Tarif d'usage des douanes. 34e rapport
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N 17 juin 1982
Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschafts- massnahmen zu diskutieren, sondern auch Fragen der Menschenrechte und der humanitären Probleme aufzuwer- fen. Es hat zum Beispiel, gerade was Argentinien betrifft, wo unser Staatssekretär jedenfalls verweilte, von Amnesty International vor einiger Zeit einen Appell gegeben, den etli- che illustre Damen und Herren aus unserem Rat unter- schrieben haben, wie Herr Jean-François Aubert, Ständerat, oder Frau Blunschy, Frau Füeg, Frau Girard, Herr Günter, Herr Jaeger, Frau Meier, Herr Wilhelm usw.
Was die PEN-Flüchtlinge betrifft (das sind die Flüchtlinge, die zur Verfügung der nationalen Exekutivgewalt in Argenti- nien sind, noch über 800 Personen, die ohne Anklage und zum Teil ohne Prozess seit Jahren festgehalten werden): Die schweizerischen Bundesbehörden haben 20 solchen Häftlingen in Argentinien die Einreisevisa erteilt, aber man weiss noch nicht, was weiter geschieht, ob diese jetzt aus- reisen können oder nicht. Mich würde zum Beispiel interes- sieren, ob unser Staatssekretär sich hier im Sinne der Menschenrechte für diese Flüchtlinge eingesetzt hat.
Ich habe hier nur aufzeigen wollen - wir haben diesen Bericht in unserer Fraktion eingehend diskutiert -, dass es immer Diskussionen geben wird, was den Bericht über Aus- senwirtschaftspolitik betrifft. Ich glaube, in diesem Rat wird dieser Bericht zu wenig ernst genommen, zu wenig disku- tiert. Es gibt sehr viele Probleme hier, die aufgeworfen wer- den müssen, aber dieser Bericht, so wie er vorliegt und so wie er behandelt wird, gibt uns leider zu wenig Möglichkeit, politisch effektiv darauf einzutreten.
Bundespräsident Honegger: Herr Herczog hat neun Erklä- rungen abgegeben. In diesen neun Erklärungen sind drei Fragen eingepackt gewesen, zu denen ich kurz Stellung nehmen will.
Sie fragen mich, Herr Herczog, ob dieser neue UNO-Kodex irgendwelche Rückwirkungen habe auf die schweizerische Kartellpolitik. Nein, das hat keine Rückwirkungen. Wir wer- den also unser Kartellgesetz nicht anpassen müssen wegen dieses neuen UNO-Kodexes. Hingegen ist denkbar, dass einzelne unserer multilateralen Firmen in ihrer Informations- politik vielleicht etwas offener sein müssen, als das bisher der Fall war.
Zweite Frage, zu den Mischkrediten. Die Mischkredite wer- den Bestandteil einer Vorlage sein, über die Sie nächste Woche zu diskutieren haben. Es ist deshalb, glaube ich, sinnvoll, wenn wir das ganze Kapitel Mischkredite nächste Woche drannehmen.
Dritte Frage, ob für 1981 eine Hilfe im Rahmen einer OECD-Aktion für die Türkei vorgesehen sei. Die Schweiz wird sich, wenigstens ist das der vorläufige Entscheid des Bundesrates, an keiner neuen Türkeihilfeaktion für 1981 beteiligen.
Präsidentin: Sie haben damit vom 18. Bericht über die Aus- senwirtschaft Kenntnis genommen.
I
Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures économiques extérieures
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
100 Stimmen (Einstimmigkeit)
=
Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Island über den Handel mit Agrarerzeugnis- sen, Fischen und anderen Meeresprodukten
Arrêté fédéral sur l'accord entre la Suisse et l'Islande sur l'échange de produits agricoles, de poissons et d'autres produits de la mer
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 104 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.006 Gebrauchszolltarif. 34. Bericht Tarif d'usage des douanes. 34e rapport
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar 1982 mit dem 34. Bericht über die Änderungen des Gebrauchzolltarifs 1959, der drei im zweiten Halbjahr 1981 beschlossene Zollmassnahmen zur Genehmigung unter- breitet.
Als Ergebnis von Verhandlungen mit Schweden wurden ab 1. Januar 1982 die konsolidierten Zollansätze für ungezuk- kerte gefrorene Heidelbeeren und gezuckerte, gefrorene Himbeeren von 45 Franken auf 40 Franken je 100 Kilo brutto reduziert. Die vorzeitige Inkraftsetzung dieser Zollzuge- ständnisse an Schweden, die der Meistbegünstigungsklau- sel unterliegen, drängte sich auf, weil die Schweiz schon seit dem 1. Mai 1981, aufgrund der Ergebnisse der Agrar- verhandlungen 1980 zwischen unserem Land und der EWG, bei verschiedenen Importprodukten - unter anderem auch bei solchen, die schwedische Interessen berühren - erhöhte Einfuhrabgaben erhebt.
