Interest on compensation after wrongful summary dismissal

ZZ.1990.8Übriges Gericht05.08.1990Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Employee X. had been wrongfully dismissed with immediate effect and sought default interest on the compensation awarded under Art. 337c(2) OR from the date of dismissal. The Obergericht held that the statutory compensation is contractual damages and therefore bears damages interest from the occurrence of the loss. It considered the lower court’s approach, which calculated interest from the middle point of the damage period, unobjectionable.

Omnilex-Regeste

Art. 337c Abs. 2 OR; Art. 339 OR; interest on compensation after wrongful summary dismissal: the compensation for unjustified immediate termination constitutes contractual damages and is subject to damages interest from the occurrence of the loss. The claim arises upon the summary dismissal; the uncertainty of final quantification does not defer maturity in a way that excludes interest. The lower court may calculate interest from the middle of the damage period where this reflects the average time of loss and is consistent with the damage assessment (consid. not specified).

Gesamter Gesetzestext

Geschäftsnummer:** ZZ.1990.8**
Instanz:Zivilkammer
Entscheiddatum:06.08.1990
FindInfo-Nummer:O_ZK.2015.166
Titel:** Ungerechtfertige fristlose Entlassung, Entschädigung**
Resümee:** Art. 339 und Art. 337c Abs. 2 OR. Die dem zu Unrecht fristlos entlassenen Arbeitnehmer aufgrund von Art. 337c Abs. 2 OR zugesprochene Entschädigung stellt Schadenersatz dar und ist vom Schadenseintritt an zu verzinsen.**
SOG 1990 Nr. 8 ** Art. 339 und Art. 337c Abs. 2 OR.*Die dem zu Unrecht fristlos entlassenen Arbeitnehmer aufgrund von Art. 337c Abs. 2 OR zugesprochene Entschädigung stellt Schadenersatz dar und ist vom Schadenseintritt an zu verzinsen. X., der zu Unrecht fristlos entlassen worden war, forderte auf der ihm zustehenden Entschädigung Verzugszins vom Datum der fristlosen Entlassung an, da gemäss Art. 339 Abs. 1 OR sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit dessen Beendigung sofort fällig würden. Das Obergericht nahm zu dieser Frage wie folgt Stellung: Die Vorinstanz ging bei ihrer Beurteilung davon aus, dass jeder Monatslohn am üblichen Zahltag fällig werde und setzte demzufolge den Beginn des Verzugszins-Laufes auf den mittleren Verfall fest. Nach der früheren Regelung von Art. 337c Abs. 1 OR war die Frage umstritten, wann die Ansprüche infolge ungerechtfertigter fristloser Entlassung fällig werden. Während das Bundesgericht in BGE 103 II 274 die sofortige Fälligkeit der Gesamtansprüche bis zum Ende der Kündigungsfrist bejaht, vertreten mehrere Autoren die Ansicht, dass jeder Monatslohn am üblichen Zahltag fällig werde. Zur Begründung führen sie an, die Berechnung des Anspruches sei wegen der Abzüge aus anderweitigem Verdienst im Zeitpunkt der Entlassung noch ungewiss (Rapp, Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages, in BJM 1978 S. 189; Rehbinder, Schweiz. Arbeitsrecht, § 13 B III 3; Streiff, Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, 1986, N 13 zu Art. 337c und N 24 zu Art. 337 OR).Die Revision von 1988 hat die Streitfrage indirekt geklärt. Nach der geltenden Bestimmung hat der Arbeitnehmer, der ohne wichtigen Grund fristlos entlassen worden ist, Anspruch auf "Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder Ablauf der bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre". Dieser Anspruch entsteht mit der fristlosen Entlassung. Nach dem System der heutigen gesetzlichen Ordnung handelt es sich um einen vertraglichen Schadenersatzsanspruch (vgl. Botschaft des Bundesrates zur Revisionsvorlage, BBl 1984 S. 612 f.). Dementsprechend hat der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer den sogenannten Schadenszins zugut, welcher ein Teil des vertraglichen Schadenersatzes ist (Gauch/Schluep, Schweizerisches Obligationenrecht, Allg. Teil, 4. Aufl., Bd. II, N 1659; Brehm, Berner Kommentar, N 97 ff. zu Art. 41 OR).Von diesem Blickwinkel aus gesehen, ist die vom Vorderrichter getroffene Zins- bzw. Schadensberechnung, die auf den mittleren Schadenseintritt abstellt, nicht zu beanstanden. * Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 6. August 1990

Schlagwörter

employmentwrongful dismissalsummary dismissaldamages interestmaturitycompensation

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

When does interest on compensation for wrongful summary dismissal begin under Art. 337c(2) OR?

Extrahierter Entscheid

The compensation is contractual damages and bears interest from the occurrence of the loss; the lower court’s method of calculating interest from the average time of loss was upheld.

Extrahierte Begründung

Following the 1988 revision, the claim arises with the summary dismissal and is to be qualified as contractual damages. As damages, the employee is entitled to compensation interest; therefore the interest calculation based on the average date of loss is unobjectionable.

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