen Faktoren und nicht zuletzt vom wechselnden Ertrag der Ernte abhängig ist, weil Abweichungen andererseits auch vom Durchschnitt - und der Paritätslohnvergleich geht von einem Durchschnitt im bäuerlichen Einkommen aus, der im Bauernstand eben sehr weit gestreut ist - abhängen; kurz weil die Faktoren, die den Abstand zum Paritätslohn bestimmen, zu wenig beständig und aussagekräftig sind. Deshalb muss man die- sen als Vorschlag jetzt noch ablehnen - Herr Bühler hat den Vorschlag heute auch nicht als solchen eingebracht -, aber als Ziel bleibt er gleichermassen erhalten.
Wenn man ein Gesetz macht, muss man so oder so ein Ziel angeben. Der Paritätslohn ist naheliegend, ja fast zwingend. Es verwundert mich eigentlich, dass der Bundesrat ihn nicht von sich aus vorgeschlagen hat. Die Erwähnung im Gesetzestext ist nicht nur eine Absichtserklärung wie etwa, wenn von einer gesunden Landwirtschaft, der Erhaltung des Berggebietes, ausgewogener Bevölkerungsstruktur usw. die Rede ist; nein, das ist nicht eine platonische Liebeserklärung ans Berggebiet. Im Gegenteil: Es ist ein klarer Auftrag mit erkennbarem Konkretisierungsgrad. Es ist sogar ein anspruchsvoller Auftrag, der schwer erreich- bar ist. Herr Bundespräsident Honegger sprach in diesem Zusammenhang gar von Utopie. Er ist also auch nicht etwa restriktiv, wie das in der Kommission erwähnt wurde. Im Gegenteil: Die Erwähnung hat zur Folge, dass zum Beispiel die Anpassungen der Beiträge nun nicht nach dem Lebens- kostenindex gehen, sondern eher nach dem Abstand zum Paritätslohn, der ja grösser ist, als es beim Anstieg des Lebenskostenindexes der Fall ist. Zudem ist es auch - wenn wir das ins Gesetz hineinschreiben - ein Auftrag an uns selber, dass wir die Gewährung der Beiträge alle zwei Jahre im Hinblick auf diesen Paritätslohn untersuchen.
Schliesslich müssen wir sagen, dass wir eine Kompetenz an die Regierung und an die Verwaltung abtreten. Da ist es sicher am Platz, zu sagen, was wir wollen und in welchem Umfang wir es wollen. Wenn wir das nicht jetzt präzisieren, sind wir nämlich sicher, dass wir nichts mehr zu präzisieren haben. Schaffen wir also eine klare Lage. Wir begrüssen die Flexibilität, die mit der Kompetenzabtretung verbunden ist, aber wir setzen gleichzeitig ein Ziel und schreiben es auch ins Gesetz, weil es uns wirklich wichtig scheint: nämlich den Paritätslohn. In diesem Sinne bin ich - zusammen auch mit Herrn Bühler, der es vorhin ausdrücklich erwähnt hat - der Meinung, dass diesem Minderheitsantrag stattgegeben werden sollte.
Mme Vannay: Les occasions ne sont pas rares d'entendre souligner à cette tribune combien les mesures prises en faveur de l'agriculture sont nombreuses, complexes et éparpillées dans une foule de textes légaux, à tel point qu'il est difficile d'avoir une bonne connaissance de toutes ces
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Viehhalter im Berggebiet
mesures et de leurs buts. On rappelle aussi souvent l'importance qu'il y a de prendre de telles mesures pour maintenir un secteur primaire fort, suffisant et concurrentiel dans notre pays. Aujourd'hui, il nous est demandé en fait d'indexer, de réadapter les prestations versées à titre de contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines. Il nous est demandé aussi de financer ces prestations d'une manière un peu différente et, enfin, de donner au Conseil fédéral la possibilité, la compétence d'adapter lui-même ces montants chaque deux ou quatre ans. Mais il ne nous est pas demandé de modifier, de changer le but de la loi ni, à plus forte raison, de restreindre ses buts, ce que tend à faire la proposition de minorité, que je combats au nom du groupe socialiste.
