STK 2023 7•STK 2023 7 - Sachbeschädigung, Störung des Eisenbahnverkehrs
STK 2023 7Kantonsgericht Schwyz / Strafkammer (KG Schwyz)07.03.2023
Kantonsgericht Schwyz
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**Verfügung vom 7.**März 2023
STK 2023 7
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber.
In Sachen
A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, vertr. durch B.________, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,
gegen
**1.**Staatsanwaltschaft, 5. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch D.________, **2.**E.________ AG, Privatklägerin und Berufungsgegnerin,
betreffend
Sachbeschädigung, Störung des Eisenbahnverkehrs
(Berufung gegen das Urteil des Jugendgerichts vom 24. Oktober 2022,
JGO 2022 3);-
hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass
der Beschuldigte gegen das Urteil des Jugendgerichts vom 24. Oktober 2022 innert Frist Berufung anmeldete und erklärte;
der Beschuldigte mit Schreiben vom 6. März 2023 die Berufung zurückzog (KG-act. 6);
demnach das Verfahren zufolge Rückzugs der Berufung präsidial nach §§ 40 Abs. 2 und 41 Abs. 1 JG abzuschreiben ist;
die Gerichtskosten der zweiten Instanz bei diesem Ausgang zulasten des Staates gehen;-
verfügt:
1. Die Berufung wird als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben.
2. Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 300.00 gehen zulasten des Staates.
3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.
4. Zufertigung an Rechtsanwalt C.________ (2/R), die Privatklägerin (1/R, unter Beilage von KG-act. 6), die Staatsanwaltschaft (1/A, unter Beilage von KG-act. 6 an die 5. Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst), die Vorinstanz (1/ü) sowie nach definitiver Erledigung an die
Vorinstanz (1/ES, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).
Der Kantonsgerichtsvizepräsident
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7. März 2023 kau