Entscheid vom 13. Februar 2020
Besetzung
Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Sabrina Bleile
Geschäftsnr.
IV 2017/390
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwältin Jasmina Husidic, MLaw, GN Rechtsanwälte, St. Leonhard-Strasse 20, 9001 St. Gallen
gegen
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Rente, Einkommensvergleich
Sachverhalt
In ihrer Beschwerdeantwort vom 8. Januar 2018 beantragte die IV-Stelle (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) die Abweisung der Beschwerde (act. G 4).
In ihrer Replik vom 15. März 2018 hielt die Beschwerdeführerin an den in der Beschwerde gestellten Anträgen fest (act. G 9).
Mit Schreiben vom 1. Mai 2018 hielt die Beschwerdegegnerin an ihrem in der Beschwerdeantwort gestellten Antrag fest und verzichtete auf eine ausführliche Duplik (act. G 11).
Am 16. Mai 2018 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin dem Versicherungsgericht seine Honorarnote ein (act. G 13 und 13.1).
Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte Rechtsanwältin J. Husidic, MLaw UZH,
St. Gallen, mit, dass sie neu die Mandatsführung übernommen habe (act. G 15).
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP