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Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH
Es stehen der sofortigen Übernahme dieser beiden Motio- nen echte Probleme entgegen. Ich durfte Ihnen vor einer halben Stunde schildern, dass wir mit Bezug auf die Erklä- rungen, die wir seinerzeit zu Albatros abgegeben haben, wesentliche verschärfende Bestimmungen eingeführt haben, die auch bei uns zu enormen organisatorischen Umtrieben führten. Damit wir die verschärften neuen Abgas- und Lärmvorschriften vollziehen können, braucht es bei den Typenprüfungsstellen grösste Anstrengungen, zusätzliches Personal und neue Prüfanlagen. Dies alles ist im Aufbau. Ich stelle nun meinerseits die Frage, ob es klug sei, neben diesen von uns verbindlich festgestellten Werten im Abgasbereich nicht verbindlich festgestellte, nur von den Fabriken angegebene Werte in fast gleicher Art und Weise nach aussen sichtbar zu machen. Ich frage Sie, vor allem auch die Konsumentenvertreter: Schwächt das nicht die Argumentation? Wenn produktebegleitende Erklärungen von seiten des Bundes abgegeben werden, legen Sie doch grösstes Gewicht auf die Richtigkeit der Zahlen. Für das, was wir bei der Typenprüfung feststellen, können wir einste- hen; für das, was wir aus einem Prospekt einer Fabrik - mit allem Respekt vor den Fabriken - übernehmen, können wir nicht einstehen. Hier besteht für mich ein ungelöstes Pro- blem, bei allem Verständnis für Ihren Wunsch, dem Konsu- menten, dem Motorfahrzeugführer noch bessere Informa- tionen zu geben.
Ich frage ein Zweites: Mit dem, was wir im Abgasbereich gemacht haben, ist an und für sich für den Konsumenten schon sehr viel neu verwirklicht. Die heutigen technischen Kenntnisse, vor allem der jüngeren Generation, führen doch in jedem Verkaufs- bzw. Kaufsgespräch dazu, dass der Käufer vom Verkäufer auch den Benzinverbrauch erfragt, dass er die berühmten Werte pro 100 Kilometer Fahrt ken- nen will. Wenn Herr Neukomm vorhin auch von den Occa- sionsfahrzeugen sprach, dann möchte ich meinerseits sagen, dass das technisch nicht realisierbar wäre im Sinne einer verbindlichen Bekanntgabe durch eine Bundesstelle. Die Art, wie das zur Occasion gewordene Fahrzeug gebraucht wurde, ist ja, wie Sie alle wissen, von grösster Bedeutung für den Benzinverbrauch.
Uns im Bundesrat schien mit Bezug auf beide Motionen das Problem dominierend zu sein: Genügen solche Werte, wenn sie nicht durch die Typenprüfung festgestellt werden, oder sind sie nicht vielmehr Ausdruck einer blossen Schein- genauigkeit? Das waren die Argumente, die uns zum Schluss führten: Reif für eine sofortige Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ist dieses bedeutende Problem nicht; aus der Sicht des Bundesrates ist es seriöser, wenn wir die Fragen abklären und demzufolge die Vorstösse in der Form von Postulaten entgegennehmen.
Ich ersuche Sie, im Sinne des Antrages des Bundesrates zu entscheiden.
Präsidentin: Der Bundesrat ist bereit, die beiden Motionen als Postulate entgegenzunehmen. Die Motionäre halten an der Motionsform fest. Sie haben zu entscheiden.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motionen Für Überweisung als Postulate
61 Stimmen 48 Stimmen
81.384
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH AKW Mühleberg. Private Schutztruppen Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Mühleberg. Troupe de protection pri- vée
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1378 Voir année 1981, page 1378
Diskussion - Discussion
Herczog: Im Namen der Fraktion PdA/PSA/POCH habe ich vor über einem Jahr eine Interpellation eingereicht, die aus- ging von der Tatsache, dass in einem Anzeiger des Amts- bezirkes Laupen veröffentlicht worden war, die BKW woll- ten einen Schiess- und Waffenausbildungsplatz bauen, d. h. einen Schiessplatz für Pistolen mit Schussdistanz 50 Meter, mit verschiedenen Drehscheiben, Zeigerunterstand usw. Man stelle sich vor: die private Schutztruppe irgendeines Betriebes - auch wenn das ein AKW ist - geht am Samstag in diesem Schiessstand privat üben; dann muss man weiter überlegen. Es könnte ja beispielsweise einmal eine Partei auf die Idee kommen, ihre demokratische Gesinnung auch noch auf diese Weise demonstrieren zu wollen.
