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N 19 mars 1982
Mitunterzeichner - Cosignataires: Augsburger, Basler, Biderbost, Blocher, Bremi, Bürer-Walenstadt, de Capitani, Eisenring, Feigenwinter, Fischer-Weinfelden, Fischer-Bern, Fischer-Hägglingen, Frei-Romanshorn, Friedrich, Früh, Hof- mann, Hösli, Jost, Kunz, Künzi, Landolt, Muff, Müller-Schar- nachtal, Nebiker, Oehen, Oehler, Oester, Ogi, Räz, Reich- ling, Ribi, Roth, Röthlin, Schalcher, Schärli, Schüle, Steineg- ger, Vetsch, Weber Leo, Wellauer (40)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Sozialaufwendungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden durch die Eidgenössische Finanzver- waltung erfasst und jeweils im statistischen Quellenwerk «Öffentliche Finanzen der Schweiz» und im statistischen Jahrbuch der Schweiz publiziert. Dabei werden diese Aus- gaben nicht nur insgesamt, sondern auch funktional und nach Verwendungszwecken gegliedert ausgewiesen. Auf- geführt werden auch die Ausgaben der Krankenkassen und Pensionskassen der Schweiz. Nationalspende, der Schwei- zerischen Winterhilfe, von Pro Juventute und Pro Infirmis, der Stiftung «Für das Alter», der Bundeshilfe für Ausland- schweizer, der internationalen Hilfswerke und Institutionen und der Swissaid.
Ein weitergehendes Informationsbedürfnis, welches insbe- sondere auf die Sozialaufwendungen der Unternehmen hin- zielt, mag bestehen. Hier dürften allerdings einer zentralen Erfassung Grenzen gesetzt sein, indem einerseits die Unternehmen einer zusätzlichen statistischen Erhebung nicht unbedingt positiv gegenüberstehen würden, anderer- seits erweiterte statistische Aufarbeitungen als Verstärkung zentralistischer Tendenzen innerhalb unseres föderativen Systems angesehen würden.
Schliesslich bedeutet ein solcher Auftrag eine zusätzliche Aufgabe für den Bund, die nicht ohne personellen und finanziellen Mehraufwand erbracht werden könnte.
Der Bundesrat anerkennt durchaus den Wunsch nach ver- mehrter Information im Sinne der Interpellanten. Mit Rück- sicht einerseits auf die föderalistische Struktur unseres Staates, andererseits auf die personellen und finanziellen Engpässe des Bundes kann der Bundesrat einen solchen Auftrag nicht entgegennehmen.
Die Diskussion wird verschoben La discussion est renvoyée
81.517 Interpellation Zehnder Schwarzarbeit - Travail au noir
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Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1981
Mitte August ist der konkrete Fall von 17 österreichischen Bauarbeitern ruchbar geworden, die ohne Arbeits- und Auf- enthaltsbewilligung im Kanton Wallis gearbeitet haben. Ähn- liche Fälle sind bekannt, so dass nicht mehr von Ausnah- men oder einem Einzelfall die Rede sein kann. Selbst im Rechenschaftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1980 ist die Zahl 1780 veröffentlicht, die sich auf Einreisesperren gegenüber ausländischen Schwarzarbeitern bezieht. In den Medien wird die Dunkelziffer der illegal in der Schweiz Beschäftigten mit 30 000 bis 50 000 genannt.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Wie hoch ist nach behördlicher Schätzung die Dunkelzif- fer der Schwarzarbeit?
Wo und in welchem Ausmass werden durch den illegalen Aufenthalt der Ausländer und deren Schwarzarbeit die
Gesellschaft, die Wirtschaft, die einheimischen Arbeitneh- mer und unsere Sozialeinrichtungen geschädigt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Schwarzarbeit und Vermietung von Arbeitnehmern härter bekämpft werden muss, und welche wirksamen Mittel gedenkt er hierfür einzusetzen?
Inwieweit können die Kontrollaufgaben der paritätischen Kommissionen (aus gesamtarbeitsvertraglichen Partner- schaften) durch Überlassung öffentlich-rechtlicher Abklä- rungsergebnisse (z. B. von Fremdenpolizei, Arbeitsämtern, Arbeitsinspektoraten, SUVA usw.) ergänzt und erleichtert werden?
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1981
A la mi-août, le cas de 17 ouvriers autrichiens du bâtiment a été rendu public; ils avaient travaillé dans le canton du Valais sans permis de travail et sans autorisation de séjour. Il existe d'autres exemples de ce genre, si bien qu'il n'est pas question de parler d'exceptions ou de cas isolés. Le rapport de gestion du Conseil fédéral pour 1980 indique même que 1780 interdictions d'entrée ont été prononcées à l'encontre de travailleurs étrangers au noir. Les médias avancent le chiffre officieux de 30 000 à 50 000 personnes employées illégalement en Suisse.
