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Dringliche Interpellation Oehler
den äusseren Fakten: Zunächst einmal in Selbstmordzahlen in unseren Gefängnissen, die zehnmal höher sind als dieje- nigen in der jeweiligen Gesellschaftsschicht, die sich in Freiheit befindet. Diese Selbstmordzahlen liegen zudem - nicht nur etwas, sondern weit - über den Raten im Ausland. Es zeigt sich auch eine zunehmende Rückfälligkeit von Strafentlassenen, und zwar in Form von schwereren Delik- ten als es die ursprünglichen waren. Ebenso ist ein erschreckender Einstieg in die Drogenabhängigkeit in unse- ren Gefängnissen zu beobachten. Dort werden mehr und mehr drogenfreie Leute angefixt, werden so drogenabhän- gig und teilweise noch in den Anstalten zur Prostitution gezwungen. Ich verweise aber auch auf die Errichtung von Hochsicherheitstrakten, die mit Resozialisierung gar nichts mehr zu tun haben. Der dahinterstehende Strafvollzugsge- danke, die Grundauffassung, nämlich eine aggressive und konfrontative Haltung dem Insassen gegenüber, hat ihren Einfluss natürlich auch auf den gewöhnlichen Strafvollzug. Dieser zeigt sich heute auch in einem Abbau der Sozialar- beit und in einer Zunahme des Sicherheitsdenkens. Ich frage mich ganz ehrlich, ob. bei allen gutgemeinten Reformbemühungen, auch wenn sie vollzogen werden, eine ·Gefängnisstrafe überhaupt je resozialisierend sein kann. Es ist kein Zufall, dass die Petenten ihre Petition über- schrieben mit «Abschaffung der Zuchthaus- und der Gefängnisstrafe». Wir können uns auch nicht vor den Erkenntnissen skandinavischer Strafvollzugsbehörden ver- schliessen, die heute davon ausgehen, dass eine Gefäng- nisstrafe an und für sich nie resozialisierend sein kann. Es ist daher meine Meinung, dass wir uns langfristig auf ein Strafrecht einstellen müssen, das Massnahmen und Sank- tionen ins Auge fasst, die ausserhalb von Gefängnisstrafen liegen. Ebenfalls wären schon heute flankierende Massnah- men zu prüfen, wie die Starthilfe von Entlassenen oder die Abschaffung des heute noch gültigen Führerausweisentzu- ges bei Entlassenen, wenn sie das Delikt mit einem Auto begangen haben, usw. Solange aber Gefängnisstrafen gewünscht werden - und ich weiss, sie werden noch sehr, sehr lange gewünscht, unsere Gesellschaft will das, dieses Parlament will das natürlich auch -, solange müssen wir wenigstens einen Strafvollzug anstreben, der so wenig wie möglich schadet, der so wenig wie möglich desozialisiert und der Menschen und Familien so wenig wie möglich zer- stört; all dies bewirkt die Gefängnisstrafe leider!
Gerade weil die kantonale Wirklichkeit in den Gefängnissen dermassen schockierend und auch furchtbar ist, will ich den positiven Bericht der Kommission besonders verdan- ken, und deswegen nehme ich die sehr schönen Worte des EJPD ernst und möchte darauf bauen können!
Oester, Berichterstatter: Das Votum von Herrn Leuenber- ger zeigt, dass es nicht ganz zufällig ist, wenn uns Petitio- nen zum Thema Strafvollzug unterbreitet werden. Was jedoch der Verein zur Abänderung der Strafpraxis und die Petenten aus der Strafanstalt La Stampa fordern, schiesst weit über das Ziel hinaus und hat keinerlei Verwirklichungs- chancen. Wenn wir Ihnen trotzdem beantragen, die Petitio- nen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen, dann deshalb, weil auf diesem Gebiet trotz verschiedener Verbesserungen in den vergangenen Jahren noch viel zu tun bleibt. Zwar sind die Kantone für den Strafvollzug im wesentlichen zuständig, aber der Bund sollte im Gespräch mit ihnen an der dauernden Verbesserung des Strafvollzugs als einer ständigen Staatsaufgabe mitarbeiten. Es gilt, den Grundsatz des Artikels 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches trotz grosser Probleme in die Tat umzusetzen.
Permettez-moi, chers collègues romands, de récapituler en quelques mots, à la place de M. Duboule qui a demandé qu'on l'excuse pour aujourd'hui, la prise de position de notre commission face aux pétitions en question.
Nous sommes d'avis qu'une suppression totale de toutes les peines privatives de liberté n'a aucune chance d'être réalisée ces prochaines années. Pour la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, ce
n'était donc pas un sujet de discussion. Par contre, nous sommes conscients du fait que l'amélioration des condi- tions de détention, dans les établissements pénitentiaires, est l'une des tâches permanentes de l'Etat. Malgré les nom- breuses améliorations que les cantons ont déjà réalisées, il nous paraît nécessaire que la Confédération continue son dialogue avec les cantons en vue d'obtenir de meilleurs résultats, dans ce sens qu'un plus grand nombre d'anciens détenus trouvent le bon chemin pour se réintégrer dans la société.
Nous vous prions donc de suivre notre proposition et de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour information.
Präsidentin: Die Petitions- und Gewährleistungskommis- sion beantragt, die beiden Petitionen dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Es wird kein anderer Antrag gestellt. Sie haben so beschlossen.
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Dringliche Interpellation Oehler Saurer Arbon. Zusätzliche Bundesaufträge Interpellation urgente Oehler Saurer Arbon. Commandes supplémentaires de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982
Die jüngste Entwicklung im Nutzfahrzeugsektor der Aktien- gesellschaft Adolph Saurer Arbon berührt nachhaltig und vorerst sehr negativ mindestens die grosse Region Ost- schweiz. Die öffentliche Hand hat andererseits einen gros- sen und ausgewiesenen Bedarf an Nutzfahrzeugen. In der Annahme, dass das Parlament die erste Tranche von 400 schweren Lastwagen noch in diesem Jahr bewilligen wird, kann daraus eine positive Auswirkung auf die Beschäfti- gungslage im Arboner Unternehmen erwartet werden. In Anbetracht der - offiziellen Angaben zufolge - gefährdeten Arbeitsplätze im Ausmass bis zu 1000 wird der Bundesrat um Auskunft gefragt, ob nicht
in einem beschleunigten Verfahren beispielsweise die Beschaffung der Nachfolge-Fahrzeuge der veralteten Jeeps vorgezogen werden kann?
Kann der Bundesrat Auskunft über den Stand der Evaluationsverfahren und den Hinweis, dass gesamthaft rund 2000 geländegängige Leichtfahrzeuge beschafft wer- den müssen, geben?
Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der nationalen Bedeutung des Unternehmens bestimmte Präferenzen abzugeben?
Ist der Bundesrat in diesem Sinne u. a. bereit, bei ande- ren Stellen der öffentlichen Hand dahin zu wirken, dass bei qualitativ und preislich verantwortbaren Rahmenbedingun gen einheimische Unternehmen berücksichtigt werden, vor allem auch, wenn die Beschaffung mit Bundesmitteln finan- ziert wird?
Ist der Bundesrat allenfalls bereit, hierfür Mittel unter dem Hinweis auf wirtschaftlich bedrohte Regionen frei zu machen?
Texte de l'interpellation du 2 mars 1982
Les récents développements qui se sont produits dans le secteur des véhicules utilitaires de la société anonyme Adolph Saurer Arbon touchent durablement et pour l'ins- tant en tout cas de façon très fâcheuse, ne serait-ce que la
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N 19 mars 1982
Interpellation urgente Oehler
grande région comprise sous le terme de «Suisse orien- tale». Or il est prouvé que les autorités ont un grand besoin en véhicules utilitaires. Si le Parlement autorisait cette année encore l'achat de la première tranche de 400 camions lourds, il se pourrait que cette mesure ait un effet bénéfique sur l'emploi dans l'entreprise d'Arbon susmen- tionnée. Étant donné que - selon les renseignements offi- ciels - près de 1000 emplois sont menacés:
Le Conseil fédéral est prie de faire savoir s'il n'est pas par exemple possible, grâce à une procédure accélérée, d'assurer que l'acquisition des véhicules devant remplacer les jeeps démodées ait lieu plus tôt que prévu?
