Heure des questions378 N 15 mars 1982 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Montag, 15. März 1982, Nachmittag Lundi 15 mars 1982, après-midi 15.30 h Vorsitz - Présidence: Frau Lang Fragestunde - Heure des questions Question 27: Baccarini. Jahrestag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen ONU. Anniversaire de la protection de l'environnement Au mois de mai prochain, le Programme des Nations Unies pour la protection de l'environnement fêtera à Nairobi son dixième anniversaire. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de marquer cet événement par des manifestations appropriées (délégation, affiches, émission d'un timbre-poste, concours dans les écoles, etc.) comme le font, à ce qu'il semble, d'autres pays? Bundesrat Hürlimann: Umweltschutz - das haben wir letzte Woche mehrmals festgestellt - ist grenzüberschreitend. Der Bundesrat hat sich daher in die weltweite Aktivität zugunsten des Umweltschutzes - gemäss Beschluss der Generalversammlung der UNO - eingeschaltet. Die Aktivitä- ten lassen sich an folgenden zwei Hauptbereichen darle- gen: 1. Wir konnten durch den Schweizer Künstler Jürg Müller unentgeltlich das UNO-Plakat (einen Baum für jedes Kind) für die weltweite Verbreitung des Umweltschutzanliegens zur Verfügung stellen. 2. Der Buridesrat hat beschlossen, sich an der Sonderses- sion zum 10. Jahrestag der Konferenz von Stockholm ver- treten zu lassen. Wenn es die Termine der parlamentari- schen Kommissionen beider Räte zulassen, werde ich die Ehre haben, diese Delegation in Nairobi anzuführen. Ich wäre glücklich, wenn ich mit einer von Ihnen zu Ende bera- tenen Vorlage für ein Umweltschutzgesetz nach Nairobi rei- sen könnte. Präsidentin: Ich möchte Herrn Bundesrat Hürlimann versi- chern, dass wir alles tun werden, um in den Sitzungen von heute und morgen mit der Vorlage fertig zu werden. Frage 28: Ziegler-Solothurn. Hörgeräte. Beiträge Ziegler-Soleure. Acquisition d'appareils acoustiques. Contributions Die AHV gewährt ohne Rücksicht auf Einkommen und Ver- mögen unter anderem bei der Anschaffung eines Hörgerä- tes einen Beitrag von 75 Prozent des Nettopreises (Anschaffungskosten), jedoch höchstens 750 Franken (Ziff. 3 Abs. 2 HVA über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung). Wo ein beidseitiger Gehörschaden, insbesondere eine beidseitige Schwerhörigkeit besteht, die durch zwei Geräte behoben bzw. verringert werden muss, erweist sich die Regelung als unbefriedigend, weil nur ein Beitrag an ein Hörgerät geleistet wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Falle des beidseitigen Gehörschadens - besonders bei einem schweren Schaden - der Beitrag für beide benötigten Hör- geräte ausgerichtet, dass also die zitierte Gesetzesbestim- mung in diesem Sinne geändert werden sollte? Bundesrat Hürlimann: Dazu folgende vier Bemerkungen: 1. Das Problem ist uns bekannt. Es wurde vor allem durch die 9. AHV-Revision aktualisiert, denn dort wurde zusätzlich vorgesehen, dass man auch Hilfsmittel an Frauen und Män- ner im Rentenalter abgeben kann. Deshalb diese Diskus- sion, die Sie in Ihrer Frage erwähnen. 2. Nach unserer Erfahrung ist es so: wenn jemand an bei- den Ohren schwere Gehörschäden aufweist, ist das in der Regel vor dem AHV-Alter bekannt. Hier greift die IV - unbe- kümmert um das Alter - ein. Zusätzlich zur Regelung, die wir in der 9. AHV-Revision getroffen haben, wird dieser Besitzstand auch im AHV-Alter garantiert. 3. Grundsätzlich gilt sowohl bei der IV wie bei der AHV, dass im Einzelfall kein Anspruch besteht auf die bestmögli- che, sondern auf die für den gesetzlichen Zweck notwen- dige Ausrüstung. 