Wir haben seinerseits dem Bundesrat fünf Fragen gestellt, von denen ich die drei wichtigsten zusammenfasse, ausge- hend von Erfahrungen, die wir - d. h. nicht ich, sondern die Öffentlichkeit - gemacht haben und die Sie auch den Zei- tungen entnehmen konnten: dass zum Beispiel die NAGRA zurzeit mit privaten Schutztruppen im Fricktal operiert und Passanten belästigt, dass auch gewisse Bürgerwehraktio- nen und Aufrufe dazu im Zusammenhang mit Jugendunru- hen in verschiedenen Grossstädten vorgekommen sind. Das sind keine Bagatellen. Darum unsere drei Hauptfragen, zunächst nach den Rechtsgrundlagen, die den Aufbau sol- cher privater bewaffneter Verbände überhaupt erlauben. Als zweites fragten wir, ob der Bundesrat nicht der Meinung sei, dass eigentlich die Wahrung von Ruhe und Ordnung grundsätzlich den Staatsorganen und nicht privaten Ver- bänden aufgetragen werden solle. Als drittes fragten wir, ob der Bundesrat nicht der Meinung sei, dass der. Aufbau sol- cher Privatarmeen politisch nicht akzeptiert werden könne. Um in der bundesrätlichen Antwort beim Positiven anzufan- gen, sei erwähnt, dass er unter Frage 4 ausführt: «Der Bun- desrat wendet sich entschieden gegen den Aufbau von Pri- vatarmeen .. . ». Das ist zu begrüssen. Es gibt aber in der Antwort dann auch noch etliche Widersprüche - die beiden anderen erwähnten Fragen sind übrigens nicht genügend beantwortet worden.
Ausgehend vom Atomgesetz Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2, wo man quasi als Bewilligungsgrundlage für ein AKW überhaupt Schutzmassnahmen verlangt, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort, dazu gehörten auch private Schutztruppen. Wir lesen unter 2 .: «Insbesondere muss verhindert werden, dass ein Gewalt anwendender Gegner in die sensiblen Gebäude des Werkes eindringt. Diese Sicher- heitsmassnahmen bezwecken somit nicht in erster Linie den Schutz von materiellen Gütern des Betreibers, sondern sie dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Sie sind somit von öffentlichem Interesse.»
In Widerspruch aber zu dem, was er selber ausführte, ant- wortet der Bundesrat hier, dass beim AKW Mühleberg die Wachmannschaft «lediglich dem erwähnten vorgeschriebe- nen Schutz des Werks» dient. Das betrifft also diese private Schutztruppe. Es kann demnach nicht die Rede von der Wahrung von Ruhe und Ordnung sein. Das ist ein entschei- dender Widerspruch. Das darf man nach meiner Meinung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich glaube nicht, dass es gut ist, mit dem Atomgesetz (im Abstimmungs-
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Interpellation Zehnder
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N 10 juin 1982
kampf dazu haben ja etliche Gegner genau dieselben Befürchtungen geäussert) quasi solche Bewachungs- und Sicherheitsmassnahmen befürworten zu wollen. Ausge- hend von der Überlegung, wenn diese Leute schon AKWs bauen, sollten sie auch selbst für deren Sicherheit sorgen, und zwar bis zur Verteidigung mit der Waffe, könnte der Bundesrat ja so weit gehen. Ich glaube nicht, dass wir dem einfach zuschauen dürfen. Auf jeden Fall ist die Wahrung von Ruhe und Ordnung auch bei AKWs eine Aufgabe des Staates und der Öffentlichkeit. Es ist zu gefährlich, dies irgendwelchen privaten Verbänden oder Firmen zu übertra- gen.
