N 19 mars 1982
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Interpellation Renschler
Wer immer im erwähnten Jahresbericht 1980 die Zahl der bestehenden und geplanten Einrichtungen von derzeit 258 bzw. 288 Plätzen vergleicht mit der Situationsstatistik, wo für 1979 7045 «Täter» erwähnt sind, ist entsetzt. Wenn sich nur 10 Prozent der bedauernswerten Patienten freiwillig behandeln lassen wollen, haben zwei Drittel davon mit einer Wartezeit von 2 bis 3 Jahren zu rechnen, auf eine Möglich- keit, eine effiziente Entziehungskur antreten zu können, zu warten, d. h. weiter zu fixen oder als Ersatz Methadon zu schlucken.
Die geheilten Patienten aber werden mit noch grösserer Mühe einen Platz zur Rehabilitation finden und kaum einen geschützten Arbeitsplatz, wo sie gezielt vor Rückfällen bewahrt sein werden. Wenn es nicht gelingt, den geheilten Drogensüchtigen auch eine echte Wiedereingliederung zu garantieren, ist jede Prophylaxe und Prävention fragwürdig. Nachdem es den Kantonen nicht gelungen ist, dieses Pro- blem einigermassen befriedigend zu lösen, bitte ich den Bundesrat um Auskunft, welche Hilfe er zur Lösung dieses vordringlichen Problems anbieten kann.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat erachtet den zunehmenden Missbrauch ille- galer Drogen neben dem Alkoholmissbrauch und anderen Suchtgewohnheiten als gesundheits- und sozialpolitisch vorrangiges Problem und unterstützt alle Massnahmen, die zur Eindämmung des Suchtmittelmissbrauchs führen. Dabei kommt dem Bund gemäss Artikel 15c des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel (BetmG) die Aufgabe zu, die präventiven und therapeutischen Massnahmen in der Dro- genhilfe zu fördern und zu koordinieren und die Kantone bei der Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen durch Dienstleistungen zu unterstützen.
Eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Betäubungsmit- telkommission befasst sich zurzeit mit der Vorbereitung eines Drogenberichtes zuhanden des Bundesrates, in wel- chem unter anderem ein Konzept für eine effiziente gesamt- schweizerische Drogenpolitik entwickelt werden soll. Die Koordinations- und Informationsstelle für Drogenfragen des Bundesamtes für Gesundheitswesen soll dazu beitragen, die Koordination auf dem Drogenhilfesektor zu verbessern. Der Bundesrat ist bereit, sich im Rahmen seiner beschränk- ten Möglichkeiten für eine wirkungsvolle Drogenpolitik ein- zusetzen und die Kantone bei ihren diesbezüglichen Bemü- hungen zu unterstützen. Ähnlich gerichtete Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordination im Bereich der primären Prävention und Gesundheitserzie- hung wurden im Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundesgesetzes über Krankheitsvorbeugung unter- breitet.
Die aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Die Arbeitsgruppe der Betäubungsmittelkommission wird - soweit es zur Erfüllung ihres Auftrages nötig ist - die ihr zugänglichen Schriften und die Fachliteratur studieren und auswerten. Es ist hingegen nicht vorgesehen, ein Lehr- mittel (Lehrbuch) zu schaffen, um so mehr, als dies Sache der für das Schul- und Erziehungswesen zuständigen kan- tonalen Organe und Behörden ist. Das BAG und die Eidge- nössische Betäubungsmittelkommission sind hingegen bereit, sofern dies gewünscht wird, diese Stellen zu bera- ten.
Die Herausgabe einer periodischen Publikation aus Bun- desmitteln für die an Drogenfragen interessierten Personen und Fachleute ist angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und des Personalstopps zurzeit nicht möglich.
Die Behandlung Drogenabhängiger mit Methadon ist in Fachkreisen nach wie vor umstritten. Dementsprechend bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen in bezug auf Bewilligungspraxis und technische Durchfüh- rung sogenannten Methadonprogramme.
Die Betäubungsmittelkommission prüft daher, ob und allen- falls wie dieser offensichtliche Nachteil durch eine gesamt-
schweizerisch einheitliche Regelung der Methadonfrage behoben werden kann.
