Approval of customs tariff measures

20010516Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)17.06.1982Granted

Zusammenfassung

The National Council dealt with the Federal Council’s 34th report on customs tariff usage. After the committee recommended approval, the chamber entered into consideration without opposition and unanimously adopted the draft federal decree approving the customs-tariff measures.

Regest

Approval of customs tariff measures; parliamentary approval of a federal draft is granted where the chamber enters into consideration without opposition and adopts the decree unanimously. The committee’s recommendation and the absence of opposition support the result; no further substantive review is conducted in the recorded deliberation (consid. not indicated).

Gesamter Gesetzestext

Tarif d'usage des douanes. 34e rapport

784

N 17 juin 1982

Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschafts- massnahmen zu diskutieren, sondern auch Fragen der Menschenrechte und der humanitären Probleme aufzuwer- fen. Es hat zum Beispiel, gerade was Argentinien betrifft, wo unser Staatssekretär jedenfalls verweilte, von Amnesty International vor einiger Zeit einen Appell gegeben, den etli- che illustre Damen und Herren aus unserem Rat unter- schrieben haben, wie Herr Jean-François Aubert, Ständerat, oder Frau Blunschy, Frau Füeg, Frau Girard, Herr Günter, Herr Jaeger, Frau Meier, Herr Wilhelm usw.

Was die PEN-Flüchtlinge betrifft (das sind die Flüchtlinge, die zur Verfügung der nationalen Exekutivgewalt in Argenti- nien sind, noch über 800 Personen, die ohne Anklage und zum Teil ohne Prozess seit Jahren festgehalten werden): Die schweizerischen Bundesbehörden haben 20 solchen Häftlingen in Argentinien die Einreisevisa erteilt, aber man weiss noch nicht, was weiter geschieht, ob diese jetzt aus- reisen können oder nicht. Mich würde zum Beispiel interes- sieren, ob unser Staatssekretär sich hier im Sinne der Menschenrechte für diese Flüchtlinge eingesetzt hat.

Ich habe hier nur aufzeigen wollen - wir haben diesen Bericht in unserer Fraktion eingehend diskutiert -, dass es immer Diskussionen geben wird, was den Bericht über Aus- senwirtschaftspolitik betrifft. Ich glaube, in diesem Rat wird dieser Bericht zu wenig ernst genommen, zu wenig disku- tiert. Es gibt sehr viele Probleme hier, die aufgeworfen wer- den müssen, aber dieser Bericht, so wie er vorliegt und so wie er behandelt wird, gibt uns leider zu wenig Möglichkeit, politisch effektiv darauf einzutreten.

Bundespräsident Honegger: Herr Herczog hat neun Erklä- rungen abgegeben. In diesen neun Erklärungen sind drei Fragen eingepackt gewesen, zu denen ich kurz Stellung nehmen will.

Sie fragen mich, Herr Herczog, ob dieser neue UNO-Kodex irgendwelche Rückwirkungen habe auf die schweizerische Kartellpolitik. Nein, das hat keine Rückwirkungen. Wir wer- den also unser Kartellgesetz nicht anpassen müssen wegen dieses neuen UNO-Kodexes. Hingegen ist denkbar, dass einzelne unserer multilateralen Firmen in ihrer Informations- politik vielleicht etwas offener sein müssen, als das bisher der Fall war.

Zweite Frage, zu den Mischkrediten. Die Mischkredite wer- den Bestandteil einer Vorlage sein, über die Sie nächste Woche zu diskutieren haben. Es ist deshalb, glaube ich, sinnvoll, wenn wir das ganze Kapitel Mischkredite nächste Woche drannehmen.

Dritte Frage, ob für 1981 eine Hilfe im Rahmen einer OECD-Aktion für die Türkei vorgesehen sei. Die Schweiz wird sich, wenigstens ist das der vorläufige Entscheid des Bundesrates, an keiner neuen Türkeihilfeaktion für 1981 beteiligen.

Präsidentin: Sie haben damit vom 18. Bericht über die Aus- senwirtschaft Kenntnis genommen.

I

Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures économiques extérieures

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes

100 Stimmen (Einstimmigkeit)

=

Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Island über den Handel mit Agrarerzeugnis- sen, Fischen und anderen Meeresprodukten

Arrêté fédéral sur l'accord entre la Suisse et l'Islande sur l'échange de produits agricoles, de poissons et d'autres produits de la mer

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 104 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

82.006 Gebrauchszolltarif. 34. Bericht Tarif d'usage des douanes. 34e rapport

  1. Bericht des Bundesrates vom 20. Januar 1982 (BBI | 469) 34e rapport du Conseil fédéral du 20 janvier 1982 (FF | 482) Beschluss des Ständerates vom 11. März 1982 Décision du Conseil des Etats du 11 mars 1982

Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar 1982 mit dem 34. Bericht über die Änderungen des Gebrauchzolltarifs 1959, der drei im zweiten Halbjahr 1981 beschlossene Zollmassnahmen zur Genehmigung unter- breitet.

Als Ergebnis von Verhandlungen mit Schweden wurden ab 1. Januar 1982 die konsolidierten Zollansätze für ungezuk- kerte gefrorene Heidelbeeren und gezuckerte, gefrorene Himbeeren von 45 Franken auf 40 Franken je 100 Kilo brutto reduziert. Die vorzeitige Inkraftsetzung dieser Zollzuge- ständnisse an Schweden, die der Meistbegünstigungsklau- sel unterliegen, drängte sich auf, weil die Schweiz schon seit dem 1. Mai 1981, aufgrund der Ergebnisse der Agrar- verhandlungen 1980 zwischen unserem Land und der EWG, bei verschiedenen Importprodukten - unter anderem auch bei solchen, die schwedische Interessen berühren - erhöhte Einfuhrabgaben erhebt.