Depuis de nombreuses années, la Confédération verse des contributions directes aux paysans de la montagne pour compenser le coût plus élevé de l'élevage du bétail dans les zones escarpées et d'altitude de notre pays. Ces paiements permettent de compenser quelque peu le manque à gagner, dû, entre autres, aux conditions difficiles de travail, à la courte période de végétation en altitude, au plus faible taux de rendement du sol, ou encore aux facteurs climati- ques défavorables.
Les raisons qui justifient de telles mesures sont donc multi- ples, comme sont multiples aussi les buts poursuivis et les effets produits par les paiements directs. Mais vouloir aujourd'hui, comme le fait M. Biderbost, restreindre les buts de la loi, les limiter à «contribuer à la réalisation d'un salaire paritaire» semble au groupe socialiste à la fois mal- venu et faux, et cela à plus d'un titre. Faux, d'abord parce qu'il y a bien d'autres moyens pour atteindre le salaire pari- taire, qu'il faut absolument atteindre par ailleurs. Certains moyens sont déjà en œuvre tels que les contributions pour l'amélioration de la garde et de l'hygiène du bétail en région de montagne, les contributions à l'exploitation agricole du sol ou encore les primes pour les cultures de céréales four- ragères ou la culture des pommes de terre, et j'en passe. D'autres moyens pourraient être mis en œuvre, tels que l'abandon du contingentement laitier dans ces régions, où on ne peut pratiquement rien produire d'autre que du lait et de la viande, ou encore la fixation de prix différenciés en faveur des petites exploitations. C'est faux, sourtout, car même si le salaire paritaire était atteint - je le souligne - la mesure prise dans cette loi se justifierait encore et toujours car, je le répète, les buts de cette loi vont bien au-delà de la seule parité du salaire, buts à atteindre et qui demeurent quel que soit le degré de parité atteint.
L'aide directe a, comme autre but, notamment, celui de favoriser le maintien, sur leurs terres, des familles pay- sannes, d'éviter le dépeuplement des régions défavorisées et l'exode rural. En revalorisant la profession des paysans de montagne et leurs revenus, on maintient de nombreuses activités indispensables dans ces zones. Pensons seule- ment: les pâturages sont broutés par les troupeaux, les prés fauchés, les forêts entretenues. Par ces travaux, on maintient le paysage, le biotope, et on lutte contre les ava- lanches et les incendies qui ne manquent pas de survenir lorsque tout est laissé à l'abandon. En maintenant l'activité agricole indispensable en montagne, on fait, en maints endroits, contrepoids à une surexploitation touristique, à une malexploitation de la nature et du paysage, qui, parfois, deviennent préoccupantes, voire alarmantes.
A ces buts donc démographiques et écologiques s'ajoute un souci économique évident à travers la mesure proposée; celui de maintenir les possibilités de subvenir à nos besoins alimentaires en général, et surtout celui d'abaisser, pour le consommateur, le prix des produits indigènes en rendant ces produits accessibles le plus possible à tout un chacun. Ce but-là de la loi aussi est à sauvegarder en priorité et à mettre en évidence, et cela d'autant plus que les paysans de montagne refusent absolument d'être considérés comme des personnes à qui l'on ferait l'aumône, qui rece- vraient une partie de leur salaire de l'Etat, qui seraient com- parables à des fonctionnaires, tant il est vrai que l'argent
qui leur est versé l'est en même temps aux consomma- teurs, que nous sommes tous, puisque cet argent sert à abaisser le prix à la consommation et à le maintenir à des niveaux inférieurs au prix de revient.
C'est pour toutes ces raisons que nous vous demandons de refuser la proposition de minorité de M. Biderbost. Cette proposition, je le répète, est restrictive et limitative. De plus, elle dessert la cause même des paysans de montagne. Nous devons donc lui préférer la version du Conseil fédéral, à laquelle nous nous rallions.
