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Motion Affolter
81.071 Botschaft in Jakarta. Kanzleigebäude Ambassade à Jakarta Construction d'une chancellerie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BBI 1982 | 53) Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1982 | 57)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Renschler unterbreitet namens der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich am 18. Februar 1982 mit der Botschaft über die Errichtung eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die schweizerische diplomatische Vertretung in Jakarta be- fasst. Der Neubau drängt sich auf, weil das vor mehr als 21 Jahren für die Unterbringung der Botschaftskanzlei erwor- bene Wohnhaus den Bedürfnissen der schweizerischen Vertretung in Jakarta nicht mehr zu entsprechen vermag. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf 4 907 000 Franken. Bringt man aber den zu erwartenden Erlös von 725 000 Franken aus dem Verkauf des Grundstückes mit dem alten Kanzleigebäude sowie die Rückvergütung von Zollabgaben von 470 000 Franken in Abzug, dann belaufen sich die effektiven Auslagen des Bundes auf 3 712 000 Franken. Das Grundstück, auf dem das neue Gebäude zu stehen kommt, wurde schon 1979 erworben.
Die Bautengruppe, die die Vorlage an einer separaten Sit- zung behandelte, hat keine Einwände gegen dieses Bauvor- haben.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschlussentwurf zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89 Stimmen 1 Stimme
80.349 Motion Affolter Zugfunk - Transmission radio dans les trains
Wortlaut der Motion vom 12. März 1980
Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Netz der SBB den Zugfunk mit selektiver Gesprächsverbindung einzuführen. Die Koppelung mit einem internationalen Zugfunk muss möglich sein.
Texte de la motion du 12 mars 1980
Le Conseil fédéral est chargé de faire mettre en place dans les trains, sur le réseau des CFF, un dispositif de radio-télé- phone doté d'appareils permettant à l'usager d'établir directement la communication désirée. Le dispositif devrait être conçu de manière à pouvoir être relié à un réseau inter- national de radio-téléphone.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Braunschweig, Bundi, Christinat, Deneys, Euler, Ganz, Gerwig, Hubacher, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Meier Werner, Merz, Morel, Morf, Nauer, Neukomm, Reimann, Reiniger, Renschler, Robbiani, Vannay, Ziegler-Genf (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Zugfunk - als Verbindung zwischen dem Fahrpersonal der Züge und den Stationen - ist ein Instrument zur Erhö- hung und Verbesserung der Betriebssicherheit, Betriebsab- wicklung und Wirtschaftlichkeit. Bei den SBB ist der Zug- funk erst auf der Nord-Süd-Achse Basel-Chiasso einge- richtet. Mangels selektiver Gesprächsverbindung und weil nur eine beschränkte Anzahl Triebfahrzeuge mit Funk aus- gerüstet sind, ist dieser Zugfunk mit betrieblichen Unzu- kömmlichkeiten verbunden.
Verbesserung der Betriebssicherheit: Durch laufende Per- sonaleinsparungen entlang der Strecke und auf den Zügen wird die Beobachtung der Züge immer geringer. Das sofor- tige Absetzen von Meldungen über gefahrdrohende Unre- gelmässigkeiten auf der Strecke, an Fahrleitungen und begegnenden Zügen sowie am eigenen Zug - zum Beispiel Schienenbrüche, erloschene Signale, Fahrthindernisse, Heissläufer, offene Türen, verschobene Wagenladungen, schnelles Herbeirufen von Hilfe bei Unfällen - ist zur Erhal- tung der Sicherheit nötig.
Verbesserung der Betriebsabwicklung: Mit der Einführung des Taktfahrplans 1982 sind die SBB-Anlagen und -Strek- ken noch stärker als heute, sogar teilweise völlig ausgela- stet, weil noch nicht alle Engpässe des Schienennetzes behoben sein werden. Dies gilt besonders für die stark fre- quentierte Ost-West-Transversale. Die vielen kleinen Stö- rungen des Soll-Fahrplans haben in diesem Fall eine ver- hältnismässig grosse Wirkung auf den Verkehrsfluss und Pünktlichkeit. Mit dem Zugfunk kann direkt mit dem Loko- motivführer Verbindung aufgenommen werden, schneller und besser disponiert, der Verkehr flüssiger gehalten und damit die Streckenkapazität vergrössert werden.
Rationalisierung: Mit guter Betriebsführung und hoher Sicherheit werden zwar wirtschaftliche Vorteile erreicht, doch sind diese Vorteile nicht genau bezifferbar. Immerhin wurde zum Beispiel für die Unterdrückung von täglich fünf ausserordentlichen Halten eine Ersparnis an Zugförde- rungskosten von jährlich 35 000 Franken errechnet.
