Entscheid vom 21. Februar 2022
Besetzung
Versicherungsrichter Joachim Huber (Vorsitz), Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Miriam Lendfers; Gerichtsschreiber Markus Lorenzi
Geschäftsnr.
UV 2021/18
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), Fluhmattstrasse 1, Postfach 4358, 6002 Luzern,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Versicherungsleistungen
Sachverhalt
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP
Die Beschwerde wird unter Aufhebung des Einspracheentscheids vom 2. Februar 2021 teilweise gutgeheissen und dem Beschwerdeführer werden für die geltend gemachten Heilbehandlungen und Spesen Fr. 10'004.20 zugesprochen, wobei ihm im Sinne der
Erwägungen davon Fr. 4'533.80 einstweilen nicht auszubezahlen sind. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.