Pétitions516 19 mars 1982 #ST# Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance Freitag, 19. März 1982, Vormittag Vendredi 19 mars 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Frau Lang Petitionen - Pétitions 82.252 Verein zur Abänderung der Strafpraxis, Zürich Association pour une réforme de la practique pénale, Zurich 82.253 Lacalamita Manlio, La Stampa Abschaffung der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen sowie von Verwahrungsmassnahmen Suppression des peines de réclusion et d'emprisonne- ment ainsi que des mesures d'internement Herr Oester unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht: 1. In Zusammenarbeit mit den Inhaftierten der Strafanstalt Regensdorf reichte der Verein zur Abänderung der Straf- praxis (VAS) mit Schreiben vom 17. Juli 1979 eine Petition zur «Abschaffung der Zuchthausstrafen, Abschaffung der Gefängnisstrafen und Abschaffung von Verwahrungsmass- nahmen» ein. 88 Personen haben diese Eingabe unter- schrieben. Die Petenten gehen vom Auftrag des Gesetzgebers in Arti- kel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches aus, wonach der Vollzug der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen auf den Gefangenen erziehend einwirken und auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten soll. Sie verlangen die Abschaffung des Vollzuges von Freiheitsstrafen in der heu- tigen Form und befürworten eine grundlegende Reform des Strafvollzuges und dessen Umwandlung zu einem soge- nannten Behandlungsvollzug. Mit Schreiben vom 27. Juli 1979 unterstützten 83 Inhaftierte der Strafanstalt La Stampa die Petition des VAS. 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission be- schloss nach einer ersten Prüfung der Petition, sich vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement über die in den letzten Jahren gemachten Anstrengungen für eine Ver- besserung des Strafvollzugs in den schweizerischen Anstalten informieren zu lassen. Am 7. September 1981 fand eine erste Aussprache mit einem Vertreter des Departementes statt; sie wurde an der Sitzung vom 22. Januar 1982 fortgesetzt. Dabei kamen die Entwicklung des Straf- und Massnahmenvollzugs der letz- ten Jahre, der heutige Stand dieser Entwicklung sowie die heute im Strafvollzug verfolgten Zielsetzungen zur Sprache. 3. Der Strafvollzug und der Betrieb der Strafanstalten gehören gemäss Artikel 64bis der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Kantone, welche die im Strafgesetz- buch aufgestellten Vollzugsgrundsätze zu verwirklichen haben. Der Bund hat auf diesem Gebiet nur beschränkte Rechtssetzungskompetenzen. Diese beschränkten Kompe- tenzen können die Kommission jedoch nicht daran hindern, zu der von den Petenten aufgeworfenen Problematik des Strafvollzugs generell Stellung zu nehmen: Die gänzliche Abschaffung der Freiheitsstrafen in dem Sinne, dass niemandem mehr als Sanktion für bestimmte Verhaltensweisen die Freiheit entzogen würde, steht nicht zur Diskussion. Die Kommission geht davon aus, dass in absehbarer Zeit auf freiheitsentziehende Sanktionen des Strafrechts nicht verzichtet werden kann. Gerade aus diesem Grund zählt die Kommission aber die Verbesserung der Bedingungen in den Strafanstalten zu den ständigen Staatsaufgaben. Soll im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Resozialisierung des Gefangenen die Hauptaufgabe des Strafvollzugs sein, so ist dieser so zu gestalten, dass eine Schädigung des Straffälli- gen durch Haftbedingungen verhindert und seine Chance auf Wiedereingliederung erhöht wird. In den letzten Jahren wurden in den Strafanstalten verschie- dene Verbesserungen vorab struktureller Natur getroffen, die das Anstaltsregime oder die anstaltsexternen Organe betreffen. Es handelt sich dabei um Reformen, die für den Gefangenen nicht zu unterschätzende Erleichterungen brachten. Die Kommission nimmt die gegen zielstrebige Verbesserun- gen vorgebrachten finanziellen Einwände zur Kenntnis. Dessen ungeachtet bedarf es für die Nachachtung des in Artikel 37 StGB kodifizierten Auftrages intensiverer Anstrengungen und einer ständigen Überprüfung der Anstaltsbetriebe. So besteht etwa ein echter Nachholbedarf hinsichtlich der Sanierung von Anstaltsbauten, die einen differenzierten Strafvollzug überhaupt ermöglichen. Sicher- heitsprobleme haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Einrichtungen zum Schutz des Aufsichtspersonals und der Öffentlichkeit notwendig sind. Andererseits ist die Zahl offe- ner Anstalten zu erhöhen. Auch die Behandlung von Dro- genabhängigen, die nach Artikel 44 des Strafgesetzbuches in eine geeignete Anstalt einzuweisen sind - in der Tat wer- den 90 Prozent der Drogenabhängigen zur Verbüssung einer Strafe in eine «gewöhnliche» Strafanstalt eingeliefert - stellt beachtliche Probleme; der Straf- und Massnahmen- vollzug für solche Straffälligen bedarf somit grösster Auf- merksamkeit. Einen wichtigen Schritt in Richtung Reform sieht die Kom- mission in der Gründung des «Schweizerischen Ausbil- dungszentrums für das Strafvollzugspersonal», das 1978 seine Tätigkeit aufgenommen hat und Grundausbildungs- kurse, Weiter- und Fortbildungskurse sowie Kurse für Spe- zialisten anbietet. Ein weiterer Schritt wird die Öffentlich- keitsarbeit darstellen, die dazu beitragen kann, dass allge- mein nicht mehr die Strafe, sondern die Resozialisierung des Straffälligen als Hauptziel des Strafvollzugs angesehen wird. 4. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bund im Gespräch mit den Kantonen alles unternehmen muss, damit der Straf- und Massnahmenvollzug so gestaltet wird, dass der Inhaftierte während des Strafvollzugs lernt, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten führen kann. 5. Die Petitions- und Gewährleistungskommission bean- tragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Leuenberger: Sie haben zu dieser Petition einen schriftli- chen Bericht der Kommisson erhalten. Ich weiss, dass Sie alle diesen Bericht soeben durchgelesen haben. Ich wende mich nicht gegen ihn, ganz im Gegenteil. Ich will auch die Bemühungen des EJPD für die Anliegen der Petenten gerne zur Kenntnis nehmen, nämlich dass der Gefängnis- strafe ein Sinn in Form von Resozialisierung abgewonnen werden soll. Die Ernsthaftigkeit und Einmütigkeit, mit der die Kommis- sion hinter der Resozialisierung steht, und auch die paralle- len Beschwörungen des EJPD führen nun aber fast zur Gefahr, dass wir die Wirklichkeit des kantonalen Strafvollzu- ges in ebenso rosarotem Licht sehen. Und davor möchte ich warnen. Das Klima des heutigen Strafvollzuges zeigt sich an folgen-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen Pétitions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1982 - 08:00 Date Data Seite 516-517 Page Pagina Ref. No 20 010 337 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.