Peut-il renseigner sur l'état de la procédure d'évaluation et sur la nouvelle selon laquelle près de 2000 véhicules légers tout terrain au total doivent être acquis?
Est-il prêt, compte tenu de l'importance nationale de l'entreprise, à accorder certaines préférences?
Est-il notamment prêt à cet effet à user de son influence auprès d'autres autorités afin que, à des conditions géné- rales acceptables tant du point de vue de la qualité que des prix, les entreprises indigènes soient prises en considéra- tion, en particulier, lorsque les acquisitions sont financées au moyen de fonds de la Confédération?
Est-il prêt, le cas échéant, à libérer des fonds en faveur de régions dont l'économie est menacée?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- St. Gallen, Bürer-Walenstadt, Dürr, Eppenberger-Nesslau, Frei-Romanshorn, Früh, Jaeger, Kaufmann, Koller Arnold, Kühne, Messmer, Rutishauser, Segmüller, Vetsch, Weber- Arbon, Wellauer (17)
Oehler: Die Region Ostschweiz verfügt nur über wenige Unternehmen, die auf den Gang der Wirtschaft, vor allem aber auch auf die zukunftsorientierte Entwicklung dieses Landesteils einen entscheidenen Einfluss ausüben können. Um so verständlicher muss es deshalb sein, dass in der Ostschweiz mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt wird, was in Arbon in der Aktiengesellschaft Adolph Saurer vor sich geht. Diese Einstellung unserer Bevölkerung kann man dann auch begreifen, wenn man die Geschichte dieses grössten Arbeitgebers unserer Region kennt und weiss, dass die Saurer-Firmengruppe letztes Jahr 5800 Mitarbeiter beschäftigte, wovon allein rund 3300 im Raume Arbon. Es liegt folglich auf der Hand, dass es uns Volksvertretern aus dieser Region nicht gleichgültig sein kann, was in diesem Unternehmen vor sich geht und wie sich die zukünftige Ent- wicklung abzeichnet.
Ich möchte an dieser Stelle allen meinen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen aus den Kantonen St. Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell danken, dass sie sich unterschriftlich hinter diese Interpellation stellten und damit die Sorge über die Zukunftsaussichten, die Arbeitsplätze und den wirtschaftlichen Fortgang teilen. Die Mitteilung vom 2. März dieses Jahres, wonach in der Firmengruppe in der ganzen Schweiz im schlimmsten Fall bis zu 1000 Arbeitsplätze innerhalb der nächsten zwei, drei Jahre abge- baut werden müssen, schlug nur bei nicht eingeweihten Kreisen wie ein Blitz ein. Gewitterwolken zogen nämlich seit Jahren auf, weshalb männiglich erwartete, dass das wirt- schaftliche Unwetter einmal ausbrechen und die Region hart treffen würde. Kein Unternehmen kann sich nämlich innerhalb weniger Jahre einen Verlust leisten, der sich in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken einpendelt. Ein erster Versuch, die Zukunft über eine Zusammenarbeit mit Fiat-Iveco zu meistern, musste angesichts der schier unüberblickbaren eigenen Probleme dieser Gruppe schei- tern. Obwohl man schon damals die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Daimler-Benz gehabt hätte, entschied sich die Geschäftsleitung für den falschen Weg. Und dieser Fehlentscheid ist insofern von öffentlichem Interesse, als damit das einflussreichste Unternehmen einer grossen Region betroffen war und ist, vor allem aber auch, weil über
den Nutzfahrzeug- wie auch über den Wehrtechniksektor der Firmengruppe Militäraufträge von ansehnlichem Aus- mass zukommen.
Wir Ostschweizer stellen dem Bundesrat konkrete Fragen und verlangen und erwarten auch konkrete Antworten. Wir verkennen dabei nicht, dass sich auch andere Regionen unseres Landes schwerwiegenden Problemen und Struk- turveränderungen gegenübersehen. Wir Ostschweizer glau- ben aber, dass wir es heute mit einem Sonderfall zu tun haben.