J'invite donc le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes:
A combien les autorités estiment-elles officieusement le nombre de travailleurs au noir?
Dans quels domaines et jusqu'à quel point la présence illégale d'étrangers travaillant au noir affecte-t-elle la société, l'économie, les salariés indigènes et les institutions sociales?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il y aurait lieu de lutter davantage contre le travail au noir et l'emploi illégal de salariés étrangers; quelles mesures compte-t-il prendre pour parer efficacement à cette évolution?
Dans quelle mesure le contrôle incombant aux Commis- sions paritaires (composées des parties aux conventions collectives sur le travail) pourrait-il être élargi et facilité si ces Commissions avaient connaissance des résultats d'enquêtes de droit public exécutées par exemple par la Police des étrangers, les offices de l'emploi, les Inspections du travail, la CNA, etc .?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Ammann- St. Gallen, Bäumlin, Braunschweig, Chopard, Christinat, Deneys, Euler, Ganz, Hubacher, Lang, Loetscher, Mauch, Meizoz, Morel, Morf, Muheim, Müller-Bern, Nauer, Neu- komm, Ott, Riesen-Freiburg, Robbiani, Schmid, Stich, Uch- tenhagen, Wagner, Weber-Arbon (28)
Begründung
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Développement L'interpellateur renonce au développement et souhaite une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rappport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat betrachtet die illegale Beschäftigung auslän- discher Arbeitnehmer (Schwarzarbeit) als ein ernstzuneh- mendes Problem, das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden muss. Die seit 1970 konsequent befolgte Zulassungsbegrenzung für neueinreisende erwerbstätige Ausländer und die Zielsetzung der Auslän- derpolitik, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Wohnbevölkerung zu erreichen, dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass ausländische Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden. Um die Schwarzarbeit einzudämmen, bedarf es nicht nur einer engen Zusammenarbeit der zuständigen eid- genössischen, kantonalen und kommunalen Behörden,
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Interpellation Zehnder
Interpellation Herczog
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sondern der Mithilfe und Unterstützung aller in Frage kom- menden Kreise, namentlich der Arbeitgeber- und Arbeit- nehmerorganisationen.
Die in der Interpellation gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Ausländer, die ohne Bewilligung arbeiten, entziehen sich jeglicher behördlichen Kontrolle. Es ist für die Behörden deshalb nicht möglich, zahlenmässige Angaben über das Ausmass der Schwarzarbeit zu machen. Die verschiedent- lich in den Medien erwähnten Zahlen sind reine Schätzun- gen. Die einzigen zuverlässigen Zahlen, die den Behörden in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen, sind die gegenüber Schwarzarbeitern verhängten Einreisesperren. Deren Zahl weist in letzter Zeit infolge Verknappung auf dem Arbeitsmarkt leicht steigende Tendenz auf; sie belief sich im Jahr 1980 auf 1780, wobei allerdings die Dunkelziffer der Schwarzarbeiter höher sein wird.
Die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist nicht nur aus wirtschaftlichen und gesellschaftspoliti- schen Überlegungen bedenklich, sondern sie wirkt sich in erster Linie auf die ausländischen Arbeitnehmer selber nachteilig aus, indem diese vielfach nur ungenügend gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität usw. versichert sind. Dass durch die Schwarzarbeit über- dies unsere Sozialeinrichtungen geschädigt werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Bedenklich ist auch, dass die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Schwarzarbeit in Frage gestellt werden und so nicht nur Störungen auf dem Arbeitsmarkt entstehen, son- dern ebenfalls der soziale Friede gefährdet ist. Ferner kann der Schutz der einheimischen Arbeitnehmer nicht mehr gewahrt werden. Schliesslich können der Öffentlichkeit Unterstützungs- und Ausreisekosten erwachsen.
Das neue Ausländergesetz sieht einen besonderen Straftatbestand vor, wonach Personen, die der Beschäfti- gung von Ausländern ohne Bewilligung Vorschub leisten, strenger als bisher bestraft werden. Mit Bezug auf fehlbare Arbeitgeber wird ein Bussenminimum in Aussicht genom- men und dadurch vermieden, dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern lediglich als Bagatellübertretung behan- delt wird.
Unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens sind bereits nach der geltenden Verordnung des Bundesrates über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Auslän- der Gesuche um Zulassung neuer Arbeitskräfte oder um Verlängerung von Bewillungen von Arbeitgebern, die wie- derholt oder in schwerer Weise fremdenpolizeiliche Bestim- mungen übertreten haben, ganz oder teilweise abzulehnen. Das Bundesamt für Ausländerfragen wird durch Aufbau einer entsprechenden Kontrolle im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit veranlassen, dass diese Bestimmung inskünftig konsequent angewendet wird. Dabei kommt insbesondere der Zusammenarbeit zwi- schen den Fremdenpolizei- und den Arbeitsmarktbehörden auf kantonaler und lokaler Ebene vermehrte Bedeutung zu. Die schweizerischen Vertretungen im Ausland werden sodann erneut Weisungen erhalten, wonach visumpflichtige Ausländer, die sich unter dem Vorwand einer Touristen- oder Besuchsreise nach der Schweiz begeben, in Wirklich- keit aber hier eine Stelle antreten wollen, kein Visum erhal- ten. Ebenso werden die Grenzposten angewiesen, die Grenzkontrolle während der Hauptreisezeit zu verstärken, um Pseudotouristen vermehrt die Einreise zu verweigern. Sodann werden die kantonalen Polizeidirektionen ersucht, die Inlandkontrolle hinsichtlich der Schwarzarbeit zu ver- schärfen.
Schliesslich wird bei der bevorstehenden Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes eingehend geprüft, auf welche Weise die Vermittlung oder die Ausleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Bewilligung wirksam verhindert wer- den kann.
stützen, indem sie auf die nachteiligen Folgen für alle Betei- ligten immer wieder aufmerksam machen. Dagegen ist es · aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht möglich, die- sen Kommissionen über die bisherigen Publikationen hin- ausgehende Ergebnisse der von den Behörden durchge- führten Abklärungen zu überlassen.
Die Diskussion wird verschoben La discussion est renvoyée
81.554 Interpellation Herczog Wirtschaftshilfe an die Türkei. Suspendierung Aide économique à la Turquie. Suspension
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981 Ist der Bundesrat bereit, angesichts verschärft antidemo- kratischer Tendenzen der Militärregierung, den genehmig- ten Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei solange zu sperren, bis das Militärregime in Ankara konkrete Schritte zur Wiedereinführung der Demokratie ein- leitet?
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981
Le Conseil fédéral est-il disposé, vu les tendances anti- démocratiques prononcées du gouvernement militaire, à bloquer le crédit de 35 millions accordé à la Turquie à titre d'aide économique jusqu'à ce que le régime militaire d'Ankara prenne des mesures concrètes pour réintroduire la démocratie ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Crevoisier, Dafflon, Ma- gnin, Mascarin (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bereits in der Sommersession 1981 des Nationalrates, als der Wirtschaftshilfekredit behandelt wurde, waren etliche Tatsachen bekannt: seit dem Putsch vom 12. September 1980 wurden elementarste Menschenrechte aufs gröbste verletzt, das Parlament aufgelöst, das Recht auf freie Mei- nungsäusserung, auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit ausser Kraft gesetzt, Zehntausende wurden ohne konkrete Anklage ins Gefängnis gesteckt.
Der Bundesrat und die Mehrheit der eidgenössischen Räte liessen sich damals dennoch vom Glauben leiten, dass die «Rückkehr zur Demokratie» kurz bevorstand, da ja die sogenannte Konstituierende Versammlung der Türkei zusammentreten und neue Rechtsgrundlagen erarbeiten werde. Allerdings wurde bei diesem Glauben ausser acht gelassen, dass die Konstituierende Versammlung nicht vom Volk gewählt, sondern durch die aus Offizieren bestehende Junta ernannt wurde. Somit besteht diese Versammlung auch nicht aus Repräsentanten des Volkes. Trotz dieser Tatsachen beschloss die Ratsmehrheit, den Wirtschaftshil- fekredit an die Türkei in der Höhe von 35 Millionen Franken zu gewähren.
Seither hat sich aber die Situation weiterhin verschärft: alle Parteien sind vom Militärregime aufgelöst worden, und der frühere Ministerpräsident B. Ecevit wurde zu einer Gefäng- nisstrafe verurteilt, da er dies öffentlich kritisiert hatte. Am 6. November 1981 ist im Haushaltausschuss des Bundesta- ges der Bundesrepublik Deutschland ein Antrag von Vertre- tern aller drei Bundestagsfraktionen unterstützt worden, der die Sperrung von beschlossenen Wirtschaftshilfegel- dern an die Türkei verlangt hatte, nachdem sich zuvor schon der Parlamentsausschuss für wirtschaftliche Zusam- menarbeit einstimmig für die gleiche Empfehlung ausge- sprochen hatte (vgl. «NZZ», 6./7. November 1981).
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zehnder Schwarzarbeit Interpellation Zehnder Travail au noir
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.517
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
558-559
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Pagina
Ref. No
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