Pig farm permit not refused for odor emissions

ZZ.1974.23Übriges Gericht02.10.1973Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Administrative Court heard an appeal against a building permit for a major pig breeding and fattening installation in H. The main objection was that the facility would create excessive odor emissions for nearby residents. After examining the planned mechanical manure removal, roof ventilation, and slurry treatment system, as well as comparable facilities and expert evidence, the court found that no impermissible odor nuisance was to be expected at the relevant distances. It also held that slurry storage and spreading arrangements were adequate. The permit was therefore not to be refused on odor grounds.

Omnilex-Regeste

§ 42 NBR; building permit for livestock installations; odor immissions. A permit for a large pig-breeding and fattening facility may not be refused for fear of excessive odor immissions where, according to the plans and expert assessment, modern construction and operation with effective odor-reducing devices materially limit emissions and the nearby residential stock lies at a sufficient distance. The decisive factor is the concrete, overall emission situation, including stable ventilation, manure removal, and slurry treatment; comparative inspections and expert evidence may rebut abstract objections based on traditional livestock keeping (consid. 1-3). If the planned slurry storage and spreading capacity are adequate and approved by the competent water authority, impermissible immissions are likewise not established (consid. 4).

Gesamter Gesetzestext

Geschäftsnummer:** ZZ.1974.23**
Instanz:Verwaltungsgericht
Entscheiddatum:03.10.1973
FindInfo-Nummer:O_VW.2014.782
Titel:** Luftreinhaltung, Schweinemast**
Resümee:§ 42 NBR. - Geruchsimmissionen von grossem Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieb, der mit verschiedenen modernsten geruchshemmenden Einrichtungen versehen ist.
SOG 1974 Nr. 23 § 42 NBR.- Geruchsimmissionen von grossem Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieb, der mit verschiedenen modernsten geruchshemmenden Einrichtungen versehen ist. Die Firma UFZ möchte in H. einen Futtermittelversuchsbetrieb erstellen, dem sich mehrere Futtermittelhersteller anschliessen. An etwa 200 Zucht- und 400 Mastschweinen sollen die wirksamsten Futtermittel erprobt werden; jene Tiere, die darauf am besten ansprechen, gehen an die Züchter, die übrigen an die Metzger. Vorgesehen sind sechs Mast- und vier Abferkelställe, je ein Remonte-, Eber- und Galtstall. Es sollen auch zwei Wohngebäude für das Personal und ein Bürotrakt erstellt werden. - Das Verwaltungsgericht hatte sich als Beschwerdeinstanz mit der Baubewilligung für diese Anlage zu befassen. Hauptbeschwerde-punkt waren die für die Umgebung zu erwartenden Geruchsimmissionen. Das Verwaltungs-gericht kam zum Schluss, dass im betreffenden Fall die Baubewilligung nicht wegen der Gefahr übermässiger Geruchsimmissionen verweigert werden könne. Es führte dazu Folgendes aus: Das Bauvorhaben ist nach Zonenplan, der beim Ortsplaner noch in Arbeit ist, etwa 270 bis 280 m von der Kernzone und von der Wohnzone W2 entfernt. Die Bauzonengrenze folgt auf der Nordwestseite des Dorfes der bestehenden Überbauung. Die drei nächstgelegenen Wohnhäuser, die etwas hinter der Zonengrenze liegen, sind daher ungefähr 300 m vom Bauvorhaben entfernt. Auf diese Entfernung treten kaum übermässige Geruchsimmissionen auf, wenn die Anlage nach modernen Gesichtspunkten gebaut wird. Diese Voraussetzung ist freilich von der UFZ unbedingt zu beachten. Nach den Plänen und den Erklärungen der Bauherrin wird die Versuchsanlage nach den neuesten Erkenntnissen gebaut werden. So sollen die Boxen mechanisch mit schwedischen ALFA-LAVAL-Delta-Faltenschiebern entmistet werden. Diese kratzen mit zwei Metallflügeln mehrere Male pro Tag den Kot vom Boxenboden in einen Kanal, so dass unzumutbarer, lästiger Geruch, wie er nach der herkömmlichen Methode, bei Verwendung von Holz und Stroh entstehen kann, nicht mehr aufkommt. Der Experte bezeichnet die von der UFZ geplante Bauart der Schweineställe als vorzüglich. Das hat auch der Augenschein bei der Prüfanstalt des Schweizerischen Verbandes für Mast- und Schlachtleistungsprüfungen beim Schwein in Sempach, die betrieblich und baulich dem Vorhaben der UFZ etwa entspricht, die aber noch keine Faltenschieber verwendet, klar bewiesen. Es war erstaunlich, wie wenig lästiger Geruch in dieser Prüfanstalt im Verhältnis zu einer viel kleineren Schweinehaltung in einem herkömmlichen Betrieb festzustellen war. Liegt aber die Geruchsintensität im Stall selbst schon derart weit unter den üblichen Werten, so ist eine unzulässige Geruchsbelästigung im Freien auf Distanz erst recht nicht zu erwarten. Das hat auch die Einvernahme des Zeugen A. I., der Hauswart des Zivilschutz-Zentrums Sempach ist, das ca. 150 m von der Prüfanstalt entfernt liegt, klar bewiesen. Der Zeuge erklärte, er wohne mit seiner Familie etwas mehr als ein Jahr hier und könne bestätigen, dass der Geruch der Schweine der Prüfanstalt nicht