Das Unternehmen hat aus den selbstgemachten Fehlern die Konsequenzen gezogen, eine Kurskorrektur vorgenom- men, und versucht so, auf dem mittlerweile gewählten Weg, allerdings mit schmerzlichen Massnahmen, zusammen mit dem bundesdeutschen Grossunternehmen Daimler-Benz zum Ziel zu kommen.
Andererseits halten wir fest, dass die öffentliche Hand (Bund und SBB), vor allem aber die Armee in der unmittel- baren Zukunft einen ansehnlichen Bedarf an Pneufahrzeu- gen für den zivilen, vor allem aber für den militärischen Sek- tor haben, die zum grossen Teil im Inland entwickelt, herge- stellt und dann auch unterhalten werden können. Die im Rüstungsprogramm 1982 vorgesehenen 400 Militärlastwa- gen sind nicht nur bloss eine erste Tranche, sondern vor allem auch nur eine einzige Kategorie von Pneufahrzeugen für unsere Armee. Abgesicherte Hochrechnungen haben ergeben, dass unsere Armee bis ins Jahr 2000 einen Bedarf an Pneufahrzeugen aller Kategorien hat, der zwischen 800 bis 1000 Millionen Franken kosten wird. Auf die einzelnen Kategorien umgerechnet, wären das jährlich theoretische Tranchen von 50 bis 60 Millionen Franken.
Obwohl Saurer selbst ein Nachfolgemodell für den Jeep entwickelt hat, der derzeit in der Evaluation steht, ist ange- sichts der Ausgangslage das Vorgehen und vor allem das Evaluationsverfahren den neuen Gegebenheiten anzupas- sen. Wir erwarten gerade vom EMD auch in diesem Bereich eine spürbare Flexibilität, um so dem Arboner Unternehmen und seinem neuen Partner Mercedes-Benz den Einstieg und dann den Anschluss und die ehrliche Konkurrenz in diesem Bereich unter den neuen Verhältnissen zu ermögli- chen. Wir Ostschweizer würden es nicht nur nicht verste- hen, sondern auch nicht akzeptieren, wenn nicht von seiten des Bundes mit der notwendigen Dynamik eine Koopera- tion ins Auge gefasst und das Evaluationsverfahren ent- sprechend angepasst und hernach angesichts der Beschäftigungswirksamkeit auch entschieden gehandelt würde.
Wir würden es nie verstehen, wenn sich die zuständigen Instanzen hinter multilaterale Vereinbarungen verstecken und nicht Hand für eine vertiefte Kooperation mit der hart betroffenen Unternehmung bieten würden. Es nützt weder der Region, noch viel weniger den betroffenen tausend Mit- arbeitern und ihren Familien in unserem Land, wenn wir buchstabengetreu solchen Abkommen nachleben und uns als staatsvertragsrechtliche Musterknaben aufspielen, der- weil andere Staaten solche Vereinbarungen sehr grosszü- gig zu ihren Gunsten auslegen. Wenn wir uns erinnern, wie beispielsweise der Generaldirektor des direkten Saurer- Konkurrenten Steyr-Puch, Malzacher, im Zusammenhang mit der Beschaffung der Militärlastwagen vor zehn Tagen von seinem Firmensitz in Wien aus mit uns wie auch mit unserer Landesregierung umgesprungen ist, ja uns unfein angelangt hat, haben wir beileibe keinen Grund, uns vor- nehme Zurückhaltung aufzuerlegen. Wir dürfen nicht über- sehen, dass das gleiche österreichische Unternehmen unserer Armee, seinen eigenen Ausführungen zufolge, in den vergangenen Jahren mehr als 12 000 Fahrzeuge gelie- fert hat. Steyr war - hoffentlich - damit der Hauptlieferant unserer Armee. Dass nun dieser Lieferant sogleich zum Dank uns, unsere Wirtschaft und ihre Mitarbeiter dann noch unfair kritisiert, ist meiner Ansicht nach sicher jenseits des üblichen Anstandes.