Landolt: Von der Antwort zu Punkt 1 und 2 bin ich teilweise befriedigt. Auf die Punkte 3 und 4 kann ich nicht eingehen, solange kein gesamtschweizerisches Drogenkonzept vor- liegt. Darum kann ich auch nicht sagen, ob ich befriedigt bin oder nicht. Es wird sich sicher Gelegenheit bieten, darüber im Rat noch ausgiebig zu diskutieren. Ich stelle jedoch kei- nen Antrag auf Diskussion.
Präsidentin: Wir nehmen von dieser Erklärung Kenntnis.
81.591 Interpellation Renschler Menschenrechtskonvention Convention des droits de l'homme
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1981
Am 21. November 1981 sprach in Zürich vor dem Nationalen Medienkongress der Schweizerischen Journalisten-Union (SJU), des Syndikats Schweizerischer Medienschaffender (SSM) und der Demokratischen Juristen der Schweiz (DJS) der irische Friedens-Nobelpreisträger Sean MacBride. In seinem Referat betonte er, wie wesentlich es im Bestreben um die Sicherung des Friedens sei, die Meinungsäusse- rungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sei, zu schützen und auszubauen, damit die Völker die ungestörte Möglichkeit haben, auf die Politiker im Sinne einer Friedenspolitik einzu- wirken.
Wenige Tage nach diesem Kongress machte die Fremden- polizei des Kantons Zürich die Veranstalter darauf aufmerk- sam, dass der Redner nicht im Besitze einer Redebewilli- gung gewesen sei, wie sie ein Bundesratsbeschluss aus dem Jahre 1948 vorschreibe.
Der Bundesrat wird um Auskunft über seine Auffassung ersucht, ob dieser veraltete Bundesratsbeschluss nicht im Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Menschen- rechtskonvention steht. Sollte der Bundesrat die Auffas- sung vertreten, Artikel 10 EMRK stehe diesem Beschluss nicht entgegen, wird er ersucht, ausführlich darzulegen, welches die Gründe sind, die seiner Auffassung nach eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit ausländi- scher Redner im Sinne von Absatz 2 von Artikel 10 EMRK als notwendig erscheinen lassen. Er wird darüber hinaus ersucht, darzulegen, in welchen anderen Ländern in Europa (im Sinne des geographischen Begriffs) ähnliche Einschrän- kungen vorhanden sind.
Texte de l'interpellation du. 16 décembre 1981
Le 21 novembre 1981, l'Irlandais Sean MacBride, prix Nobel de la paix, a pris la parole à Zurich devant le Congrès natio- nal des mass media, qui regroupe l'Union suisse des jour- nalistes (USJ), le Syndicat suisse des mass media (SSMM) et les Juristes progressistes suisses (JPS). Dans son exposé, il a souligné que la recherche d'une solution de paix était étroitement liée à la protection et au renforcement de la liberté d'expression, telle qu'elle est prévue à l'article
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Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH
10 de la Convention européenne des droits de l'homme. Les peuples doivent en effet être entièrement libres d'exer- cer une influence sur les hommes politiques pour les ame- ner à trouver une solution de paix.
Quelques jours plus tard, en invoquant un arrêté du Conseil fédéral de 1948, la police des étrangers zurichoise a attiré l'attention des organisateurs du congrès sur le fait que l'orateur n'avait pas été officiellement autorisé à s'exprimer. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que cet arrêté est dépassé et de surcroît contraire à l'article 10 de la Conven- tion européenne des droits de l'homme? Dans la négative, le Conseil fédéral est prié d'exposer de façon détaillée quelles sont les raisons qui selon lui militent en faveur d'une restriction de la liberté d'expression des orateurs étran- gers, au sens de l'article 10, paragraphe 2, CEDH. Enfin, il est prié de dire quels autres pays européens (au sens géographique du terme) appliquent des restrictions analo- gues.
Begründung
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und bittet um schriftliche Beantwortung.
Développement
L'interpellateur renonce à donner un exposé des motifs et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung der Interpella- tion Villard vom 1. Dezember 1971 (Redeverbot für Auslän- der) und der Stellungnahme zur Motion Ziegler vom 17. Dezember 1971 (Redeverbot für Ausländer) ausführlich zum Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 über poli- tische Reden von Ausländern (Rednerbeschluss) geäus- sert. In Anlehnung an die nach wie vor gültigen, damaligen Ausführungen lassen sich die vom Interpellanten aufgewor- fenen Fragen wie folgt beantworten.
