Appeal dismissed after waiver of appeal statement

STK 2017 38Übriges Gericht18.07.2017Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Schwyz Cantonal Court dealt with a prosecution appeal against a district court criminal judgment. After the prosecution informed the court that it would not pursue the announced appeal and would not file an appeal statement, the court struck the appeal off as discontinued. The second-instance costs of CHF 300 were charged to the state, and no compensation was awarded.

Omnilex-Regeste

Art. 399 Abs. 3 StPO; Verzicht auf die Berufungserklärung nach fristgerechter Berufungsanmeldung führt zur Abschreibung der Berufung im präsidialen Verfahren nach Art. 386 StPO. Wird die angemeldete Berufung nicht durch Einreichung der Berufungserklärung aufrechterhalten, ist das Rechtsmittel als erledigt abzuschreiben; eine materielle Prüfung findet nicht statt. Mangels Aufwand ist keine Entschädigung zuzusprechen; die Kostenfolge richtet sich nach dem Verfahrensausgang.

Gesamter Gesetzestext

Kantonsgericht Schwyz

1

Verfügung vom 18. Juli 2017

STK 2017 38

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner.

In Sachen

Staatsanwaltschaft Innerschwyz, Postfach 562, Schmiedgasse 21,

6431 Schwyz,

Anklagebehörde und Berufungsführerin,

vertreten durch StaatsanwältinA.________,

gegen

B.________,

Beschuldigter und Berufungsgegner,

erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,

betreffend

Unterlassung der Nothilfe, vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten bei Unfall

(Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 10. April 2017 (recte wohl: 7. April 2017), SEO 2017 1);-

hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,

nachdem sich ergeben und in Erwägung:

  • dass die Staatsanwaltschaft Innerschwyz gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 7. April 2017 fristgerecht Berufung anmeldete (Art. 399 Abs. 1 StPO);

  • dass das begründete Urteil am 10. Juli 2017 an die Parteien versandt wurde;

  • dass die Staatsanwaltschaft Innerschwyz mit Schreiben vom 14. Juli 2017 mitteilte, dass an der angemeldeten Berufung nicht festgehalten und keine Berufungserklärung eingereicht werde (KG-act. 3);

  • dass somit infolge Verzichts auf Einreichung der Berufungserklärung im Sinne von Art. 399 Abs. 3 StPO die Berufung praxisgemäss im Verfahren nach § 40 Abs. 2 JG präsidial abzuschreiben ist (Art. 386 StPO; STK 2012 22 vom 7. Mai 2012);

  • dass die Gerichtskosten der zweiten Instanz bei diesem Ausgang zu Lasten des Staates gehen und mangels Aufwands keine Entschädigung zu sprechen ist;-

:

1. Die Berufung wird als durch Verzicht auf Berufungserklärung erledigt abgeschrieben.

2. Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 300.00 gehen zu Lasten des Staates.

3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes *Beschwerde in Strafsachen * beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.

4. Zufertigung an Rechtsanwalt C.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) je unter Beilage des Berufungsverzichts vom 14. Juli 2017, die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A) und an die Vor-instanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten; zum Vollzug und an die KOST betr. Freispruch) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin

Versand

18. Juli 2017 sl

Schlagwörter

criminal appealwaiverappeal statementprocedural discontinuancecourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the announced appeal should be struck off after the prosecution waived filing an appeal statement.

Extrahierter Entscheid

Because no appeal statement was filed after the waiver, the appeal was formally closed as discontinued.

Extrahierte Begründung

Under Art. 399 para. 3 StPO, the failure to maintain the announced appeal by filing the appeal statement leads to termination; the court therefore struck the appeal off in summary presidential procedure.

Kernrechtsfrage

Allocation of second-instance court costs and compensation.

Extrahierter Entscheid

The second-instance court costs of CHF 300 are borne by the state, and no compensation is awarded due to the absence of work.

Extrahierte Begründung

Given the procedural outcome and lack of expenditure, costs were assigned to the state and no indemnity was due.

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