Postulat Ott
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N
19 mars 1982
scher Gruppen anbelangt. Auch können diese nicht offiziell - analog einer parlamentarischen Kommission - von der parlamentarischen Infrastruktur und von den administrati- ven Dienstleistungen des Parlamentes profitieren. Im weite- ren hat kürzlich die Tätigkeit einer neuen parlamentarischen Gruppe «Schweiz - Dritte Welt» verschiedene Fragen auf- geworfen. Abgesehen davon, dass eine parlamentarische Gruppe für dieses Sachgebiet bereits besteht, müssen wir feststellen, dass es sich hier um eine geschlossene Gruppe handelt, welche nicht allen Parlamentariern offen steht. Sie verfügt zudem über ein eigenes Sekretariat, das nicht der Leitung der Parlamentsdienste untersteht, und damit grund- sätzliche Fragen der Geheimhaltung aufwirft (Problem klas- sifizierter Dokumente der Verwaltung und ähnliches).
Diese Gründe führen mich dazu, das Büro des Nationalra- tes zu beauftragen, eine minimale rechtliche Regelung zu treffen, um Charakteristiken, Transparenz und Vertraulich- keit dieser notwendigen parlamentarischen Institution sicherzustellen.
Schriftlicher Antrag des Büros
Proposition écrite du bureau
Das Büro beantragt dem Rat:
Annahme des Postulates;
Überweisung an die Kommission für die Beratung der parlamentarischen Initiative Parlamentsreform (78.223).
Präsidentin: Frau Eppenberger bekämpft das Postulat und beantragt Diskussion. Diese wird auf später verschoben. - Sie sind damit einverstanden.
81.595 Postulat Ott Parlamentarische Arbeit. Erleichterung Parlement. Améliorations des conditions de travail
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1981
Das Büro möge in Zusammenarbeit mit der Kommission für Parlamentsreform prüfen, welche technischen bzw. admini- strativen Hilfeleistungen ohne personellen Mehraufwand geeignet wären, dem einzelnen Milizparlamentarier den raschen Überblick über die parlamentarischen Geschäfte und seine Arbeit im allgemeinen nennenswert zu erleich- tern. Solche Massnahmen wären dann gegebenenfalls vor- dringlich zu realisieren.
Texte du postulat du 16 décembre 1981
Le Bureau est prié d'étudier, en collaboration avec la com- mission chargée de la réforme du Parlement, les moyens techniques et administratifs qui, sans entraîner de dépenses supplémentaires de personnel, seraient propres à donner aux membres de notre Parlement de milice un bref aperçu des affaires à traiter ainsi qu'à leur faciliter sen- siblement la tâche d'une manière générale. Les mesures envisagées devraient, le cas échéant, être réalisées en toute priorité.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Debatte über den Zwischenbericht der Legislatur hat erneut «Führungsstärke» bzw. «Führungsschwäche» des schweizerischen Parlaments zum Gegenstand öffentlicher Diskussion werden lassen. Ist unser Milizparlament über- haupt noch in der Lage, seine vielfältigen Funktionen wahr- zunehmen (nach der politikwissenschaftlichen Doktrin die «elective function», «expressive function», «teaching function», «informing function», «legislative function», cf.
Alois Riklin, «Die Funktionen des schweizerischen Parla- ments im internationalen Vergleich», 1977, zitiert im parla- mentarischen Bericht «Zukunft des Parlamentes»)?
Wesentliche Entscheidungen darüber werden bei der künf- tigen Beratung von Änderungen des Geschäftsreglementes fallen, und man wird dabei auch um die Frage nicht herum- kommen, ob zur Erhaltung des Milizparlaments nicht ver- mehrtes Hilfspersonal notwendig sein wird.
Davon abgesehen sind jedoch auch Hilfeleistungen denk- bar, die weder aufwendig sind noch Anpassungen des Geschäftsreglementes bedingen, in der Praxis jedoch effi- zient sind. Der Milizparlamentarier wird alles willkommen heissen, was ihm bei seiner sonstigen beruflichen Bean- spruchung jede Art von unnötiger reiner Büroarbeit für das Parlament abnimmt und ihm dadurch mehr Zeit und Freiheit gibt, die Sachprobleme frühzeitig zu durchdenken.
Zum Beispiel würde ein Dossier der behandlungsreifen per- sönlichen Vorstösse, mit Begründungen und mit Stellung- nahmen des Bundesrates, nach Departementen geordnet und zu Sessionsbeginn auf das Pult jedes Parlamentariers gelegt, eine wesentliche Erleichterung darstellen. Oder: Die obligate und zweifellos nützliche Vorschau auf die Session ist jeweilen zehn Tage vor Sessionsbeginn in den Händen der Parlamentarier. Es wäre für diese aber hilfreich, schon früher einen kurzen Überblick über die voraussichtlichen Haupttraktanden der nächsten Session (Communiqués der Kommissionen, wichtige Pressekommentare, wichtigste Kontroversopunkte) zu erhalten.
