Interpellation Biderbost
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um die Besorgnis in der Standortregion, alle· gebotenen Vorkehren zur Gewährleistung der Sicherheit des projek- tierten Werkes und zum Schutz der Bevölkerung. Das gilt auch für die künftigen Bewilligungsverfahren. Die Bundes- versammlung erhält die Gelegenheit, zum Entscheid des Bundesrates abschliessend Stellung zu beziehen. Auch die- ses Verfahren nach dem Bundesbeschluss zum Atom- gesetz von 1978 entspricht einem breiten Demokratie- verständnis.
Verzicht auf das Projekt Graben. Der Bundesrat bejahte am 28. Oktober 1981 den Bedarf für ein weiteres grosses Kernkraftwerk nach Leibstadt in den neunziger Jahren. Dar- über hinaus kann heute der Bedarf für weitere Kernkraft- werke und damit insbesondere für das Projekt Graben nicht beurteilt werden.
Bedarf. Die Botschaft «Kaiseraugst» setzt sich einge- hend mit der Bedarfsfrage für weitere Kernkraftwerke aus- einander. Die Grundlage dazu bildet der Bericht der Eidge- nössischen Energiekommission (EEK) über den Bedarfs- nachweis für Kernkraftwerke (Februar 1981). Dieser Bericht zeigt, dass der Bedarf für eine weitere grosse Stromerzeu- gungsanlage bis zur Jahrhundertwende nur verneint wer- den kann, wenn man wenig wahrscheinliche Annahmen über die Einführung und die Wirksamkeit von energiepoliti- schen Massnahmen unterstellt. Ein Entscheid, der von der- artigen Annahmen ausgeht, würde zu bedeutenden Risiken für die Versorgungssicherheit führen. Die Gegebenheiten zur Beurteilung der Bedarfsfrage haben sich seit Abschluss der erwähnten Untersuchungen nicht verändert. Der Bun- desrat beabsichtigt deshalb nicht, die Bedarfsfrage in Wie- dererwägung zu ziehen.
Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen der Energiepolitik vom 25. März 1981. In der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik legte der Bundesrat den Stellenwert der Kernenergie in unserer Energiepolitik fest: «Zur Sicherung einer ausreichenden, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung ist eine rationellere Energieverwendung und die vermehrte Nutzung der einhei- mischen, erneuerbaren Energieträger erforderlich. Daneben ist eine massvolle Erhöhung der Anteile der Kernenergie, der Kohle und des Erdgases im Sinne einer Diversifikation unserer Versorgung zu befürworten. Dies ist insbesondere auch notwendig, um das Risiko von Versorgungsengpässen zu vermindern, bis eine Reihe neuer Technologien einen grösseren technischen und wirtschaftlichen Reifegrad erreicht haben.»
Der Bundesrat sieht keine Gründe für eine kurzfristige Ergänzung der Botschaft über Grundsatzfragen der Ener- giepolitik (Energieartikel in der Bundesverfassung) vom 25. März 1981, um dem Bund ein Instrumentarium für eine Energiepolitik ohne neue Kernkraftwerke zu Verfügung zu stellen.
Präsidentin: Herr Bäumlin erklärt sich als von der Antwort nicht befriedigt.
81.544 Interpellation Biderbost Bedürftige. Fahrvergünstigung Indigents. Facilités ferroviaires
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981
Schon seit einem Jahrhundert, also seit dem Jahre 1881, wurden gemäss einem vom Bundesrat genehmigten Regle- ment von den Bahnen Billette zum halben Fahrpreis für Bedürftige abgegeben. Bestimmte Ausgabestellen, wie zum Beispiel Jugendämter oder Pro Infirmis, wurden ermächtigt, für gewisse Reisezwecke solche Ausweise für einzelne Fahrten auszustellen. Meistens handelt es sich um Arztbe- suche oder ähnliches.
Durch Brief vom 28. September 1981 wurden nun die Aus- gabestellen durch den kommerziellen Dienst der Bundes- bahnen davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Vergünsti- gungen ab kommenden 1. März 1982 aufgehoben würden. Begründet wird die Massnahme mit der schlechten Finanz- lage der Bahnen.
Es ist dies eine merkwürdige Art, die Hundertjahrfeier die- ser sozialen Institution zu begehen, und ich möchte des- halb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
Welche Fahrvergünstigungen sozialen und anderen Cha- rakters werden von den Bahnen gewährt?
Kann man die «Verluste» der Bahnen durch Fahrvergün- stigungen beziffern, und welchen Anteil daran haben die genannten Vergünstigungen für Bedürftige?