1980 haben die Kantone St. Gallen und Thurgau den Bun- desrat ersucht, die Region Thurgau, Ober-Thurgau und
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Dringliche Interpellation Oehler
Rorschach als wirtschaftlich bedroht im Sinne von Artikel 2 des entsprechenden Bundesbeschlusses zu bezeichnen. Der Bundesrat ist diesem Antrag gefolgt. Schon vorher hat der Kanton St. Gallen angesichts der aufziehenden Gewit- terwolken und regionalen Probleme ein Wirtschaftsförde- rungsgesetz erlassen. Thurgau kennt leider noch keinen derartigen Erlass. Die Ironie des Schicksals will es nun, dass sich gerade der Verwaltungsratspräsident jenes Unternehmens energisch nicht nur gegen die Unterstellung, sondern auch gegen einen derartigen Erlass ausgespro- chen hat. Er wäre heute darauf angewiesen, und bekannt- lich kann der Bund nur handeln, wenn von seiten der Kan- tone ebenfalls mitgezogen wird.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Arbon Fehler gemacht und während Jahren Schönfärberei betrieben wurde. Mit dieser Interpellation verurteile ich denn auch jenes Vorge- hen, und ich weiss auch, dass in diesem Rat in allen Frak- tionen Kollegen sitzen, die gleich denken. Die gemachten Fehler sind indessen Kriegs- und vor allem Wirtschaftsge- schichte. Uns allen aber muss es als verantwortungs- bewussten Politikern um den Erhalt und die Sicherung einer optimalen Zahl von Arbeitsplätzen gehen! Wir Ostschweizer wollen keine Almosen! Wir verlangen nur Verständnis für die bedrohliche Lage! Zugleich sind in den vergangenen Monaten verantwortungsbewusste Leute im Raume des neuen Verwaltungsrats von Saurer auf den Plan getreten, um das Steuer herumzuwerfen. Letztlich geht es nicht um Prestigefragen, sondern um Tausende von Arbeitsplätzen. Wenn wir uns im gleichen Zuge daran erinnern, mit wie vie- len Milliarden die amerikanische Regierung ihre eigene Automobilindustrie unterstützt und in diesem Bereich den- noch über 20 Prozent Arbeitslose gezählt werden, wie vor- teilhaft England und vor allem die Bundesrepublik Deutsch- land die Probleme in der letzten Rezession über Militärauf- träge gelöst haben, auch Frankreich die Lösung über Staatsbetriebe gesucht hat, dann scheint mir die Regelung, wie wir sie vorschlagen, vergleichsweise einfach. Es braucht, Herr Bundespräsident, Verständnis, Einsicht, und dann einen mutigen Entscheid!
Bundespräsident Honegger: Zu den fünf von Herrn Natio- nalrat Oehler in seiner Interpellation gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Zur ersten Frage: Als Nachfolgefahrzeug für die veralteten Jeeps werden gegenwärtig neue Geländepersonenwagen evaluiert. Der Firma Saurer wurde eine Chance gegeben, mit einem eigenentwickelten Fahrzeugtyp an dieser Evalua- tion teilzunehmen. Neben dem Saurer-Geländepersonenwa- gen stehen zwei Konkurrenzprodukte der Firmen Puch (Österreich) und Land Rover (England) in der engeren : Wahl.
Die ersten zwei Saurer-Prototypen wurden dem EMD im Frühjahr 1981 abgeliefert, nach einer ersten Erprobungs- phase jedoch durch die Firma zu einer tiefgreifenden Über- arbeitung wieder zurückgenommen. Dieser Tage sind sie nun erneut abgeliefert worden; sie werden bis Ende Juni technisch erprobt. Ab August 1982 ist dann vorgesehen. diese beiden Fahrzeuge mit vier weiteren zusammen bis im Juni 1983 in Truppenversuchen einer Dauererprobung zu unterziehen. Eine erste Beschaffung ist mit einem Rüstungsprogramm 1985 geplant.
Ob allerdings die zu gründende Nutzfahrzeugfirma in Arbon an diesem Geschäft noch interessiert sein wird, wird in den nächsten Tagen noch abgeklärt werden.