4. Für Härtefälle im AHV-Alter - um diese geht es Ihnen - besteht aber die Möglichkeit einer Restfinanzierung über die Ergänzungsleistungen mit der Pro Senectute, der wir zu diesem Zweck entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Frage 26: Gehen. Türkische Staatsangehörige. Visumspflicht Citoyens turcs. Obligation d'obtenir un visa Die gehäufte Einreise türkischer Schwarzarbeiter führt nach verschiedenen Hinweisen aus Kreisen der Zivilstandsbeam- ten zu zahlreichen Missbräuchen der Institution der Ehe. Um eine Ausweisung zu verhindern, werden möglichst rasch Schweizerinnen geheiratet, wobei nur die Staatszuge- hörigkeit der Partnerin zählt. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich unter dieser Situation die Einführung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige aufdrängt? Bundesrat Furgler: Der Bundesrat hat sich bereits am 11. November 1981 auf eine Einfache Anfrage von Herrn Gehen vom 28. September des letzten Jahres zum Miss- brauch der Ehe ausführlich geäussert. Ich rufe folgendes in Erinnerung: Nach Artikel 120 Ziffer 4 ZGB ist eine Ehe nich- tig, wenn die Ehefrau nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Vorschriften über die Einbürgerung umgehen will. Die Klage auf Nichtigerklärung der Ehe ist von der zuständigen Behörde des Kantons von Amtes wegen zu erheben. Überdies kann sie von jedermann, der ein Interesse hat, namentlich auch von der Heimat- oder der Wohnsitzgemeinde, erhoben werden. Ich verweise auf Arti- kel 121 ZGB. Erfahren die eidgenössischen Behörden, dass eine Scheinehe geschlossen wurde, so machen sie die kan- tonalen Behörden darauf aufmerksam. Ich durfte Herrn Oehen bereits vor sechs Jahren in der Ant- wort auf seine frühere Einfache Anfrage vom 9. Juni 1975 darüber orientieren, dass der Ausländer nach geltendem Recht durch Heirat mit einer Schweizerin keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Mit Bezug auf das Visum halte ich fest, dass es lediglich eine Bewilligung zum Grenzübertritt darstellt. Die Einfüh- rung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige könnte zum Beispiel einen Türken, der mit einem Besucher- oder Touristenvisum einreist, noch nicht daran hindern, mit einer Schweizerin eine Scheinehe einzugehen. Aber es wür- den dann alle jene Rechtsfolgen eintreten, die ich Ihnen soeben genannt habe. Ich glaube also, dass das Instrumen- tarium zur Abwehr derartiger Rechtsmissbräuche durchaus besteht. Präsidentin: Herr Oehen stellt eine Zusatzfrage. Oehen: Wie Sie soeben der Antwort von Herrn Bundesrat Furgler entnehmen konnten, sind die gesetzlichen Grundla- gen im Zusammenhang mit diesem Problem schon mehr- mals klargestellt worden. Wenn ich mit einer gewissen Hart-
Heure des questions380 15 mars 1982 sich gegenüber dem Jahre 1981 eher etwas verschlechtert, aber es geht um Nuancen. Im Januar 1982 lagen die Klein- handelsumsätze unter jenen des Jahres 1981. Das kann Einfluss auf den Eingang der Warenumsatzsteuer haben, und wenn sich die Konjunktur weiter abkühlen sollte, wird sich das auch auf gewisse Fiskaleinnahmen ebenso rasch auswirken wie umgekehrt, wenn ausserordentliche Verhält- nisse - wie im letzten Jahr - Erhöhungen bewirken. Dazu kommt, dass die starke Teuerung des letzten Jahres eigent- lich erst 1982 sich in den Ausgaben niederschlagen wird. Wir werden also teuerungsbedingte höhere Ausgaben haben. Soweit auch Einnahmen damit verbunden sein wer- den, haben wir diese - sichtbar - bereits mit dem Voran- schlag für das Jahr 1982 berücksichtigt. Wir werden Sie mit dem Voranschlag für das nächste Jahr, mit der Staatsrech- nung 1981, genau über die dannzumalige Lage orientieren und Ihnen darlegen, welche Entwicklung sich für 1982 abzeichnen könnte. Aber zu Korrekturen von Schätzungen besteht eigentlich kein Anlass, besonders nicht bei den Ein- nahmen, weil Einnahmenschätzungen im Gegensatz zu Ausgabenschätzungen, zu Ausgabenkrediten, wie Sie sie im Voranschlag beschliessen, keine Verbindlichkeit haben. Ausgaben, die im Voranschlag beschlossen worden sind, können wir ohne Ihre Zustimmung nicht korrigieren, und Einnahmenschätzungen können aus den bekannten Grün- den nie eine rechtliche Verbindlichkeit haben. Wenn wir Ein- nahmenschätzungen laufend korrigieren wollten, müssten wir das vermutlich jedes Jahr einige Male tun, um dann voll- ständig à jour zu bleiben, und ich glaube, dass das zu einer Unsicherheit führen würde, die niemand wünschen kann. Sie werden also orientiert werden, soweit das möglich sein wird, wenn Sie im Juni über die Staatsrechnung des letzten Jahres beraten werden. Question 31 : Magniti. Metallindustrie. Kündigungen Métallurgie. Licenciements L'industrie métallurgique genevoise connaît de graves diffi- cultés, dues notamment à des transferts de production en Suisse alémanique. Ces difficultés se traduisent par des licenciements et par un affaiblissement du secteur secon- daire dans le canton de Genève. Ce phénomène que connaissent d'autres régions de Suisse romande rompt l'équilibre nécessaire entre les différents secteurs économi- ques et entre les diverses régions du pays. En regard de cette situation, le Conseil fédéral est-il dis- posé à prendre les mesures indispensables au maintien de l'industrie en Suisse romande, en encourageant les inves- tissements, la recherche créatrice d'emploi, en reparaissant mieux encore les commandes de la Confédération et de ses grandes régies et en favorisant les possibilités de recy- clage qui devraient permettre aux travailleurs de retrouver des emplois de valeur équivalente? Bundespräsident Honegger: Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Teilen unseres Landes ständig und mit grosser Aufmerksamkeit. Obwohl wir im Vergleich zum Ausland immer noch günstig dastehen, ist unverkennbar, dass auch in der Schweiz viele wirtschaftliche Schwierigkeiten noch nicht bewältigt worden sind. Schon in den Jahren der Hochkonjunktur galt die Sorge des Bundesrates den unausgewogenen Entwicklun- gen in den verschiedenen Regionen der Schweiz. Die welt- weiten Schwierigkeiten haben diese Probleme verschärft. Auch die Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die verschiedenen Sprachregionen bleibt davon nicht unbeein- flusst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass einer ausge- wogenen Entwicklung in allen Teilen unseres Landes höch- ste Bedeutung zukommt. Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitskräfte zu fördern. Zu nennen sind neben den all- gemeinen Massnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik und der Regionalpolitik auch die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen; diese Hilfen bewähren sich. Der Bundesrat hat bei der Auftragsvergabe der eidgenössischen Departemente und Betriebe immer auch schon die regionalen Aspekte mitberücksichtigt. Abschliessend bleibt aber festzuhalten, dass sich die Inter- ventionen des Bundesrates immer innerhalb des mit dem System der freien Marktwirtschaft verträglichen Rahmens halten müssen. M. Magnin: Je remercie M. Honegger, conseiller fédéral, de sa réponse; mais je demande: qu'est-ce que le Conseil fédéral envisage de faire concrètement? On peut parler du passé, mais il y a le présent, des perspectives d'avenir qui ne sont pas réjouissantes. Or, j'ai posé une ou deux ques- tions précises sur la nécessité d'encourager les investisse- ments dans les régions touchées, de favoriser la recherche créatrice d'emplois, notamment. Les finances fédérales s'étant améliorées, je demande spécialement s'il est possi- ble de revoir la question de l'aide à la recherche, d'orienter celle-ci vers les secteurs que j'ai mentionnés. Bundespräsident Honegger: Herr Magnin, was die Investi- tionen anbetrifft: hier ist der Bundesrat nicht zuständig; er verfügt nicht über die nötigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen, um im Einzelfall einer Firma Geld zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Bundesbeschluss über die Finanzierungsmöglichkeiten, an