Hari, Berichterstatter: Herr Biderbost hat bekanntgegeben, dass nur die grenzenlose Güte des Präsidenten zu diesem Stichentscheid geführt habe. Ich danke für diese zweifelhaf- ten Blumen. Mit der grenzenlosen Güte ist es nicht ganz so, sondern ich habe mich zugunsten des Antrages Bundesrat entschieden, weil mir die vor uns liegende Fassung als völ- lig genügend erscheint. Ich ersuche Sie namens der halben Kommission, diesen Antrag zu verwerfen und der Fassung des Bundesrates, die für diejenigen, die den Text nicht gerade vor sich haben, lautet: «Der Bund richtet den Hal- tern von Rindvieh, Tieren der Pferdegattung, Schafen, Zie- gen und Zuchtschweinen im Berggebiet gemäss Viehwirt- schaftskataster und in der voralpinen Hügelzone mit Rück- sicht auf die erschwerten Produktionsverhältnisse Kosten- beiträge aus . . . ». Ich bitte also, den Antrag Biderbost bzw. der Minderheit abzulehnen.
M. Martin, rapporteur: Je vous recommande également, à titre personnel, de refuser l'amendement présenté par M. Biderbost car, ainsi qu'on l'a dit, il n'est pas logique, sur le plan de la conception, d'introduire dans cette loi la notion de salaire paritaire.
En outre, l'application de la mesure proposée, objective en théorie, devient subjective dans la pratique. Personnelle- ment, je préfère que le Conseil fédéral marque sa volonté, dans l'application de sa politique agricole, de réaliser le salaire paritaire sur un plan plus général. Aussi je vous invite à rejeter l'amendement de M. Biderbost.
Bundespräsident Honegger: Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag Biderbost abzulehnen. Ich habe neben jenen, die bereits erwähnt worden sind, noch einen anderen Grund, ihn abzulehnen. Mit dem Antrag Biderbost wird dem Berg- bauern Sand in die Augen gestreut. Sie werden mit den Kostenbeiträgen nie den Paritätslohn bei den Bergbauern erreichen. Dazu braucht es noch zahlreiche andere, viel weittragendere Bestimmungen und Massnahmen als die Kostenbeiträge.
Das Zweite: Wir haben genug vom Indexautomatismus. Ich glaube, dass es genügt, wenn wir beim Konsumentenpreis diesen Automatismus weitgehend schon eingeführt haben. Ich möchte die Landwirtschaft davor warnen, hier auch noch einen solchen Automatismus einzuführen.
Eine dritte Bemerkung: Sie haben im neuen Absatz 6, dem der Bundesrat zustimmt, ausdrücklich festgehalten: «Der Bundesrat passt die Kostenbeiträge alle zwei Jahre der all- gemeinen Einkommensentwicklung an.» Das sollte genü- gen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
60 Stimmen 24 Stimmen
Abs. 2-6 - Al. 2-6
Angenommen - Adopté
Art. 1bis Antrag der Kommission
Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
jeweils für zwei Jahre
Détenteurs de bétail de la région de montagne
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N 23 juin 1982
Antrag Biel Abs. 1 Streichen
Art. 1bis Proposition de la commission
Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral
AI. 2
. ... tous les deux ans, ...
Proposition Biel Al. 1 Biffer
Abs. 1 - Al. 1
Biel: Aus Konsequenzgründen bin ich verpflichtet, einen Streichungsantrag zu Absatz 1 zu stellen. Ich wehre mich dagegen, dass man eine neue Aufgabe auch noch über die Einnahmen aus den Preiszuschlägen auf Futtermitteln finan- zieren will. Ich habe schon das letzte Mal bei den Bewirt- schaftungsbeiträgen diesen Antrag gestellt; aber es ist klar, wenn ich hier eine Bergbauernzeremonie störe, habe ich Schwierigkeiten, Gehör zu finden. Aber Schweigen schadet der Heimat bzw. der Bundeskasse! Und wenn ich mich jetzt gegen eine Massnahme nicht wehre, die ich für falsch ansehe, dann kann ich sie später auch nicht kritisieren.