Von den gestellten fünf Fragen ist eine für mich befriedi- gend beantwortet worden, also sozusagen 20 Prozent. Summa summarum muss ich also erklären: ich bin von der Antwort nicht befriedigt.
Bundesrat Furgler: Nur ganz kurz: Wir haben schriftlich geantwortet, und der Wert der schrifltichen Begründung und Beantwortung besteht ja darin, dass sich eine mündli- che erübrigt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Selbstverständlich bin ich froh, dass sich Herr Herczog auch mit Bezug auf Kernenergieanlagen so sehr um Ruhe und Ordnung kümmert. Ich darf ihm sagen, dass der Bun- desrat das Atomgesetz auch in Zukunft ausserordentlich sorgfältig interpretieren wird. Es liegt im Interesse aller, dass diese Schutzvorkehr erhalten bleibt.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Kernenergieanla- gen wird von Kreisen - die, wenn ich nicht irre, auch Ihnen sehr nahe stehen - auf diese Schutzvorkehren grösstes Gewicht gelegt. Ich darf Sie aber beruhigen: Die Trennung von dem, was wir unter dem Gesichtspunkt des Staats- schutzes polizeilich zur Wahrung von Ruhe und Ordnung unternehmen, ist in jeder Hinsicht garantiert. Das Gewalt- monopol verbleibt beim Staat, wie ich das hier schon mehr- fach darzustellen die Ehre hatte. Nur diese knappe Präzisie- rung möchte ich zum schriftlichen Text, auf den ich im übri- gen verweise, anbringen.
Präsidentin: Herr Herczog kann noch erklären, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder nicht.
Herczog: Ich bin nicht befriedigt.
81.517 Interpellation Zehnder Schwarzarbeit - Travail au noir
Siehe Seite 558 hiervor - Voir page 558 ci-devant Diskussion - Discussion
Zehnder: Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die präzise Beantwortung meiner Fragen. Ich anerkenne auch den guten Willen, bin aber nur teilweise befriedigt; darum die Diskussion.
Es geht hier um die illegale Arbeitsausübung ausländischer Arbeitskräfte, die sich ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilli- gung in unserem Lande aufhalten; es geht um Menschen, die durch schamlose Vermittler oder räuberische Schlepper in die Schweiz verschachert werden und in den meisten Fäl- len von Schweizerfirmen aus gewinnsüchtigen Motiven ohne Bewilligung beschäftigt werden. Die Not des einzel- nen, der Status des unbewilligten Aufenthalters, die Wehr- losigkeit wird bedenkenlos ausgenützt. Ohne Übertreibung kann man hier von modernem Sklavenhandel reden.