denen sich auch die Kantone zu beteiligen haben. Wenn in einer Region Investitionen notwendig sind, um zum Beispiel neue Arbeitsplätze zu scharfen, so ist der Bundesrat bereit, sein Finanzierungsinstrument einzusetzen. Wir haben das in den letzten Monaten vor allem in Problemregionen wie im Kan- ton Jura und im Kanton Neuenburg (Uhrenindustrie) in beträchtlichem Ausmasse gemacht. Was die Forschung anbetrifft: Sie wissen, wir haben für die angewandte Forschung Geld zur Verfügung gestellt, in der Uhrenindustrie zum Beispiel mehr als 15 Millionen Franken. Was die Mobilität anbetrifft: das neue Arbeitslosenversiche- rungsgesetzt ist bei den Räten hängig. Wir hoffen, dass die Differenzbereinigung rasch erledigt werden kann, damit es auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden kann; es bie- tet zahlreiche Möglichkeiten für Umschulung und Weiter- schulung. Frage 32: Nussbaumer. Gleicher Lohn für Bäuerinnen Salaire égal pour les paysannes Der Schweizerische Landfrauenverband fordert, gestützt auf Artikel 4 BV, gleichen Lohn für Bäuerinnen und Bauern. Stimmt es, dass geplant ist, diesem Begehren nur zu 85 Prozent stattzugeben, obschon die Bäuerin heute sehr oft Betriebsleiterfunktionen ausübt und qualifizierte Arbeiten ausführt, die nicht mit der Arbeit weiblicher Gutsangestell- ter auf Grossbetrieben vergleichen werden kann? Bundespräsident Honegger: Die Bäuerin ist nicht Lohn- empfängerin, sondern Mitarbeiterin ihres selbständigerwer- benden Ehemannes. Die Forderung nach gleichem Lohn im Sinne von Artikel 4 Bundesverfassung ist deshalb, anders als bei Arbeitnehmerinnen, kaum gerechtfertigt. Die Frage von Nationalrat Nussbaumer zielt indessen in eine andere Richtung, nämlich auf die laufenden Revisionsarbeiten betreffend den bäuerlichen Paritätslohnanspruch gemäss der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung. Hier geht es aber nicht um den Lohn der Bäuerinnen, sondern um die Frage der paritätischen Bewertung der Betriebsarbeit der Bäuerinnen in der Berechnung der landwirtschaftlichen Pro- duktionskosten gemäss Artikel 29 des Landwirtschaftsge- setzes. Dies ist eine sehr komplexe Materie, mit der sich die Experten sorgfältig und gründlich auseinandergesetzt haben. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichti- gen, unter anderem auch die Frage, wie weit die Arbeiten
Protection de l'environnement. Loi 382 N 15 mars 1982 gramme. Ces deux questions étant précises, j'aurais aimé, Monsieur le Conseiller fédéral, une réponse correspon- dante, avec des dates et une décision. Bundesrat Schlumpt: Ich will meine Antwort an Frau Natio- nalrätin Aubry noch einmal präzis wiederholen, und diese präzise Antwort heisst, dass wir keine Daten angeben kön- nen. Wir können gegenwärtig mit dem Sender La Dole, der seit dem letzten Herbst verfügbar ist und jetzt dieses dritte Programm ausstrahlt, diesen Teil der Bevölkerung der Romandie bedienen. Ich habe gesagt, dass im zweiten Semester des kommenden Jahres das Unterwallis mit einem weiteren Sender bedient werden kann und dass wir alles daran setzen, damit auch die übrigen Teile der Roman- die dieses dritte Programm empfangen können; ich kann Ihnen aber keine Daten angeben. Wenn Sie mich dazu zwin- gen möchten, dann müsste ich Ihnen sagen: niemand soll mehr versprechen, als was er in guten Treuen tun kann. Sie dürfen mich also in bezug auf Daten nicht überfordern. In Verbindung damit und etwas versteckt auch die Frage, dass so und so viele Hörer, gegenwärtig 30 bis 40 Prozent der Romandie, dieses dritte Programm noch nicht empfan- gen können und trotzdem die volle Radiokonzession bezah- len. Die Konsequenz, wenn man das anders hätte regeln wollen, wäre einfach die gewesen, dass man das dritte Radioprogramm eben nicht bewilligt hätte, bevor die Infra- struktur so ausgebaut gewesen wäre, dass man rund 10 Prozent hätte bedienen