Für den heute bereits stark durchrationalisierten Eisen- bahnbetrieb ist der Zugfunk eine dringende Notwendigkeit.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Frage einer allgemeinen Einführung des selektiven Zug- funks gehört zum unternehmerischen Entscheidungsbe- reich der SBB. Diese verkennen keineswegs den Wert einer Dienstverbindung zu den Zügen und sind sehr an einer
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Motion Affolter
N
4 mars 1982
Ausdehnung auf ihr ganzes Netz interessiert. Vorerst sind aber noch zahlreiche Fragen abzuklären. Nicht unerheblich ist ferner das Finanzierungsproblem. Ein modernes System bedingt ausserordentlich hohe Investitionen, denen keine entsprechenden quantifizierbaren Einsparungen gegen- überstehen.
Mit der Prüfung der mit dem Zugfunk zusammenhängenden Probleme haben die SBB eine multidisziplinäre Arbeits- gruppe beauftragt. Ihre Aufgabe ist sehr komplex. Sie wird unter anderem dadurch erschwert, dass Strecken mit unterschiedlichem Charakter vorliegen und eine Verständi- gung mit fahrenden Zügen auch über andere Medien (z. B. Fahrleitung oder Linienleiter) möglich ist. Die Arbeitsgruppe wird auch die bestehenden und die in Vorbereitung befindli- chen Empfehlungen der Union Internationale des Chemins de Fer in ihre Untersuchungen einbeziehen müssen. Erst wenn alle betrieblichen und technischen Aspekte geklärt sind, kann über eine schrittweise Einführung des Zugfunks auf dem ganzen SBB-Netz entschieden werden. Da der frei- zügige Einsatz der Lokomotiven gewährleistet bleiben muss, kommt nur ein einheitliches, den Bedürfnissen aller Strecken gerecht werdendes System in Frage.
Für die vom Motionär verlangten Massnahmen sind somit alle notwendigen Schritte eingeleitet. Im übrigen sind die Voraussetzungen für eine Motion nicht erfüllt. Der Ent- scheid über die Einführung des Zugfunks ist nach Bundes- recht den SBB übertragen. Aufsichtsbehörde und Be- schwerdeinstanz ist der Bundesrat, der abschliessend ent- scheidet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Affolter: Mit meinem Vorstoss verlange ich die Einführung des Zugfunks auf dem Netz der SBB, und zwar als Verbin- dung zwischen dem Fahrpersonal der Züge und den Statio- nen, und als Instrument der Verbesserung der Betriebssi- cherheit, Betriebsabwicklung und Wirtschaftlichkeit. Die Erfahrungen mit den bereits eingeführten Zugfunkeinrich- tungen dieser Art auf der Vogelfluglinie und der Münchner- S-Bahn haben gezeigt, dass mit der zunehmenden Automa- tion des Eisenbahnbetriebes (das gilt für die SBB in beson- derem Masse) das Vorhandensein einer individuell zu steuernden Nachrichtenverbindung unbedingt notwendig ist. Die Forderung nach einem Zugfunk bei den SBB wurde am 18. Juli 1974 gestellt und aufgrund sehr guter Erfahrun- gen auf der Gotthard-Strecke wurde erneut am 29. Juni 1978 vorgestossen.
Seither ist kein solches System eingeführt oder beschlos- sen worden. Hingegen können wir feststellen, dass im Re- kordtempo ein nationales Autotelefonnetz aufgebaut wurde, das die beschränkten Funksysteme der SBB zeit- weise erheblich stört. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass im provisorischen Rangierbahnhof Limmattal für zwei Rangierlokomotiven lediglich ein Funkkanal zur Verfügung gestanden hat und dass damit der Betrieb nicht nur erschwert, sondern auch die Betriebssicherheit tangiert worden ist.
Am 10. September 1979 erklärten die SBB gegenüber Per- sonalvertretern, die nötigen Funkkanäle der SBB zur Einfüh- rung des Zugfunkes seien von der PTT reserviert worden. Die technische Planung seitens der SBB sei abgeschlos- sen, es fehle nur noch am Geld, und das seien etwa 40 Mil- lionen Franken. Entgegen diesen Erklärungen ist der Grundsatzentscheid für die zwei in Prüfung befindlichen Funksysteme bis heute noch immer nicht gefällt worden. Grund dafür ist die Prüfung des Baues des Linienleitersy- stems, das jetzt, weil viel zu teuer und technisch unerhört aufwendig, aufs Eis gelegt worden ist. Erst jetzt geht die vom Bundesrat erwähnte multidisziplinäre Arbeitsgruppe zur Entscheidungsfindung über und verspricht einen Bericht bis Ende 1982.