Der Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung er- mächtig nur zu Lenkungsabgaben. Aber wir machen lang- sam aus einer Lenkungsabgabe eine Fiskalabgabe. Das ist verfassungsrechtlich nicht abgedeckt und auch sinnwidrig! Es besteht überhaupt kein Zusammenhang zwischen den Futtermittelimporten und all diesen Massnahmen, die wir aus den Preiszuschlägen finanzieren. Ich bitte Sie, nur ein- mal einen Blick auf Seite 13 unten und Seite 14 oben der Botschaft zu werfen. Dort steht, was allein 1980 aus diesem scheinbar ewig sprudelnden Brunnen finanziert worden ist: Anbauprämien für Futtergetreide (dafür sind diese Preiszu- schläge unter anderem zweckgebunden worden), dann Ver- wertung der Rapsernte, Absatzförderung der Walliser Apri- kosen, Förderung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet, Stillegung und Abbau von Betrieben mit grossen Tierbe- ständen, Umstellungsaktion auf Fleisch, Bewirtschaftungs- beiträge und jetzt noch Viehhalterbeiträge! Der Bundesrat sagt in seiner Botschaft, im Prinzip solle man das nicht tun. Aber unter der Finanznot macht er es dann doch! Aber das hindert uns ja nicht, vernünftiger zu handeln.
Der Bundesrat gibt dann an, im laufenden Jahr dürften unter diesem Titel 220 bis 230 Millionen Franken eingehen. Und weiter unten finden sie eine Aufstellung für den Bedarf in den nächsten Jahren von über 300 Millionen Franken. Und es heisst dort noch: «Dennoch muss angenommen werden, dass die mutmasslichen Einnahmen längerfristig bereits die bisherigen Ausgaben kaum zu decken vermö- gen.» Man wird also auch weiterhin Probleme haben.
Wohin führt diese Politik? Unter dem Druck der leeren Bun- deskasse wird der Bundesrat versucht sein, ständig die Preiszuschläge hoch zu halten oder zu erhöhen und sie dadurch nicht mehr als Lenkungsabgabe einzusetzen. Dagegen wehre ich mich! Es ist ja sinnwidrig, dass wir ein Produktionsmittel, sofern wir es im erforderlichen Ausmass ins Land hineinlassen, verteuern, und damit mithelfen, wesentliche Nahrungsmittel, die wir damit erzeugen, wie- derum zu verteuern, nur, weil man dann so allerhand finan- zieren kann, das aber gar nichts damit zu tun hat!
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Ich bitte Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen und nun endlich einmal dieser Politik einen Riegel zu schieben. Sonst - ich habe es dem Herrn Bundespräsidenten schon gesagt - können Sie dann auch einzelne Rüstungsausga- ben über die Preiszuschläge auf Futtermitteln finanzieren. (Heiterkeit)
Hari, Berichterstatter: Ich ersuche Sie, den Streichungsan- trag von Herrn Biel abzulehnen. Es heisst ja da deutlich, die Aufwendungen für die Kostenbeiträge werden vorab den Erträgnissen der Preiszuschläge auf eingeführten Futtermit- teln entnommen, und wenn diese Beträge nicht ausreichen, kommt die allgemeine Bundeskasse zum Zug. Dieser Arti- kel ist mir Garantie genug, dass die Sache in Ordnung geht. Mehr Geld, als hier enthalten ist, können wir aus diesen Fut- termittelpreiszuschlägen auch nicht abschöpfen. Das ist eine ganz normale Sache! Ich empfehle Ihnen, der Kommis- sion und dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag Biel abzulehnen.
