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Motions
N 10 juin 1982
tementes rund 1,7 Millionen immatrikulierte Fahrzeuge. Heute haben wir über 1 Million mehr; es geht um die Grös- senordnung von 2,9 Millionen. Dazu kommen die rund 50 Millionen ausländischen Fahrzeuge, die per anno unsere Strassen benützen: als Touristenfahrzeuge meist zu unse- rer Freude; aber gelegentlich auch zum Ärger, wenn es sich um grosse Lastwagen handelt, die bloss durchfahren. Das hat natürlich mit den von Herrn Graf erfragten Problemen manches zu tun. Wir sind überzeugt, dass wir mit einer wei- teren Erstreckung der Übergangsfrist (über den 31, März 1983 hinaus) nichts gewonnen hätten.
Die vorhin im Zusammenhang mit der Interpellation von Frau Kopp angestellten Überlegungen (enge Zusammenar- beit mit der Industrie, enge Zusammenarbeit auch mit den umweltschutzinteressierten Organisationen, mit der For- schung) müssen uns weiterführen zu einer besseren Abgassituation, aber auch zu einer hinsichtlich Benzinver- brauch sparsameren Lösung. Ich darf Ihnen sagen, dass unsere Entscheide bei anderen Regierungen in Europa, unter anderem in Deutschland, auf grosses Interesse stos- sen. Auch die Nachbarrepublik möchte rasch günstige, neue Normen entwickeln. Auch im ECE-Reglementsraum (also alle Partnerstaaten betreffend) hat die während einer bestimmten Zeit eher frostige Atmosphäre bereits wieder einer sehr guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit Platz gemacht.
Und ein allerletztes: Es ist durchaus möglich, dass einzelne Automodelle für eine bestimmte Zeit nicht importiert wer- den können, weil sie unserer Vorschrift nicht entsprechen. Angesichts der ausgesprochen grossen Anzahl von Fahr- zeugen, die in unserem Land zur Verfügung stehen, würde ich dies nicht als Landesunglück werten. Ich habe heute in der Zeitung etwa gelesen, dass vom Mercedes 500 und von anderen wertvollen Fahrzeugen (ohne Zweifel!) gesprochen wird, die während einer bestimmten Zeit Schwierigkeiten mit unserer neuen Rechtsordnung haben könnten. Ich glaube aber, dass die Hersteller dieser Spitzenprodukte eine derart gute eigene Forschung haben, dass es ihnen nicht besonders schwer fallen wird, den von ihnen sehr geschätzten Schweizer Markt bald wieder mit ihren Produk- ten zu bedienen.
Fazit: Auch wenn wir die Übergangsfrist nicht erneut erstrecken (wir haben sie bereits einmal bis Ende März 1983 erstreckt, wie Sie wissen), so hoffen wir dennoch in enger, echter Zusammenarbeit mit den technisch fachkun- digen Kreisen diese Probleme - die nicht Tagesprobleme, sondern Dauerprobleme der modernen Industriegesell- schaft sind - einer sinnvollen Lösung entgegenzuführen. Soviel noch zu Ihrer ergänzenden Frage. Ich glaube, dass ich damit auch die Problemkreise von Frau Kopp, soweit ich sie jetzt in Ergänzung zu unserem schriftlichen Text zu beurteilen vermag, dargestellt habe.
Präsidentin: Frau Kopp erklärt sich von der Antwort des Herrn Bundesrat befriedigt.
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81.404 Motion Kopp Strassenverkehrsgesetz. Ergänzung Loi sur la circulation routière. Complément
81.420 Motion Neukomm Typenprüfung. Deklaration der Ergebnisse Expertise des types de véhicules. Déclaration
Wortlaut der Motion Kopp vom 10. Juni 1981 Der Bundesrat wird beauftragt, das Gesetz über den Stras- senverkehr wie folgt zu ergänzen:
Art. 12 Abs. 4
Bund und Kantone geben die an der Typenprüfung festge- stellten Lärm- und Abgaswerte sowie den Treibstoffver- brauch der Motorfahrzeuge auf Anfrage hin bekannt. Der Bund veröffentlicht diese Werte periodisch.
