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und nicht in allen Teilen zu befriedigen vermag. Wollen Sie beachten, dass wir bisher für die Forschung allgemein und auch im Energiesektor nur eine Rechtsgrundlage haben, und das ist Artikel 27sexies BV, der dem Bund nur For- schungskompetenzen gibt und darauf abgestützt dann die entsprechenden Finanzgrundlagen. Im wesentlichen fällt die Betreuung des Bereiches Forschung in die Zuständigkeit des Departementes des Innern. Man hat versucht, die Koor- dination soweit als möglich sicherzustellen, sicher mit beachtlichen Resultaten. Sie haben nun einen neuen Ener- gieverfassungsartikel in den eidgenössischen Räten in Behandlung; damit soll der Tätigkeitsbereich des Bundes auf diesem Gebiet bedeutend ausgeweitet werden: einmal substantiell, über die Grundlagenforschung hinaus auf eine zweite Phase, die Entwicklung von Forschungsergebnissen mit Pilotanlagen, Demonstrationsanlagen usw. bis zur Ver- wendbarkeit, eine Phase, die heute durch den Verfassungs- artikel nicht abgedeckt ist.
Ausgeweitet werden soll sie zweitens auch mengenmässig: Jetzt setzt der Bund für diese Aufgaben etwa 80 Millionen Franken ein, dazu noch der NEFF etwa 20 Millionen. Nach dem Konzept des Bundesrates, das dieser Verfassungs- grundlage zugrundeliegt, soll dieser Bundesaufwand im Laufe mehrjähriger Schritte auf etwa 230 Millionen Franken erhöht werden. Der Bund soll also jährlich ungefähr das Dreifache des heutigen auf diesem Gebiet der Forschung und Entwicklung (inklusive Information usw.) aufwenden können. Damit stellt sich dann auch das Koordinationspro- blem nicht nur vermehrt, sondern auch etwas anders; die Schwergewichte werden nach zuständigen Amtsstellen und auch nach Departementen verschoben. Es ist zwischen den beiden Departementen abgesprochen, auf den Zeitpunkt, wenn wir diese neue Rechtsgrundlage haben werden, auch weitergehende Änderungen in der Kompetenzordnung in Richtung der Anliegen der GPK vorzunehmen.
Zum zweiten Problemkreis, der uns sicher immer beschäfti- gen wird: Sicherheit der Kernkraftwerke, Aufgaben des Bundes. Hier ist ein dauerndes «aggiornamento», eine dau- ernde Perfektionierung der Vorkehren notwendig, und zwar sowohl auf der Seite der Anlagen im technischen, infra- strukturellen Bereich als auch auf der personellen Seite, mit der sich Nationalrat Frey vor allem auseinandersetzte. Wir dürfen sagen - und das wird ja attestiert -, dass sowohl die Unternehmungen wie auch die Sicherheitsbehörden in unserem Lande dieser bedeutenden Frage alle Beachtung schenken. Wir sind bereit, auch weiterhin eine Mehreres zu tun in unserer HSK, im Rahmen der verfügbaren personel- len Kräfte. Wir können dem Anliegen der GPK auch in die- sem Punkte Folge leisten.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
82.025 PTT. Geschäftsbericht 1981 PTT. Gestion 1981
Bericht vom 21. April 1982 Rapport du 21 avril 1982
Beschlussentwurf Seite 45 des Berichtes Projet d'arrêté page 45 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT. Viktoriastrasse 21, Berne
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Bürer, Berichterstatter: Die Sektion PTT der Geschäftsprü- fungskommission hat sich eingehend mit dem Geschäfts- bericht der PTT befasst und mehrere Inspektionsbesuche bei den verschiedenen Betrieben vorgenommen, dies zum Teil auch zusammen mit der PTT-Sektion des Ständerates und der Finanzkommission. Entsprechend dem guten Rechnungsabschluss kann von den PTT-Betrieben recht positiv berichtet werden. Geprägt wurde das Geschäftsjahr 1981 erneut von einer über den Erwartungen liegenden Ver- kehrszunahme von 4,1 Prozent (im Budget waren 2,9 Pro- zent angenommen worden). Wir stellen fest, dass in den letzten Jahren die Prognosen der Verkehrszunahmen immer sehr zurückhaltend ausgefallen sind und in jedem Rechnungsjahr um ein Wesentliches übertroffen wurden. Die Unternehmungsplanung der PTT hat nun für das Jahr 1982 eine Verkehrszunahme von 3,8 Prozent eingesetzt, was unseres Erachtens etwas realistischer