Fuel tax earmarking: vote on constitutional wording

20010526Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.06.1982Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

On 22 June 1982, the National Council continued deliberations on fuel tax earmarking and voted on competing proposals for the introductory wording of Article 36ter. The Federal Council opposed the minority amendments, arguing that a narrower formulation would create unnecessary interpretive problems. In the preliminary vote, the majority proposal led over minority I, and in the definitive vote minority II was rejected in favor of the majority wording. The committee proposal was then approved.

Omnilex-Regeste

Art. 36ter; constitutional wording on earmarking of fuel taxes; scope of interpretive guidance. A constitutional provision setting out earmarked uses of a levy should not be narrowed by additional restrictive wording where the enumerated purposes already delimit the permitted expenditure. Superfluous textual restrictions may create future interpretive uncertainty and are therefore to be avoided when the aim is to preserve clarity and exhaustiveness of the constitutional list.

Gesamter Gesetzestext

Taxes sur les carburants. Affectation

842

N 22 juin 1982

Bestimmungen nicht nachvollziehen. Wir hatten letzte Woche einen Kontakt mit der Verbandsleitung des ACS der Schweiz; dort hat man uns gesagt, dass die allgemeine For- mulierung so generell sei, dass man damit auch eine Tarif- verbilligung für den Regionalverkehr finanzieren könnte. Das war selbstverständlich nicht die Meinung der Kommis- sion. Mit unserem Antrag möchten wir zum Ausdruck brin- gen, dass keine extensive Interpretation der allgemeinen Formulierung in Litera c zulässig ist. Es ist, wie Herr Barchi zu Recht gesagt hat, eine Auslegungshilfe.

Dieser Antrag hindert aber nicht, dass man mit dem Benzin- zollzuschlag auch Massnahmen des öffentlichen Verkehrs unterstützen kann, zum Beispiel Bahnhofparkierungsanla- gen: das dient dem öffentlichen Verkehr, dient aber auch der Strasse, ist also zulässig; Huckepackverkehr: dient auch der Strasse und dem öffentlichen Verkehr, ist also zulässig; Autotransporte durch Bahntunnel: dienen der Strasse, sind auch zulässig.

Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Antrag an den Auffassungen und Vorschlägen der Kommission nichts ändern, dass wir aber damit die Automobilverbände beruhi- gen und ihnen eine Zustimmung erlauben.

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

82.031 KUVG und Arbeitslosenversicherung. Versicherter Verdienst LAMA et assurance-chômage. Gain assuré

c

Bundesbeschluss betreffend die Änderung des Bundes- gesetzes über die Arbeitslosenversicherung Arrêté fédéral concernant la modification de la loi fédé- rale sur l'assurance-chômage

Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel 161 Stimmen (Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

82.017

Treibstoffzölle. Zweckbindung Taxes sur les carburants. Affectation

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 832 hiervor - Voir page 832 ci-devant

Präsidentin: Wir fahren mit der Detailberatung weiter. Die Anträge der Mehrheit, Minderheit I und Minderheit Il zum

Einleitungssatz von Artikel 36ter wurden begründet. Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.

Bundesrat Ritschard: Ich habe einigermassen Mühe, die beiden Anträge zu verstehen.

Zum Antrag der Minderheit I: Der Bund hat Anspruch auf diese neuen 10 Prozent. Er könnte sie schon geltend machen mit Rücksicht auf den 1,2-Milliarden-Vorschuss, den er à fonds perdu geleistet hat. Der Antrag von Herrn Biel (Minderheit I) ist also abzulehnen.

Den Antrag der Minderheit II verstehe ich nicht: Er will den Bereich des Strassenwesens deutlich einengen, vermutlich um die Verkehrsverbände zu beruhigen. Sie schreiben mit dieser Vorlage ganz deutlich in der Verfassung, was Sie mit diesem Geld alles tun wollen. Sie wollen die Hauptstrassen subventionieren, Sie wollen für die Entlastung des Stras- senverkehrs, für die Entflechtung Geld geben. Ich fürchte sehr: Wenn Sie im Einleitungssatz derart einengen, wird man später laufend Schwierigkeiten haben, wenn man die Buchstaben a bis f anwenden will. Immer wieder wird dann geltend gemacht werden, es gehe hier um Strassenzwecke, und gefragt, was nun wirklich ein Strassenzweck sei. Der Streit wird dann doppelt so gross sein.

Deshalb finde ich, dass diese Beruhigung, die man da aus- drücken will, einfach nicht nötig sei. Die Beruhigung kommt, indem man in der Verfassung abschliessend aufzählt, was mit diesem Benzinzoll alles gemacht werden darf. Mir scheint, das müsste genügen; man sollte das nicht noch juristisch - soweit ich das verstehe - erschweren.

Herr Coutau hat einmal mehr darauf hingewiesen, dass der Benzinzoll am meisten belastet werde. Wir haben jetzt auf dem Verkaufspreis eine Zollbelastung (mit dem Zuschlag, mit der WUST, mit der Carbura-Gebühr usw.) von 46 Pro- zent. Dabei ist dieser Benzinzoll zur Hauptsache zweckge- bunden, im Sinne eines Verursacherprinzips. Wir haben beim Alkohol oder Tabak, ohne von einem Verursacherprin- zip sprechen zu können, eine Zollbelastung von 52 Prozent. Das Geld geht an die AHV. Gut, wir müssen den starken Rauchern wahrscheinlich in den meisten Fällen etwas frü- her eine AHV- oder IV-Rente geben. Aber im Grunde genommen ist hier der Konnex und das Verursacherprinzip viel weniger gegeben. Wir haben bei den gebrannten Was- sern Zollabgaben an der Grenze bis zu 75 Prozent, beim Whisky zum Beispiel. Da gibt es auch kein eigentliches Ver- ursacherprinzip, es geht hier um den Schutz der inländi- schen gebrannten Gewässer und natürlich um die Volksge- sundheit. Es gibt die Zölle auf Wein, die allerdings kleiner sind, es gibt die Zölle auf Bier, all diese Artikel sind sehr stark belastet mit Fiskalabgaben. Man kann nicht sagen, dass das Benzin über Gebühr belastet würde, um so mehr nicht, weil ja all dieses Geld wieder für die Strassen verwen- det wird.

Ich bitte Sie, im Sinne der Klarheit dieser Verfassungsvor- lage auf die Zusätze zu verzichten und die 50 Prozent zu beschliessen. Ich glaube, wir werden so die Sache viel bes- ser anwenden können!

Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 124 Stimmen Für den Antrag der Minderheit I 26 Stimmen

Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Minderheit il 52 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit 96 Stimmen

Bst. a

Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Let. a Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

KUVG und Arbeitslosenversicherung. Versicherter Verdienst LAMA et assurance-chômage. Gain assuré

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.031

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

842-842

Page

Pagina

Ref. No

20 010 526

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Schlagwörter

fuel taxearmarkingconstitutional wordinglegislative debatevote

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the introductory wording of Article 36ter should be narrowed by amendments from minority I and II.

Extrahierter Entscheid

The Council rejected the narrowing amendments and adopted the committee proposal aligned with the Federal Council draft.

Extrahierte Begründung

The Federal Council argued that the proposed additions would unnecessarily restrict the constitutional wording and create future interpretive difficulties, while the final enumerated purposes already sufficiently defined permissible spending.

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