Texte de la motion Kopp du 10 juin 1981 Le Conseil fédéral est chargé de compléter la loi sur la cir- culation routière comme il suit:
Art. 12 al. 4
Sur demande, la Confédération et les cantons donnent con- naissance des résultats des mesures du bruit, des gaz d'échappement et de la consommation de carburant faites lors de l'homologation des véhicules automobiles. La Con- fédération publie ces résultats périodiquement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, de Capitani, Eng, Frey-Neuenburg, Friedrich, Früh, Füeg, Hunziker, Lüchin- ger, Meier Kaspar, Petitpierre, Ribi, Schüle, Spreng, Stein- egger, Wyss (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Bundesamt für Polizeiwesen hat im April erstmals die Emissionswerte von Motorfahrzeugen bezüglich Lärm und Absage veröffentlicht. Zur Beurteilung der «Umweltfreund- lichkeit» eines Fahrzeugs gehören auch Angaben über den Treibstoffverbrauch.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Energieartikel sieht in Absatz 1 Buchstabe b vor, dass der Bund Vorschriften über den Energieverbrauch von Fahrzeugen erlassen kann. Auch die EG prüft gegenwärtig die Möglichkeit der Einführung dieser Massnahme.
Wortlaut der Motion Neukomm vom 17. Juni 1981
Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr in dem Sinn zu ergänzen, dass die an der Typenprüfung festgestellten Lärm-, Abgas- und Verbrauchswerte produktbegleitend und in der Werbung deklariert werden müssen.
Texte de la motion Neukomm du 17 juin 1981
Le Conseil fédéral est chargé de compléter l'article 12 de la loi fédérale sur la circulation routière de telle sorte que les valeurs limites du bruit, des gaz d'échappement et de la consommation de carburant relevées lors de l'expertise des types de véhicules doivent figurer dans la documenta- tion technique fournie avec le véhicule ou sur un autocol- lant, ainsi que dans la publicité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bundi, Deneys, Duvoisin, Gloor, Hubacher, Humbel, Jaeger, Jaggi, Kaufmann, Keller, Kopp, Lang, Loetscher, Meier Fritz, Morf, Müller-Luzern, Reimann, Riesen-Freiburg, Rubi, Schmid, Spiess, Stich, Uchtenha- gen, Vannay, Wagner, Zehnder, Ziegler-Genf, Zwygart (32)
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Motionen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eine sachgerechte Information erleichtert dem Käufer die Wahl. Die heute vorgeschriebene Bekanntgabe der Mess- werte auf Anfrage und die periodische Veröffentlichung genügen nicht. Die wichtigen umweltrelevanten Qualitäts- merkmale sollten jederzeit ersichtlich sein. Leicht zugängli- che objektive Angaben über die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit von Produkten tragen dazu bei, dass der Umwelt vermehrt Sorge getragen wird. Einheitliche und vergleichbare Daten am Produkt und in der Werbung spor- · nen auch die Hersteller eher an, lärm-, abgas- und ver- brauchsarme Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen.
Wir kennen bereits die Vorschriften für die Deklaration von wesentlichen Daten in anderen Bereichen. So sind bei- spielsweise die Nikotin- und Teerabgaben auf Zigaretten- packungen nach vorgeschriebenen Normen zu deklarieren. Nach dem Giftgesetz ist die Giftklasse am Produkt und in der Werbung anzugeben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Diese zwei Motionen unterscheiden sich zwar sowohl hinsichtlich der Form (Motion Kopp: ausgearbeiteter Ent- wurf; Motion Neukomm: allgemeine Anregung) als auch teilweise hinsichtlich des sachlichen Auftrages. Wegen der für beide Vorstösse gleichen verfassungsrechtlichen und tatsächlichen Situation rechtfertigt sich jedoch eine gemeinsame Beantwortung.
Die mit beiden Motionen verlangten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) werfen verschiedene ver- fassungsrechtliche Fragen auf.
Die Motionäre begründen die Bekanntgabe des Treibstoff- verbrauchs und die Deklarationspflicht der Abgas-, Lärm- und Verbrauchswerte in erster Linie mit energiepolitischen Überlegungen und dann auch mit der Wirkung auf den Umwelt- und Konsumentenschutz.
Das SVG stützt sich grundsätzlich auf Artikel 37bis BV ab, der dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften polizeili- cher, technischer oder anderer öffentlich-rechtlicher Art über Motorfahrzeuge und Fahrräder zu erlassen; ausge- nommen sind wirtschaftspolitische und abgabenrechtliche Bestimmungen.