Zwei Beispiele: Ein türkischer Landarbeiter wird schwarz beschäftigt. Morgens und abends muss er den Stall besor- gen, tagsüber wird er ausgelehnt, und die Leihgebühr fliesst in die Tasche des Ausleihers. Ein Fall, der polizeilich festgehalten ist. - Zweiter Fall: Lötschental. Eine Baufirma greift zur Selbsthilfe. Über ein österreichisches Büro impor- tiert sie mietweise 17 Temporärarbeiter. Nicht zum ersten Mal machte sie von dieser fragwürdigen Möglichkeit Gebrauch. Sie hatte schon oft Temporärarbeiter, auch schweizerische, beschäftigt, da diese in der Regel billiger sind und, im Bewusstsein der fehlenden Bewilligung, billiger und schutzlos arbeiten. Erst auf öffentlichen Druck hin griff die Kantonspolizei ein. Die Firma liess weiterarbeiten. Beim zweiten Einschreiten der Polizei wurden die ausländischen Arbeitnehmer gebüsst und des Landes verwiesen. Gegen die Baufirma sind unseres Wissens bis heute keine Sanktio- nen ergriffen worden. Die beschäftigten Ausländer waren weder kranken- noch unfallversichert. Es sind keine Sozial- versicherungsbeiträge und keine Steuern bezahlt worden. Das sind nur zwei Beispiele. Diese Art Schwarz- und Leihar- beit wuchert; sie trifft Tausende von Arbeitnehmern, die ihren Arbeitgebern sklavenähnlich ausgeliefert sind. Im Fall Lötschental schaltete sich die paritätische Berufskommis- son ein. Sie war aus den vertraglichen Verpflichtungen her- aus dazu legitimiert. Sie konnte aber wenig oder gar nichts erreichen, weil ihr die Einsicht in die Polizeiakten verwehrt wurde; dies, obwohl dieser Kommission gerade die Auf- gabe aus einem allgemeinverbindlich erklärten Vertrag zugewiesen war, die berufs- und branchenbezogenen Ver- hältnisses, aber auch die Arbeitnehmersituation und die Arbeitgeberkonkurrenzverhältnisse zu überwachen und notfalls Massnahmen zu ergreifen. Meines Erachtens besteht hier ein Mangel in der Zusammenarbeit zwischen Behörden und privatrechtlich bestehenden Institutionen.
Aus der Antwort des Bundesrates darf ich folgendes ent- nehmen:
Die Schwarzarbeit ist als ernstes Problem erkannt, als ein Missstand mit gehörigen Folgeerscheinungen, welcher mit allen Mitteln bekämpft werden muss.
Jede Übertretung in diesem Bereich muss schonungslos geahndet, und Sanktionen müssen verhältnismässig Arbeit- geber und Arbeitnehmer treffen und für das ganze Land gleichermassen angewendet werden.
Eine wirksame Zusammenarbeit aller Instanzen und Organisationen gegen die Schwarzarbeit ist dringlich.
Herr Bundesrat, Sie verweisen auf das neue ANAG. Leider ist es nicht angenommen worden. Sie verweisen auch auf die Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Darf ich fest- halten, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Verhalten gegen die Schwarzarbeit bereits in den geltenden Gesetzesbestimmungen vorhanden sind und es einmal mehr auf die Verordnungen und den Vollzug ankommt.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Furgler, wenn Sie im Sinne Ihrer Interpellationsbeantwortung jede Möglichkeit aus- schöpfen und bestehende Massnahmen, die der Schwarz- arbeit Einhalt gebieten, restriktiver durchziehen lassen. Gleichzeitig bitte ich Sie, den Absatz 4 Ihrer Antwort noch- mals zu überdenken, in Wiedererwägung zu ziehen in dem Sinne, dass paritätische Kommissionen, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Möglichkeit erhalten, in solchen Schwarzarbeitsfällen Akteneinsicht zu nehmen, oder dass in anderer Art die Zusammenarbeit zwischen die- sen Kommissionen und den Behörden sowie der Polizei gefördert und vertieft wird.
Ausdrücklich halte ich fest, dass diese Interpellation sich gegen gewisse Tendenzen richtet, die vor allem in Berich- ten der «Handelszeitung» und der «NZZ» mindestens ange- deutet wurden und einer Liberalisierung auf dem Schwarz- arbeitsmarkt das Wort reden. Diese Schwarzarbeitsseuche lässt sich nicht verharmlosen. Es sind schon zu viele Vor- fälle bekannt und Folgen sichtbar geworden. Es ist völlig deplaziert und nach dem letzten Abstimmungskampf über die Strafrechtsreform besonders unverständlich, wenn in
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH AKW Mühleberg. Private Schutztruppen Interpellation der Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Mühleberg. Troupe de protection privée
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1982
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Band
III
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Sommersession
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
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81.384
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Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1982 - 08:00
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Data
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705-706
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Pagina
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