Entscheid vom 13. März 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Marie Löhrer und Corinne Schambeck; Gerichtsschreiberin Felicia Sterren
Geschäftsnr.
EO 2021/10
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, Ausgleichskasse, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Erwerbsausfallentschädigung (Corona Erwerbsersatz)
Sachverhalt
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP
In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Einspracheentscheid vom 6. Mai 2021 aufgehoben und die Streitsache zur Neuberechnung und Festsetzung der für den Zeitraum ab 17. September 2020 gesprochenen Entschädigung unter
Zugrundelegung eines beitragspflichtigen Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit 2019 von Fr. 46'700.-- an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.