erscheint. Die zu niedrig eingesetzte Verkehrszunahme hat im Berichts- jahr dazu geführt, dass bereits im Sommer der Personalbe- stand erhöht werden musste, da die prognostizierte Ver- kehrszunahme, vor allem bei den Postkreisen, auf das Dop- pelte anstieg. Die PTT ersuchten um eine Erhöhung des durchschnittlichen Personalbestandes um 550 Personen, was auch in zwei Raten gewährt wurde. Schlussendlich wurde dann der bewilligte Personalbestand um 42 Perso- nen überschritten. Obwohl diese Überschreitung im Hin- blick auf den Gesamtbestand von 52 984 Personen als klein erscheint, so muss doch versucht werden, sich strikte an die bewilligte und budgetierte Anzahl zu halten. Die Schwie- rigkeiten zur Einhaltung des Plafonds sind zum Teil natür- lich verständlich. Der Hauptanteil der Überschreitungen, nämlich 38 von diesen 42. Personen, entfällt auf die Post- kreise. Hier spielt vor allem die Umrechnung des Hilfsperso- nals - das Hilfspersonal wird immer auf volle Arbeitskräfte umgerechnet - eine wesentliche Rolle, da je nach Berech- nungsart - auch wie auf- oder abgerundet wird - sich hier stets Differenzen ergeben können. Schwierig ist es natür- lich auch, die Hilfskräfte einzuplanen, vor allem im Festver- kehr, an Weihnachten usw. Die PTT werden sich aber auch künftighin bemühen, den Personalbestand im Griff zu behal- ten.
Das grösste Entwicklungsprojekt in den technisch und technologisch auf einem beachtlich hohen Niveau stehen- den PTT-Betrieben ist nach wie vor das Integrierte Fernmel- desystem (IFS). Dies bedeutet, dass die heute noch sehr unterschiedlichen Telefonzentralensysteme auf ein auf der Digitaltechnik und der Prozessorsteuerung basierendes Einheitssystem umgelegt werden. Hier existiert nach unse- rer Ansicht eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Privatin- dustrie. Der Entwicklungsaufwand, der noch bis 1987 zu erbringen ist, beziffert sich auf 225 Millionen Franken. Da diese Entwicklung des IFS die Kapazität eines einzelnen
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Schweizer Unternehmens überstiege, ist schon 1970 eine vertraglich geregelte Arbeitsgemeinschaft zwischen den PTT und ihren Zentralenlieferanten - es handelt sich um die Firmen Hasler, Siemens-Albis und Standard-Telefon - gegründet worden. Der Verteilungsschlüssel war der fol- gende: Der Anteil der PTT-Betriebe betrug 40 Prozent und die privaten Firmen waren je mit 20 Prozent beteiligt. Ab 1982 hat der Schlüssel nun in dem Sinne geändert, als die PTT 55 Prozent übernommen haben und die drei privaten Firmen je 15 Prozent. Dieser Vertrag läuft nun Ende 1984 aus. Er wird aber durch eine Nachfolgeorganisation abge- löst. Von 1985 an haben die Lieferfirmen die Verantwortung für die Fertigentwicklung des Systems zu übernehmen. Die PTT sind dann wieder wie üblich Auftraggeber und die Lie- feranten Auftragnehmer.
Die PTT sind der Meinung, dass ihr «Höhenflug» nicht mehr von langer Dauer sei. Die Entwicklung zeige eindeutig, dass die nächsten Jahre keine ähnlich guten wirtschaftlichen Resultate mehr zeitigen würden. Es ist deshalb bereits von Tarifanpassungen bzw. von einer neuen Tarifpolitik die Rede. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfol- gen. Die PTT-Betriebe haben ein erfreuliches Geschäftsjahr hinter sich. Sie sind gut geführt, und der Einsatz aller Mitar- beiter ist zu anerkennen. Wir empfehlen Ihnen, den Geschäftsbericht der PTT-Betriebe zu genehmigen.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Nationalrat Bürer für seine konzise Berichterstattung. Über erfreuliche Berichte von Bundesunternehmungen müssen von Regierungsseite keine weiteren Worte vorgebracht werden. Ich kann des- halb auf Erläuterungen verzichten.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 101 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1982
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
649-650
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Pagina
Ref. No
20 010 486
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