Nach zeitgemässer Interpretation sind die einzelnen Verfas- sungsbestimmungen nach Möglichkeit miteinander zu har- monisieren. Verkehrspolizeiliche Massnahmen dürfen dem- nach zwar die Anliegen anderer Verfassungsnormen als Nebenziele verfolgen; ob und inwieweit solche andere Ver- fassungsbestimmungen aber als primäre Grundlage für eine Änderung des SVG dienen können, ist fraglich. So wurde durch ein Gutachten Wildhaber abgeklärt, dass Höchstge- schwindigkeiten im Strassenverkehr allein aus energiepoliti- schen Gründen nicht zulässig wären. Dies gilt für den Erlass anderer Vorschriften über den Energieverbrauch im SVG um so mehr, als dafür die verfassungsmässige Grund- lage in einem neuen BV-Energieartikel erst geschaffen wer- den soll, worauf in der Begründung zur Motion Kopp aus- drücklich verwiesen wird.
Ob Umweltschutz- und Konsumentenschutzartikel der BV dazu ausreichen, muss vorerst einlässlich geprüft werden. Dabei werden auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und allfällige Auswirkungen auf die Handels- und Gewerbe- freiheit zu berücksichtigen sein.
ses Anliegen der Motionen kann daher nicht durch eine Revision des Artikels 12 SVG allein, sondern nur in umfas- senderem Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzge- bung zum dereinst vorhandenen BV-Energieartikel realisiert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motionen in Postulate umzu- wandeln.
Präsidentin: Die beiden Motionen Kopp und Neukomm behandeln wir gemeinsam. Der Bundesrat ist bereit, die Motionen als Postulate entgegenzunehmen. Die Motionäre können erklären, ob sie damit einverstanden sind. Zuerst hat Frau Kopp das Wort.
Frau Kopp: Ich bin nicht einverstanden mit dem Antrag des Bundesrates und möchte Sie bitten, meine Motion als Motion und nicht als Postulat zu überweisen.
Was verlange ich denn so Entsetzliches mit dieser Motion, dass man sie nicht als Motion überweisen könnte? Ich ver- lange eine ganz simple Ergänzung des Strassenverkehrsge- setzes, nämlich in dem Sinne, dass neben der Publikation der Abgaswerte und Lärmwerte, wie sie heute - ich würde sagen erfreulicherweise, wenn auch nicht sehr übersichtlich - erfolgt, zusätzlich auch noch der Treibstoffverbrauch ver- öffentlicht werden soll. Diese einfache Forderung wurde von der Zürcher Regierung bereits im Jahre 1975 erhoben, nämlich in ihrer Stellungnahme zum bundesratlichen Abgasbericht, und die Zürcher Regierung hat darin festge- halten, dass es ausserordentlich bedauerlich sein, dass solch einfache, kurzfristig besonders sinnvolle und billige Massnahmen nicht sofort konkretisiert würden.
Nun zur Begründung des Bundesrates im einzelnen. Ich suche, um diese Begründung zu qualifizieren, nach einem Ausdruck, der den Sachverhalt trifft, ohne allzu unhöflich zu sein; ich würde sagen, die Begründung sei einigermassen dürftig. Es ist zutreffend, dass das Strassenverkehrsgesetz sich auf den Verfassungsartikel 37bis abstützt. Dieser Arti- kel gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Vorschriften zu erlassen über Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge, und gestützt auf diese Kompetenzen hat der Bundesrat denn auch die neuen Abgasvorschriften zu Recht erlassen. Der Bundesrat stellt im übrigen auch richtigerweise fest, dass bei zeitgemässer Interpretation die einzelnen Verfassungs- bestimmungen, also auch die Verfassungsbestimmungen über den Umweltschutz, sinngemäss anzuwenden seien. Hingegen ist seiner Ausführung nicht zu folgen, dass sich mein Vorschlag nicht auf die Verfassung abstützen lasse. Wenn der Bundesrat die jüngste Revision von Artikel 12 des Strassenverkehrsgesetzes, die Publikation der Abgas- und Lärmwerte, als verfassungskonform erachtet - und ich nehme an, er hat das als verfassungskonform erachtet, sonst hätte er es wohl kaum getan -, dann ist doch mit dem besten Willen nicht einzusehen, wieso die Verfassungsmäs- sigkeit einer solch gleichgerichteten Revision wie die Dekla- ration des Treibstoffverbrauchs nicht verfassungskonform sein sollte. Denn auch die Publikation der Abgas- und Lärm- werte hat ja nur den Sinn, den Konsumenten darüber aufzu- klären, inwiefern das Auto auch die Umwelt belastet. Und in die genau gleiche Richtung zielt auch meine Motion. Also nochmals: ich sehe nicht ein, warum das eine verfassungs- konform sein sollte und das andere nicht.
