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Präsidentin
damit auch diesen Bundesbeschluss einhellig ab, denn die- ser ist unwirksam und systemwidrig.
Unsere Fraktion hat die Volksinitiative zur Einführung einer wettbewerbsorientierten Preisüberwachung unterstützt, die nur auf jenen Märkten zur Anwendung kommen soll, auf denen die Preisbildung administriert wird, wo also kein Wettbewerb herrscht. Nur eine solche Preisüberwachung kann nach unserer Auffassung wirkungsvoll und ohne auf- wendigen Apparat eingesetzt werden. Sie ist zudem systemkonform. Die Beratungen im Ständerat zur Kartellge- setzrevision haben in der Zwischenzeit deutlich gemacht, dass sich in diesem Lande eine wettbewerbsfreundliche Ordnung, die diesen Namen wirklich verdient, bei unseren Verhältnissen nicht realisieren lässt. In dieser Situation bleibt - im Sinne etwa der Stellungnahme der CVP-Fraktion in der Sondersession - nichts anderes übrig, als der markt- und wettbewerbspolitisch zweitbesten Lösung, der Preis- überwachung im Sinne der Volksinitiative, zuzustimmen. Unsere Fraktion lehnt aber den bundesratlichen Gegenvor- schlag auch deshalb entschieden ab, weil er unweigerlich zu einem doppelten Nein führen wird. Eine Null-Lösung würde nach unserer Auffassung zu einer verfahrenen Situa- tion und mit Sicherheit zur Lancierung einer neuen Volks- initiative führen.
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83 Stimmen 82 Stimmen
79.062
SBB. Leistungsauftrag Définition de l'offre des CFF
Siehe Seite 436 hiervor - Voir page 436 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 19. März 1982 Décision du Conseil des Etats du 19 mars 1982
A
Bundesgesetz - Loi fédérale
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
161 Stimmen 1 Stimme
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
B
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
164 Stimmen 3 Stimmen
81.055
Flieger- und Fallschirmgrenadiere. Förderung Formation des pilotes et grenadiers parachutistes. Encouragement
Siehe Seite 236 hiervor - Voir page 236 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 19. März 1982 Décision du Conseil des Etats du 19 mars 1982
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes 149 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Präsidentin: Ich habe Ihnen mitzuteilen, dass unser Kollege Pierre Duvoisin, der zum Waadtländer Regierungsrat gewählt wurde, auf Ende dieses Monates zurücktritt, weil die Zahl der Waadtländer Regierungsräte, die in den eidge- nössischen Räten sitzen dürfen, beschränkt ist. Ich ent- biete Herrn Duvoisin im Namen des Rates für seine Tätig- keit in den kantonalen Behörden die besten Wünsche. Leider verlässt Ende März auch ein bewährter Mitarbeiter die Parlamentsdienste: Dr. Kurt Nuspliger. Er tritt am 1. April 1982 sein neues Amt als Vizestaatsschreiber des Kantons Bern an. Herr Nuspliger arbeitet seit September 1978 im Kommissionendienst, wo er zahlreiche parlamenta- rische Initiativen betreute, wie zum Beispiel diejenigen für den Schwangerschaftsabbruch, die Mitbestimmung, die Genossenschaftssteuer, den Persönlichkeits- und Daten- schutz. Besonders wichtig war seine Arbeit für die Kommis- sion Parlamentsreform, wo er die beantragten Änderungen des Geschäftsverkehrsgesetzes und den erläuternden Bericht dazu ausarbeitete. Dieses Dokument wird in einigen Tagen im Bundesblatt erscheinen. Neben dieser grossen Arbeit für die parlamentarischen Initiativen und auch für die ständige Energiekommission war Dr. Nuspliger stets auf Pikett für die Abklärung schwieriger parlamentsrechtlicher Fragen. Er zeichnete sich nicht nur durch grosse Sach- kenntnis und sorgfältige Arbeit aus, sondern auch durch Hilfsbereitschaft, Fairness und Loyalität gegenüber allen Ratsmitgliedern, gleichgültig welcher Partei.
Ich wünsche Kurt Nuspliger viel Erfolg und Befriedigung in seiner neuen Aufgabe beim Kanton Bern und wünsche ihm und seiner Familie alles Gute für die Zukunft. (Beifall)
Wir können heute eine arbeitsreiche Session abschliessen. Obwohl wir einige Vorlagen auf die Sommersession ver- schieben mussten, ist es uns gelungen, mit dem Umwelt- schutzgesetz ein für unser Volk und die künftigen Genera- tionen bedeutendes Gesetzeswerk durchzuberaten. Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und die Ausdauer, die verlän- gerte Sitzungen von Ihnen verlangt haben. Besonders dan- ken möchte ich, dass Sie bereit waren, die Redezeit für alle Einzelvotanten versuchsweise für die ganze Session auf die Hälfte zu beschränken. Mit dieser Kürzung, die bestimmt auch einigen Schwierigkeiten machte, war ein Zeitgewinn möglich. Meines Erachtens haben dadurch die Debatten keine Einbusse erlitten, sondern eher an Lebendigkeit gewonnen, weil die für jeden Sprecher wesentlichen Argu- mente in den Vordergrund rückten. Es wird nun Sache der Fraktionspräsidenten sein, die Ihnen diesen Versuch übri- gens vorgeschlagen haben, aus den gemachten Erfahrun- gen die Schlüsse zu ziehen. Auch die Erfahrungen mit den ausschliesslich persönlichen Vorstössen gewidmeten Nachmittagssitzungen werden erörtert werden müssen. Die Debatte über Aussenpolitik am Montag der zweiten Ses- sionswoche ist ein Beispiel, wie anstehende Fragen und persönliche Vorstösse gemeinsam behandelt werden kön- nen.
Wir werden uns am 7. Juni zur Sommersession treffen. Ich wünsche Ihnen gute Heimkehr und eine schöne Frühjahrs- zeit. Sitzung und Session sind geschlossen. (Beifall)
Schluss der Sitzung und Session um 9.20 Uhr Fin de la séance et de la session à 9 h 20
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Flieger- und Fallschirmgrenadiere. Förderung Formation des pilotes et grenadiers parachutistes. Encouragement
In
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.055
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
567-568
Page
Pagina
Ref. No
20 010 390
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