2.1 Äusserungen von Ausländern zu innenpolitischen Fra- gen oder gar Beeinflussungsversuche können sich negativ auf unsere innenpolitischen Verhältnissen auswirken und dadurch unter Umständen die innere Sicherheit gefährden. Öffentliche Stellungnahmen von Ausländern zu Ereignissen im Ausland ihrerseits können unsere aussenpolitischen Beziehungen belasten. Es muss deshalb eine Möglichkeit bestehen, Reden von Ausländern, die in dieser Weise geeignet sind, unsere Landesinteressen zu gefährden, nötigenfalls zu verbieten.
2.2 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat im Hinblick auf die Revision des Bundesgesetzes über Auf- enthalt und Niederlassung der Ausländer Rechtsgrundlage, Inhalt und Form des Rednerbeschlusses überprüft. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist für das neue Ausländergesetz berücksichtigt worden. Tritt es in Kraft, wird der in den letz- ten Jahren sehr liberal gehandhabte Rednerbeschluss auf- gehoben, wobei allerdings - soweit die Einschränkung oder das Verbot der politischen Tätigkeit es rechtfertigen -
einem Ausländer auch weiterhin untersagt werden kann, an einer öffentlichen Veranstaltung über ein politisches Thema zu reden (vgl. die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1978, Ziff. 204.7).
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nur teilweise befriedigt.
81.547
Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH Atomwaffen im grenznahen Ausland Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Armes atomiques à proximité de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981
Presseberichten zufolge sollen sowohl in der Bundesrepu- blik Deutschland als auch in Frankreich relativ nahe an unserer Grenze Atomwaffen gelagert sein. Auch muss damit gerechnet werden, dass im Zuge der von der NATO beschlossenen weiteren Rüstung zusätzliche Trägerraketen und Atomwaffen rund um die Schweiz stationiert werden. Waffen dieser Art sind erfahrungsgemäss auf ihre Verwen- dung für den strategischen Angriff ausgerichtet, unabhän- gig davon, ob die jeweilige militärische Konzeption als defensiv bezeichnet wird oder nicht. Arsenale von strategi- schen Angriffswaffen bilden im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung ein erstrangiges Ziel für die Gegen- seite, wird doch jede Konfliktpartei versuchen, die Bewaff- nung des Gegners möglichst rasch und effizient zu zerstö- ren.
Im Falle eines militärischen Konfliktes in Mitteleuropa würde somit - ungeachtet der schweizerischen Neutralität - das Grenzgebiet der Schweiz in schwerste Mitleidenschaft gezogen. Diese Gefahr verschärft sich mit der Stationierung weiterer strategischer Angriffswaffen in unseren Nachbar- ländern.
Die Fraktion PdA/PSA/POCH bittet deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
In welcher Distanz zur Schweizer Grenze und in wel- chem Umfang befinden sich in den Nachbarstaaten Lager von Atomwaffen und anderen strategischen Angriffswaf- fen?
Welche Auswirkungen auf die Grenzgebiete der Schweiz sind zu befürchten, wenn eine oder mehrere dieser Anlagen aus kriegerischen Ereignissen oder anderen Gründen ganz oder teilweise zerstört werden?
Welche konkreten Schritte hat der Bundesrat unternom- men, um die Stationierung derartiger Waffen in Grenznähe zu verhindern?
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981
A en croire les comptes rendus publiés dans la presse, des armes atomiques seraient entreprosées à proximité de notre frontière, tant en Allemagne fédérale qu'en France. Il faut s'attendre aussi à ce que de nouvelles fusées por- teuses et des armes atomiques soient stationnées tout autour de la Suisse, en raison de l'armement supplémen- taire décidé par l'OTAN. Les armes de cette sorte-là sont, ainsi que l'expérience nous l'enseigne, conçues en prévi- sion de leur utilisation pour l'attaque stratégique, sans égard pour le fait que la conception militaire en vigueur soit qualifiée de défensive ou d'offensive.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Renschler Menschenrechtskonvention Interpellation Renschler Convention des droits de l'homme
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.591
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
546-547
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Pagina
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