Weitere Bedürfnisse dieser Art (beispielsweise Monitoren zum Verfolgen der Debatten auch in den Parlamentarier- Arbeitszimmern und an den Bibliotheks-Arbeitsplätzen) wären durch Umfragen bei den Parlamentariern leicht zu ermitteln. Alle derartigen Begehren wären rasch und leicht realisierbar. Bei Massnahmen, die der Erhaltung des Miliz- charakters unseres Parlaments dienen, ist ohnehin beson- dere Grosszügigkeit geboten.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du bureau
Herr Nationalrat Ott verlangt, dass den Parlamentariern mit technischen und administrativen Hilfeleistungen ihre Arbeit erleichtert wird. Die von ihm geforderten Massnah- men sind im wesentlichen praktischer Natur und bedingen keine Gesetzes- und/oder Reglementsänderungen. Es geht ihm vor allem darum, die Informations- und Dokumenta- tionsunterlagen zu verbessern. So soll zum Beispiel jedem Parlamentarier zu Beginn der Session ein Dossier mit den behandlungsreifen Vorstössen zur Verfügung gestellt wer- den.
Dem Parlamentarier stehen bereits heute Hilfsmittel zur Verfügung, die einen raschen Überblick über die parlamen- tarischen Geschäfte ermöglichen. Nach jeder Session gibt das Sekretariat der Bundesversammlung die «Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung» und eine Vorschau für die Geschäftsberatung in der kommenden Session heraus. Die Übersicht enthält nicht nur alle Initiati- ven und Sachgeschäfte mit einem Hinweis auf den Stand der Beratung, sondern auch die Texte aller persönlichen Vorstösse. Nicht enthalten sind die Begründungen und die Antwort des Bundesrates. Diese Texte, die vor der Session nach Hause zugestellt oder während der Session ausgeteilt werden, sind in den Vorzimmern der Ratssäle gelagert und können jederzeit bei den Weibeln erneut bezogen werden. Das Büro ist der Ansicht, dass dieses System ausreichend ist. Der von Herrn Nationalrat Ott verlangte Vorstossordner (Gewicht: etwa 2 Kilogramm) würde viel Platz beanspru- chen und wäre wegen der laufenden Beantwortung der Vor- stösse durch den Bundesrat zu Beginn der Session nicht vollständig. Ein Nachtragen von 200 Ordnern würde zudem zusätzliches Personal und eine Mehrbelastung für den ein- zelnen Parlamentarier bedingen.
Für alle von den Räten behandelten Geschäfte führt der Dokumentationsdienst ein Sachregister (Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste, Art. 11, Abs. 1, Bst. d). Die
Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion
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Dokumentationskommission prüft die Möglichkeit, dieses Sachregister besser zugänglich zu machen.
Für Ratsmitglieder, die sich über die Kommissionsverhand- lungen zu rechtsetzenden Erlassen informieren möchten, stehen aufgrund von Artikel 23 Absatz 2 des Geschäfts- reglementes auch die Protokolle zur Verfügung.
In den Parlamentsdiensten wird die Einführung der Text- und Datenverarbeitung vorbereitet. Sie wird nicht nur einen rationelleren Betrieb der Parlamentsdienste ermöglichen, sondern auch die Übersicht über und die Bereitstellung von Informationen erleichtern.
Was die vom Dokumentationsdienst herausgegebene Vor- schau betrifft, wird das Büro mit der Dokumentationskom- mission entsprechende Verbesserungen prüfen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass viele Kommissio- nen erst kurz vor der Session tagen und die Vorschau um so unvollständiger wird, je früher sie erstellt werden muss.
Antrag des Büros
Das Büro betrachtet es als seine ständige Aufgabe, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Parlamentes besorgt zu sein und sinnvolle Massnahmen zu ergreifen. In diesem Sinne und angesichts der genannten Verbesserun- gen beantragt es dem Rat, das Postulat abzuschreiben.
Proposition du Bureau
Le Bureau considère qu'il a pour tâche permanente de veil- ler à l'amélioration des conditions de travail du Parlement. Dans cette optique et compte tenu des projets mentionnés ci-dessus, il propose au conseil de classer le postulat.
Präsidentin: Das Bureau beantragt, das Postulat abzu- schreiben. - Herr Ott erhält das Wort für eine kurze Erklä- rung.