Zur zweiten Frage: Für die Entwicklung eines geländegängi- gen Lieferwagens sind bisher im Auftrage des EMD erst Realisierbarkeitsstudien durch drei Schweizer Firmen - dar- unter auch durch die AG Adolph Saurer - durchgeführt worden. Der Auftrag an eine (oder allenfalls zwei) dieser Fir- men zur Entwicklung von Prototypfahrzeugen konnte bisher noch nicht erteilt werden, weil das EMD 1981 und 1982 nicht über genügend Entwicklungskredite verfügte und somit dieses Projekt neben anderen zurückstellen musste. Militärisch gesehen besteht hier keine erste Priorität.
Ob im Laufe dieses Jahres oder eventuell im Laufe des nächsten Jahres ein solcher Auftrag erteilt werden kann, wird eine Beurteilung der Kredite und Prioritäten aufzeigen. Nach Entwicklung und Ablieferung der Prototypen werden diese noch erprobt werden müssen. Eine Serienbeschaf- fung kommt also erst Ende der achtziger Jahre in Frage. Auch in diesem Falle wird noch zu prüfen sein, ob die neue Nutzfahrzeugfirma in Arbon an der Entwicklung und Her- stellung solcher geländegängigen Lieferwagen nach wie vor interessiert ist.
Zur dritten Frage: Die Einkaufspolitik des Bundes fusst auf dem Grundsatz des Wettbewerbs. So steht in Artikel 9 der Einkaufsverordnung folgendes: «Kriterien sind vor allem Qualität, Preis, Termin und Zuverlässigkeit des Lieferanten, wobei das beste Verhältnis zwischen Preis und Leistung den Ausschlag geben soll.»
Die Einkaufspolitik des Bundes lehnt somit bewusst eine einseitige Bevorzugung einzelner Unternehmungen ab. In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung kann es nicht Auf- gabe des Staates sein, strukturschwache Unternehmen finanziell zu stützen und damit Strukturerhaltungspolitik zu betreiben. Wenn der Bund im gewerblich-industriellen Bereich Hilfen ausrichtet, dann darf dies nicht isoliert zur Erhaltung einzelner Unternehmungen geschehen, sondern stets nur im Rahmen innovativer Strukturanpassung, d. h. einer Hilfe zur Selbsthilfe. Wir erinnern an Investitionshilfen, an Impulsprogramme zur Förderung von Innovation und Diversifikation, wir erinnern. an gezielte Hilfen im Rahmen wirtschaftlich bedrohter Regionen usw. Auch dürfen solche Bundeshilfen nicht versteckt via überhöhte Beschaffungs- preise erfolgen. Erforderlich ist stets eine eigene Gesetzge- bung, womit das parlamentarische Mitspracherecht und der offene Ausweis im Rahmen des Budgets gewährleistet wer- den.
Schliesslich ist zu bedenken, dass die Schweiz auf interna- tionalem Boden unablässig gegen jede Form des Protektio- nismus ankämpft und bezüglich des öffentlichen Einkaufs- wesens in verschiedenen multilateralen Institutionen - GATT und EFTA vor allem - entsprechende, auf Gegensei- tigkeit beruhende Verpflichtungen und Rechte übernom- men hat.
Soweit die Produktion von Militärfahrzeugen in der Schweiz für die nationale Verteidigung als unerlässlich anzusehen ist, schliessen die internationalen vertraglichen Verpflich- tungen der Schweiz eine präferenzielle Berücksichtigung schweizerischer Fahrzeuge nicht aus. Doch müssen die Vorteile einer Berücksichtigung der Inlandproduktion sorg- fältig gegen präjudizielle Auswirkungen und allfällige Reak- tionen interessierter Handelspartner abgewogen werden. Zur vierten Frage: Die Grundsätze der Einkaufsverordnung gelten auch für die Regiebetriebe des Bundes. Auch hier erfolgt der Einkauf nach dem Grundsatz des Wettbewerbs. Und noch zur letzten Frage: Die Firma Saurer ist in der Region Ober-Thurgau/Rorschach domiziliert. Diese Region untersteht dem Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihil- fen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Trotzdem ist es heute - der Interpellant hat selbst darauf aufmerksam gemacht - noch nicht möglich, in dieser Region auf der Grundlage dieses Bundesbeschlusses Bürgschaften zu gewähren und Zinskostenverbilligungen und Steuererleich- terungen einzuräumen, um Innovations- und Diversifika- tionsvorhaben zu fördern, weil der Kanton Thurgau noch nicht über ein Wirtschaftsförderungsgesetz verfügt, das es ihm erlauben würde, sich - wie das gesetzlich vorgeschrie- ben ist - an den Finanzierungsbeihilfen des Bundes zu beteiligen.
