Entscheid vom 15. Februar 2022
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiberin Lea Hilzinger
Geschäftsnr.
EL 2020/10
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Ergänzungsleistung zur IV
Sachverhalt
Erwägungen
Gerichtskosten sind keine zu erheben (aArt. 61 lit. a ATSG in der bis 31. Dezember 2020 gültigen, für das vorliegende Verfahren gemäss Art. 82a ATSG noch anwendbaren Fassung).
Entscheid
In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 2. März 2020 ersatzlos aufgehoben; der Beschwerdeführer hat ab 1. November 2019 weiterhin Anspruch
auf eine monatliche Ergänzungsleistung in der Höhe von Fr. 2'188.-- (inklusive Prämienpauschale Krankenversicherung und ausserordentliche Ergänzungsleistungen).
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.