Entscheid vom 12. Januar 2021
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiber Tobias Bolt
Geschäftsnr.
EL 2019/40
Parteien
A.___
Beschwerdeführerin,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Erlass der Rückforderung (Ergänzungsleistungen zur AHV)
Sachverhalt
Erwägungen
Zusammenfassend ist die Beschwerde, soweit auf sie hat eingetreten werden können, teilweise gutzuheissen und die Rückforderung ist im Teilbetrag von 864 Franken zu erlassen. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 61 lit. a ATSG).
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP