Entscheid vom 6. April 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Marie Löhrer und Versicherungsrichter Michael Rutz; Gerichtsschreiberin Jeannine Wiessner-Bodmer
Geschäftsnr.
IV 2021/83
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
gegen
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Rente (Berechnung und Rückforderung)
Sachverhalt
Erwägungen
Die Beschwerde wird somit gutgeheissen und die angefochtene Verfügung vom 1. April 2021 aufgehoben. Da es sich nicht um einen Leistungsfall im Sinne von Art. 69 Abs. 1bis IVG handelt, ist das Beschwerdeverfahren kostenlos (vgl. Art. 61 lit. fbis ATSG).
Entscheid