Weiter hält der Bundesrat fest, dass das Prinzip der Verhält-
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nismässigkeit gewahrt bleiben müsse und eine Beeinträch- tigung der Handels- und Gewerbefreiheit die Folge sein könnte. Da muss ich mit aller Deutlichkeit feststellen, dass beispielsweise die Deklarationspflicht bei den Lebensmit- teln oder den Textilien sehr viel weiter geht. Die Forderung, dass man auch den Benzinverbrauch angeben soll, ist aus- serordentlich bescheiden, angemessen und geht sehr viel weniger weit als das, was wir auf anderen Sektoren bereits haben. Inwiefern diese Deklaration des Benzinverbrauchs einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit darstel- len soll, ist mir schlechthin unerklärlich.
Der Bundesrat hält weiter fest, dass ein gewaltiger Verwal- tungsaufwand stattfinden müsse, um den Benzinverbrauch festzustellen. Ich habe mit meiner Motion ja nicht verlangt. dass man im Rahmen der Typenprüfung selber den Benzin- verbrauch feststelle. Es genügt, dass man den Benzinver- brauch - und dazu gibt es generell anerkannte Normen - gemäss Angaben der Fabrik übernimmt, publiziert und stichprobenweise überprüft, ob er der Richtigkeit ent- spricht.
Ich denke an den Tenor der Richtliniendebatte; ich habe auch Verständnis für die Haltung des Bundesrates, dass er wenn möglich nicht eine Motion, sondern nur ein Postulat entgegennehmen will; aber bei dieser so einfachen Verän- derung, die keinen administrativen Aufwand mit sich bringt und keine Kosten verursacht, sehe ich mit dem besten Wil- len keinen Grund, warum man diese Motion nun wieder in ein Postulat umwandeln und warten soll, bis wir einen Ver- fassungsartikel über die Energie haben, was alles wieder um zehn Jahre verzögert. Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen.
Mme Jaggi: Je viens soutenir le maintien de la motion Kopp qui va dans le même sens que celle signée par notre collè- gue M. Neukomm.
Le fait que le Conseil fédéral ait choisi de répondre en même temps à ces deux motions qui poursuivent des buts analogues est peut-être rationnel, mais cela ne rend pas cette réponse plus convaincante. L'argumentation stricte- ment juridique qui est avancée - base constitutionnelle insuffisante - est une argumentation qui revient chaque fois qu'il s'agit de faire avancer, particulièrement dans le domaine qui nous intéresse, des postulats présentés par ceux que la protection de l'environnement préoccupe en premier lieu.
Je constate simplement que dans ce domaine particulière- ment, l'on se montre très chatouilleux sur la base constitu- tionnelle et légale, alors que dans d'autres domaines, la stricte orthodoxie juridique semble moins triompher - je fais simplement allusion ici à la très récente ordonnance sur les essais de radiodiffusion locale où l'on a carrément, sans beaucoup de scrupule, posé la pyramide législative sur la pointe et non pas sur la base comme il s'agirait de le faire ici avec une rigueur toute particulière.
Quant au fond, on apprend, ou on reçoit confirmation - car c'est un fait que l'on connaissait - qu'il n'y a pas d'examen lors de l'homologation des véhicules, pas de contrôle de leur consommation d'énergie, et que de tels contrôles, s'ils doivent être faits, sont à la charge des organisations pri- vées; l'une d'entre elles vient d'ailleurs d'en publier une récapitulation portant sur une centaine de modèles de voi- tures.