Ott: In diesem Postulat habe ich das Bureau um gewisse technische Erleichterungen unserer parlamentarischen Arbeit gebeten, zum Beispiel mehr Arbeitsplätze für Parla- mentarier, Monitoren, also Fernseh- oder Radiogeräte, an den Arbeitsplätzen, damit man weiss, wo die Debatte gerade steht. Oder ein anderes Beispiel: Bereitstellen der persönlichen Vorstösse mit Begründung und Stellung- nahme des Bundesrates für den Tag ihrer Behandlung. Das ·sind sehr einfache Dinge; es gäbe noch viele andere, die uns auch helfen könnten.
Ich konstatiere, dass das Bureau seinerseits in seiner Ant- wort einige wertvolle Vorschläge unterbreitet. Es stellt ver- schiedene Verbesserungen in Aussicht, zum Beispiel bes- sere Zugänglichkeit der Sachregister aller Geschäfte und der verarbeiteten Daten. Solch kleine Schritte sind vielleicht scheinbar banal; sie wären aber für uns alle doch sehr spür- bar.
Angesichts der positiven Ideen des Bureaus und im Ver- trauen auf seine Innovationsbereitschaft kann ich der bean- tragten Abschreibung des Postulates zustimmen.
Präsidentin: Das Bureau dankt für das Vertrauen. - Damit ist das Postulat Ott abgeschrieben.
Abgeschrieben - Classé
81.578 Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Friedensbewegung. Haltung des Bundesrates Interpellation du groupe radical-démocratique Mouvement pacifiste. Attitude du Conseil fédéral
Wortlaut der Interpellation vom 10. Dezember 1981
An der «Friedenskundgebung» vom 5. Dezember 1981 in Bern sind grundlegende Aspekte der schweizerischen Sicherheitspolitik in Frage gestellt worden, insbesondere das Prinzip der bewaffneten Neutralität. Der Bundesrat wird daher gebeten, seine Auffassung zu folgenden Fragen zu formulieren:
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es für die Schweiz nicht um irgendeinen Frieden, sondern um einen Frieden in Freiheit geht?
Was hält der Bundesrat von den Angriffen gegen unsere Armee? Sieht er einen Anlass, von unseren Grundsätzen der bewaffneten Neutralität und der militärischen Landes- verteidigung abzugehen?
Welche politischen Mittel kann die Schweiz nach Auffas- sung des Bundesrates einsetzen, um dem Ziel eines Frie- dens in Freiheit näherzukommen? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die friedensfördernden Bemühungen zu ver- stärken?
Wie schätzt der Bundesrat die Bedeutung eines militäri- schen Gleichgewichtes in Europa für die Unabhängigkeit der Schweiz ein?
Texte de l'interpellation du 10 décembre 1981
Lors de la «manifestation pacifiste» du 5 décembre 1981 à Berne, des éléments fondamentaux de la politique suisse de sécurité ont été mis en question, en particulier le prin- cipe de la neutralité armée. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral est prié de donner son avis sur les ques- tions suivantes:
Le Conseil fédéral est-il aujourd'hui encore de l'avis que pour la Suisse, il ne peut être question de n'importe quelle paix, mais bien d'une paix dans la liberté?
Que pense le Conseil fédéral des attaques contre notre armée? Considère-t-il que c'est une raison de se départir des principes de neutralité armée et de défense nationale militaire?
De l'avis du Conseil fédéral, quels sont les moyens politi- ques que la Suisse peut mettre er. œuvre pour atteindre l'objectif de la paix dans la liberté? Le Conseil fédéral voit-il des possibilités de renforcer les efforts entrepris en faveur de la paix?
Comment le Conseil fédéral apprécie-t-il l'importance d'un équilibre militaire en Europe pour l'indépendance de la Suisse?
Sprecher - Porte-parole: Duboule
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Ad 1. Pour qui est prêt à toutes les concessions, le main- tien de la paix n'est effectivement pas un problème. Si l'on ne tient pas à défendre une conception de l'homme, de la société, de la civilisation, on sauvegardera aisément la paix en se soumettant à ceux qui veulent imposer leur propre conception. Il est donc parfaitement juste de dire qu'il ne s'agit pas pour le Conseil fédéral de défendre n'importe quelle paix, mais bien une paix qui sauvegarde nos valeurs, c'est-à-dire une paix dans la liberté sous toutes ses formes.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Ott Parlamentarische Arbeit. Erleichterung Postulat Ott Parlement. Améliorations des conditions de travail
In
Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.595
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
542-543
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Pagina
Ref. No
20 010 364
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