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Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit für Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege und für definitive Kostenentscheide im Kindesschutzverfahren; Unzulässigkeit eines fixen Kostendachs und Möglichkeit der Festsetzung eines weichen Kostendachs für die Aufwendungen des unentgeltlichen Rechtsbeistands | Omnilex