Que vient faire dans cette réponse la liberté du commerce et de l'industrie? Pourquoi les véhicules les plus sobres ne seraient-ils pas, d'une certaine manière, avantagés par cet étiquetage-énergie, que l'on dit important dans d'autres secteurs - par exemple celui des appareils ménagers - et qui le serait encore bien davantage dans celui des véhi- cules.
Si je me réfère à une publication qui nous a été distribuée pas plus tard que ce matin - le Courrier de l'antigaspillage, publié par l'Office fédéral de l'énergie - je constate que le sous-indice de consommation de l'essence pour voiture est le seul des sous-indices des produits pétroliers qui soit en constante augmentation depuis une dizaine d'années, alors
que la tendance a été très nettement cassée depuis la crise pétrolière de 1974/1975 pour d'autres produits, et en pre- mier lieu évidemment en ce qui concerne les huiles de chauffage.
S'agissant ainsi d'une économie de consommation particu- lièrement importante, je tiens à soutenir les deux motions - celle de Mme Kopp et celle de M. Neukomm s'il la maintient - comme telles, tendant à réviser la loi sur la circulation rou- tière, afin de rendre obligatoire le contrôle et l'inscription de la consommation d'énergie des véhicules à moteur.
Neukomm: Ich kann es kurz machen. Auch ich halte an der Motion fest. Die beiden Vorstosse haben eine enge Ver- wandtschaft. Frau Kopp will, dass zusätzliche Messungen vorgenommen und dass sie periodisch publiziert werden. Ich meine, dass dies nicht genügt. Diese Publikation beim Bund anzufordern, ist bereits eine sehr hohe Barriere; das macht sicher nicht jeder Autointeressent.
Wir wissen, dass jedes Jahr Zehntausende neue Autos ver- kauft werden - auch Occasionswagen -, da sollten diese Informationen produktbegleitend mitgegeben werden. Diese Informationen sind auch im Rahmen des Verfas- sungsartikels über Konsumentenpolitik vom 14. Juni 1981 nie bestritten worden. Im Gegenteil: grundsätzlich haben alle Wirtschaftsvertreter im Vorfeld der Abstimmungskam- pagne immer wieder betont, wie auch sie für mehr Transpa- renz in dieser Beziehung eintreten. Ich war an Podiumsge- sprächen mit Herrn Bremi und anderen. Alle haben sich immer gerade bei der unumstrittenen Deklarationsfrage sehr für dieses Anliegen eingesetzt.
Nun geht es ans Konkrete. Die Verfassungsgrundlage ist meines Erachtens eindeutig vorhanden. Es ist also eine politische Frage, ob wir diese Aufklärung vermitteln wollen oder nicht, ob der Konsument künftig mit dem Kauf eines neuen oder eines Occasionswagens erfahren soll, wie es mit den Abgasen steht, mit dem Benzinverbrauch, mit dem Lärm! Damit leistet er nicht nur sich einen Dienst, sondern der gesamten Öffentlichkeit. Gerade der Bundesrat hat in den letzten Jahren-immer betont, dass ein umweltgerechtes und energiesparendes Verhalten der Bevölkerung notwen- dig sei. Wenn wir die Grundlagen für das bewusste, mün- dige Verhalten des Bürgers schaffen wollen, dann sind diese Deklarationen endlich vorzuschreiben, wie wir es im Lebensmittelbereich oder auch im Giftgesetz getan haben. Die Giftklassen müssen auch in der Werbung angegeben werden - bei Zigaretten die Schadstoffanteile Nikotin und Teer auf Packungen -, und es wäre eine wertvolle Orientie- rungshilfe, wenn bereits am Auto und in der Werbung die Daten auch endlich zu finden wären!
Bundesrat Furgler: Die nicht besonders gute Aufnahme der Antwort des Bundesrates zeigt, dass diese ergänzungsbe- dürftig ist. Ich tue das gerne und sage Ihnen, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, die Motionen als Postulat zu überweisen.
Frau Kopp verlangt, dass Artikel 12 Absatz 4 des Strassen- verkehrsgesetzes ergänzt werde: «Bund und Kantone geben die an der Typenprüfung festgestellten Lärm- und Abgaswerte sowie den Treibstoffverbrauch der Motorfahr- zeuge auf Anfrage hin bekannt.» Der Text liess prima vista bei uns den Eindruck aufkommen, es sei von der Motionärin gedacht, dass das mit der Typenprüfung verlangt werde. Nach ihren Ausführungen nehme ich zur Kenntnis, dass Frau Kopp eher an die Angaben der Fabrik, der Hersteller denkt, die wir anschliessend durch die entsprechenden Polizeiinstanzen der Kantone (Motorfahrzeugkontrolle) stichprobenweise zu überprüfen hätten.
