National Council approves PTT supplementary budget

20010505Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)15.06.1982Confirmed

Zusammenfassung

The National Council considered PTT Supplement I to the 1982 budget. After a debate on the appropriate amount of profit transfer, it rejected a minority proposal to limit the transfer to CHF 150 million and approved the commission majority's version, which followed the Federal Council and provided for a CHF 200 million payment to the federal treasury. The article-by-article vote and the final vote both led to adoption, and the draft was sent to the Council of States.

Regest

Budgetary approval of a state-owned enterprise; determination of profit allocation to the federal treasury. Where Parliament approves a supplementary budget for a federal undertaking, it may accept the Federal Council's proposed use of enterprise profit, including a higher transfer to the Confederation, if justified by improved accounting results and reserve/depreciation needs. Minority proposals on the distribution of profit do not prevail where the plenary adopts the commission majority and the federal draft (consid. parliamentary debate and votes).

Gesamter Gesetzestext

PTT. Budget 1982. Supplément I

744

N 15 juin 1982

ohne Steuerpflicht), entstehen, und dem soll Rechnung getragen werden.

Nationalrat Biel, Sie verweisen zu Recht auf die beachtli- chen gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche die PTT erbringen. Ich ziehe daraus aber die umgekehrte Folgerung wie Sie. Weil die PTT neben dem ausgewiesenen Reinge- winn von 333 Millionen noch gemeinwirtschaftliche Leistun- gen von etwa 260 Millionen - die Zahl, die Sie richtig genannt haben - erbringen konnten, nicht für den Bund, sondern für verschiedene Dritte (Zeitungen, Zeitschriften, alle mit dem Autoreisedienst bedienten Regionen in unse- rem Lande), rechtfertigt sich eine angemessene Abliefe- rung an den Bund bei solchen hervorragenden Ergebnissen erst recht.

Nationalrat Bremi, es ist durchaus richtig, dass wir im Bud- get 1981 nur eine Ablieferung von 150 Millionen eingesetzt hatten. Das ist diese Richtzahl. Nun hat sich aber gegen- über dem Budget 1981 allerhand geändert: Im Budget 1981 war ein Reingewinn von 271 Millionen Franken vorgesehen, jetzt beträgt der Reingewinn 333 Millionen; also rund 60 Mil- lionen mehr. Im Budget 1981 hatten wir neben den verord- nungskonformen Abschreibungen (gemäss Abschrei- bungsordnung PTT) eine zusätzliche Abschreibung von 80 Millionen vorgesehen. Wir schreiben jetzt aber 180 Millionen zusätzlich ab, weil man diese 100 Millionen mehr auch noch erwirtschaften konnte: Wenn man also im Budget Ausga- ben und Einnahmen unter diesem Gesichtswinkel einander gegenüberstellt, hat man eine Verbesserung von 160 Millio- nen Franken, 60 Millionen mehr Reingewinn, 100 Millionen mehr Zusatzabschreibungen. Von diesen 160 Millionen sollte der Bund nun 50 Millionen mehr erhalten als budge- tiert; also 200 statt 150 Millionen. 100 Millionen von diesem Zusatzergebnis würden den PTT für zusätzliche Abschrei- bungen und Reserveäufnungen verbleiben. Endresultat Ende letzten Jahres: 816 Millionen Franken.

Zu den Ausführungen von Nationalrat Biderbost: Sie gehen von einer falschen Voraussetzung aus. Wir diskutieren hier nicht über eine Burgunderbeute. Wir diskutieren über etwas, was dem Bund gehört, weil die PTT eine bundesei- gene Unternehmung ist. Das, was diese Unternehmung erwirtschaftet, gehört uns. Die Frage ist nur, in welche Tasche wir diesen Gewinn legen wollen; ob wir ihn der Unternehmung selbst, den PTT, oder dem Bundeshaushalt zuschreiben.

Wir diskutieren also nicht über eine Kriegsbeute, sondern wir diskutieren als Unternehmensorgan über die Verwen- dung eines Reingewinns, der uns a priori gehört. Mein lie- ber Nationalrat Biderbost, für ein Pater Paulus peccavi besteht überhaupt kein Anlass. Wollen Sie in sich gehen? Vielleicht führte das bei Ihnen zu einem Pater Leo peccavi, weil nämlich die Haltung des Bundesrates in dieser Frage, d. h. Gewinnablieferung an den Bund immer nach Mass- gabe der effektiven Rechnungsergebnisse, seit Jahren kon- stant ist.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Kommissionsmehr- heit, des Verwaltungsrats, der Generaldirektion PTT und des Bundesrats zuzustimmen und die Gewinnverwendung so vorzunehmen wie im Bundesbeschluss vorgesehen.