M. Martin, rapporteur: Je vous recommande aussi de reje- ter l'amendement de M. Biel pour les raisons suivantes: tout d'abord, c'est une mesure extrêmement difficile à contrôler et qui nécessitera la mise en place d'un appareil administratif très lourd. D'autre part, le côté subjectif du choix de la limite, 50 pour cent, fait qu'un paysan qui gagne- rait 49 pour cent et qui serait traité différemment d'un autre qui gagnerai 51 pour cent, démontre la subjectivité du sys- tème.
En outre, il est dangereux de provoquer une mesure de ce genre. Ainsi je prends l'exemple d'un paysan qui travaille dans un téléski pendant l'hiver: en quatre ou cinq mois de travail annexe, il pourrait gagner plus que son revenu pour l'ensemble de la ferme, et il serait ainsi pénalisé, ce qui est très dangereux.
La limite actuelle à 50 000 francs me semble nettement suf- fisante pour bloquer tout abus dans ce secteur. De même l'assurance que le Conseil fédéral donne en précisant qu'il prendra dans la caisse fédérale dès que la contribution sera dépassée, est une garantie nettement suffisante.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Biel Für den Antrag der Kommission
12 Stimmen
66 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen - Adopté
Antrag Biel Art. 2 Abs. 2 (neu)
Die vollen Beiträge werden nur an Viehhalter ausgerichtet, die 50 Prozent und mehr ihres Einkommens aus der Land- wirtschaft beziehen. Die Beiträge an die übrigen Viehhalter werden zusätzlich zur Kürzung gemäss Absatz 1 entspre- chend abgestuft.
Proposition Biel Art. 2 al. 2 (nouveau)
Les contributions ne seront versées dans leur intégralité qu'aux détenteurs de bétail qui tirent au moins 50 pour cent de leur revenu de l'agriculture. Les contributions aux autres détenteurs seront abaissées en proportion, indépendam- ment de la réduction prévue au 1er alinéa.
Biel: Offenbar ist es so gefährlich, wenn ich Anträge stelle, dass man sich schon, bevor wir zu ihrer Behandlung kom- men, mit ihnen auseinandersetzt und sie zur Ablehnung empfiehlt. Ich habe sehr viel zu meinem Antrag gehört. Grundsätzlich habe ich wohl zur Kenntnis zu nehmen, dass er falsch ist. Es ist natürlich immer ein Antrag falsch, wenn man mit einer Geldverteilung zu Lasten der Bundeskasse nicht ganz einverstanden ist und die Giesskanne etwas ver- stopfen möchte.
Was wollen wir? Wir wollen die Berglandwirtschaft unter- stützen und nichts anderes! Das ist die Begründung meines Antrages. Dieses Gesetz stützt sich auch auf die entspre- chenden Bestimmungen, die für die Landwirtschaftspolitik massgebend sind. Nun wissen wir ganz genau, dass zahl- reiche Leute, die mit der Landwirtschaft nicht so direkt ver- bunden sind oder nur im Nebenerwerb Landwirtschaft betreiben, ebenfalls Subventionen beziehen. Ganz soll ja
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Viehhalter im Berggebiet
das nicht ausgeschlossen werden, aber vielleicht darf ich den Kritikern empfehlen, meinen Antrag genau zu lesen. Heute haben wir eine Einkommensgrenze bei 45 000 Fran- ken steuerbarem Einkommen, d. h. also gut 60 000 Franken Bruttoeinkommen. Ich finde, das ist ein recht hohes Ein- kommen! Erzählen Sie das einmal einem Arbeiter und sagen Sie ihm, das seien arme Leute, die knapp unter die- ser Grenze liegen und deshalb noch Geld bekommen sol- len! Nun hat der Bundesrat mit den Massnahmen auf den 1. Juli diese Einkommensgrenze sogar von 45 000 auf 50 000 Franken erhöht. Was sind das für Leute, die darunter fallen? Sie wollen mir doch nicht sagen, dass ein Postler beispielsweise, der ein anständiges Salär bezieht, wenn er zu seiner Freude nebenbei noch arbeitet, für diese Freude auch noch aus der Bundeskasse Vergütungen erhalten muss. Wir haben einmal eine Untersuchung von 1977 erhal- ten; aufgrund dieser hat man zumindest die Einkommens- grenzen eingeführt. Damals hat man allerdings nur 56 Gemeinden mit fast 4500 Empfängern von Viehhalterbeiträ- gen untersucht. 925 davon allein in diesen Gemeinden waren Nebenerwerbslandwirte, also Leute, die weniger als 50 Prozent des Einkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit beziehen.