können. Weil es sich um eine Ver- suchsphase von drei Jahren handelte, glaube ich, dass es besser war, diesen 60 bis 70 Prozent Radiohörern in der Westschweiz jetzt einmal das Mögliche zu vermitteln, als auch diese 60 bis 70 Prozent warten zu lassen mit Blick dar- auf, dass vorderhand 30 bis 40 Prozent, in einem Jahr dann vielleicht noch 20 bis 30 Prozent, dieses dritte Programm nicht empfangen können. Ich kann Ihnen, Frau Aubry, auch keine genaueren Angaben machen. #ST# 79.072 Umweltschutzgesetz Protection de l'environnement. Loi Fortsetzung - Suite Siehe Seite 355 hiervor - Voir page 355 ci-devant Art. 11 Antrag der Kommission Abs. 1 Für... Abs. 2 Dabei sind auch die Wirkungen der Immissionen auf Perso- nengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere mitzuberücksichtigen. Antrag Magnin (Text des Bundesrates) ... Immissionsgrenzwerte fest. Diese Grenzwerte unterlie- gen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Anträge Carobbio und Loretan Abs. 2 Streichen Art. 11 Proposition de la commission Al. 1 . Le Conseil fédéral... Al. 2 II y a lieu à cet effet de tenir compte également des effets produits par les immissions sur des groupes de personnes particulièrement sensibles, tels les enfants, les malades, les personnes âgées et les femmes enceintes. Proposition Magnin (texte du Conseil fédéral) ... atteintes nuisibles ou incommodantes. Ces valeurs limites sont soumises à l'approbation de l'Assemblée fédé- rale. Propositions Carobbio et Loretan Al. 2 Biffer Anträge Herczog Art. 11a (neu) Sofortmassnahmen Werden die Immissionsgrenzwerte in einem Masse über- schritten, dass die Gesundheit des Menschen unmittelbar gefährdet wird (Alarmgrenzwerte), so treffen die zuständi- gen Behörden die nötigen Sofortmassnahmen. Sie sind ins- besondere befugt, ungeachtet allfälliger Bewilligungen, die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb von Anlagen und Einrichtungen, die Verwendung von Stoffen und die Aus- übung von Tätigkeiten einzuschränken oder zu untersagen, solange die Gefährdung andauert. Art. 11b(neu) Immissionsrichtwerte Der Bundesrat kann Immissionsrichtwerte festlegen, die unter den Grenzwerten liegen, als Grundlage für die Beur- teilung des bestehenden Zustandes, für Planungs- und län- gerfristige Sanierungsmassnahmen sowie für die Festle- gung allfälliger Auflagen und Bedingungen bei der Bewilli- gung von Anlagen und Einrichtungen. Propositions Herczog Art. 11a (nouveau) Mesures d'urgence Lorsque les valeurs limites d'immissions sont dépassées dans une mesure telle que la santé de l'homme est directe- ment menacée (valeurs d'alarme), les autorités compé- tentes prennent les mesures d'urgence qui s'imposent. Elles sont notamment habilitées à restreindre ou à interdire, nonobstant les autorisations existantes, la mise en service ou l'exploitation d'installations et de dispositifs, l'utilisation de certaines substances et l'exercice d'activités détermi- nées. Art. 11 b (nouveau) Valeurs indicatives d'immissions Le Conseil fédéral peut fixer des valeurs indicatives qui soient inférieures aux valeurs limites; ces valeurs indica- tives serviront à apprécier la situation du moment, à arrêter des mesures d'aménagement et des mesures d'assainisse- ment à long terme, ainsi qu'à déterminer les conditions et charges dont il y aurait lieu d'assortir les autorisations affé- rentes à des installations et dispositifs. Präsidentin: Die Streichungsanträge der Herren Loretan und Carobbio haben wir bei Artikel 6 beraten und bereits darüber entschieden. Über den Antrag Magnin entscheiden wir bei Artikel 22a. Zu Artikel 11a und 11b haben wir noch die Anträge von Herrn Herczog. Er hat das Wort zur Begründung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1982 - 15:30 Date Data Seite 378-382 Page Pagina Ref. No 20 010 327 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.