In zwei Monaten wird der Taktfahrplan eingeführt. Die Anla- gen und Strecken sind damit zum Teil völlig ausgelastet.
Schon heute muss, um eine regelmässige Betriebsabwick- lung zu ermöglichen, der Funk eingesetzt werden. So wer- den zum Beispiel die Güterzüge von Zürich-Altstetten mit- tels Funk durch den Engpass Oerlikon Richtung Ost- schweiz geschleust und geleitet, um ausserordentliche Zugshalte und Verspätungen zu verhüten.
Nebst der betrieblichen Notwendigkeit der beschriebenen Massnahmen können damit auch Einsparungen erzielt wer- den. Immerhin wird bei Unterdrückung von täglich fünf aus- serordentlichen Zugshalten eine Ersparnis an Zugsförde- rungskosten von jährlich 35 000 Franken erzielt. Unser Eisenbahnbetrieb in der Schweiz ist teilweise total automa- tisiert und durchrationalisiert. Der Zugfunk ist daher eine absolute Notwendigkeit zur Erhaltung der Sicherheit. Hier muss ich feststellen, dass sich seit 1974 verschiedene Eisenbahnunfälle mit Toten, mit grossen Sachschäden und Umweltbelastungen ereigneten. Mit Sicherheit hätten einige dieser Vorkommnisse, zum Beispiel das Unglück von Vau- marcus vom 8./9. Dezember 1978, bei Vorhandensein einer Zugfunkeinrichtung verhindert werden können.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, die Einführung eines Zugfunkes sei eine unternehmerische Entscheidung der SBB. Aus diesem Grunde sei die Motion abzulehnen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen beantragen, diese Motion mittels Postulat dem Bundesrat zu überwei- sen, dies aus folgenden Überlegungen: Alljährlich bei Bera- tung der Rechnung, aber vor allem auch bei der Beratung des Budgets, kürzen oder ergänzen wir das Budget in einer Form, mit der wir den SBB unsere Anliegen auftragen und sie in einer Richtung bestärken wollen, etwa ein Postulat zu verwirklichen.
Als Zweites sehe ich meinen Vorstoss betreffend Ergän- zung des Zugfunkes als eine Erweiterung des Leistungsauf- trages an die SBB. Wir haben heute morgen darüber zum zweitenmal ausgedehnt diskutiert, und ich würde auch unter diesem Gesichtspunkt einen Grund mehr sehen, dass wir den SBB den Anstoss geben, endlich diesen notwendi- gen Entscheid zu fällen. Er ist ein Ausdruck für den Wunsch, zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zur Garantierung einer normalen Betriebsabwicklung der SBB beizutragen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, das Postulat in diesem Sinne zu übernehmen, und Sie bitte ich, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Bundesrat Schlumpf: Als Vertreter des Bundesrates bin ich natürlich nicht befugt, über eine Entgegennahme eines Postulates zu befinden und die Stellungnahme des Bundes- rates von mir aus dazu bekanntzugeben. Der Bundesrat hat die Entgegennahme einer Motion aus verschiedenen Grün- den abgelehnt, insbesondere aber - Nationalrat Affolter hat das in Erinnerung gerufen -, weil die Motion verlangt, dass der Bundesrat diesen- Zugfunk einführe. Das wäre aus Gründen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung nicht möglich! Wenn Nationalrat Affolter sein Begehren so ver- standen haben will, dass der Bundesrat ersucht werde, diese Fragen weiter zu prüfen, dann steht dem nichts ent- gegen, weil der Bundesrat bereits erklärt hat - Sie finden das in der schriftlichen Antwort -, dass die SBB sich mit diesen Fragen ohnehin beschäftigen und sie einer Lösung entgegenführen wollen. Es ist zu diesem Problem eine Arbeitsgruppe seit geraumer Zeit tätig. Der Postulatsform im Sinne einer Einladung, sich weiterhin dieser Fragen anzunehmen, steht nichts im Wege. Das würde dem ent- sprechen, was ja ohnehin schon auf diesem Gebiet gemacht wird.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Affolter Zugfunk Motion Affolter Transmission radio dans les trains
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In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 80.349
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
241-242
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Pagina
Ref. No
20 010 307
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