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Motion Affolter
81.071 Botschaft in Jakarta. Kanzleigebäude Ambassade à Jakarta Construction d'une chancellerie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BBI 1982 | 53) Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1982 | 57)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Renschler unterbreitet namens der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich am 18. Februar 1982 mit der Botschaft über die Errichtung eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die schweizerische diplomatische Vertretung in Jakarta be- fasst. Der Neubau drängt sich auf, weil das vor mehr als 21 Jahren für die Unterbringung der Botschaftskanzlei erwor- bene Wohnhaus den Bedürfnissen der schweizerischen Vertretung in Jakarta nicht mehr zu entsprechen vermag. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf 4 907 000 Franken. Bringt man aber den zu erwartenden Erlös von 725 000 Franken aus dem Verkauf des Grundstückes mit dem alten Kanzleigebäude sowie die Rückvergütung von Zollabgaben von 470 000 Franken in Abzug, dann belaufen sich die effektiven Auslagen des Bundes auf 3 712 000 Franken. Das Grundstück, auf dem das neue Gebäude zu stehen kommt, wurde schon 1979 erworben.
Die Bautengruppe, die die Vorlage an einer separaten Sit- zung behandelte, hat keine Einwände gegen dieses Bauvor- haben.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschlussentwurf zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89 Stimmen 1 Stimme
80.349 Motion Affolter Zugfunk - Transmission radio dans les trains
Wortlaut der Motion vom 12. März 1980
Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Netz der SBB den Zugfunk mit selektiver Gesprächsverbindung einzuführen. Die Koppelung mit einem internationalen Zugfunk muss möglich sein.
Texte de la motion du 12 mars 1980
Le Conseil fédéral est chargé de faire mettre en place dans les trains, sur le réseau des CFF, un dispositif de radio-télé- phone doté d'appareils permettant à l'usager d'établir directement la communication désirée. Le dispositif devrait être conçu de manière à pouvoir être relié à un réseau inter- national de radio-téléphone.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Braunschweig, Bundi, Christinat, Deneys, Euler, Ganz, Gerwig, Hubacher, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Meier Werner, Merz, Morel, Morf, Nauer, Neukomm, Reimann, Reiniger, Renschler, Robbiani, Vannay, Ziegler-Genf (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Zugfunk - als Verbindung zwischen dem Fahrpersonal der Züge und den Stationen - ist ein Instrument zur Erhö- hung und Verbesserung der Betriebssicherheit, Betriebsab- wicklung und Wirtschaftlichkeit. Bei den SBB ist der Zug- funk erst auf der Nord-Süd-Achse Basel-Chiasso einge- richtet. Mangels selektiver Gesprächsverbindung und weil nur eine beschränkte Anzahl Triebfahrzeuge mit Funk aus- gerüstet sind, ist dieser Zugfunk mit betrieblichen Unzu- kömmlichkeiten verbunden.
Verbesserung der Betriebssicherheit: Durch laufende Per- sonaleinsparungen entlang der Strecke und auf den Zügen wird die Beobachtung der Züge immer geringer. Das sofor- tige Absetzen von Meldungen über gefahrdrohende Unre- gelmässigkeiten auf der Strecke, an Fahrleitungen und begegnenden Zügen sowie am eigenen Zug - zum Beispiel Schienenbrüche, erloschene Signale, Fahrthindernisse, Heissläufer, offene Türen, verschobene Wagenladungen, schnelles Herbeirufen von Hilfe bei Unfällen - ist zur Erhal- tung der Sicherheit nötig.
Verbesserung der Betriebsabwicklung: Mit der Einführung des Taktfahrplans 1982 sind die SBB-Anlagen und -Strek- ken noch stärker als heute, sogar teilweise völlig ausgela- stet, weil noch nicht alle Engpässe des Schienennetzes behoben sein werden. Dies gilt besonders für die stark fre- quentierte Ost-West-Transversale. Die vielen kleinen Stö- rungen des Soll-Fahrplans haben in diesem Fall eine ver- hältnismässig grosse Wirkung auf den Verkehrsfluss und Pünktlichkeit. Mit dem Zugfunk kann direkt mit dem Loko- motivführer Verbindung aufgenommen werden, schneller und besser disponiert, der Verkehr flüssiger gehalten und damit die Streckenkapazität vergrössert werden.
Rationalisierung: Mit guter Betriebsführung und hoher Sicherheit werden zwar wirtschaftliche Vorteile erreicht, doch sind diese Vorteile nicht genau bezifferbar. Immerhin wurde zum Beispiel für die Unterdrückung von täglich fünf ausserordentlichen Halten eine Ersparnis an Zugförde- rungskosten von jährlich 35 000 Franken errechnet.
Für den heute bereits stark durchrationalisierten Eisen- bahnbetrieb ist der Zugfunk eine dringende Notwendigkeit.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Frage einer allgemeinen Einführung des selektiven Zug- funks gehört zum unternehmerischen Entscheidungsbe- reich der SBB. Diese verkennen keineswegs den Wert einer Dienstverbindung zu den Zügen und sind sehr an einer
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Botschaft in Jakarta. Kanzleigebäude Ambassade à Jakarta Construction d'une chancellerie
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.071
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
241-241
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Ref. No
20 010 306
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