Was wir mit meinem Antrag möchten, ist, dass der Bundes- rat hier eine Abstufung vornimmt. Es heisst nicht: bis 50 Prozent volle Beiträge und dann nichts. Wir haben diese Formulierung gewählt, damit derjenige, der 50,5 Prozent Nebenerwerbseinkommen hat, nicht frustriert ist, sondern auch noch etwas erhält. Das kann man sehr gut abstufen, zusätzlich zur Abstufung nach Einkommensgrenzen, weil das nicht ganz das gleiche ist. In diesem Bericht haben wir zahlreiche Berufe: Bahnangestellte, Lokführer, Stationswär- ter, Chauffeure usw. Wir haben nicht nur den armen Weg- knecht, der immer genannt wird, und der darauf angewie- sen ist, dass er noch Nebenerwerbslandwirtschaft betrei- ben kann. Übrigens: Wenn er unter der Einkommensgrenze ist, bekommt er ja auch nach meinem Antrag einen abge- stuften Beitrag.
Ich möchte die Konzentration unserer Massnahmen zugun- sten der Berglandwirtschaft verstärken, und darum komme ich darauf zurück und empfehle Ihnen sehr, hier endlich ein- mal aufzuhören, Geld an Leute zu verteilen, die noch andere Einkommensquellen haben.
Man hat noch vorhin gesagt, das sei administrativ nicht machbar. Das sagen die gleichen, die der Futtermittelinitia- tive und anderen Massnahmen zugestimmt haben. Schauen Sie einmal nach in der Verordnung für die Bewirtschaf- tungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Pro- duktionsbedingungen, was hier alles abgeklärt werden muss: die genaue Fläche, die Aufteilung, die Bewirtschaf- tung, alles Detailmassnahmen. Dann kann man weiss Gott auch noch feststellen, zusammen mit dem Steuerausweis, ob es ein Nebenerwerbslandwirt ist oder nicht. Das lässt sich dann wirklich, ohne riesigen zusätzlichen Aufwand auch noch tun.
Ich bitte Sie, im Interesse einer konzentrierten Verwendung der Mittel zugunsten der Landwirtschaft, meinem Antrag zuzustimmen.
Bäumlin: Ich ersuche Sie, den Antrag Biel abzulehnen. Die störenden Fälle, die es gibt, werden mit der Einkommens- grenze ausgeschlossen. Der Kurdirektor, der Rechtsanwalt oder, wenn Sie wollen, der Simmentaler Professor - wenn er Zeit hätte, sich auch noch landwirtschaftlich zu betätigen - sie alle bekämen richtigerweise nichts.
Nun mag es gewisse Grenzfälle geben. Ich komme auf sie zurück. Aber jetzt das Wichtigste: Der Antrag Biel trifft, wenn vielleicht auch unbedacht, eine ganze Reihe von Leu- ten, die ungekürzte Beiträge besonders nötig haben, so die vielen Kleinbauern, die auf ihrem Betrieb kein ausreichen- des Einkommen erarbeiten können und darum auf einen Nebenerwerb angewiesen sind, zum Beispiel in einer Säge- rei oder an einem Skilift. Ich kenne einen Fall in der Gemeinde Zweisimmen: Der Mann steht im Winter morgens um vier Uhr auf, besorgt den Stall und alles mögliche zu
Hause, geht zum Skilift, kommt todmüde heim und geht wieder in den Stall. Viele Kleinbauern, die eine Familie durchbringen müssen, die zum Beispiel für Investitionen aufkommen müssen, für Zinsen und Amortisationen, leisten oft geradezu einen übermässigen Einsatz. Manchmal wird auch noch der Frau ein übermässiger Einsatz zugemutet, damit es einigermassen klappt.
