Geschäftsnummer:
ZZ.1992.17
Instanz:
Strafkammer
Entscheiddatum:
09.10.1992
FindInfo-Nummer:
O_ST.2015.34
Titel:
Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens
Resümee:
**Art. 72 Ziff. 2 StGB; § 191 und § 196 Abs. 2 StPO. Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens.
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Das verurteilende Erkanntnis des Amtsgerichtspräsidenten beendet mit seiner Ausfällung die Verfolgungsverjährung. Wird es kassiert, ruht die Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens und läuft danach weiter.
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Wird Kassationsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichtspräsidenten erhoben, läuft die Verfolgungsverjährung weiter.**
SOG 1992 Nr. 17
**Art. 72 Ziff. 2 StGB; § 191 und § 196 Abs. 2 StPO.**Lauf
der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens.
- Das verurteilende Erkanntnis des
Amtsgerichtspräsidenten beendet mit seiner Ausfällung die Verfolgungsverjährung.
Wird es kassiert, ruht die Verfolgungsverjährung während des
Kassationsbeschwerdeverfahrens und läuft danach weiter.
- Wird Kassationsbeschwerde gegen ein freisprechendes
Urteil des Amtsgerichtspräsidenten erhoben, läuft die Verfolgungsverjährung
weiter.
Obergericht Strafkammer, Urteil vom 9. Oktober 1992
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