N 4 mars 1982
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Ambassade à Brasilia
pia verläuft längs in der dazwischenliegenden Strasse. Infolgedessen wurde diese auf beiden Seiten nicht unterhal- ten und befindet sich in schlechtem Zustand. Der Kanton Tessin ist bereit, die Strasse instandzustellen und zu unter- halten, soweit sie ganz auf seinem Gebiet liegt. Er hat des- halb den Bund ersucht, mit Italien über eine entsprechende Grenzbereinigung zu verhandeln. Die Schweiz und Italien kamen in der Folge überein, diese Strasse querzuteilen, so dass eine Strecke auf schweizerisches Gebiet und eine Strecke auf italienisches Gebiet zu liegen kommen. Der Flä- chenausgleich im Ausmass von je 426 Quadratmeter konnte auf der Strasse selbst gefunden werden.
Die Grenze zwischen dem schweizerischen Zollposten Pedrinate und dem italienischen Posten von Drezzo verläuft auf dem dazwischenliegenden Strassenstück in einer gekrümmten und gebrochenen Linie, die im Gelände nur schwer festzustellen ist, was zu Unsicherheiten über den Wirkungsbereich der Zollbeamten beider Länder führte. Auch hier wurde vereinbart, die Strasse quer zu teilen und den Ausgleich im Ausmass von je 132 Quadratmeter auf der Strasse selbst zu treffen.
Die Bereinigungen schaffen auf beiden Strassenstücken übersichtliche Verhältnisse, was den Strassenunterhalt und die Überwachung der Grenze für beide Seiten erleichtert. Das Abkommen hat keine besonderen Auswirkungen für den Bund im finanziellen und personellen Bereich. Die Ver- markungsarbeiten werden im Rahmen des ordentlichen Kredites des Bundesamtes für Landestopographie für den Unterhalt der Landesgrenzen finanziert.
Da das Abkommen unkündbar ist, untersteht es dem fakul- tativen Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung.
Das Abkommen wurde vom Ständerat am 1. Dezember 1981 einstimmig genehmigt.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über ein Abkommen mit Italien betreffend zwei Grenzberei- nigungen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
81.070 Botschaft in Brasilia. Neubauten Ambassade à Brasilia. Constructions
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BBI 1982 | 45) Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1982 | 49)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Renschler unterbreitet namens der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich am 18. Februar 1982 mit der Botschaft über die Errichtung eines Kanzleigebäudes, einer Residenz und eines Doppel- dienstwohnhauses für die schweizerische diplomatische Vertretung in Brasilia befasst.
Die Kosten für die projektierten Bauten belaufen sich auf 8,8 Millionen Franken. Sie kommen auf ein Grundstück zu stehen, das der Schweiz 1961 von Brasilien geschenkt wurde und heute einen Wert von 3,5 Millionen Franken auf- weist. Die Schenkung war mit der Auflage verbunden, innert zweier Jahre darauf die Botschaftsgebäude zu errichten; aus finanziellen Gründen wurde sie bis jetzt jedoch nicht erfüllt. Die brasilianischen Behörden mahnten nun die Schweiz an die 1961 eingegangene Verpflichtung; ein weite- rer Aufschub des Baubeginns könnte zum Verlust des Grundstückes führen.
Die Verwirklichung des Bauvorhabens sichert der Schweiz den Besitz eines wertvollen Grundstückes, beendigt ein über 20jähriges Provisorium und schafft langfristig gesehen billigeren Arbeits- und Wohnraum für unsere Vertretung in Brasilia.
Die Bautengruppe, die die Vorlage an einer separaten Sit- zung behandelte, hat keine Einwände gegen dieses Bauvor- haben.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschlussentwurf zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
87 Stimmen 1 Stimme
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft in Brasilia. Neubauten Ambassade à Brasilia. Constructions
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
240-240
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20 010 305
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