2023_OG V 22 23. IV. Einreichen einer Beschwerde, die wörtlich derjenigen eines anderen Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren entspricht. Die angegebenen Arztpersonen und Arbeitsfähigkeitsgrade wurden dementsprechend nicht korrekt angegeben. Es fehlt mithin sowohl an einer Darstellung des Sachverhalts als auch an einer Begründung. Einräumung der Möglichkeit, innert Frist die Beschwerdeschrift entsprechend zu verbessern. Androhungsgemässes Nichteintreten auf die Beschwerde nach unbenutztem Ablauf der Frist.