Appeal proceedings discontinued after withdrawal

ZK2 2018 27Übriges Gericht14.03.2018Withdrawn

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Schwyz Cantonal Court discontinued the appeal proceedings after the appellant withdrew her appeal against the district court’s order on advance litigation costs in a family-law matter. Applying Art. 241(3) CPC, the court struck the case off the roll. It imposed reduced second-instance costs of CHF 150 on the appellant under Art. 106(1) CPC and denied party compensation to the respondent because no compensable effort had been shown.

Omnilex-Regeste

Art. 241 Abs. 3 ZPO; Rückzug der Beschwerde/der Berufung führt zur Abschreibung des Verfahrens. Nach Rückzug wird das Rechtsmittelverfahren ohne Sachentscheid erledigt; die Kosten sind nach dem Ausgang dem Rechtsmittelführer aufzuerlegen, wobei bei fehlendem Aufwand der Gegenpartei keine Parteientschädigung geschuldet ist (vgl. Art. 106 Abs. 1 ZPO). Die präsidiale Abschreibung ist zulässig, wenn das kantonale Recht dies vorsieht (§ 40 Abs. 2 JG).

Gesamter Gesetzestext

Kantonsgericht Schwyz

1

Verfügung vom 14. März 2018

ZK2 2018 27

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann.

In Sachen

A.________, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin,

gegen

B.________, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt C.________,

betreffend

Prozesskostenvorschuss (eheliche Beistands- und Unterstützungspflicht)

(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 5. Februar 2018, ZES 2017 655);-

hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,

nachdem sich ergeben und in Erwägung:

  • dass die Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin ihre Beschwerde vom 13. Februar 2018 (eingereicht beim Bezirksgericht Schwyz; Vi-act. 9) gegen die Verfügung vom 5. Februar 2018 (ZES 2017 655) mit Schreiben vom 19. Februar 2018 (ebenfalls eingereicht beim Bezirksgericht Schwyz; Vi-act. 12) zurückzog, weshalb das Verfahren gemäss Art. 241 Abs. 3 ZPO abzuschreiben ist;

  • dass bei diesem Ausgang des Verfahrens die reduzierten Gerichtskosten gestützt auf Art. 106 Abs. 1 ZPO der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind;

  • dass mangels Aufwands des Beschwerdegegners keine Parteientschädigung zu leisten ist;

  • dass die Abschreibung des Verfahrens laut § 40 Abs. 2 JG präsidial entschieden werden kann;-

verfügt:

1. Das Beschwerdeverfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. Die zweitinstanzlichen Kosten von Fr. 150.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. Parteientschädigungen sind keine zu leisten.

4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach

Massgabe von Art. 113 ff. des Bundesgerichtsgesetzes *Verfassungsbeschwerde * beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; vorbehalten bleibt die Geltendmachung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit * Beschwerde in Zivilsachen * gemäss Art. 72 ff. BGG, die in der gleichen Rechtsschrift bzw. bei alleiniger Einlegung innert derselben Frist einzureichen ist. Die Beschwerdeschrift muss Art. 42 BGG entsprechen. Der Streitwert beträgt Fr. 8000.00.

5. Zufertigung an die Beschwerdeführerin (1/R), Rechtsanwalt C.________ (2/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtsvizepräsident

Versand

14. März 2018 kau

Schlagwörter

appeal withdrawalcost advancefamily lawdiscontinuancecourt costsparty compensation

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal proceedings should be discontinued after the appeal was withdrawn.

Extrahierter Entscheid

The proceedings were struck off because the appellant withdrew the appeal.

Extrahierte Begründung

Under Art. 241(3) CPC, a withdrawn appeal requires the proceedings to be discontinued.

Kernrechtsfrage

Allocation of second-instance costs after withdrawal of the appeal.

Extrahierter Entscheid

Reduced court costs of CHF 150 were imposed on the appellant.

Extrahierte Begründung

Given the outcome, costs were charged to the appellant under Art. 106(1) CPC.

Kernrechtsfrage

Whether party compensation is owed to the respondent.

Extrahierter Entscheid

No party compensation was awarded because the respondent incurred no relevant effort.

Extrahierte Begründung

The court found no compensable expense for the respondent.

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