Nullity complaint in labor court proceedings

ZZ.1974.8Übriges Gericht03.06.1974Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Obergericht Civil Chamber held that a nullity complaint under § 36(1) of the Labor Courts Act does not fail merely because the written submission does not expressly enumerate the grounds listed in § 35. It is sufficient if the complaint, construed as a whole, amounts to an analogous invocation of such a ground. Relying on earlier case law under § 308 ZPO, the court considered this threshold all the more appropriate in the more streamlined labor-court procedure and therefore admitted the complaint.

Omnilex-Regeste

§ 36 Abs. 1 Gesetz über die Arbeitsgerichte; Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde; genügende Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen und hat die Nichtigkeitsgründe anzugeben. Erforderlich ist indessen nicht die ausdrückliche Benennung der einzelnen in § 35 aufgeführten Gründe; es genügt, wenn aus der Beschwerdeschrift sinngemäss ersichtlich ist, dass sich der Beschwerdeführer auf einen solchen Nichtigkeitsgrund berufen will. Diese Praxis entspricht derjenigen zu § 308 ZPO und gilt im vereinfachten arbeitsgerichtlichen Verfahren erst recht (vgl. Erw. 1).

Gesamter Gesetzestext

Geschäftsnummer:** ZZ.1974.8**
Instanz:Zivilkammer
Entscheiddatum:04.06.1974
FindInfo-Nummer:O_ZK.2014.701
Titel:** Arbeitsgerichte, Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen**
Resümee:§ 36 Abs. 1 Gesetz über die Arbeitsgerichte. Sinngemässe Berufung auf einen der in § 35 aufgezählten Nichtigkeitsgründe genügt (Anlehnung an die Praxis zu § 308 ZPO).
SOG 1974 Nr. 8 **§ 36 Abs. 1 Gesetz über die Arbeitsgerichte.*Sinngemässe Berufung auf einen der in § 35 aufgezählten Nichtigkeitsgründe genügt (Anlehnung an die Praxis zu § 308 ZPO). § 36 des Gesetzes über die Arbeitsgerichte vom 20. Mai 1973 verlangt, dass die Nichtigkeitsbeschwerde schriftlich und begründet unter Angabe der Nichtigkeitsgründe, wie sie § 35 des selben Gesetzes aufzählt, angegeben werden. In der Beschwerdeschrift werden diese Gründe explizite nirgends angeführt. Dennoch muss auf die Beschwerde eingetreten werden. Das Obergericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre 1968 (RB 1968 Nr. 23) festgehalten, dass eine sinngemässe Berufung auf die Nichtigkeitsgründe, wie sie § 305 lit. a bis e ZPO aufzählen, als Begründung im Sinne dieser Bestimmung genügt. Wenn das Obergericht schon für die entsprechenden Bestimmungen der ZPO, denen die Bestimmungen des Gesetzes über die Arbeitsgerichte nachgebildet sind, dies annahm, so muss dasselbe im verstärkten Masse auch für das einfachere arbeitsgerichtliche Verfahren gelten. * Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 4. Juni 1974

Schlagwörter

labor courtnullity complaintadmissibilitygrounds of appealwritten reasoning

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a nullity complaint is admissible when the written complaint does not expressly list the statutory nullity grounds.

Extrahierter Entscheid

Yes. A sufficient, analogous reference to one of the nullity grounds listed by statute is enough; express verbal citation of the grounds is not required.

Extrahierte Begründung

The court followed prior practice under the civil procedure code: if an analogous invocation of the relevant grounds sufficed there, it must a fortiori suffice in the simpler labor-court procedure modeled on it.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.