Der Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen der am euro- päischen Freihandel beteiligten Länder im Bereich der Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer machte folgende Anpassungen vorwiegend formeller Natur der entsprechenden schweizerischen Verordnung notwen- dig:
Aufnahme der Anerkennung von Ursprungszeugnissen für Transitsendungen.
Anpassung der Wertgrenzen für Postsendungen und nichtkommerzielle Sendungen.
Erstreckung der Frist, welche den Behörden der Ent- wicklungsländer für die nachträgliche Kontrolle der
Juni 1982 N
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Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
Ursprungszeugnisse eingeräumt wird, von drei auf sechs Monate (bzw. acht Monate für Transit-Ursprungszeugnisse) und Ermöglichung der Zollnachforderungen durch Ausset- zung der Zollverjährung während der Dauer eines Überprü- fungsverfahrens.
Aufgrund neuer Untersuchungen der Zollverwaltung über die rohstoffmässige Zusammensetzung bestimmter Scho- koladenerzeugnisse mussten die am 1. Mai 1981 in Kraft getretenen und von den eidgenössischen Räten schon gut- geheissenen Änderungen des Einfuhrregimes für Erzeug- nisse aus Landwirtschaftsprodukten (siehe 33. Bericht über die Änderungen des Gebrauchszolltarifs) in einem Punkt wie folgt revidiert werden: Neu wird die Tarifnummer 1806-50 in zwei Unterpositionen aufgegliedert, wobei inskünftig die Schokoladenerzeugnisse in Form von Tafeln, Stengeln, Pralinen usw. in der einen und die übrigen Scho- koladenerzeugnisse ohne eine bestimmte Form in der anderen Unterposition zusammengefasst werden. Gleich- zeitig wurden diese Änderung in den Anhang zur Verord- nung vom 21. April 1976 über die Berechnung der bewegli- chen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten übertragen und für die beiden neuen Unterpositionen neue Standardrezepturen geschaf- fen, die den ermittelten Grundstoffmengen Rechnung tra- gen.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zuzu- stimmen.
Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen
Arrêté fédéral portant approbation de mesures touchant le tarif des douanes
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 110 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.011
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Verlängerung des Bundesbeschlusses Société coopérative des céréales et matières fourragères. Prorogation de l'arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1982 (BB! | 697) Message et projet d'arrêté du 17 février 1982 (FF | 703)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral 100 - N
Herr Fischer-Bern unterbreitet namens der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 7. Dezember 1981 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Fut- termittel (GGF) unterbreitet. Es soll den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1952 ersetzen, der Ende 1982 abläuft.
Die vorberatende Kommission hat sich an einer Sitzung vom 5. April 1982 über die Aufgaben der GGF und über den Entwurf des neuen Bundesgesetzes orientieren lassen. Am 28./29. April 1982 hat sie die interessierten Kreise angehört. Sie wird ihre Beratungen des Bundesgesetzes frühestens auf die Herbstsession hin abschliessen können. Es ist des- halb ausgeschlossen, dass das neue Gesetz vor Ablauf des geltenden Beschlusses in beiden Räten behandelt und · nach Ablauf der Referendumsfrist rechtzeitig in Kraft gesetzt werden kann.
Die Kommission hat dies vorausgesehen und angeregt, die Verlängerung des geltenden Beschlusses vorzuberei- ten. Der Bundesrat hat dementsprechend mit der Botschaft vom 17. Dezember 1982 die unveränderte Weiterführung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1952 über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futter- mittel bis zum Inkrafttreten eines ihn ersetzenden Bundes- gesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 1984 bean- tragt.
Es ist unbestritten, dass die GGF zur Erfüllung wichtiger Aufgaben auf den Gebieten der Landwirtschaftspolitik, des Aussenhandels und der wirtschaftlichen Landesversorgung benötigt wird. Weil bereits die Vorarbeiten des Bundesrates für das neue Bundesgesetz - vor allem wegen rechtlichen Problemen - mehr Zeit als erwartet beanspruchten und für die gründliche Beratung der zu lösenden grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Fragen im Parlament genügend Zeit aufgewendet werden sollte, ist die Verlängerung des gelten- den Bundesbeschlusses erforderlich, um die Rechtsgrund- lagen der GGF als öffentlich-rechtliche Genossenschaft aufrechtzuerhalten.
Die Kommission hat den Beschlussentwurf an ihrer Sit- zung vom 5. April 1982 beraten. Sie beantragt dem Rat ein- stimmig, bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussentwurf zuzustimmen.
Bundesbeschluss über die Schweizerische Genossen- schaft für Getreide und Futtermittel Arrêté fédéral concernant la Société coopérative suisse des céréales et matières fourragères
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 106 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Gebrauchszolltarif. 34. Bericht Tarif d'usage des douanes. 34e rapport
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.006
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
784-785
Page
Pagina
Ref. No
20 010 516
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