Sind dem Bundesrat Missbräuche der Fahrvergünstigun- gen für Bedürftige bekannt?
Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die Vergünstigun- gen für Bedürftige zwecklos geworden sind, und hat er das entsprechende Reglement als hinfällig erklärt? Ist der Bun- desrat nicht im Gegenteil der Auffassung, dass Fahrvergün- stigungen für Bedürftige auch in 100 Jahren nichts von ihrer Aktualität und sogar Dringlichkeit verloren haben? Ist er gewillt, sich für die Aufrechterhaltung dieser sozialen Hilfe einzusetzen?
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981
Depuis 1881, c'est-à-dire depuis un siècle déjà, les chemins de fer accordent, en vertu d'un règlement qui a été approuvé par le Conseil fédéral, des billets à demi-tarif aux personnes indigentes. Certains organismes, tels les offices pour la jeunesse ou Pro Infirmis, se sont vu attribuer le droit de délivrer des attestations pour des déplacements précis, qui ont souvent pour but des consultations médicales par exemple.
Or, par lettre du 28 septembre 1981, le Service commercial des Chemins de fer fédéraux a informé ces organismes que les tarifs spéciaux en question seraient supprimés dès le 1er mars 1982, en raison des difficultés financières que connaissent les chemins de fer.
Voilà une bien curieuse façon de célébrer le centenaire de cette institution sociale; c'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles réductions à caractère social ou autre les che- mins de fer accordent-ils?
Peut-on chiffrer les pertes occasionnées par les tarifs réduits? Dans quelle mesure sont-elles imputables aux faci- lités accordées aux indigents?
Le Conseil fédéral a-t-il connaissance d'abus qui auraient été commis en matière de tarifs réduits accordés aux personnes indigentes?
Le Conseil fédéral pense-t-il vraiment que ces réduc- tions n'ont plus de sens et a-t-il prononcé la caducité du règlement y relatif? N'estime-t-il pas au contraire que même en 100 ans, loin d'avoir perdu leur raison d'être, ces
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Interpellation Crevoisier
N 19_mars 1982
mesures sont plus actuelles que jamais? Est-il prêt à se faire le défenseur de cette prestation sociale ?
Begründung
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Développement
L'auteur renonce au développement et désire une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
a. Für Polizeitransporte 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen Billette 2. oder 1. Klasse.
b. Den Teilnehmern an Arbeitsdiensten, am Landdienst und an der Praktikantinnenhilfe für die Fahrt zum Antritt der Arbeitsstelle 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen Billette einfacher Fahrt 2. Klasse.
c. Bedürftigen Personen, die auf Kosten oder mit Unter- stützung einer Fürsorgestelle reisen, 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen Billette 2. Klasse.
d. Krankenschwestern und Krankenpflegern zur Ausübung unbezahlter Krankenpflege, zum Besuch von Krankenpfle- gekursen und für Reisen zur Erholung 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen Billette 2. und 1. Klasse.
e. In der Schweiz wohnhafte Invalide, die ständig begleitet werden müssen, können eine Begleitperson oder einen Führerhund unentgeltlich in der 2. oder 1. Klasse mitneh- men.
Das Jahres-Halbpreis-Abonnement, mit dem auch die gün- stigen Tageskarten gelöst werden können, wird den Invali- den zum Preise von 90 Franken statt 300 Franken abgege- ben. Kombiniert mit den obenerwähnten Vergünstigungen können somit Invalide und Begleitpersonen mit nur einer Tageskarte oder nur einem Billett zum halben Preis reisen. Ferner werden für die Beförderung von Invalidenfahrzeugen anstelle der normalen Stückfrachten ermässigte Stück- frachten berechnet und bei Reise im Fahrstuhl wird dieser unentgeltlich befördert.
Neben den vorerwähnten ausgeprochenen sozialen Ver- günstigungen gewähren die schweizerischen Transportun- ternehmungen eine Reihe von Fahrvergünstigungen kom- merzieller Art. Darunter fallen unter anderem Ausflugsbil- lette, Ferienbillette, Spezialbillette für Messen, Veranstal- tungen usw., die Familienvergünstigungen, die Vergünsti- gungen für Gruppen und Schulen, die regionalen Ferien- abonnemente sowie die Halbpreis-Abonnemente «Junior» und «Senior».
Die Vergünstigungen a bis d werden ab 1. März 1982 aufge- hoben. Die als Bedürftige geltenden Personen werden davon nicht direkt betroffen. Es sind vielmehr die öffentli- chen und privaten Fürsorgestellen, die inskünftig anstelle des halben den ganzen Fahrpreis zu tragen haben. Ähnlich verhält es sich bei den übrigen wegfallenden Vergünstigun- gen.