Der Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen der am euro- päischen Freihandel beteiligten Länder im Bereich der Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer machte folgende Anpassungen vorwiegend formeller Natur der entsprechenden schweizerischen Verordnung notwen- dig:

  1. Aufnahme der Anerkennung von Ursprungszeugnissen für Transitsendungen.

  2. Anpassung der Wertgrenzen für Postsendungen und nichtkommerzielle Sendungen.

  3. Erstreckung der Frist, welche den Behörden der Ent- wicklungsländer für die nachträgliche Kontrolle der

  4. Juni 1982 N

785

Genossenschaft für Getreide und Futtermittel

Ursprungszeugnisse eingeräumt wird, von drei auf sechs Monate (bzw. acht Monate für Transit-Ursprungszeugnisse) und Ermöglichung der Zollnachforderungen durch Ausset- zung der Zollverjährung während der Dauer eines Überprü- fungsverfahrens.

  1. Änderung der Anmerkung 5 in den Erläuterungen der Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer in dem Sinne, dass der Begriff «Zoll- wert» neu demjenigen im Übereinkommen vom 12. April 1979 zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens entspricht.

Aufgrund neuer Untersuchungen der Zollverwaltung über die rohstoffmässige Zusammensetzung bestimmter Scho- koladenerzeugnisse mussten die am 1. Mai 1981 in Kraft getretenen und von den eidgenössischen Räten schon gut- geheissenen Änderungen des Einfuhrregimes für Erzeug- nisse aus Landwirtschaftsprodukten (siehe 33. Bericht über die Änderungen des Gebrauchszolltarifs) in einem Punkt wie folgt revidiert werden: Neu wird die Tarifnummer 1806-50 in zwei Unterpositionen aufgegliedert, wobei inskünftig die Schokoladenerzeugnisse in Form von Tafeln, Stengeln, Pralinen usw. in der einen und die übrigen Scho- koladenerzeugnisse ohne eine bestimmte Form in der anderen Unterposition zusammengefasst werden. Gleich- zeitig wurden diese Änderung in den Anhang zur Verord- nung vom 21. April 1976 über die Berechnung der bewegli- chen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten übertragen und für die beiden neuen Unterpositionen neue Standardrezepturen geschaf- fen, die den ermittelten Grundstoffmengen Rechnung tra- gen.

Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zuzu- stimmen.

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen

Arrêté fédéral portant approbation de mesures touchant le tarif des douanes

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 110 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

82.011

Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Verlängerung des Bundesbeschlusses Société coopérative des céréales et matières fourragères. Prorogation de l'arrêté fédéral

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1982 (BB! | 697) Message et projet d'arrêté du 17 février 1982 (FF | 703)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral 100 - N

Herr Fischer-Bern unterbreitet namens der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 7. Dezember 1981 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Fut- termittel (GGF) unterbreitet. Es soll den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1952 ersetzen, der Ende 1982 abläuft.

  2. Die vorberatende Kommission hat sich an einer Sitzung vom 5. April 1982 über die Aufgaben der GGF und über den Entwurf des neuen Bundesgesetzes orientieren lassen. Am 28./29. April 1982 hat sie die interessierten Kreise angehört. Sie wird ihre Beratungen des Bundesgesetzes frühestens auf die Herbstsession hin abschliessen können. Es ist des- halb ausgeschlossen, dass das neue Gesetz vor Ablauf des geltenden Beschlusses in beiden Räten behandelt und · nach Ablauf der Referendumsfrist rechtzeitig in Kraft gesetzt werden kann.

  3. Die Kommission hat dies vorausgesehen und angeregt, die Verlängerung des geltenden Beschlusses vorzuberei- ten. Der Bundesrat hat dementsprechend mit der Botschaft vom 17. Dezember 1982 die unveränderte Weiterführung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1952 über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futter- mittel bis zum Inkrafttreten eines ihn ersetzenden Bundes- gesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 1984 bean- tragt.

  4. Es ist unbestritten, dass die GGF zur Erfüllung wichtiger Aufgaben auf den Gebieten der Landwirtschaftspolitik, des Aussenhandels und der wirtschaftlichen Landesversorgung benötigt wird. Weil bereits die Vorarbeiten des Bundesrates für das neue Bundesgesetz - vor allem wegen rechtlichen Problemen - mehr Zeit als erwartet beanspruchten und für die gründliche Beratung der zu lösenden grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Fragen im Parlament genügend Zeit aufgewendet werden sollte, ist die Verlängerung des gelten- den Bundesbeschlusses erforderlich, um die Rechtsgrund- lagen der GGF als öffentlich-rechtliche Genossenschaft aufrechtzuerhalten.

  5. Die Kommission hat den Beschlussentwurf an ihrer Sit- zung vom 5. April 1982 beraten. Sie beantragt dem Rat ein- stimmig, bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussentwurf zuzustimmen.

Bundesbeschluss über die Schweizerische Genossen- schaft für Getreide und Futtermittel Arrêté fédéral concernant la Société coopérative suisse des céréales et matières fourragères

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 106 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Gebrauchszolltarif. 34. Bericht Tarif d'usage des douanes. 34e rapport

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.006

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

17.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

784-785

Page

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Ref. No

20 010 516

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