Gerade in solchen kleinbäuerlichen Verhältnissen, wo man auf einen Nebenerwerb dringend angewiesen ist, kann dann das nichtlandwirtschaftliche Einkommen leicht 60 Prozent oder mehr ausmachen, unter anderem auch deshalb, weil man wegen der Lage, in der man arbeitet, nie, auch annä- hernd nicht, auf einen Paritätslohn kommt. Alle diese Leute . würden von Ihrem Vorschlag betroffen.
Das sind viele Leute. Es sind gerade die, die eben in ihren Gebieten weiterhin existieren können möchten, die an ihrem Beruf Freude haben. Sie nehmen alle möglichen Unzukömmlichkeiten auf sich und bleiben dort, wo sie auf- gewachsen sind. Damit tragen sie dazu bei, dass sich entle- gene Täler nicht noch weiter entvölkern. Diese Leute wollen wir nicht strafen - im Gegenteil, wir wollen sie ermutigen. Und nun zu den Leuten mit einem ausserlandwirtschaftli- chen Hauptberuf, zum Beispiel ein Eisenbahnarbeiter, der vielleicht eine Kuh hat oder ein paar Schafe. Hier sind Bei- träge des Bundes auf den ersten Blick weniger nötig. Gleichwohl sind sie auch hier voll berechtigt, soweit es sich um Leute mit bescheidenem Einkommen handelt. In den Randgebieten fehlt es oft an Arbeitskraft; es fehlt an Arbeitskräften gerade auch in der Landwirtschaft. Wenn dann auch Leute, die ihren Beruf ausserhalb der Landwirt- schaft haben, nebenbei landwirtschaftlich tätig sind, so lei- sten sie einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Kul- turlandschaft. Diesen Leuten sollte man nicht an den Kra- gen gehen. Ich finde darum den Vorschlag Biel - obschon ich ihn in einer gewissen Hinsicht, im Hinblick auf gewisse Extremfälle, die es geben kann, verstehe - schlussendlich eben kleinlich. Aber sehen Sie: Vom Büro eines Migros-Direktors in Zürich aus lenkt man den Blick wohl eher in die weite Welt und denkt in rein wirtschaftlichen Effi- zienzkategorien. Detailprobleme der Bergbevölkerung zu verstehen ist dann schon schwieriger.
Ich hoffe, dass Sie den Antrag Biel deutlich ablehnen wer- den.
Biderbost: Ich habe mit einer gewissen Bestürzung von diesem Antrag von Herrn Kollega Biel Kenntnis genommen. Herr Kollega Biel ist sicher ein guter, wenn auch eigenwilli- ger Kenner der Landwirtschaftsszene Schweiz, aber mit einem anderen Blickfeld; es ist mehr das des Grosseinkäu- fers - auch bei uns - und des Konsumenten. Wenn wir das von der anderen Seite ansehen, dann hat das ganz andere Aspekte.
Ich sage Ihnen: Der Antrag Biel führt zum Ende der Berg- landwirtschaft. Denn der selbständige Beruf des Bergbau- ern besteht kaum mehr. Bei uns gibt es ganze Gemeinden, wo es keinen einzigen vollamtlichen Landwirt hat, und ganze Landstriche, in denen das der Fall ist. Unsere Bauern arbeiten nicht aus Spass, sondern weil sie es müssen bei der Lonza oder bei der Alusuisse, soweit sie dort noch Arbeit finden. Die Landwirtschaft wird vom Bauern mit Hilfe der Familie, aber auch der Jugend betrieben, wobei das in keiner Art und Weise eine Sklavenarbeit für diese Jugend ist. Im Gegenteil, es ist vielleicht eine bessere Freizeitbe- schäftigung als manche anderswo. Sie leistet damit einen Beitrag zum demographischen Gleichgewicht, und das ist ein hohes staatspolitisch relevantes Ziel gesamtschweizeri- scher Politik, oder weniger hoch gestochen: Die Jugend ist einfach eingegliedert in die Dorfgemeinschaft, und jeder trägt mit, und zwar nicht nur planerisch oder auf dem Papier, sondern mit seinem persönlichen Einsatz, in der Gemeinde und in der Gesellschaft.
