Entscheid vom 12. Januar 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Marie Löhrer und Corinne Schambeck; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach
Geschäftsnr.
EO 2022/3
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, Ausgleichskasse, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Erwerbsausfallentschädigung (Corona Erwerbsersatz)
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Gerichtskosten sind keine zu erheben, nachdem die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall keine solchen vorsieht (Art. 61 lit. fbis ATSG).
Entscheid