Entscheid vom 25. September 2024
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Corinne Schambeck; Gerichtsschreiber Tobias Bolt
Geschäftsnr.
IV 2024/29
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Michael Walder, Studer Zahner Anwälte AG, Neugasse 40, Postfach 2020, 9000 St. Gallen,
gegen
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Rente
Sachverhalt
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP
Auf das Begehren um berufliche Eingliederungsmassnahmen wird nicht eingetreten.
Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung für die Zeit vom 1. August 2021 bis zum 31. März 2023 und auf eine halbe Rente für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. August 2023 hat; die Sache wird zur Festsetzung der Rentenbeträge an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen.
Die Beschwerdegegnerin hat die Gerichtskosten von 600 Franken zu bezahlen; dem
Beschwerdeführer wird der von ihm geleistete Kostenvorschuss von 600 Franken zurückerstattet.
Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführer mit 4’000 Franken zu entschädigen.