Oehler: Ich danke für die Antworten auf die Fragen 1 und 2, aus welchen ich ersehe, dass diesbezüglich etwas unter- nommen werden kann und soll. Ich bin nicht zufrieden mit der Antwort auf die Frage 3, wo es um die Berücksichtigung einheimischer nationaler Unternehmen geht. Ich beantrage zusammen mit anderen Kollegen, unter anderem Herrn Ger- wig, Diskussion, die aber auf die nächste Session verscho- ben werden soll. Ich bin teilweise befriedigt.
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Motion Carobbio
N 19 mars 1982
Präsidentin: Der Interpellant verlangt Diskussion, die auf die nächste Session verschoben würde. Erhebt sich Wider- spruch aus der Mitte des Rates? Das ist nicht der Fall. Sie haben so beschlossen.
Die Diskussion wird verschoben La discussion est renvoyée
81.483 Motion Carobbio SUVA. Nicht anerkannte Berufskrankheiten INSAI. Malattie professionali non riconosciute CNA. Maladies professionnelles non reconnues
Wortlaut der Motion vom 29. September 1981
Bekanntlich verursachen die neuen Produktionstechniken bei den Arbeitnehmern oft neue Gesundheitsschäden. Ins- besondere sind der Ausbruch und die Zunahme von Berufs- krankheiten darauf zurückzuführen. Während die einen, wie die Silikose, wieder verschwinden, treten neue auf, die heimtückische Folgen haben. So führen Übermüdung und Überbeanspruchung, vor allem psychische Überanspru- chung, oft zu Arbeitsunterbrechungen und Depressionen. Diese Krankheiten, die in der Regel erst nach Jahren in Erscheinung treten, werden zwar von den Ärzten, jedoch nicht von der SUVA als Berufskrankheiten anerkannt. Im übrigen wird zu wenig getan, um sie zu verhüten. Die Unterzeichner verlangen:
a. dass die Folgen der Überbeanspruchung und der Über- müdung als Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversiche rung anerkannt werden;
b. dass die Verhütung dieser Krankheiten durch entspre- chende Massnahmen, unter anderem durch eine Erhöhung des mit der Verhütung betrauten Personals, ausgebaut und verstärkt wird.
Testo della mozione del 29 settembre 1981
Le nuove tecniche impiegate nella produzione provocano spesso, come noto, danni nuovi alla salute dei lavoratori. In particolare hanno portato all'insorgere e all'aumento delle malattie professionali. Così se certe malattie professionali come la silicosi tendono a scomparire, altre dalle conse- quenze insidiose si manifestano. Fra queste la fatica, lo sforzo eccessivo, soprattutto psichico, che provocano spesso interruzioni del lavoro o depressioni. Queste malat- tie, che in genere si manifestano dopo molti anni, se sono riconosciute dai medici come malattie professionali, non sono però ancora ammesse dall'INSAI. D'altronde la loro prevenzione è insufficiente.
I sottoscritti chiedono:
a. Di riconoscere, ai fini dell'assicurazione infortuni, le con- seguenze dello sforzo eccessivo e della fatica come malat- tia professionale;
b. Di adattare le disposizioni necessarie, compreso un aumento del personale addetto, per sviluppare e rafforzare la prevenzione di tali malattie.