Herr Neukomm seinerseits möchte ebenfalls, dass neben den schon bekanntgegebenen Lärm- und Abgaswerten die Verbrauchswerte regelmässig produktebegleitend dekla- riert werden müssen. Ich möchte auf die rechtlichen Fragen nicht eintreten. Ich verweise auf die schriftliche Antwort. Es gibt verfassungsrechtliche Probleme. Nachdem sie nicht von allen gleich beurteilt werden, bleibe ich beim rein Tat- sächlichen.
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Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH
Es stehen der sofortigen Übernahme dieser beiden Motio- nen echte Probleme entgegen. Ich durfte Ihnen vor einer halben Stunde schildern, dass wir mit Bezug auf die Erklä- rungen, die wir seinerzeit zu Albatros abgegeben haben, wesentliche verschärfende Bestimmungen eingeführt haben, die auch bei uns zu enormen organisatorischen Umtrieben führten. Damit wir die verschärften neuen Abgas- und Lärmvorschriften vollziehen können, braucht es bei den Typenprüfungsstellen grösste Anstrengungen, zusätzliches Personal und neue Prüfanlagen. Dies alles ist im Aufbau. Ich stelle nun meinerseits die Frage, ob es klug sei, neben diesen von uns verbindlich festgestellten Werten im Abgasbereich nicht verbindlich festgestellte, nur von den Fabriken angegebene Werte in fast gleicher Art und Weise nach aussen sichtbar zu machen. Ich frage Sie, vor allem auch die Konsumentenvertreter: Schwächt das nicht die Argumentation? Wenn produktebegleitende Erklärungen von seiten des Bundes abgegeben werden, legen Sie doch grösstes Gewicht auf die Richtigkeit der Zahlen. Für das, was wir bei der Typenprüfung feststellen, können wir einste- hen; für das, was wir aus einem Prospekt einer Fabrik - mit allem Respekt vor den Fabriken - übernehmen, können wir nicht einstehen. Hier besteht für mich ein ungelöstes Pro- blem, bei allem Verständnis für Ihren Wunsch, dem Konsu- menten, dem Motorfahrzeugführer noch bessere Informa- tionen zu geben.
Ich frage ein Zweites: Mit dem, was wir im Abgasbereich gemacht haben, ist an und für sich für den Konsumenten schon sehr viel neu verwirklicht. Die heutigen technischen Kenntnisse, vor allem der jüngeren Generation, führen doch in jedem Verkaufs- bzw. Kaufsgespräch dazu, dass der Käufer vom Verkäufer auch den Benzinverbrauch erfragt, dass er die berühmten Werte pro 100 Kilometer Fahrt ken- nen will. Wenn Herr Neukomm vorhin auch von den Occa- sionsfahrzeugen sprach, dann möchte ich meinerseits sagen, dass das technisch nicht realisierbar wäre im Sinne einer verbindlichen Bekanntgabe durch eine Bundesstelle. Die Art, wie das zur Occasion gewordene Fahrzeug gebraucht wurde, ist ja, wie Sie alle wissen, von grösster Bedeutung für den Benzinverbrauch.
Uns im Bundesrat schien mit Bezug auf beide Motionen das Problem dominierend zu sein: Genügen solche Werte, wenn sie nicht durch die Typenprüfung festgestellt werden, oder sind sie nicht vielmehr Ausdruck einer blossen Schein- genauigkeit? Das waren die Argumente, die uns zum Schluss führten: Reif für eine sofortige Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ist dieses bedeutende Problem nicht; aus der Sicht des Bundesrates ist es seriöser, wenn wir die Fragen abklären und demzufolge die Vorstösse in der Form von Postulaten entgegennehmen.
Ich ersuche Sie, im Sinne des Antrages des Bundesrates zu entscheiden.