störend sei. Einzig beim Ausführen der nicht zur Geruchsminderung behandelten Gülle könne ein etwas stärkerer Geruch festgestellt werden. Zu diesem Ergebnis ist man auch anlässlich des Augenscheins bei der Prüfanstalt in Sempach gelangt. Zur weiteren Herabsetzung der Immissionen soll beim Bauvorhaben der UFZ die Stallluft nicht durch die Fenster, die fest verschraubt werden, sondern von oben durch den First des Stallgebäudes erneuert werden. Es wird die neuentwickelte dänische FIRSTAMAT-Lüftung eingebaut werden, die nicht wie die heute gebräuchlichen Lüftungen die Abluft waagrecht durch Öffnungen in den Seitenwänden, sondern senkrecht mit hoher Geschwindigkeit durch den First nach aussen bläst, was eine raschere und gründlichere Durchmischung mit der Aussenluft bewirkt und allfällige Gerüche weiter mindert. Die Wirksamkeit einer solchen Anlage konnte beim Augenschein bei der Liegenschaft des L. H. in Mallters festgestellt werden. Bereits in der nächsten Umgebung des Schweinestalles konnte kein lästiger Geruch mehr festgestellt werden. - Die Behauptung der Einwohnergemeinde H., die geplante Anlage liege direkt in der Hauptwindrichtung der Ortschaft H., braucht nicht mehr näher abgeklärt werden; denn selbst bei Westwind werden, wie der Augenschein gezeigt, und der Experte bestätigt hat, beim Bau neuzeitlichster Boxen und bei Verwendung der FIRSTAMAT-Lüftung in 270 m Entfernung von den Schweineställen der UFZ keine lästigen Gerüche mehr auftreten. Auch bei Lagerung und Austragung der Jauche werden nach den Feststellungen beim Augenschein auf dem Haberberg und den Ausführungen des Experten keine übermässigen Immissionen eintreten. Die UFZ wird das LICOM-Verfahren von ALFA-LAVAL verwenden, das im Schweinezuchtbetrieb der VITAL A4 Muhen auf dem Haberberg ob Schlossrued AG in Betrieb ist. Bei diesem Verfahren wird in einer Neuartigen Aufbereitungsmethode die Schweinejauche in einem Behälter durch ununterbrochenes Rühren ständig mit Sauerstoff angereichert, so dass gewisse Bakterien, vor allem den Ammoniak, der den bekannt unangenehmen Geruch verursacht, bis auf einen verschwindend kleinen Rest abgebaut werden. Diese Jauche wirkt deshalb nahezu geruchlos; vor allem fehlt auch in unmittelbarer Nähe der dermassen behandelten Schweine-Jauche der unangenehme Gestank. Dasselbe gilt für das Rührwerk, wo eine meterhohe Blasenschicht den unangenehmen Geruch nicht entweichen lässt. Die so behandelte Jauche kann weder beim Lagern noch beim Austragen nennenswerte Gerüche verbreiten, wie dies anlässlich des Augenscheines demonstriert wurde. Dabei konnte vom Experten festgestellt werden, dass konventionelle Jauche, z. B. von Kühen oder Kälbern, die in einer ländlichen Gegend wie H. zu dulden ist, weit mehr riecht, als die auf diese Weise behandelte Schweine-Jauche. Nach den Berechnungen der UFZ werden jährlich 2450 m3 Jauche anfallen. Die UFZ will diese Jauche in zwei Silos von zusammen 1000 m3 stapeln und kann sie nach den bestehenden Abnahmeverträgen auf 63.47 ha Land ausbringen. Da bereits ein Stapelraum von 612 m3 und eine Austragungsfläche von 40 ha genügen würden, konnte das Kantonale Amt für Wasserwirtschaft seine Zustimmung erteilen... Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Baubewilligung nicht wegen der Gefahr übermässiger Geruchsimmissionen verweigert werden kann. Daran ändert auch die von den Beschwerdeführern behauptete übermässige Geruchsimmission, wie sie beim Versuchsbetrieb UFA in Spych bei Oschwand vorkommen soll, nichts. Beim Augenschein in diesem Betrieb in Spych konnte keine übermässige Geruchsimmission festgestellt werden. Auch kann, wie auch der Experte festgestellt hat, dieser Betrieb nicht mit dem geplanten Bauvorhaben der UFZ verglichen werden, da in Spych neben Schweinen noch eine grosse Zahl von Kälbern und circa 3000 Hühner gehalten werden. * Verwaltungsgericht, Urteil vom 10. Januar 1974*

Schlagwörter

odor immissionsbuilding permitpig farmlivestock facilityplanning lawslurry treatmentexpert evidence

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the building permit had to be refused because of excessive odor emissions from the planned pig farm.

Extrahierter Entscheid

No. Given the distance to nearby housing and the planned modern odor-reducing facilities, excessive odor nuisance was not to be expected.

Extrahierte Begründung

The court relied on the site's distance from the nearest residential buildings, expert evidence, on-site inspections at comparable facilities, and the planned use of modern scraping, ventilation, and slurry-treatment systems.

Kernrechtsfrage

Whether the planned storage and spreading of slurry would cause impermissible emissions.

Extrahierter Entscheid

No. The court accepted that the proposed slurry treatment, storage capacity, and spreading area would avoid excessive odor emissions.

Extrahierte Begründung

The slurry treatment process was shown to greatly reduce smell; the planned storage volume and available spreading area were sufficient, and the water authority had approved the arrangement.

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