Texte de la motion du 29 septembre 1981
On sait que les nouvelles techniques utilisées dans la pro- duction apportent de nouveaux maux aux travailleurs. Elles ont notamment contribué à donner naissance aux maladies professionnelles et à les faire proliférer. Or, tandis que cer- taines maladies professionnelles comme la silicose tendent à disparaître, d'autres aux conséquences insidieuses se manifestent. Citons parmi celles-ci la fatigue et les efforts excessifs, surtout de nature psychique, qui aboutissent fré-
quemment à des interruptions de travail ou à des dépres- sions. Ces affections, qui apparaissent en général après bien des années, si elles sont reconnues par les médecins en tant que maladies professionnelles, ne sont cependant pas admises par la CNA. En outre, leur prévention est insuf- fisante.
Les soussignés demandent:
a. Qu'on reconnaisse dans l'assurance-accidents les conséquences des efforts excessifs et de la fatigue en tant que maladie professionnelle;
b. Qu'on adapte les dispositions nécessaires tout en aug- mentant l'effectif du personnel approprié, en vue de déve- lopper et de renforcer la prévention de telles maladies.
Mitunterzeichner - Cosignataires - Cofirmatari: Crevoisier, Dafflon, Forel, Magnin, Mascarin
Schriftliche Begründung - Développement par écrit - Motivazione scritta
Nel 1980 sono 4450 i casi di malattie professionali annun- ciati all'INSAI, contro 4253 nel 1979. Se esse sono meno numerose degli infortuni sul lavoro (460'783 nel 1981), le loro conseguenze non sono meno gravi. Infatti, il 77 per cento dei casi di malattie professionali hanno richiesto un versamento di un'indennità, con conseguente interruzione del lavoro e in diversi casi cessazione parziale o totale dell'attività produttiva. Per l'INSAI ciò ha significato costi non indifferenti: 34 milioni di spese per le malattie profes- sionali sui 762 spesi nel 1980. Un caso di malattia professio- nale costa all'INSAI 5 volte di più di un infortunio.
Le malattie professionali più frequenti sono quelle della pelle le intossicazioni. Seguono quelle causate da agenti fisici come il rumore. Infine le malattie polmonari, le più gravi.
Molte malattie professionali poi manifestano i loro effetti a 10 o 15 anni di distanza e molto spesso non rientrano nem- meno nelle statistiche delle malattie professionali.
D'altronde, l'evoluzione della tecnica ha portato all'appari- zione di nuove malattie professionali come quelle causate dall'uso dell'amicanto, delle fibre plastiche, dalle vibrazioni, dallo sforzo fisico e psichico. Le consequenze di quest'ultimo - la fatica e lo sforzo - se sono riconosciute dai medici come malattie professionali, non sono ancora ammesse dall'INSAI .. D'altronde, le misure di prevenzione sono, spesso per mancanza di personale addetto, insuffi- cienti. Una modificazione della situazione nel senso propo- sto si impone.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Rapporto scritto del Consiglio federale
Ad a: La mozione domanda di riconoscere come malattia professionale le conseguenze dello sforzo eccessivo e della fatica. Gli elenchi delle sostanze nocive e delle malattie pro- vocate dal lavoro, oggetto dell'ordinanza 17 dicembre 1973 sulle malattie professionali (RS 832.211), sono definiti essenzialmente in base ad agenti e affezioni fisiche. Anche la nuova legge sull'assicurazione contro gli infortuni (LAINF), adottata il 20 marzo 1981, fa suo questo criterio (v. art. 9 cpv. 1). Gli elenchi svizzeri reggono peraltro a loro vantaggio il confronto con quelli internazionali o esteri. L'introdurvi dei pregiudizi alla salute di carattere psichico o nervoso significherebbe modificarne sostanzialmente il fon- damento, in quanto le relazioni da causa a effetto sono qui assai più incerte rispetto ai casi inerenti le sostanze attive e le malattie fisiche. Non prospettiamo pertanto un tale cam- biamento.
Tuttavia la LAINF introduce un'importante innovazione: saranno pure considerate professionali le malattie, non con- template negli elenchi, delle quali «è provato siano state causate esclusivamente o in modo affatto preponderante dall'esercizio dell'attività professionale» (art. 9, cpv. 2). Ancorché applicabile solo di caso in caso, tale disposto
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Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.335
Numéro d'objet
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Datum 19.03.1982 - 08:00
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