Deshalb müssen wir darauf achten, die Landwirtschaft in diesen Gebieten als Ganzes zu sehen, nicht nur den einzel- nen Landwirt. Wenn wir dort noch Leute ausschliessen, werden wir ganze Strukturen zu Grunde richten. Uns ist es
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Détenteurs de bétail de la région de montagne
recht, wenn auch der Posthalter, der Lehrer und andere noch Landwirtschaft betreiben und Vieh halten. Das erlaubt es, diese Strukturen zu erhalten. Diese Leute werden es aber nicht mehr tun, wenn wir sie irgendwie diskriminieren. Das müssen wir also unbedingt vermeiden, damit wir nicht soweit kommen, dass in Gebieten, wo noch Landwirtschaft und auch Landschaftspflege betrieben wird, jeder eine andere Stellung hat in bezug auf die ausgeteilten Beiträge. Was hier vorgesehen wird, kommt der Landwirtschaft direkt zugute, die ja bei uns gar keinen guten Boden mehr hat. Aus diesen Gründen, auch weil wir die Exzessse längst aus- geschaltet haben durch den Antrag, wonach über gewissen Beträgen (von zurzeit 45 000 Franken) nichts mehr gege- ben wird, ist die zweite Massnahme nach meiner Meinung nicht in Ordnung, und ich ersuche Sie, den Antrag Biel abzulehnen.
Hari, Berichterstatter: Artikel 2 Absatz 1 lautet in der bishe- rigen Fassung: «Übersteigt das Einkommen oder das Ver- mögen eines Viehhalters die vom Bundesrat festgelegten Einkommens- oder Vermögensgrenzen, so werden keine oder nur gekürzte Kostenbeiträge ausgerichet.»
Herr Biel möchte nun mit seinem Antrag einen Absatz 2 schaffen. Schon Herr Nationalrat Bäumlin verwies darauf, dass bei Annahme dieses Antrages ausgerechnet jene betroffen wären, die wir nicht treffen wollen, nämlich die Kleinbauern, also jene, die aus Selbsthilfewillen heraus auf einen Nebenerwerb angewiesen sind und dort vielleicht einige Franken verdienen oder sogar mehr als aus der Landwirtschaft.
Es ist zu unterstreichen, dass gerade bei diesen Leuten sowohl die Frau wie die Kinder und allenfalls Grosseltern mithelfen, oft weit über ihre Kräfte hinaus. Da braucht es dann nur noch wenig, bis das Einkommen aus dem Neben- erwerb das karge landwirtschaftliche Einkommen über- steigt. Es gilt auch noch zu bedenken, dass der administra- tive Aufwand, um das festzustellen, unverantwortbar hoch wäre. Deshalb ersuche ich Sie namens der Kommission, den Antrag Biel abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Biel Dagegen
4 Stimmen 73 Stimmen
Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2 zweiter Satz, Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 6 al. 2, art. 7 al. 2 deuxième phrase, ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
. Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 76 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Abschreibung - Classement
Präsidentin: Wir haben noch zwei Vorstösse abzuschrei- ben. Der Bundesrat beantragt, die Motion Hofmann (80.529) bzw. die Motion des Ständerates (80.545) abzuschreiben. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt; Sie haben in diesem Sinne beschlossen.
Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr La séance est levée à 20 h 05
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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions
In
Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.083
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1982 - 15:30
Date
Data
Seite
901-912
Page
Pagina
Ref. No
20 010 537
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