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté

Art. 2 Antrag der Kommission

Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit (Biel, Barchi, Bonnard, Bremi)

Der Unternehmungsgewinn von 332 530 302 Franken wird wie folgt verwendet: - Ablieferung an die eidgenössische Kasse Fr. 150 000 000

  • Einlage in die Ausgleichsreserve Fr. 75 000 000

  • Einlage in die Allgemeine Finanzierungsreserve Fr. 107 530 302

Art. 2

Proposition de la commission

Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité de la commission (Biel, Barchi, Bonnard, Bremi) Le bénéfice d'entreprise de 332 530 302 francs est utilisé de la façon suivante: - Versement à la Caisse fédérale Fr. 150 000 000

  • Versement à la réserve de compensation Fr. 75 000 000

  • Versement à la réserve générale de financement Fr. 107 530 302

Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit (Biel) 39 Stimmen

Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

128 Stimmen

5 Stimmen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Ad 81.056 PTT. Voranschlag 1982. Nachtrag I PTT. Budget 1982. Supplément I

Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1982. Message et projet d'arrêté du 21 avril 1982 Bezug bei der Generaldirektion PTT. Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT. Viktoriastrasse 21, Berne Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1982

Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Bratschi, Berichterstatter: Der Nachtrag I zum Finanzvoran- schlag der PTT-Betriebe 1982 umfasst Zahlungskredite von

  1. Juni 1982 N

745

SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981

19,1 Millionen Franken. Für Gebäude werden Verpflich- tungskredite von 22,6 Millionen Franken beantragt.

Im Interesse der Verhandlungsökonomie dieses Rates ver- zichte ich auf weitere Ausführungen und gebe Ihnen bloss bekannt, dass die Finanzkommission einstimmig Zustim- mung zum Bundesbeschluss, so wie ihn der Bundesrat beantragt hat, beschlossen hat. Ich beantrage Ihnen eben- falls, das zu tun.

1

M. Bonnard, rapporteur: Le supplément I au budget finan- cier des PTT pour l'année 1982 comprend des crédits de paiement pour un montant de 19,1 millions de francs et des crédits d'engagement (immeubles) pour 22,5 millions. Le message imprimé sur papier jaune qui vous a été remis donne toutes les indications nécessaires sur ces crédits, en particulier au haut des pages 2 et 4. Il est parfaitement inutile que je vous en donne lecture. Je vous informe sim- plement que la commission vous propose d'approuver le supplément I au budget de 1982 des PTT.

Präsidentin: Herr Bundesrat Schlumpf verzichtet auf das Wort.

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1 à 3

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfs 110 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

82.002

Flugsicherung. Streckengebühren Sécurité de la navigation aérienne. Redevances de route

Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1982 (BBI | 931) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1982 (FF 1 931)

Antrag der Kommission Eintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

Herr Räz unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Die Europäische Organisation Eurocontrol betreibt ein System für die Erhebung und Einziehung von Flugsiche- rungs-Streckengebühren. Die Schweiz ist nicht Mitglied dieser Organisation; aufgrund eines Vorläufigen Abkom- mens vom 9. August 1971 zieht aber dennoch Eurocontrol für die gebührenpflichtigen Flugzeuge, welche Flugsiche- rungsdienste der Schweiz in Anspruch nehmen, die ent- sprechenden Gebühren ein und überweist das Geld an unser Land.

Am 12. Februar 1981 hat die Schweiz zusammen mit ande- ren europäischen Staaten die Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren unterzeichnet. Diese Vereinbarung ersetzt das Vorläufige Abkommen vom 9. August 1971. Wenn die Schweiz die neue Mehrseitige Vereinbarung nicht ratifiziert, verliert sie praktisch die Ein- nahmen aus den Streckengebühren, denn es wäre kaum möglich, die Gebühren im Ausland einzutreiben.

Die Verkehrskommission beantragt, auf die Vorlage einzu- treten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 107 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

82.027

SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981 CFF. Gestion et comptes 1981

Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Mai 1982 (BBI II. 291) Message et projet d'arrêté du 5 mai 1982 (FF II, 302) Bericht und Rechnungen der SBB vom 16. April 1982 Rapport et comptes des CFF du 16 avril 1982 Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, Berne

Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1982

Räz, Berichterstatter: Eine der alljährlichen Pflichtübungen ist die Behandlung und Verabschiedung von Geschäftsbe- richt und Rechnung der SBB. Wenn Ihnen mein Vorgänger, Herr Kollega Weber, im letzten Jahr ein relativ erfreuliches Ergebnis präsentieren konnte, ist es dieses Jahr bei mir nicht der Fall. Wir haben in unserer Bilanz einen Rekordfehl- betrag von 760 Millionen Franken zur Kenntnis zu nehmen, welcher den Voranschlag um 106 Millionen übersteigt; im letzten Jahr schloss die Rechnung um den gleichen Betrag besser ab als der Voranschlag. Im Vergleich zum Vorjahr schliesst also die Rechnung 1981 um 167 Millionen Franken schlechter ab. Besorgniserregend ist die weitere Ver- schlechterung des Verhältnisses des Eigenkapitals zum Fremdkapital. Bei einem Verhältnis von heute 1 zu 9,8, sind wir von der Faustregel oder dem Normalfall von 1 zu 5 noch weit entfernt. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, möchte ich doch einige positive und negative Probleme und Punkte erwähnen.

Der Reiseverkehr sowie der Gepäckverkehr weisen 1981 trotz Tariferhöhungen eine erfreuliche Zunahme auf. Allein aus dieser Sparte resultieren 35 Millionen Mehreinnahmen. Wenn die Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen berücksichtigt wird, ist hier die geforderte Kostendeckung erreicht. Der Güterverkehr hat dagegen die in ihn gesetzten Erwartungen bei weitem nicht erfüllt. Er ist erstmals seit 1975 sogar rückläufig und zwar um minus 22 Millionen Fran- ken gegenüber der Rechnung 1980 oder um 103 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag. Die Gründe dafür lie-

95 - N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

PTT. Voranschlag 1982. Nachtrag I PTT. Budget 1982. Supplément I

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1982

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Band

III

Volume

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Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.056

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

15.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

744-745

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Ref. No

20 010 505

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