Polizeitransporte · 300 000 Franken
Freiwilliger Land- und Arbeitsdienst 40 000 Franken
Bedürftige 400 000 Franken
Krankenschwestern 400 000 Franken
Rund 7400 Invalide benützen die Ausweiskarten zur Mit- nahme einer Gratisbegleitperson. Da nicht bekannt ist, in welchem Ausmass mit diesen Karten Reisen ausgeführt werden, lässt sich der Wert der Vergünstigung nur schwer- lich ermitteln. Angenommen, dass jeder Invalide monatlich eine Reise zum Preise von 20 Franken ausführt, ergibt sich für die Transportunternehmungen ein jährliches, nicht abge-
goltenes Preiszugeständnis im Wert von rund 1,8 Millionen Franken.
Bei den Halbpreis-Abonnementen für Invalide ergibt sich, bei einem jährlichen Verkauf von 13 000 Abonnementen, ein Vergünstigungswert von rund 2,7 Millionen Franken, der ebenfalls nicht abgegolten wird.
Die Ausweise zur Inanspruchnahme der Fahrvergünsti- gung für Bedürftige werden von den zur Ausstellung ermächtigten Fürsorgestellen in eigener Kompetenz abge- geben. Inwieweit diese Institutionen die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Fahrvergünstigung einhalten, lässt sich nicht feststellen. Allgemein kann angenommen werden, dass die Ausgabestellen die Weisungen befolgen. Fälle missbräuchlicher Verwendung der Fahrvergünstigung wer- den selten gemeldet.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen sozialpolitischer Natur bei voller Beachtung ihrer grossen Bedeutung doch nicht zu den Aufgaben gehören, welche die Bahnen, Schiffahrts- und Automobilunternehmungen in erster Linie zu erfüllen haben. Die Verpflichtung, den mit öffentlicher Unterstützung reisenden Bedürftigen halbe Fahrpreise zu gewähren, stammt aus einer Zeit, wo die Bah- nen faktisch über das Transportmonopol verfügten (1. November 1881). Seither haben sich die Verhältnisse geändert. Die soziale Sicherheit und die Fürsorgeeinrich- tungen wurden bedeutend ausgebaut und tragen auch Kosten der in Frage stehenden Natur. Die öffentlichen Transportunternehmungen sind zufolge der wachsenden Konkurrenz des privaten Strassenverkehrs mehr und mehr in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Reglement betreffend die «Fahrbegünstigung für Arme» wurde vom Bundesrat denn auch bereits im Jahre 1950 aufgehoben und durch den (unveröffentlichten) Tarif 630 der schweizeri- schen Transportunternehmungen ersetzt.
Unter Beachtung von Artikel 3 des SBB-Gesetzes (SR 742.31) und Artikel 24 des Bundesratsbeschlusses über die Bildung der Eisenbahntarife (SR 742.402.1), wonach die Eisenbahnen auf volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen haben, soweit es ihre finanziellen Mittel gestatten, erscheint die · Gewährung von spezifisch fürsorgerisch begründeten Ermässigungen zu Lasten der zu einem guten Teil notlei- denden Bahnen nicht mehr als geboten. Die dahingehenden Änderungen führen nicht zu Härten.
Präsidentin: Der Interpellant ist teilweise befriedigt.
81.557 Interpellation Crevoisier Radioaktive Abfälle. Versenkung ins Meer Déchets radioactifs. Déversement en mer
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1981
Am 27. März 1981 hat die amerikanische Delegation bei der Kernenergieagentur der OECD in einem Brief an den Direk- tor dieser Organisation erklärt, die Vereinigten Staaten seien über die Versenkung von Stahlfässern und Betonbe- hältern mit 7000 Tonnen schwach- und mittelaktiven Abfäl- len im Golf von Gascogne vom September 1981 beunruhigt. Ungeachtet der amerikanischen Intervention wurden 400 Tonnen solcher Abfälle - sie kamen aus der Schweiz - wie anfänglich geplant, beseitigt.
Wir fragen deshalb den Bundesrat:
Wusste er vom Brief der Vereinigten Staaten und, falls ja, wie hat er darauf geantwortet?
Erachtet er es nicht als unerlässlich, dass das Versenken von radioaktiven Abfällen so lange gestoppt wird, als man
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Biderbost Bedürftige. Fahrvergünstigung Interpellation Biderbost Indigents. Facilités ferroviaires
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Dans
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.544
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
553-554
Page
Pagina
Ref. No
20 010 373
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