Präsidentin: Der Bundesrat ist bereit, die beiden Motionen als Postulate entgegenzunehmen. Die Motionäre halten an der Motionsform fest. Sie haben zu entscheiden.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motionen Für Überweisung als Postulate
61 Stimmen 48 Stimmen
81.384
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH AKW Mühleberg. Private Schutztruppen Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Mühleberg. Troupe de protection pri- vée
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1378 Voir année 1981, page 1378
Diskussion - Discussion
Herczog: Im Namen der Fraktion PdA/PSA/POCH habe ich vor über einem Jahr eine Interpellation eingereicht, die aus- ging von der Tatsache, dass in einem Anzeiger des Amts- bezirkes Laupen veröffentlicht worden war, die BKW woll- ten einen Schiess- und Waffenausbildungsplatz bauen, d. h. einen Schiessplatz für Pistolen mit Schussdistanz 50 Meter, mit verschiedenen Drehscheiben, Zeigerunterstand usw. Man stelle sich vor: die private Schutztruppe irgendeines Betriebes - auch wenn das ein AKW ist - geht am Samstag in diesem Schiessstand privat üben; dann muss man weiter überlegen. Es könnte ja beispielsweise einmal eine Partei auf die Idee kommen, ihre demokratische Gesinnung auch noch auf diese Weise demonstrieren zu wollen.
Wir haben seinerseits dem Bundesrat fünf Fragen gestellt, von denen ich die drei wichtigsten zusammenfasse, ausge- hend von Erfahrungen, die wir - d. h. nicht ich, sondern die Öffentlichkeit - gemacht haben und die Sie auch den Zei- tungen entnehmen konnten: dass zum Beispiel die NAGRA zurzeit mit privaten Schutztruppen im Fricktal operiert und Passanten belästigt, dass auch gewisse Bürgerwehraktio- nen und Aufrufe dazu im Zusammenhang mit Jugendunru- hen in verschiedenen Grossstädten vorgekommen sind. Das sind keine Bagatellen. Darum unsere drei Hauptfragen, zunächst nach den Rechtsgrundlagen, die den Aufbau sol- cher privater bewaffneter Verbände überhaupt erlauben. Als zweites fragten wir, ob der Bundesrat nicht der Meinung sei, dass eigentlich die Wahrung von Ruhe und Ordnung grundsätzlich den Staatsorganen und nicht privaten Ver- bänden aufgetragen werden solle. Als drittes fragten wir, ob der Bundesrat nicht der Meinung sei, dass der. Aufbau sol- cher Privatarmeen politisch nicht akzeptiert werden könne. Um in der bundesrätlichen Antwort beim Positiven anzufan- gen, sei erwähnt, dass er unter Frage 4 ausführt: «Der Bun- desrat wendet sich entschieden gegen den Aufbau von Pri- vatarmeen .. . ». Das ist zu begrüssen. Es gibt aber in der Antwort dann auch noch etliche Widersprüche - die beiden anderen erwähnten Fragen sind übrigens nicht genügend beantwortet worden.
Ausgehend vom Atomgesetz Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2, wo man quasi als Bewilligungsgrundlage für ein AKW überhaupt Schutzmassnahmen verlangt, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort, dazu gehörten auch private Schutztruppen. Wir lesen unter 2 .: «Insbesondere muss verhindert werden, dass ein Gewalt anwendender Gegner in die sensiblen Gebäude des Werkes eindringt. Diese Sicher- heitsmassnahmen bezwecken somit nicht in erster Linie den Schutz von materiellen Gütern des Betreibers, sondern sie dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Sie sind somit von öffentlichem Interesse.»
In Widerspruch aber zu dem, was er selber ausführte, ant- wortet der Bundesrat hier, dass beim AKW Mühleberg die Wachmannschaft «lediglich dem erwähnten vorgeschriebe- nen Schutz des Werks» dient. Das betrifft also diese private Schutztruppe. Es kann demnach nicht die Rede von der Wahrung von Ruhe und Ordnung sein. Das ist ein entschei- dender Widerspruch. Das darf man nach meiner Meinung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich glaube nicht, dass es gut ist, mit dem Atomgesetz (im Abstimmungs-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Kopp Strassenverkehrsgesetz. Ergänzung Motion Kopp Loi sur la circulation routière. Complément
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.404
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
702-705
Page
Pagina
Ref. No
20 010 495
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