Entscheid vom 1. Juni 2021
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiber Tobias Bolt
Geschäftsnr.
EL 2019/61
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV
Sachverhalt
Erwägungen
Zusammenfassend ist der angefochtene Einspracheentscheid vom 20. August 2019 aufzuheben und die Sache ist zur Vervollständigung der Sachverhaltsabklärung und zur anschliessenden neuen Verfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Das Verfahren ist gemäss dem nach Art. 83 ATSG anwendbaren Art. 61 lit. a ATSG in der bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Fassung kostenlos.
Entscheid