Entscheid vom 4. Dezember 2024
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Corinne Schambeck; Gerichtsschreiber Tobias Bolt
Geschäftsnr.
IV 2024/46
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Jonas Steiner, schadenanwaelte AG, Buchserstrasse 18, Postfach, 5001 Aarau 1,
gegen
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Rente
Sachverhalt
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP
Die Sache wird zur Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen.
Die Beschwerdegegnerin hat die Gerichtskosten von 600 Franken zu bezahlen; der
Beschwerdeführerin wird der von ihr geleistete Kostenvorschuss von 600 Franken
zurückerstattet.
Die Beschwerdegegnerin hat die Beschwerdeführerin mit 3’000 Franken zu entschädigen.